.^6 (am 1. März 1871) als Zolleiunehmer in Znort :

Hr. Heinrich L i n g e n h a g , vom Buchen (Graubüudeu), in Zuort:

(am 3. März 1871) als Vosthalter in Birrwyl: ,, Telegraphist in St. Urban.

#ST#

Hr. Samnel H a r r i , von und n...

Birrwyl (Aargan) ^ ,, Joseph G r u b e r , Lehrer, vom Bfasfuau, in St. Urban (Ludern)....

Jnserate.

Bekanntmachung.

Korrespondenzen nach Aden, Ostindien, China, Japan und .Australien...

Wir bringen hiemit zur Kenntniss dass infolge A bschluss eines Vertrages zwischen der italienischen und britischen Postverwaltung, die Taxen der Korrespondenzen nach Aden Arabien), Ostindien, China, .Japan und Australien, via Brinsidi, in etwas ermässigt worden sind.

Wir geben hienach eine Uebersicht der Taxbedingungen der Route Brindisi im.

Vergleiche zu denjenigen der Konten Marseille, Priest und Sau Francisco, mit dem.

Bemerken , dass wir mit Rücksicht anf die durchwegs niedrigern Taxen und auch im Allgemeinen schnellere Beförderung) bei der Leitung über Brmdist. den schweizerischen Poststellen die Weisung erteilt haben, fragliche Korrespondenzen ausschließlich über ledere Route zu leiten, sofern die .Versender nicht ausdrücklich eine andere Teilung vorgeschrieben haben.

) Von Brindisi finden die Abfahrten der betreffenden Pakelboole seden Montag statt und sind in direkter Verbindung mit den nach Ostindien, China und Japan.

allwochenilich und uach Australien seweilen alle 4 .lochen vou Suez abgehenden Schissen der "Peninsular and Oriental Company."

Bezei^ng Bestn.nn.ni.^rt. der ^...rresp.^ denzen.

Ge^

Leitung.

wichl^^ ^

.^rank..tnr.

Franko^ taxe.

Be^erknn^en.

^ Briefe.

Brindisi.

Drucksachen und Waarenmuster.

Briefe.

^tden nnd

^.rder-Jndien .^ehlon an^ge^ n.^mmen).

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Marseille.

Warenmuster.

^ha^gebriefe.

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40 15

Freistehend

Priest.

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Bestimmung

100 .^0 25 200

Bestimmung

l5

125

Obligatorisch

^hargebriefe.

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7^^ 40 40 7^^

Freistehend Bestuumnug

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. ^rncksachen und Waarenmnster.

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15

Obligatorisch ^andg.^has.

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.^ru^acheu.

Briefe.

Bestimmung

Obligatorisch

^hargébriese.

l.

Freistehend

.^

40 15

für ^lden wie Briese.

^ ...^

125 u..^0

^ .^elommandati on.^gebühx.

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Bezei^nnng Befti.mnnn^rt. der ^...rresp.^n^ den^n.

I l .

^ t i .

n , ^e..

Marseille.

Warenmuster.

.^hargebriese.

^Sumatra, ^ava, Briefe.

^xiest.

Celebe^ ^..).

Drucksachen nnd Waarenmuster.

^^axaebriele.

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^e^ ^ranle^ wichl^^ ta^e.

Frankatur.

^

^über Brindisi,

Obligalerisch ^andg.^has.

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freistehend

Bestimmung

1 .

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40 15 7^^ 40

Obligatorisch ^andg.^haf.

wie i Briefe.

.obligatorisch Bestimmung 7^ ..obligatorisch ^andg.^has. ^ 15 40 ,, ,, 15 ^

^

^o .t^o

100 .^0 200 115

n. 70

priest s. ^.ff. II l.ieroben.)

Ill. ^ina, ^ex. Staaten ^S. Franei.^. obligatorisch ^andg.^has.

Japan und .^ Briefe.

^..^......

^rnckiachen und Uralten.

..^-^.^^nste^ ,, ,, eitungen.

hargebriefe.

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Bern, den ..... Marz 1871.

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15 120 15

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nach .^olländisch^ndieu Fr. 1. ^0.

nach .^ollandisch^ndien Fr. 2. ^0.

18 115

Marseil.le^.nnd

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Brindisi.

Briefe.

Drucksachen und ^aarenmnster.

.^hargebxiese.

nan^, ^in^.a.^re, Briefe.

Lalman, ^..i.llan^ Drucksachen.

dis.^Jndien,

Leitnng.

100 50 40 100

.^ekommandation^gebiihr. .

^) .^lu.^uahmen. nach Südanstra^ lieu besteht obligatorische Frankatur bi^ zum ^andung^hasen nnd find .^hargebriese nnzulaf^ig.

nach Australien .^5 .)ep. per 40 Gramm.

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^ zulaf^ig nach Yokohama und Shanghai.

n. .^o . ^e^mmaud auo n.^gebuhr.

.Da... schweiz. .^.^de^te...^.

33.^

^e^ut^^u^ ^tr^u^ ^ ^iu^e^ Durch Rindvieh, welche.... den deutschen Heeren zu deren ^erpro.^iantirung nachgefüllt wurde, ist schon im August l 870 die Rinderpest ^.s den östlichen .^teppen^ändern nach Deutschland und Frankreich verschleppt worden.

Der strengen Wachsamkeit mit einigen Verkehrsbes.hräukn..gen an der Rord- und Westgxenze gelang es, während sechs Monaten diese ge.fürchtete Seuche von unserem Lande abzuhalten.

Als aber in den ersten Tagen Februars eine französische Armee ^von 85,000 Mann mit mehr als 10,000 .^ferden und den entsprechen.den Fuhrwerken ans Schwe^erbodeu übertrat, war die wünschbare .^renzko^.trolle nicht mehr möglich. Wohl ward von den Militärbeamten die Weisung ertheilt, alies Vieh au der Grenze anzuhalten und abzuschlachten; .allein im Drang der Umstände wurden sür die momentanen Bedürfnisse des in .^...flösnng begriffenen Heeres einzelne Thie.re ans Schweizerboden geschlachtet, andere ans Miss...erstä..dniss eingeführt, vielleicht auch an.^ strafbarer Habsucht eingeschmuggelt oder von franzosischen Gren^bewoh^uern auf Schweizerboden geflüchtet.

Unter diesen Verhältnissen dehnte die Rinderpest ihre Verheerungen auch auf ^ch^eizergebiet aus. Das Dors Verrières -- der hanpt-

sächlichste Eingau gspunkt der französischen Armee - bildet ^en Mittel.^uukt der ^.enche. Schon ist daselbst der Rindviehbestaud in zehn

.^tallnugen der Krankheit zuni Opfer geworden. Und in den benach.barten Ortschaften längs der Grenze, ans dem südlichen und nordlichen Gebirge, ist dieselbe bis heute in sechs Stallnngen konftatirt worden.

Dabei ergibt sieh die bedenkliche Thatsaehe, dass die ^lnsteekung an .nehreren ..^rten erfolgte, wo keine direkte ..^ernhrung mit fremdem Vieh naehgewieseu werden kann. Der Austeckungsstofs scheint theils aus der Strasse, auf welcher die Thiere giugen, übertragen worden zu sein, theils durch ^troh oder .^eu, aus welchem internirtes Militär Raehtquartier hatte, oder durch Soldaten^ welche in Viehställen ^chul^ gegen

die Kälte suchten.

Die Seuche tritt mit ihrer ganzen Bösartigkeit ans. Die von

.ihr .befallenen Thiere sterben nach 4-i5 Tagen unter schweren .Leiden.

.340 Bei der grossen Ansteck..ngssahi^it der Kraßheit besteht grosse Gefahr einer Weiterverbreite.^ derselben ; und da die Seuche in den benachbarten Departementen Frau^.hs grosso Verheerungen anrichtet, sind neue Einschleppten zu befürchten.

^ur Erhaltung unserer Viehhabe müssen daher die strengsten Massregeln ergriffen werden, um die Seuche i.. ihrem Heerde zu ersticken und ueue Einschleppungen zu verhüten.

Der schweizerische Bundesrath hat den Unterzeichneten mit der Ausgabe betraut, iu Verbindung mit den Behordeu der Grenzkauto..e ^die zur Errei.hung^ dieses Zweckes erforderlichen Massregelu ^u treffen.

. Wir lassen die erkrankten Thiere vertilgen, ebenso diejenigen, welche^ durch Berührung mit denselben den Keim der keuche iu sieh ausgenommeu haben tonnen. Wir schliessen die inf^irten Ställe, bis sie ge^einigt sind, und opfern ..^eräthschasten, Butter, Stroh, Jünger u. dgl., ^oseru sie als .Präger des ...lnstecknngsstoffes gefährlich erseheinen.

Selbst der Verkehr der Menschen, welche mit den kranken Thiereu in Berührung standen, wird beschränkt bis nach vollständiger Desinfektion ihrer Kleider.

Jn den Seuchenorten besteht strenger .^tallbauu. Die Regierung ^von Reuenburg hat denselben über deu ^auzen Kanton ausgedehnt.

Aus Verrières dürfen Rindvieh, ^ehase, Biegen oder andere wiederkäuende Ghiere, fleisch, ungesehmol^ener Talg und Bntler , Milch, Blut, Rindsdärme, uügegerbte Häute, Rindshaare, Horner, Klauen .und Knoehen nicht ausgeführt werdeu, ebenso .^en und Eu.d , Stroh und Streu oder iu solche Stoffe verpackte Güter jeder Art, Viehdüuger u. dgl. Dieselben Gegenstande dürfen auf der ganzen srau^osischen grenze nicht in die Schweiz eingeführt werden , und eiu militärischer Greuzkordon soll für die Handhabung dieses Verbotes Sicherheit bieteu.

Die Eiseubahuverwaltungen sind verpflichtet, keinen Wagen zum ^ Viehtransport zu ver.r.enden, welcher in^s Ausland gelangt ist, ehe der..selbe mit heisser Lauge desinsizirt ^onrde.

Jch habe mich überzeugt , dass unsere Militärwacheu iu solchen fällen nicht ansreichen nnd die Gen.eindsbehorden nieht^ überall die ersorderliehe Autorität be^en.

Es bedars der Znsammen.virkuug aller .guten Bürger, wenn unsere Ausgabe vollständig und raseh gelost werden soll.

Jeh erwarte , dass a..le zunächst bedrohten Ortschaften längs .der franzosisehen Gräuze
und hinter Verrières in ihrem eigenen Jnteresse Bürgerwaeheu errichten, um die oben bezeichnete Ausgabe der Behörden und des ^^ilitärs .wirksam zu unterstü^n.

Es darf ferner er.vartet werden , dass jeder Viehbesil.^er eiu wach.^ames Auge aus seinen Viehstaud halte und bei jeder Erkrankung einen

341 Sachkundigen berathe , um einen verdächtigen Fali sofort anzeigen zu können.

Jeder Krankheitsfall erzeugt einen gefährlichen .^eerd der Seuche, de.. schnellstens zerstört werden muss.

. ^ie Bürger , welche willig ihre Haabe opfern im Jnteresse des gemeinsamen Vaterlandes werden sich nicht täuschen, indem sie aus Eut- .

schädigung zählen. Wenn die Staatsmittel in gewohnliehen Zeiten zu ähnliehen Zwecken umfassend beansprucht wurden. so wird dieses um so sicherer und vollständig stattfinden , da wo die Schädigung Folge einer ^unaufhaltsamen Katastrophe ist.

....

V e r r i e r e s , den 2.^. Februar 1871.

^er Bevollmächtigte des schweizerischen Bundesrathes :

.^. ^n^er, eidg. Oberpferdarzt.

Bekanntma..hnng.

^ach einer vom schweizerischen Generalkonsul in .^om mil Schreiben vom 24. v. ^ts. dem Bundesrathe gemachten Mi.^heilung müssen, zufolge einer von der Jntendanz der Oeffenllichen Schuld lI^e^it I^li.^ in ^om neulich getroffenen Verfügung, dle L e b e n s f c h e i n e für ^enslonlr^e au^ dem päpstlichen ^llitär^ dlenste füxderhin ^om P r ä s i d e n t e n der Gemeinde, in welcher der ^enfionir.^ wohnl, ausgepellt und von der S^aatskanzlei des betreffenden ^an^ons^ sowie nachher noch von der schwelz. Bundeskanzler legalistrt werden. Das ^Iu.^stellen der Lebensscheine vom O r t s p f a r r e r und die Legalisation derselben durch den päpstlichen Geschäftsträger in Luzern stnd somi^ nich.^ mehr zulä^ig.

Das vom ^rn. Generalkonsul eingesandte formular für Lebensschein folgt hienach.

einen ^ezt gültigen

Bern, den 1. März 1871.

Die schweiz. Bnndeskanzl.ei.

Bundesblatt. .^ahrg. XXIII. Bd. I.

27

342 ^ .

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^oi Cannone ene

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^indaco

del Comune

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8vi^era,

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certilicl^ ia^a.^.

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aI .^ervi^io deI ^i^ ^tato I^ontillcio, na^o a . . . . . . . . . . . . . . . . . .

. . . . . . . . . . . . . è esibente e vivente in questo nostro Comune.

Ce^ilicnia^no

in oltre

cl^e

il

sude^o

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I^a dichiarato di godere una pensione di ^i.^^ di annue 1,. . . . . . e d^ non a^e^e al^.o soldo, sussidio, o pensione dal Go^e^no Italiano, ue da altr^ .^n^n^inistra^ione ^ins.^a la I^e^e di I^u^lio 1.8^, ^ 7^2.

^ In .^vi^^era li I^ir^na dell. inl.e^essa.^o.

Il ^indaco ^ Visto per la ln^a del Sindaco, ll Cancelliere di 8ta^o .

visl^o pe^ la lu^a del Cancelliere di ^tato, ll Cancelliere della Confederazione .

^r^dn^t^n dn ^ertlf^.tt .1^ ^ ^l^l.^^.^n.^.

^lous ^résident de la coxn^nune de . . . . . . . . . . . . . .Canton d..^ .

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I^on..i^cal, est

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e^.i.^ant

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vivant dan.^ notre co^nn^une.

^.lous certilious en outre que le susdit ^.. . . . . . . . . . . . . . . .

a declaré de ^ouir d.une nensiou de droit de I^. . . . . . . . . . annuelle^^ ^et de ne ^as avoir d.autre solde, subside ou nen^ion du Gouvernement italie^.^.

ni.d^une autre .^.dnnnistration, ^elon la loi d... 19 Juillet 1.8^, ^.^ 7^.

^i^natuxe de l.intéressé.

I^e Résident .

^u pour la signature du ^résident, I^e Chancelier d.^tat .

Vu pour la si^na^ure du Chancelier d^tat...

1,e Chancelier de la Contederation .

.

34.^

Wortbrüchige internate ^f^ziere.

Aus de.n Offiziersdep.^ ^on Luzern haben sich unerlaubterweise entfernt und^ sich dadurch des Bruches des gegebenen .^renwortes schuldig gemacht.

^ra^.1, .I., von Col^o^l.^Grande^ ^o^es, ^ieutenan^. aa ^. re^in^enl^ du train des equi^a^.

I^n^, .I.^ei^ie I^ntippe, von ..^pan^as, vancluse.^ aumonier au ^. l^a..

taillo^ dn 8^. re^i^en.^ de ^no.^iles.

^1be11e, ^aiiI, von Gien^ son^..lieutenant au 1. Bataillon dn 7.^. re^i^nen^ ^ de ^..oolies.

^ent, .^.I^e.1, von Clesentaine^ vos^e^, Lieutenant d^a^^lIe^ie, internirt in

St. Gallen.

Die schweizerischen Militär. und Polizeibehörden werden eingeladen, diese.

Offiziere im Belrelungsfalle, unter Anzeige an das eidg. ^ilitärdeparlement, na^ Luziensteig zu transporliren.

B e x n , den 2o. Februar 1871.

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^ . i^i t^ .^ d e .^ .

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Stelleau^schreibung.

Zur Wiederbesezung wird ausgeschrieben die mi^ höchstens .^r. .^200 besolde^ A d f u n t e r s t e l l e b e i m ^ e i d g . ^ i n a n z b ü x e a u . Die Bewerber haben ihr...

Anmeldungen bis 1.^. Mar^ d. J. der unterzeichneten Stelle einzureichen.

B e r n , den 2.i. ^ebruar 1871.

^id^en^ssiisches ^inanzde.^a^te.^en^.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p^r.^.

f r e i zu geschehen haben, gu^e Leumundszeugnisse beizulegen im ^alle sein, ferner ..vird v^n .ihnen gefordert, daß ste ihren ^ a m e n , und außer dem Wohn^rt.^ anch den H e i m a t o r t deutlich angeben.)

1) .^.^ntr.^leur der ^auptzollstätte .....i.on stein^ Au (St. Gallen). Jahres.

besoldung bis aus Fr. 18...^. Anmeldung bis zum .^1. Marz 1871 bei de.^

Zolldirektion in Chur.

34.^ 2) ..^ st k o m m i s in G e n f .

Jahresbesoldung, bei. der Wahl zu bestimmen.

Anmeldung bis zum 17. März 1871 bei der ^reispostdire^ion Genf.

3) ^ o s t k o m m i s in ^ug.

^ahresbesoldung , bel der Wahl zu bestimmen.

Anmeldung bis zum 17. März 1871 bei der ^reispostdirellio^. Zurich.

.^) ..^osthaller und B r i e f t r ä g e r in W a n g e n ^Bern). Jahresbesoldung, bei der Wahl zu bestimmen. Anmeldung bis zum 17. März 1871 bei der

^reispostdlreklion Bern.

5) .^osthaller und B r i e f t r ä g e r in M a i e n f e l d ^Graubünden). Jahres^ besoldung, bei der Wahl zn bestimmen. Anmeldung bis zum 17. März 1871

bel der .^relspostdirekti^n Chur.

1) E i n n e h m e r der ^ebenzollstälte B r e n e t s (^..euenburg).

Jahresbesoldung

^r. 1.^.^.0. Anmeldung bis zum 11. März 1871 bel der ZoIldire^n in Lausanne.

^) . . ^ e s t p a k e r in .^enenburg. Jahresbesoldung, bei der .^rnenn^ng fest.

zusezen. Anmeldung bis zum 10. März 1871 bei der .^reispostdlre^^^ ^euenburg.

3) ^ o s t a b l a g e h a l t e r und B r i e f t r ä g e r in D i e t f u r . ^ (S.^. Gallen^ Jahre^besoldung , bei der Ernennung festzusezen. Anmeldung bi^ zu^. ^ März 1871 bei der .^rei^ostdireklion^ t. Gallen.

4) ^ a h r p o st f a k l o r in BaseI. Jahresbesoldung ^ bei der Ernennung fest^ .

zusezen.

Anmeldung bis zum 10. März 1871 bei der ^reispostdire^ion

Basel.

^ .^) Telegraphist in Mahenseld (Graubünden). Jahresbesoldung ^r. 12^^ nebst Depesehenprovision. Anmeldung bis zum 7. März I871 b^i d^ Telegraphen^Jnspekti^n in Bellenz.

.^^ A u s l ä u f e r auf dem Telegraphenbüreau in Z ü r i c h . ..^ahresbesoldung Fr. ^00 , nebst Anteil an der Depeschenpro.^ision. Anmeldung bi.^ zu..^ 7^

März 1871 bel dem Chef des Telegraphenbüreau^ ln Zürich.

7) Z w e i A u s l ä u f e r aus dem Telegraphenbüreau in G e n f .

Jahresbesoldung

.^r. 300, nebst Antheil a^ der Depeschenpro^ifion. Anmeldung bi^ zun. 1^.^

März 1871 bei dem Chef des Telegraphenbüreaus in Genf.

8) A u s l ä u f e r auf dem Telegraphenbüreau in L a u s a n n e .

^ahre^besoldung

Fr. 300, nebst Antheil an der Depeschenpro.^iston. Anmeldung bi^ zu^n 1.^^ März 1871 bei dem Ches des Telegraphenbüreaus in Lausanne.

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1871

Année Anno Band

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Volume Volume Heft

09

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.03.1871

Date Data Seite

336-344

Page Pagina Ref. No

10 006 815

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