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Schweizerisches Bundesblatt.

XXIII. Jahrgang. III. Nr. 34.

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26. August 1871..

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Minderheit der ständeräthlichen kommission, betreffend die eidgenossische Volkszählung vom 1. .Dezember 1870.)

(Vom 19. Juli 1871.)

Tit. l Wenn der Sprechende in de.: anscheinend rein förmlichen Frag...

einen besonder Bericht einlegt, geschieht es gleichwohl aus Grund des Umstandes, dass die eingehendste Erdauerung der Verhältnisse ihn zu gegentheiligen Anschauungen, als sie im eben vernommenen Mehxheitskommissionalberichte niedergelegt stnd, sowie zu einer besondern AntragsStellung veranlagt.

Es kann Jhrem zweiten Berichterstatter nicht im Entferntesten .einfallen, sieh über die einzelnen Grundsätze einer periodischen Volkszählnng und daherige Anordnungen auch nur kurz zu verbreiten, wiewohl er sich bekennen. und offen gestehen muss, dass es saehlieh zum Mindesten ebenso angezeigt wäre, im Sehoosse der Räthe über die das grosse Werk bestimmenden Grundsätze zu berathen und zu besehliessen, als bloss Berieht zu empfangen und Genehmigung auszusprechen. Der Sprechende will aber den ihm eng bemessenen Standpunkt gar nicht verlassen, sondern steh nur auf dem Boden der vorliegenden Botschaft

^) Vergleiche dle B ot. s .h a s . d e s Bundesrathes vom 12. Juli 1871, Bundes blatt von 1871, Bd. II, S. 1038.

BundesbIatt. Jahrg.XXIII. Bd.III.

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132 bewegen. Bei der Durchgehung derselben mussten wir aber ^lebhaft bedauern, dass für die ^...kunst zu wenig wesentliche Winke ans den gemachten Erfahrungen gegeben werden, während es nun^doeh bei der Freche der Erfahrung am Leichtesten u n d Erspriesslichsten hätte ge^ehehen können. Es ist nämlich unsere innerlichste Ueberzeugung, daß die Statistik vorzugsweise auf unserm Schweizerboden einen ganz praktischen Lebenseharakter tragen und äussern solle. Unser Glaube gewinnt Angesichts der so wahrhast bewiesenen Thatsache an Kraft, dass wenn früher das Leben der Millionen, die kamen und giengen, einem wirxen Ameisenhausen glich, nun das bnnte Lebensgewirre ausgelöst ist in einen mathematischen R^thmus. Wenn man nun im Spiegel

der Statistik eine Gese^mässigkeit des personliehen und gesellschaftlichen

Gebens wie der Blanetenbahnen erblickt, soll es nicht vorzugsweise Sache des freien Volkes und seiner Führer sein, jenes erhabene ..Erkenne dich selbst^ im grossen Stl..ie zu erfüllen ^ Wenn unsere Ansehauuug irgendwelche Berechtigung hat, so ist e.^ vor Allem bei der Volkszählung der Fall. Diese ist überhaupt und vor Allem auch in einem sreien Volksstaate die Grundlage aller Statistik

und bestimmt nach ihre^r Beschaffenheit das ganze statistische Arbeitsfeld.

Freilich ist die ^eitgemässe Ausführung einer Volkszählung auch eine wohl zu stndirende Sache : denn wie sich die Verhältnisse des menschlichen Lebend in stetem Flusse bewegen, so mnss die sich erst noeh bildende Technik dem vollen rollenden Zuge des starken Lebens sich zuwenden und anbequemen und darf sich keineswegs in bloss vornehmer, aber ebenso leichter und verwerflicher Annahme sremder Vläne gesallen.

Was nun die eidg. Volkszählung vom 1. Ehristmonat v. J. an-

geht, stellen wir uns aus den Standpunkt des Dogmas in der Volkszählungssache, dass man das Wünschenswerteste des Wünsehenswerthen anzunehmen habe. Und wir dürfen aueh darthun, dass man bei dieser

eidgenössischen Angelegenheit des Jahres 1870 theilweise grössere EinVolkszählnngsjahre walten liess und dabei doch viel präzisere ...nd befaehheit (z. B. in der Ausnahme der Ränme) als im vorausgegangenen

deutendere Resultate erzielte. Rebst dieser sreudigen Anerkennung stimmt daher aueh Jhr zweiter Berichterstatter gern zum Antrage der Genehmigung. Wenn aueh eine unserseitige Untersuchung dex Materialien, die wohl schwerlich in Jhrem Austrage gelegen haben mag, keine Verandernngen in den Jhnen vorgelegten Resultaten zu .^age gebracht hätte, glauben wir doch, Jhnen bemerken zu müssen, dass eine so mühe- und zeitraubende Arbeit nieht unternommen wurde. Es ist aber naeh unserer Ueberzeugung dnrch mehrere Umstände die Wahrheit der Jhnen vorgelegten Tabellen erwiesen. Allerdings müssen wir uns erlauben, Jhnen zur Vollständigkeit des Berichtes ^u sagen, dass etwelehe Lücken bestehen.

Es ist Jedem, der die Aengstlichkeit gewisser Theile des Volkes aueh

133 schon erfahren konnte, unzweifelhaft bekannt, dass der hauptsächlichste Widerwille des Volkes gegen die Volkszählungen in der Angabe der wohnbaren Räume liegt, ein Umstand, der durch die legten grossen Ereignisse des Krieges und der Armnth eher Stärkung als Schwächung empfangen hat. Reben der Verheimlichung der Räumlichkeiten fand auch noch absichtlich falsche Angabe in dem Alter mehr als einiger Frauenzimmer --- wie besonders versichert wird --. statt, sowie bei demjenigen älterer Leute . weitere ebenso absichtliche Mängel sollen

in der ...lbtheilnng ,,Erwerbszweig^ stattfinden, da z. B. in einem

andern Zweige eine ziemliche Unsicherheit vorzüglich in der Angabe dex Bserdekräste in den industriellen Etablissements herrsche.

-^iese wenigen Bemerkungen, die wir uns erlauben mussten, sollen jedoch keineswegs bestimmt sein, die gewonnenen Ergebnisse ihrer Glaubwürdigkeit zu entreissen, sondern wir sreuen uns, die Gültigkeit derselben eben gerade durch die Unbedeutendheit unserer Ausstellungen zu bestärken.

Jndem wir naeh unserer Auffassung der Statistik die Volkszählung.^ tabelle uur als Mutter so vieler anderer Resultate betrachten dürfen, wenden wir uns ebenfalls zu den von dem ersten Berichte erörterten unmittelbar praktischen Fragen h.n.

Vorerst erklären wir uns mit der Berichtigung der Heimatlosenzahl Freiburgs einverstanden. Was sodann die Einladung an den Bundesrath anbetrifft , in der Heimatlosenangelegenheit zu deren endlichen Bereinigung seine Schritte thnn zu wollen , so konnten wir g r u n d s ä t z l i e h einstimmen , finden aber hier am Wenigsten die Stelle dazu und mochten die aus den Tabellen erscheinenden Heimatlosenverhältnisse doch noch zuerst einer Vrüsung unterzogen wissen, bevor wir eine bezügliche Einladung an den Bundesrath aussprechen konnten. Jm Weitern theilen wir auch von Anfang an die .^osfnung und das Verlangen, dass die aus der eben geschlossenen Volkszählung

hervorgehenden Arbeiten sieh nicht mehr in das nächste Volkszählungs-

jahr hinausziehen mochten, wie Solches im legten Jahrzehnte geschehen

ist. Wir möchten das bezügliche Vostulat näher dahin bestimmen, dass

die Spezialarbeiten mit thunlichster Beförderung reihenweise und di^ le^te Lieferung spätestens in der 1874er Sommersession der eidg. Räthe.

zur Vorlage kommen sollen.

Wir glauben, es liege wohl die Wahrheit auf der Hand, dass aus der Volkszählung nicht bloss die Seelenzisser die Hauptsache sei, sondern dass es andere zum Mindesten sast eben so wichtige Faktoren gebe. Was soll es nun nü^en, diese erst dann kennen zu lernen, wenn die Verhältnisse schon wieder ganz andere geworden sind, und man sieh eben wiederum herbeilässt, von Grund aus neue Aufnahmen in's Werk ^u se^en^ Was die spezielle Ausführung unserer Anregung

134 Betrifft, so haben wir von massgebendex Seite die Zuslcherung erhalten, dass jene nicht den mindesten Anstand leide.

Unser Minderheitsbericht gieng aber von einem prinzipiellen Disserenz.punkte aus. Der Bundesrath sagt nämlich im drittletzten Absage aus Seite 20 seiner Botschaft: ,,Es bleibt uns noch übrig, die Veranda xung der Volkszahl in ihrer Wirkung aus die nächste Jntegralerneuexungswahl des Nationalrathes zu betrachten. Unter gewöhnlichen ZeltVerhältnissen würden wir, in Erwägung, dass das Zählungsergebniss der faktischen oder bei der Zählung ortsauwesenden Bevölkerung ein weit zuverlässigeres Resultat ergibt, und dass die Differenz zwischen dieser und der Wohnbevölkerung eine unbedeutende zu sein pflegt, nicht anstehen, den Antrag ^u stellen, dass künstig die faktische Bevolkernng zur Basts genommen werde. ^ Es wäre von uns unbillig, anzunehmen, dass den h. Bundesrath in seiner gruudsä^ichen Ausstellung nicht massgebendere gründe, als sie hier angesüßt sind, bestimmt haben. Wir können aber gleichwohl nieht umhin, unsere -.- wie wir glauben -- wohl erwogene Meinung ausrecht zu halten und ^u begründen, dass auch sür die Zukunst das ^ählungsergebniss der Wohn- oder rechtliehen Bevölkerung als Grundlage (z. B. bei der Jntegralerneuernngswahl des Nationalrathes, bei den Mannschastsko..tiug..nten, den Zollgeldbeiträgen u. s. w. und was damit vielleicht in tatsächlicher Verbindung steht aueh im kantonalen Leben) gelten solle.

Es fällt uns in der .....hat nicht schwer, die sowohl an und sür sich als auch praktisch nicht unwichtige .^rage in unserem Si^.ne zu .beleuchten und verständlich zu machen.

Vorerst erlauben Sie uns, daraus hinzuweisen, dass hochst wahrscheinlich in den vielen Volkszählungen im Alterthum d i e s e l b e Ausfassuugs^veise ^ur Anwendung gekommen ist , wenigstens beengt das ^.lllen aus der Bibel bekannte Beispiel. einer Volkszählung unsere Annahme. Wir wollen von diesen Daten als solchen zwar ga^ keine ^chlusssolgerung ^ür unsere Zeit selbst ziehen ^ allein der angesührte Umstand beweist do.h, dass es dem natürlich wahren wie seingebildeten .^ultnrsinne der Eilten selbst schon eigen war, das V e r h ä l t n i s s d e r . b ü r g e r l i c h e n V e r w a n d t s c h a f t zur Grundlage der Volkszählung zu ma.hen. Es kam diese Anschauung in einer so starken W^.ise zur
Aussührung, dass wir heute tro^ aller Eisenbahnen natürlich nicht einmal mehr an die Einführung derselben denken dürfen. Aber wir glauben do.h, dass zum Mindesten die sogenannte W o h n b e v ö l k e r u n g gegenüber der von heute aus morgen schwankenden sogenannten saktischen Bevölkerung auch fortan zur Anerkennuug kommen solle.

Erstens halten wir dasür, dass namentlich in solchen StaatsGemeinwesen, wo das Volk, beziehungsweise die sogenannte Wohn-

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..^....olkerung Souvexain ist, die nach der Seelenzahl bestimmten Rechte nur nach der einzig ada.^uaten Unterlage dex sogenannten Wohnb.ev.o.lk.exun^iffer sich richten können; es ist uns von unsexm Standpunkte dex Volksherrschaft aus unmöglich, zu begreifen, das. man da....

Jd^al des freien Mannes- und Bürgerrechtes einer blossen .Leichtigkeit zuliebe, die nicht einmal besteht, verlassen will. Es herrscht insofern keine ^ bedeutendere Leichtigkeit, als jede Volkszählung, wie auch di^ in dex ^Besprechung liegende, eine scharfe Unterscheidung der in der ortsanw^esenden Bevölkerung inbegxifsenen durchreisenden , sowie dex nicht inbegriffenen vorübergehend abwesenden Bevölkerung vorzunehmen hat.

Und da ist es wohl kein schweres Rechenex^empel, die Ziffer der sogenannten Wohnbevölkerung zu finden. Freilieh ist es unumgängli..h nothwendig, dass man eine genaue Definition des ,,voxübergehend abwesend^ in dex Jnstrnktion gebe. Ziffer 3 der Jnstruktion vom 28. Mai

1870 sagte ganz richtig, dass unter "vorübergehend abwesend^ alle die-

jenigen zu verstehen seien, .,welche vom Zählungswohnort abwesend sind, ohne dass sie ihren Wohnsi.^ in einer andern Gemeinde erworben haben^. Wir erlauben uns aber, zu bezweifeln, ob diese so einfache und richtige Bestimmung immer das wahre Verständniss und ihxe Ausführung in gehörigem Masse erfahren habe und glauben sest, dass die Bestimmung des Verhältnisses auf eine gewisse Zeitdauer hin zwax grundsätzlich nicht so zutreffend wäre, tatsächlich aber weniger Uebelständen rufen würde.

Es dars neben der Erwägung der sächlichen Ratur dex ^rage auch keineswegs vergessen werden, dass die blosse Beachtung der ,,saktisehen^ Ziffer aueh zu mehreren Unkommliehkeiten Veranlassung bieten könnte.

Sie werden sich z. B. wohl vorstellen, dass es im Bereiche dex Möalichkeit liegt, der gastliehe Boden unseres Vaterlandes werde von bedrängten ^ehaaren nachbarlicher oder fxemder Völker auch später als Zufluchtsort betreten werden, und in diesem Falle müsste gexade das seiner Einfachheit wegen augenblicklieh befürwortete Vrinzip der.. sogenannten faktischen Bevölkerung umgangen und verleugnet werden. Wix glauben, nicht verschweigen zu sollen, dass noch mehrere Uebelstände im Gefolge des neu anzunehmenden Grundsatzes eintreten würden. Si...

werden mir vielleicht beistimmen, wenn ieh Sie an die Verhältnisse des Marktes, dex vielen Jahres- und anderer ^este, sowie auch dex eine Winter-Kursaison Durchmachenden, und an die wohl auch willkührlieh zu bestimmenden Strömungen d e r Volkstheile erinnere, die ihr Brod in der Jndnstxie weitesten Sinnes suchen und finden.

^ Man hat uns im Schoosse der Kommission entgegengehalten, dass keine grosse Seelenzahldiffexenz bestehe, ob man das eine oder andex.^ Prinzip anerkenne, während wir nun im Augenblicke aus der Beriehtexstattung vernommen haben, dass Genf und Waadt bei Annahme de....

136 ^genannten faktischen Bevoikerungszahl. je eine Rationalrathswahl mehr erhalten, welcher Umstand umgekehrt vielleicht auch dem einen oder andern Kantone ein solches Wahlrecht wegnehmen konnte. Wir glauben aber wahrscheinlich nicht für uns allein, dass gerade eine solche geringe ^ahldisserenz , ,,die sieh anderseits wieder decken soll^ (sie beträgt

übrigens ans dieser Volkszählung 13,982 mehr Durchreisende, aus der

1860er Zählung 3346 mehr vorübergehend Abwesende), am Wenigsten dazu angethan wäre, uns zu bestimmen, den Standpunkt des richtigen Brinzips und der wahren Volkszählung zu verlassen.

Wir beantragen also, über die vorgelegte Botschaft des Bundesxathes an die Bundesversammlung , betreffend die eidgenossische

Volkszählung vom 1. Ehristmonat 1870, die ..Genehmigung mit folgen-

den ^Bestimmungen auszuspreehen :

1) Die aus der Volkszählung vom 1. Ehristmonat 1870 hervorgehenden Spe^ialarbeiten sollen in beschleunigter Reihenfolge und zwar die letzte Lieferung spätestens in der 1874er Sommersession der eidg. Räthe zur öffentlichen Vorlage kommen.

2) Die bisanhin bei der Jntegralerneuernngswahl des Nationalrathes zur Grundlage genommene Wohnbevol.kerung.^ifser soll aneh fortan in gleicher Anerkennung stehen.

B e r n , am 19. He^monat 1871.

Die Minderheit der ständeräthliehen Kommission : ^. ^. ^ .

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^u^i^i.^ ^u^^ung in ^rund^ ^.onnt^ (Tennessee).

.^falli^ ^chre^en ^ ^ei^i^n ^n^l^n^ .^ die ......^eini^en Staaten .....n Nordamerika an den schweizerischeu Bundesrath.

(Vom 21. Juli 1871.)

Tit. l Jn Genehmhältung des Jnhaltes Jhrer geehrten Depesche .^r. 27 glaubte der Unterzeichnete, dass unter vorherrschenden Umständen es seine .^flieht geworden, von sieh aus eine kommission von Vertrauensmännern und unbefangenen Sachkundigen die wahre Sachlage der schweizerischen ...lnsiedlung in Grund^ E o n n t ^ (Tennessee) prüfen und diesem Eonsulate zu eventueller Einsicht einer hohen Bundesbehorde einsenden zu lassen.

Einerseits wurde der Unterzeichnete vielseitig von den Angesiedelten darum angegangen, während andererseits ihm Beständig .Anfechtungen des betreffenden Unternehmens zu Gesichte kamen. Der Hauptbewe^^rund zur Ernennung der betreffenden kommission glaubte ^edoeh der Unterzeichnete darin zu finden, dass eine getreue Schilderung betreff^ der mehrerwähnten Ansiedlung zum Wohl der .Landesangehorigen wesentlieh beitragen moehte, resp. .^luswanderungslustigen ein bestimmtes ^i...l

^ darbieten zn kennen oder sie por muthmasslichen Jrrwegen fern zu halten^ Die in legten Jahren stattgefundenen Verhandlungen in der Bundesve.^ Sammlung gehen unzweideutig darauf hin, dass es der Bundesregierung erwünscht ist, dem Auswanderer möglichsten Ausschluss über dessen versehledene Reiseziele darzubieten, und dieses, sofern es die dem Schweizer so heimeligen Gebirgsgegenden von Tennessee und speziell die Ansiedlung.

tn Grund^ Eount.... anbetrifft, ist dem beigelegten, augenscheinlich äußerst gewissenhaft abgefaßten .Berichte zu entnehmen.

Als Eommifsäre ernannte der Unterzeichnete Herrn John S eh ei b l er., ^hef einer der graten .Lederhandlungen in Memphis , und einen in höchsten Ehren stehenden .Landsmann, Herrn G. Gen g e l , ebenfalls wohlbekannter Gesch...s.^mann i.i Memphis, nnd H^n A. M e t t l e r , ein unweit .^nox^ville ansässiger .Landwirth, dessen ^uter Ruf, Erfahrung und Wohlergehen i.^ seine... Faches ihn ...ls eine sehr erwünschte.

Persönlichkeit in die betreffende kommission schicklich einreihten.

Jndem nun der Unterzeichnete das Resultat der von diesen Herren Vorgenommenen Brüfung der Sachlage mehrerwähnter Anstedlung in Grund^ Eount., Jhnen ^u gutsindender Verwendung unterbreitet, benn^t e^ ^ie^itl^ den Anl^, .^i^, Herr Bund^präsident, Herren .Bundesrathe, neuerdings seiner vollkommenen Hochachtung zu versichern..

Washington, den 21. Juli 1871.

Der schweizerische Generalkonsul : .^ohn .^i^.

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Bericht der Minderheit der ständeräthlichen Kommission, betreffend die eidgenossische Volkszählung vom 1. Dezember 1870.) (Vom 19. Juli 1871.)

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26.08.1871

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