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das eidgenossische Finanzdepartement über die Banknotenfrage.

(Vom 21. September 1870.)

Herr Bundesrath .

Mit Znsehrist vom 6. dieses Monates haben Sie der vom Bundesrathe ernannten kommission über das Banknotenwesen der Schweiz folgendes Fragenschema gestellt.

^. Une législation lederle sur l'émission des billets de banque, leur circulation et leur échange, est-elle nécessaire ou serait-elle avantageuse pour salaire, spécialement en temps de erise, aux besoms huanciers de la Confédérations, des Cantons, du commerce et de l'industrie suisses?

..... La C o i . fédé ra t.i o n dorelle se réserver le monopole de l'émission des bilie.s de banque?

3. Dorelle se réserver seulement le droit d'émission eu coutrôlant les émisions non laites directement par elle?

^. Sur queis principes devrait se baser la législation, a kaire dans ces deux hypothèses, et jusqu'où devrait s'éleudre la compétence fédérale ? (Question constitunonelle.)

.^. Si la . Conkédératiou émet des billels, quels orgues nouvaux devra-t-elle créer et quelles garanties devra..t-elle konrnir et s'imposer a elle meme? (Banque d'Etat, réserve monétaire).

291 6. ....i Ia Confédération n^ revcndiqne pas poni. ellc senle la ^acnlté d'émission, quelles mesures devrau..elle prendre pour contrôler ^es banques d'émission, pour faciliter la circulation et assurer l'échange ^des hillels de ces banques^ Die ^Behandlung der Angelegenheit im Schoosse der .kommission ^hat gezeigt, dass nur über den allgemeiu gehalteneu Grnndsa^, dass di^ .Emission und Emulation der Banknoten von Bundeswegen zu regeln sei, Uebereinstimmung. herrscht ; dass dagegen über die ^Anwendung de.^ ^Vrinzipes die Ansichten nach verschiedenen Riehtnngen divergi^.en. ^

Die .beiden Unterzeichneten bilden eine Meinuugsgrnppe, die sich ^....n den ^wei andern, welche sich ausgesprochen haben^), dadurch unter^ .scheidet, dass sie die Tragweite der Buudeseompetenz in etwas weiterem ^Sinne ausgesagt wünscht und nach eiuer Organisation des schweizerischen ^otenverkel.rs strebt, die viel mehr zu leisten im Stande ist, als das bisher Dagewesene.

Sie erstatten sollenden Bericht : Papiergeld

im w e i t e r n

Sinne ist jedes Kreditpapier,

^welches dazu bestimmt ist, wie Münze als U.nlaussmittel zu dienen und ^diese theilweise im Verkehr zu vertreten.

Jm e n g e r n S i n n e versteht mau unter V a p i . e r g e l d Rapier ^monnaie) dasjenige papierne Zirkulationsmittel, welches der S t a a t als Repräsentaut a) der in seinen Kassen schlummernden Baarl.est....de,^ .b) der in nächster Zukünft zu ge.^ärtigenden Einkünfte. oder auch c) seiner in weiter ^erne liegenden, in der Gegenwart nicht disponibeln Finanz^nellen ausgiebt. Jn den fällen a und h hat das Bapiergeld

legalen Kurs, d. h. es ist an und für sich gese^liehes Zahlungs-

mitt.^l. seine Einlösung gegen Metall unterliegt aber^ keiner Schwierig^eit. Jm^ Falle c tritt gewohnlich der Z w a n g s e u r s ^eih, d. h. das ^ese^liche papierne Zahlungsmittel kann. nur mit einem kleinern oder .grossern Verluste gegen Metall ausgetauscht werden. Es lausen im Gebiete des ^.va^.gsk..rses als^.u gewohnlich zwei Wahrungen, eiue metallene und eine papierne, nebeneinander her, die unter sieh verschieden sind, während dem sie im Gebiete des legalen Kurses sieh gegenseitig vollständig decken und auswiegen.

So wie das Vapiergeld im engern .^inne die verfügbaren KapiMalien oder den Kredit des Staatshaushaltes repr.iseutirt, so stellt e b e n f a l l s im e n g e r n ^ i u n e die B a u k n o t e die unmittelbar oder in .der nächsten Zukunft verfügbaren Mittel des V r i v a t h a u s h a l t e s , dar, ^) Clne mittlere Gruppe bildet .^err Nationalrath Kaiser. die dritte besteht au^ ^en .^^. Slaa^rath Cl^eue^iere^ Professor Gustav .^ogl und Bankier .^orv..^ollard.

292 welche sich in den. unter dem ^aman der Banken bekannten .^apital^ Rammlern zusammenfinden. Die Banknote (..nonn^....^.....^^ macht nn^ geachtet der Verschiedenheit ihres Ursprunges durchaus dieselben Ansprühe, wie das staatliehe .Papiergeld. Sie verlangt als volles E.inivalent der metallischen Münze angenommen ^u werden. Sie ist dem^ nach nach denselben allgemeinen Gesichtspunkte zu beurtheilen.

Das Fragenschema des ^inanzdepartementes hat wesentlich di.^ .Bauknote im Ange, und aneh wir werden nns vorzugsweise mit de..^ gelben bes^.hästigeu. Wir machen aber aufmerksam, dass unter Umstände^ die Bauknote zum Vapiergelde im engern Sinne werden kann. Es ist.

dies dauu der Fall, wenn der Staat den ..^oten einer oder mehrere^ Banken legalen .^urs ertheilt, oder in Bezug ans dieselben sogar de^ Zwangsrurs deeretirt.

Dies vorausgeschickt, konnen wir in unser Thema selbst

eintreten..

Das Ungenügende und Unbefriedigende der schweizerischen Bankno-^ ten^irkulation ist vielfach, besonders in den beiden Sehristen der Herren.

Ernest Bietet und Bur.^ardt Bisehosf^) hervorgehoben worden. Dies^ Zirkulation ist weder in Q u a n t i t ä t der industriellen und eommerzielten..

.^hätigkeit im Jnnern der Schweiz entsprechend, noch realisirt sie a^ Qualität dasjenige, was man von der Banknote als Eirknlationsmittet.

verlangen soll.

Sprechen wir zuerst von der ^ n an t i t a t .

Die mittlere Banknoteueirknlalion der verschiedenen schweizerische...

^eddelbanken innerhalb der legten fünf Jahre wird durch folgende Tabelle dargestellt: ^) ^rne^ 1^e^ I^es ^^u.^nes de ^i^ula.^o... eu .^ui^e.

Genève 1.8^.^

Burkhardt-Blschoff. Die Zeddelb..nken in der Schweiz. Basel 18^.5.

293^.

Schweizerische ^eddel.^ukeu.

Mittlere ^n^t^irl..^.^^^

l 8^.

. Fr.

ll...^.

Fr.

Bank in .^t. Gallen . . . . 2,259,000 ^ '1,839,600.

,, ,, Zürich .

.

.

. . 1,542,000 2,069,727 ,, ,, Basel . . .

. . .

568,000 596.487 Thnrganisehe Hypothekenbank .

.

420,000 ^ 352,830^ ^Bauk in Glarus . . . . . . 684,000 400,000., Aarganische Bank . . . .

2.^8,000 219,100^ Bank i.u Ludern . . .

. .

l 54,000 206,800 Solothnruische Bank . . . .

I 85 .000 266,520 Bank sür Graubünden . . . .

l 29,000 l 58,760^ ,. i n Schasshausen . . . .

l 86,000 l 27,3.^ Toggeuburgerbanl.

. . . .

285,000 430,^67 .^ntonalbank vou Bern

.

Banque ^alon^le v^udoise .

,,

^, ,, .,

du .^omnie^e de ^eneve

de Genève .

. .

cantonale neucl^telo^.... ^ cantonale ^bour^eo^e du Valais (environ^ ^ ,, cantonale tessmoise .

Eidgenossische Bank iu^ Bern

.

. ^

.

3,365,000

993,000

1,466,52.......

.

.

1,392,000

1,837,000

.

2,791,375^

.

.

837,000 851,000.^ .^ . 1,084,000 l,119,960 .

.

409,000 359,500^ .

^ 530,000 300,000 .

.^ 46,000 168,800 .

. . 864,000 1,399,000 Total l6,190,000 16,960,89.^

^iehf inbegrisseu i^u Jahrgange l869.ist die ..^luuo l868 gegründete St. Galler Kautonalbank, über welche uns Berichte abgehen , dagegen dürften die runden Ziffern , weiche sich in den Jahresberichten ^e^ Glarner- und Walliserbank finden, etwas hoeh gegriffen sein.

Jn obiger. Tabelle ist ^nächst ausfallend, dass von l864-l869^ der Banknotenverkehr sieh nicht fühlbar gehoben hat, unwohl nach d^eu^ ^chlusse des amerikanischen Bürgerkrieges eine .wesentliche ^teigernn^ der industriellen Thätigkeit und. des innern Austausches in der Schweiz stattfand. Vergleichen wir aber vollends die ^iri^lalio..s^isser von 16.

^is 17 Millionen mit derjenigen in ..^andern Staaten , so ergibt sich deutlieh, da.ss unser ganzer Notenumlauf verschwindend klein ist.

Die ^ r e u s s i s c h e B a n k hatte znr Zeit des alten Breussens vo^ 1866 einen Notenumlauf von wenigstens l 30 Millionen Tl.^aleru ^^ ungefähr 500 Millionen ^ranken. Die Bevolkeruug des alten Brennens,.

^4 ^ie ausserdem noch das staatliche Bapiergeld besi^t, war 181/2 Millionen ^opse.

Der Rotenumlaus der B a n k von F r a n k r e i c h , Landesbevölke-

^rung 371/2 Millionen Kopfe, stieg im Zeitraum obiger Tabelle, .l 864.-1869, von 800 ans 1200

Millionen Franken.

Derjenige der B a n k v o n E n g l a n d ist gegenwärtig 20-2t Millionen ^Bsuud.

Seit einem ^ierteljahrhnndert ist aber in England

^..ie Milliarde Franken die Durehsehnittszisser des Zeddelumla..ses, und ^s kann wegen der besondern Verhältnisse von Schottland und Jrland diese Zifser nicht einmal ans die Gesammtbevolkern..g Grossbritanniens ..von eirea 30 Millionen Einwohner, sondern muss auf eine kleinere be.^ ^ogen werden.

Jn den Ve r e i n i g t e n S t a a t e n betrug der Notenumlauf sammt...

.licher Rationalbanken am 22. Januar 1870 293 Millionen Dollars gegenüber einer Bevolkernng von 3l1/2 Millionen. ^Eensns von l860.^ Jnteressant ist die Vergleichung mit denjenigen einzelner Staaten . die in Be^ng ans die Kops^ahl der Schweiz am nächsten kommen.

Die ^Ratioualbanken ..^s Staates Ohio, Einwohnerzahl 2,3 Millionen, hatten unter dem genannten Datnm eine Banknotenzirkniation vou 12,9 ^)^il^ .tion.en Dollars^ diejenigen des Staates ^ensnlvania , Einwohnerzahl ^2,9 Millionen, eine solche von 3l ,4 Millio^.en Dollars, wovon 1/2 .durch die ^ationalbanken der ^tadt Philadelphia, ^^ dureh diejenigen außerhalb derselben emittirt. Das staatliche Papiergeld ^reen^^el^) ^ist hier selbstverständlich gauz ausser Rechnung gelassen.

Die geringe ^.lnantität der schweizerischen Banknoten ist übrigens ^..och ^eiu absolut entscheideudes Kennzeichen der Mang...lhastigkeit unserer ^.^otenorganisation , denn . bei einem hoehst vollkommenen Zustande der le^tern in irgend einem .^ande n.üsste man gerade mit einer relativ deinen Zirkulation verhältnissmässig mehr leisten konnen. ^Das entScheidende Mer^ual dagegen ist die schlechte Q u a l i t ä t derselben.

Wir sprechen n.cht von der ph^sisehen Qualität , der äussern Er^.heinung. Dieselbe hat zwar auch ihre ganze Berechtigung nnd^istbei vielen unserer Roten derart, dass sie allein seh on der Eirkulationssähi^keit ..Abbruch thut. D i e schl e eh t e Q u a l i t ä t u n s e r e r R o t e n b e r u h t a u s d e r V e r s eh i e d e n l,^ e i t i h r e s U r s p r u n g s, ..der U n g l e i ..h a r t i g k e i t d e r e ni i t t i r e n d e n J n st i t n t e u n d d e r B e s eh.r ä n k n n g d e s U m ^ a u s s k r e i s e s , ^o o r^ ..über j e d e s e i n ^ e^l n e v^e r s ü g t.

Wir haben gegenwärtig mit den neuen kantonalen Banken von St. Gallen und Zürieh wenigstens 22 Emissions^uellen. Davon sind ein^lne wirklich... Zeddelbanken, ander... betreiben das Kontokorrent- und ^..as Valorengeschäst, dritte sind kombinirte Hypothekar- und kommerzielle.

295 Banken. Der einheitliche Eharakter geht somit unsern Roten in seder Beziehung ab. Jede einzelne bleibt aus ihr Ursprnngsgebiet angewiesen, und selbst in diesem ist ihre Brauchbarkeit desswegen minim, weil man sie nieht ansserhalb nützlich verwenden kann. Die St. Galler..ote kann .im Danton Waadt, die Reuenburgernote in der Ostschweiz unter Kausl.euten nicht ohne einen Abzug und u^.ter Vrivaten gar nicht zirknliren . da.durch ist aber die St. Gallernote selbst im Danton St. fallen und di^ ^Reneuburger..^ selbst im Kanton Reuenburg ein hochst unvollkommenes Zirkulationsmittel. Die unter den Banken bis je^t eingeführten Ein- ^ .losn^gskartelle haben nur ärmliche Ergebnisse geliefert . sie umfaßten .^nmer nur einzelne Jnstitute , wurden im Augenblicke der Krisen, w^ sie am uothigste.. gewesen ^wären, ansser Krast gese^t, und verfehlen an

.und sür si.h ihre eigentliche Bestimmung. So lange überhaupt beständig die ^Rothwendigkeit des Eiulose..s vorhanden ist, .so lauge ist die wirkliche

.Eirl^ulationsfahigkeit der Rote nicht erreicht. Diese wird nur dann zum Vorscheine kommen, wenn wir ein System besitzen, unter dem die Roteniuhaber so wenig als moglich an das Einlosen denken. Hente aber ist ^das Einlosen das erste .^tr..beu desjenigen, der eine Hand voll schwei.^eriseher Roten erhält, denn sie konuen nicht überall hin, nicht in gleichartiger Weise, oder nur mit Verlust verwendet. werben , sie bilden in ihrer Buntheit un.^ Vielheit eine Landplage sür jede Klasse, sie werden wie Heimatlose von einem Kanton zum andern geschoben und in moglichster Eile wieder in ihre Gebnrtsstätte zurückbefordert. Einzelne tantonale l^ese^gebungen thun überdies ihr Bestes, .um die allgemeiue schwei^ ^erische Eirtulationssähig^eit unmöglich zu maehen , indeni sie entweder Deiner einzelnen Ban^ ^ein Monopol ertheilen^(Reueub...rg^, oder .^ie Aus-

^gabe derjenigen Roten, die nicht staatiieh bewilligt sind, durck, fiskalische

und.^trasbestinnnungen unmo^lieh niaehen ^(^üri^h). Unser Rotenwesen ^ist heute noch ans .dem Standpunkte,.. .vie es das eidgenossisehe Münz^wesen, nicht etwa vor 1.^0, sondern ^vor dem Konkordate von l819 war. Wir haben, kurz gesagt, hier noch eine volle Blüthe ^er alten .kantonalen Misere vor uns.

Die schlechte Qualität aber ist es, welche wiederum die geringe Quantität, ^ie Kleinheit des Rotenumlauses , zur Folge hat. Die Ziffer v^. 16 Millionen stellt in gar keinem Verhältnisse mit der ErBeugung und dem .Konsum von Gütern, die in^ der Schweiz stattfinden.

Wir besinn keine .Anhaltspunkte über die Grosse unserer inländischen ^Umsä^e, wir dürfen ab...r indireet aus den Ziffern unseres ausländischen Handels schlössen, dass dieselbe, auf den Kopf berechnet, bekennender sein u^üssen, als in irgend einem andern Lande. ^ür alle diese Umsä^e leisten bis j.^tdie schweizerischen Banknoten nur unerhebliche Dienste, weil ihnen ans den angeführten Gründen in ^nalität und ^nantität dasjenige abgeht, was sie zu einem den Münzen nahe oder gleichstehen-

296 den Kreditpapiere macht^ .-.-^was ihnen wirklich erlauben würde, den Verkehr zu erleichtern, ein namhaftes Kapital in Gold und ^ilbermüuzen zu ersehen und den Transport grosser Metallmassen zu ersparen^)..

So wie die gegenwärtigen schweizerischen Banknoten sür die allgemeine

Erleichterung des ^Verkehrs wenig leisten , so sind sie a..eh vollständig

ohnmächtig in Fällen von Münzkrisen, wo es wünschbar wäre, durch.

eine vergrosserte Vapierzirkulation das theilweise verschwundene Metall momentan zu vertreten. Keine einige unserer Roten besitzt, wegen ihres^ lokalen Eharakters, die Kreditfähigkeit. welche hiefür nothig wäre, und^ wir haben vor Kurzem diesen Mangel schwer empfunden. Weder das Bedürsniss des privaten Verkehrs, noch dasjenige der Bnndesl^asse nael^ einem Ersatze der in der zweiten Hälfte J.^li abhanden gekommenen Baarmittel, hätte durch Anlehnung an irgend eine unserer émissionsBanken besriedigt werden tonnen.

Somit

hat

bis

heule die Banknote in der Schweiz ihren Zweck

nieht ersüllt, und wir fühlen lebhafter als je das Bedürsniss, dass e^ neue und kräftigere Organisation unseres Roteuweseus diesem diejenige Leistungsfähigkeit verleihen sollte, welche ihm bis jetzt abgegangen ist.

D i e e r st e B e d i n g u n g z u r E r r e i ch u n g d i e s e l Z i e l e s i st , d a ss ni a n d e n K a n t o n e n d i e l e g i s l a t o ^ r i s eh e K o m p e t e n z i n d i e s e m G e b i e t e n e h m e u n d s i e a u f d e n . W e g e d e r b e v o r st e h e n d e n V e r s a s s u n g s ^ r ev i si o n d e m B u n d e z u w e n d e .

Diese Massregel ist nicht nur eine wünsehb^re, sie ist aueh eine.

rechtlieh begründete.

Wir leiten die Bundeskompetenz aus dem Münzregale ab. Und zwar ist für uns das Münzregal nicht mehr der veraltete Begriff eines aus die Staatshoheit sieh gründenden Brivileginms, sondern eine ^flieht im Jnteresse der Gesammtheit, die Münze, als die^ jenige Waare, welche der Werthmesser aller anderen Güter ist, zu prüfen und zu stempeln. Und weil die Bauknote die unbestrittene Brä..

tension hat, sich im gewohnlichen Verkehr der metallischen Münze zu substituiren, so sällt sie in den Kre^is desselben Ueberwachnugsgebietes, wie die Münze.^ ^ Zwar .oifsen wir sehr wohl, dass diese Doktrin bestritten wird. Ma...

fagt , die Banknote sei ein Zahlungsverspreehen auf Sieht, das Jeder^ ...uszustelten berechtigt sei. Sie gehore zu den Vrivatkontrakten , in welche der .^taat steh uicht zu mischen habe.

Auch der Wechsel , das.

Ehe.^ue, die Zuweisung, das Giro (Virement^ seien Surrogate der Müuze wie die Banknote, ohne dass man daran denke, aus dem altern ..^ ^n vielen Fallen sind die Frachten sur Baarsehafl in der Schweiz kleiner,.

al^ die ^inl^snn^verlnfte ans den ^oten .^ide ^rnes.^ ^lc.^e.^, .^a.^. 1^.

297 ...der neuern begriffe des Mün.^reg^.ls die Kompetenz des privaten zu verneinen, sich dieser vier Verkehrswege.^ zu bedienen.

Hierauf erwidern wir . Die Definition der Banknote als ein ^ahluugsversprecheu aus ^icht ist so einseitig und uuerschopsend , al.^ ^enn u.an die Mün^e als eine runde Scheibe aus Silber oder Gold ^defiuireu wollte. Jedermann hat das Recht, sich solche xnnde Seheiben .aufzuschneiden, sie zn gebrauchen und zu verkaufen, aber nur dnreh und u^iter der Aussicht des Staates darf derselben ^der Stempel des gese^^.liehe.n Eirenlatiousmittel^ gegeben werden. Ebenso hat Jedermann da^ Recht, Zahlungsversprechen auf ^..ieht auszustellen, di.. sür den Einzeln^fall bestimmt find, aber nicht Jedermann kann die Besuguiss eingeräumt ^werden, solche Zahlungsversprechen sür den allgemeinen ^weck zu fabri.ziren, sie der metallischen Münze zu unterstellen. Hier tritt gerade der Unterschied zu Tage zwischen der^ Banknote und den vier oben genannten ^Wer^engen der Zirkulation. Der Wechsel, das Eherne, die Anweisuug, das Giro,. sind seweilen auf eiuen besoudern ^all berechnet^ sie s i n d i n d i v i d u e l l . Die Bauknoten dagegen^ sind Wertzeichen, di.^ .abgezählt werden u.ie Geld, die wie dasselbe von Hand ^u Hand gehen, sieh .demselben in der ^ allgemeinen Eireulaliou substitniren. ^ie ein- ^ ^etnen Banknoten sind, die Rumerirung abgerechnet, so weuig individuell^

wie die einzelnen Geldstücke. Es ist desshalb durehans uu^^lässig , die

^Emission einer Bauknote mit einem Brivatkoutrakte assimilireu ^u wollen.

Damit glauben wir , zuvorderst ^ nachgewiesen zu haben , dass die Emission und die .Zirkulation ^der Banknoten durch die Buudesgesei^gebun^

.geregelt werden soll. Alle Mitglieder der Kommission sind dieser Ansicht, .

und sobald einmal der Buud^sich die Gese^gebung im Gebiete des Obligationen-, des .^audels^ und des Weehselre.^tes aneignen, so wird es selbstverständlich, dass er auch über Banknoten ein ^Ges.^ erlassen kann. Allein die unterzeichuete Grnppe geht weiter, und gerade,^ weil sie der Emission der Banknote den privaten Ehara^er nicht ^.gestehen.

kann, ^en z. B. der Wechsel besi^t, so scheint es ihr am Bla^e, ^u untersuchen, ob statt einer allgemeiueu gese^lieheu Regulirung nicht eine ^.weitergehende Einwirkung des Bundes einzutreten habe.

An dieser Stelle trennen wir uns von unsern Kollegen. Die Versehiedeuheit besteht wesentlich darin , dass drei derselben nur insoweit eine Einheit der schweizerischen Roten anstreben wollen, als dies mit der Freiheit der Banken und dem rein privaten Eharakter derselben verträglich ist. Wir dagegen, ohne uns definitiv ausznspreeheu , halten nieht dafür, dass die erworbenen Rechte der bisherigen Emissionsinstitnte so gross und ihre Leistungen so glänzend seien, uni ans die .Freiheit.

derselben einen besondern Werth legen zu konnen ; denn wir erachten das Jnteresse der Gesammtheit durch die Aermlichkeit der .privaten und individuellen Leistungen unserer Banken als nicht befriedigt.

^

298 U n s e r Z i el

^

i st e i n e b i s j e t^ t n o ch n i eh t v o r h a n-

d e n e , w i r k l i ch K r e d i t - u n d E i r k u l a t i o n s s a h i g f eh w e i ., e r i sche R o t e . Damit die Rote wirklich die Munze er-.

fe^eu koune, muss sie überall zirknliren und überall angenommen werden..

Dasür bedürfen .vir nicht sowohl viele, als vielmehr gute Roten. Die Eirkulatiousmaschine entspricht seder andern Maschine. Die beste ist diejenige, welche die grosste Leistung mit der geringsten Krast erzengt.

und welche die Solidität mit der Energie der Wirkung vereinigt. ^er-

splitterte und vereinzelte Notenemissionen werden desswegen beste Eirkulationsmasehine bilden.

nie ^ die ^ .

.

Die E i n h e i t d e r E m i s s i o n w i r d e i n z i g d e m .

K r e d i t z e i ch e n ,, B a n k n o t e " d i e L e i st u n g s s ä l.. i g k e ^i t g e b e n , d i e d e m o s s e n t l i eh e n B e d ü r f n i s s e e n t s p r i eh t.

Jndem wir von der Einheit der Emission reden, ist es nicht nnsre Absicht, die Debatte über die Baufreiheit hier in dem Sinne auszunehmen, wie sie vor einigen Jahren in Frankreich geführt worden ist.

Wir lassen diese bei Seite, weil wir glauben, dass die Einheit... der^ Roten aus verschiedenen Wegen, ohne das. es nothweudig sei, einem einzelnen Justitute ein Monopol zu sichern, erhielt werden konne. Wi.^ wollen diese Wege nach einander besprechen, ohne uns gegenwärtig schon für den einen oder andern zu entscheiden. Es^ handelt sich ja heute noch nicht darum, das Bunde.sgese^ selbst zu machen, sondern nur, dar-.

zulegeu, innerhalb welcher Grenzen wir glauben , dass die Bundeslompeteuz im Banknotenwesen geltend gemacht werden konne.

Die e r st. e F o r m , welche der Brüsnng werth erscheint, ist die Gründung e i n e r z e n t r a l e n Z e d d e l b a n k . M a n braucht dabei nicht nothwendig an eine Bundesbank zu denken. Von der .^tellung^ einer .mit dem Staate identischen .Anstalt bis zu der, die selbständig ist, aber nur in Folge besonderer . Privilegien vorzugsweise di... osseutIiche Bank h.^sst, bis endlich zu derjenigen, die uur desswegen zentral ist, weil sie mit überwiegenden Kapitalien ausgestattet wurde nnd sieh unter die besondere Staatsaussieht gestellt hat . sind eine grosse Zahl Varianten moglieh. Der in's Ange zu fassende Zweck ist der, eine.

einheitliche Rote zu emittieren , die in der ganzen Schweiz unbestrittene Ausnahme findet. Diese e i n h e i t l i c h e Rote braneht nicht einnial.

die e i n z i g e zu sein, und es konueu gewisse bisherige Eu.issionsbanken fortex^iitiren, menu sie ihrerseits genau dem neuen Bauknotengese^e uaeh^ leben. Ein absolutes Monopol zn Gunsten der zentralen Anstalt ist^ desshalb nicht aus^uspreeheu. Jhr r e l a t i v e s Monopol soll ans ihren Mitteln, ihrer Organisation, ^ ihrer^eistungssäi^igkeit und ihrer Be^ Ziehungen zu^n Bunde ......rui^n , d. h. ihre ^tell..ug soll der Art sein..

2^ d a s s s i e i h r e n R o t e n d ^ . n l e g a l e n K u r s (siehe d i e Definition oben) s i eh e r t . ohne die Zirkulation anderer Roten unmöglich z.......

machen. Mit einer derartigen Anstalt würden wir^ ein Werthzeiehen besitzen, das den Verkehr wesentlich erleichtern und^ einen Theil der metallisehen Zirkulation ersparen konnte. Dasselbe dürste in Zeiten von...

.Krisen einen brauchbaren Ersatz der entschwundenen gemünzten Eirkula^ tion bilden und zur krästigen Hülfe werden. ^ Wir wissen sehr wohl, dass von der eben überstandeneu Krise heuten mehrfach als von einem ^voreiligen Schrecken^ gesprochen wird, allein ^wir mochten doch fragen, was geschehen wäre, wenn vom 25. Juli bis.

zum 4. August die wieder geofsneteu Eomptoirs der sranzosischen Ban^ nicht alles in unsern Portefeuilles befindliche pariser (wir meinen da^.

kommerzielle und nicht ^as sabrizirte) Rapier diseontirt hätte und wenn^ ungeachtet der Tarifiruug der ^overeigns der Bezug derselben aus Loudon sowohl auf der franzosischen als deutsehen Ronte unmoglich geblieben wäre (was wirklich im Angust mehrere Tagelang der Fall war) .^ Wi^ konnen sehr leicht ein andermal wieder in die Lage einer eingeschlossene^ Festung versetzt werden, der jede Zufuhr abgeschnitten ist und wir wür-.^ den sehr Unrecht haben, die gewonnene Erfahrung nicht zu Rntzen ^u.

ziehn.

.^

Eine eentrale Bank tritt den Jnteresseu^ kleinerer Anstalten nahe..

Dieselbe muss irgendwo ihren Hauptsitz nehmen und hat desshalb ^ Gegnern einzelne .Lokalitäten, die fürchten, ihn nicht ^n bekomnien. ^i.^ wird grosse Dienste leisten . während dem die ^bisherigen ^eddelbanken^ uns me^hr Beschwerden als Dienste gebracht haben. Um so mehr Widerstand rnst sie von Seiten . der ..^hutzer der kraft- und leistungslosen .Lokaliustitute hervor. Man nimmt keinen Anstand, ^u proklamiren, da^ der Zwangskurs früher oder später der Begleiter einer zentralen Ba^k.

sein werde und man macht Kapital aus den Ereignissen der ersten sranzosischen Revolution und des amerikanischen Sezessionskrieges , um den^ Zwangskurs al.^ die grosste wirthsehaftliehe Kalamität zu zeichnen. Man.

drückt sich überhaupt aus, als ob es ans uns ankomme , den Zwangskurs zu wollen, oder nicht zu wollen. Es ist wahr, der ^wangsl.urs.

ist eine grosso Kalamität. Allein die Situationen, die den Zwangskurs^ hervorrufen, liegen nicht in unsrer Macht, sondern sie drängen sieh un^ auf.

^ind sie einmal da, s o i st d e r Z w a n g s k u r s e i u e r e.l a t i v e W o h l t h a t und viel schlimmer ist die K u r s l o s i g k e i t ,.

welche in andauernd kritischen Lagen das Loos der meisten ^ unserer^ schweizerischen Roten mit der heutigen ^rgaulsation derselben wäre.

Wir glauben daher, es dürfe die ^rage einer zentralen sehweizerischen Anstalt ohne Scheu ins Auge gefasst werden. Rur wenige unsere^

^300 einheimischen Zeddelbanken Tonnen bis se^t wirkliche Leistungen ausweisen, ^uud diese erstrecken sich nie über den eigenen Danton hinaus. Wirkliehe .^Rechte werden keine verlebt, denn das Recht, eine s c h w e i z e r i s c h e Banknote zu emittiren, und sie zum Gegenstaude einer namhasten Eirku^ lation z.. machen, ist bis s..^t von Niemand geübt worden, und konnte .^on Niemanden geübt werden.

Es ist endlich au.h no.h aufmerksam zu machen, dass, wenn se das ^Elsass von Frankreich abgelost werden sollte, Mühlhausen, das Verbin^dungsglied der deutschen Schweiz mit der Banque de I.'r.ni..^. als Dis^ontoeomptoir für uus verloren gienge und dass bei der unbe^nemeu^ ^.Lage von Besaucon die Errichtung einer starken Diseontoa^stalt , be^.

ziehungsweise Emissionsbank in der Schweiz selbst zur absoluten Roth.wendigkeit würde.

^ ^ . E i n e z w e i t e F o r m gekrästigter Notenemission, welche d e r Auf.merksamkeit des Bundesrathes. zu empfehlen ist, ist die der a m e r ik^u i seh e n R a t i o u a l.b a n k e u , durch welche trol^ der Vielzahl ^der Banken die Vereinigten Staaten die Einheit der Banknote erreicht haben. Die amerikanischen Rationalbanken stehen unter de^u Schn^ und .der lleberwachung der Eeutralge^alt. Jede derselben n.. n ss wenigstens ein Drilttheil ihres Kapitals in Vapieren der Vereinigt...^ Staaten de.poniren und erhält Dagegen iu.. Verhältnis von .) . ll) Banknoten, die ^oom Staate gedruckt und eoutrolirl sind. .^ost die Bank die Roten .nicht ein, so thnt es an ihrer Stelle die Staatskasse und eutsehadigt sieh dnreh den Verkauf der depouirten Bapiere. Die Einlösung der ^.Roten ist somit nnter allen Umständen gesichert ^.

Es handelt sich hier, wie ma.. sieht , ..m keine zentrale Anstalt.

^Die einzelnen Zeddelbanken tonnen fogar zahlreich s^.n und die ^orte^istenz bestehender Jnstitnte ist gesichert, vorausgesagt, dass sie sich nach den. Bnndesgese^e einrichten. Gesichert aber auch ist die absolute Gleich-

Artigkeit und däu.it die Einl^eitiich^it ihrer Roteu.

Jn der Schweiz kann dieses ^stem unschwer nachgeahn.t werden.

^Wir besinn zwar . ^. wenig. B^desschulden, als dass die daherigen Titel als Hinterlage dienen konneu .^allein die kantonalen Obligationen und diejenigen einzelner Vahngesellsehasten konnen dieselbe Funktion verseli.. Die Einriehtnug der schweizerischen Ratio.^albauken selbst lässt, wie die eentrale ^ank, verschiedene Varianten zu. Es darf hier nicht unerwähnt bleiben, dass einer der Unterzeichneten schon anlässlieh der.

.Bundesreoision von 1865 i^n Ständeräthe einen Vorschlag ge^uaeht hat, ^^ ^a... Gese^ über die ^ationa^baukeu vom .^0. ..^nm 18^4 samml Nachtragen ^findet sich in deutscher Sprache in ,,l^Io.^ Finanzen der Bereinigten Staaten^.

30t.

^er in dieses System hinein rubrizirt werden muss ; sowie, dass das im ^lugust d. J. in Olten vorgelegte Brockt E s e h e r ^ K o e h l i n ebenfalls dorthin gehort. , Die d r i t t e F o r m eines verbesserten ^eddelbanks^stems ist die.

^Verbindung freier .Anstalten, die auf Grundlage des zu erlassenden eidgenössischen Gesezes nmgeändert^ oder eingerichtet worden sind. Ein ^uudesgese^ hätte zuvorderst zu bestimmen : Die Geschästsz.veige, welche .den Emissionsbanken . erlaubt sind, die Grundsätze der Deckung. die ^sfentl^he^ Kontrolle, die Grosse der ......otenabsehnitte und ihr äusserliehes ^lnsehn, den rechtliehen El^aral^ter der Banknote, die ^olg^n ihrer Ri.ht...^ulosuug nnd endlieh die gegenseitige Einlosungspflicht aller Emission^ Banken. - Rach Erlass dieses Gesezes müssen diejenigen Banden, denen ....s nicht möglich ist , sieh nach dessen Vorschrift zu reorganisire.., ihre ^oten einziehen und sich sortan jeder. Ausgabe enthalten. Diejenigen Dagegen, welche ihr Geschäft^ nach dem Buu.^esges.^e umgestalten, sowie .neue, nach eben demselben gegründete Anstalten bilden in Folge des leserlichen Einlosnngs^wauges einen Verb.aud. Dieser Verband gewahrt ^.dem Roteui..haber nicht Dieselbe Sicherheit, der ^ote selbst nicht dieselbe

..^irkulattonssähigkeit, wie das amerikauisehe ^...stem. Er konnte jedoch

bedeutend verstärkt werden dadurch , dass an die .^pi^e des BaukverLandes ein Syndikat mit festem oder wanderndem .^il^e träte, ^a.^ als Vermitt.^er der a^utliehen Kontrolle einerseits und der gegenseitig^ ^lbDehnung anderseits thätig sein würde. Eine Rote von übereinstimmen^em Aeu^exn, auf der einen ^ite .uit^der individuellen Banksirma, .auf der andern dagege^ mit d^.r Fir^na des Verbandes bedruckt, so ^ass .

wenigstens eine ^eite aller schweizerischen Rote^. durchaus identisch ^oäre, ^würde auch das ihrige leisten.

. Verfolgen wir aber die Ausbildung des Verbandes freier Banken ^um Zwecke der Hebung und Verbesserung ihrer Roteneir^ulatiou in der angedeuteten Riehtnng, so wird sehliesslich diese Baul^uuion nichts Minderes ..sein, als eine der von uns angedeuteten Formen einer zentralen Bank.

^lle n^.s thunlieh seheinenden Modalitäten bilden den.naeh eine Kette, ^deren lentes Glied .vieder au das erste a^s^liesst. Es m..ss auch so .^eiu, denn nachdem die Schwäche und ^ Unzulänglichkeit der kantonalen .^nd privaten Banken uns zur Genüge be^vieseu ist, tonnen nusere VorSchlage sieh nur noch im Kreise einer grossern o^er kleinern J^tervention ^es Bundes bewegen.

.

^ Wir enden mit sollenden Schlüssen : 1. ^..r bevorstehenden Bundesrevision, Antrag: D i e G e s e tz g e b u u g ü b e r E m i s si o n n n d ^l a t i o n v o n B a u k n o t e n i st B u n d e s s ache.

. . ll.

E i r k u-

^eiteuder Gedanke fur das zukünftige Banknotengesel^ :

D e r ^ w e ck d i e s e r G e s e l^ g e b u u g s o l l s e i n , e u t .^v e d e r m i t A u s s eh l u ss d e s M o n o p o l s e i n e e i n h e i t-

B^ndesbl........ ^ahrg. XXIII. Bd. ....

24

.^02

l i c h e s c h w e i z e r i s c h e R o t e z u s eh^a s s e n , o d e r a b e r de....

.. e r s eh i e d e n e n schw e i z e x i sche n R o t e n e i n e n u n i s ..

m en Eh a r a k t e r z u g e b e n , w e l c h e r d i e j e n i g e Kredit-

und E i r k u l a t i o n s s ä h i g k e i t e r z e u g t , d i e d e n ein^

Z e i t l i c h e n n a t i o n a l e n R o t e n a n d r e r S t a a t e n e i^.

.^ en ist.

A a r a u und Zürich, den 2t. September 1870.

^eer ^ .^erz^.

Dr. ^. .^utti.nann.

-

.

.

^ .

^

K.^mmissionalbericht betretend

die Banknotenfrage.

(Vom 23. Rovember 1870.)

Jn der vom h. Bundesrathe einberufenen .kommission, welche sieh.

am 12. September d. J. in Bern versammelte und verschiedene auf^ das Kredit- nnd Müuzwesen sich beziehende Fragen zu begutachten hatte,.

war man einstimmig der Meinung, dass bei Anlass der bevorstehende^ .Bundesrevision dem Bunde das Recht eingeräumt ^ werden moge, da..^ Banknotenwesen in der ^ehwei^ aus gesel^geberischem Wege zu ordnen.

Dagegen trennte man sieh über die Frage, ob die Kompetenz des.

Bundes sich darauf beschränken solle, den Verkehr mit Banknoten, die..^ Bedingungen ihrer Emission und in Folge desseu die Organisation de.^ ^ Emissionsbanken unter gese^liehe Vorsehristen zu stellen, oder ob ihm.

nicht noch überdies die Besnguiss verliehen werden solle, zur Gründung einer sehwei^erisehen eentralen Emissionsbank die Jnitiative zu ergreisen,.

..ine solche selbst ins Leben zu rufen oder, wenn es durch Vrivate geschähe, sieh au dem Jnstitnt zu betheiligen und in bestimmte engere.

Beziehungen zu demselben zu treten.

Die drei Mitglieder der Kommission - die eine Komunssionshälst.^ bildend - welche den erst.^ren .... ta n dp unkt einnahmen, (HH. Eheneviere,..

Bor^ und Vogt) haben den Unterzeichneten mit der Beriehterstattung darüber beauftragt, und indem sich derselbe dieser Ausgabe uuterzieht. mnss er vorausschicken, dass er nicht in der Lage ist, Ramené dieser Kommissionshälste einen formulirten Autrag vorlegen zu konnen.

Man hat sich über die Redaktion eines solchen nieht geeinigt, und de.^ .Berichterstatter mnss desshalb ans die drei ^ormulirnugen verweisen,..

303 welche der .kommission von den Herren Ehenevi.^re, Bor^Hollard und dem Unterzeichneten vorgelegt wurden und in der Beilage zu diesem Bericht enthalten sind. Dass eine gewisse Uebereinstimmung in der Grundanschauung diesen drei Formulirungen zugrunde liegt,. lehrt ein Blick aus dieselben, und^der Unterzeichnete wird sich in seiner Berichterstattung bemühen, das auszudrücken, was er als ^en .^ern dieser gemeinsamen ^Grundansehanung ansehen zu dürfen glaubt.

Man hat vielfach sowohl den .....^en als die Gesahren des Bank^ notenumlauses übersehet. Die Veranlassung dazu bot die g es ch ich t.

liche Entwicklung des Bauknotenwesens.

^eine Entstehung fallt in

eine Zeit, in welcher die juristische Theorie die Gültigkeit eines Zah-

lnngsversprechens ohne Angabe des Verpflichtungsgrundes (der ,,.^n^), so wie die Zulässigst von aus jeden Jnhaber (..an porteur^ gestellten Schnldurku..den entweder gar^ nicht oder nur mit erheblichen Eius.hränknngen anerkannte. An. srühesten, d. h. nicht ^eher^ als um die Mitte de^ sechszehnten Jahrhundert^, hat sieh in den niederländischen .^.an^ delsstätten, zuerst in den Statuten von Antwerpen, der Grundsatz Geltung verschafst, dass dem Besitzer eines auf jeden Jnhaber lautenden Vapiers ein selbstständiges ^..gerecht gegen den aus diesem papier unterzeichneteu Schuldner zustehe, aber noch lange Zeit hat sich die jnristisehe Doktrin gegen die Auuahu..e. des neuen Grundsatzes verschlossen, und selbst in unseren Tagen ist ihr Widerstreben nicht vollig besiegt.

Ein besonderer Akt der Staatsgewalt, ei..e .,const.t..itio prmcipis", schien demgen.äss, wie bei anderen Jnhaberpapieren^ so aueh bei der Banknote, erforderlich, um ihr rechtliche Verbindlichkeit beizulegen.

Jn anderen ähnlichen Fällen hat man sich zu helfen gewnsst, indem man den versagten amtlicheu Rechtsschutz durch allseitige und thatsächliche Annahme und Anerkennung des vo^u Verkehrsbedürsnisse geforderten .^ireulationsmitlels ersetzte und dadurch schließlich auch die Jurisprudenz nothigte, die Wafsen zu strecken ^.ud ihre Doktrin zu re.^ formireu. .^o si^d z. B. in England die sog. ,,Eh..^nes^ .entstanden, die heutzutage einen so . ungemein starken Bestandteil der ^rediteireuIation ans den grosseren britischen und nordan.erikanisehen platzen ansmachen. Allein b.^i der Banl^io.te wirkte dem Entstehen einer solchen

Uebung der Umstand entgegen, dass sie die Eigenschaften des Geldes in

so hohem Grade an sich zu tragen und den Ramen ,,^apiergeld^ so vollständig z^ verdienen schien, dass nian das .^echt, Banknoten ^n emittiren, aus ^em so vielfach^ von .den Regierungen ^u.issbran.^hten (^..nd wesentlich desshalb mit einem ganz besonderen Heiligenschein umgebenen)

Majestätsrecht des Münzregals ableiten zu müssen glaubte. Die Folge

304 davon war die Annahme, dass es als ein Eingriff in dieses von den Regierungen so hoch gehaltene Münzregal --- oder, was bei nnr zu vielen dieser Regierungen auss Gleiche herauskam, in das Monopol der Münzfalsehung , welches der ^.taat sich beilegte abgesehen wurde, wenn ein privater Banknoten ausgeben wollte. Der Ausgabe von Banknoten wnrde damit von vornherein der Eharal^ter des Privilegs aufgedrückt, welches nur durch die Staatsregieru.ng^ entweder selbst aus^eübt oder einem Eoneessio^är verlieheu werben konne.

Dazu kam, dass in einer Zeit, wo die alten fiskalischen kniffe im Münzwesen allzn abgebraucht und anrüchig geworden waren, die Ereirnng von Banknoten und Papiergeld ein noch ^angebautes und änderst er.^ giebiges ^eld sur ähnliche Operationen zu erosfnen schieu und die .^lnForderungen des zunehmenden Verkehrs und des Kredites solchen Absichten des Fiskns entgegenkamen. Die grossen Dienste, wel.he einzelne ältere Banken den. Handel leisteten, schienen durch ^ntwicklnu^ der Banknoteneirenlation noch bedeuteud erweitert werden ^.. kennen ^ die blendenden, kühnen Theorien eines J o h n ^ a w und Anderer erweckten sogar den Glanbeu, als ob die Vermehrung der Kredileirenlation au gar ke^ne Sehranken gebunden sei und mit Hülse des Staates

allmählig den Gebrauch des Metallgeldes gänzlich zu verdrängen ver-

moge. Und da es si.h um ein Privileg, uni einen angebli.heu Ansfluss des Müuzregals des Staates, eines ,,nu^bareu^ Hol..eitsrechtes des^ . selben handelte, so fand man es ganz naturgemäß dass der ^taat eine Eoneessiou zur Ausgabe von Banknoten sich bezahlen liess und dafür

Gegenleistungen der privilegirten Bank an den geld- und kreditbedürs-

tigen Fiskus in Anspruch nahm. Die Bank gab bereitwillig die Hand ^u einer solchen Gegenleistung, denn ihr wurde damit ein für überans

entwicklungsfähig und einträglieh gehaltener Gesehästszweig erofsne^, und

sie hielt sieh gegen alle Gesahreu gedeckt, wenn der Staat mit seinem Machtgebot sür sie einzustehen durch sein eigenes Juteresse genothigt war. War einmal der erste fehltritt gethan, so machte er sortzengend den Staat und die privilegirte Bank gleichsam zu Mitschuldigen ; alle Missgriffe in der Fiuanzwirthsehaft des Staates fielen auf die Bank Zurück, und umgekehrt. ^ln all' dem Unheil aber, was in ^olge dessen so mauche Länder getroffen hat, ^chien die Banknote die .meiste Schuld zu tragen.^ sie hatte man für beliebig vermehrbar ausgegeben, aus ihr war so häufig ein Bapiergeld mit Zwangskurs gemacht worden, sie war mau gewohnt sür das wichtigste Krediteireulationsmittel anzusehen, und fiskalisches und Bank-Juteresse hatten sich vereinigt, diese hohe Meinuug von der Bedeutung der Banknote zu er^engen. Selbst die periodisch wiederkehrenden Handels- und Kreditkrisen wnrden den Bankuoten ^ur ^aft gelegt. während es doch einleuehteud .geung ist, dass solehe Krisen dureh tiefer liegende Ursachen, namentlich durch plol^liehe Storungen .im internationalen Handel, hervorgerufrn werden und dass eine

^ 305 ^ Kreditkrise zunächst diejenigen, die "mit Kredit handeln^ (de.^ in credu, wie der Engländer sagt), treffen emittirt haben oder nicht.

muss, gleichviel, ob

sie Banknoten .

.^ies ist in groben Umrissen die Beschichte der Banknote. Sie ist ein illegitimes Kind, von ihrer Geburt an behastet mit dem Makel des Privilegs und der fiskalischen Ausbeutung, fast nirgends unter Verhältnissen emporgewachsen, wo man sie rein nach ihrem natürlichen, ^d.

h. v o l k s w i r t h s c h a s t i i . h e n Eharakter^ sich hätte entwickeln lassen, und daher auch so selten nach ihrem wirklichen Werth in Tugenden und in .Lastern, sondern immer^ nur unter dem schiesen ^ieht jener zufälligen

Beimischungen ihres geschichtlichen Ursprungs beurtheilt. J.. der Schweiz

stehen wir glücklicher Weise aus einem, durch jenes verderbliche System der Verbindung privilegirter Banken mit .der Finanzn.irthsehast des Staates, welches zugleich die .Quelle fast aller Jrrthü.ner und^ Vorurtheile über das Banknotenwesen ist, noch nicht völlig durchdüngten Boden, un... von diesen. Boden gehen auch die nachsolgeuden .Ansführungen ^ans.

^..ie Banknote ist ein, aus je.^eu Juhaber gestelltes, bei Vorweisung zu erfüllendes nnd übnngsgemäss auf eine rnnde .^umme lautendes Zahlungsoersprechen ; nichts steht, der heutzutage angenommenen jnristisehen Theorie nach, entgegen, dass anch ein jeder Privatmann solche ^ahlnna^versprech...n aufstelle, und es müsste, um die Beschränkung aus Banken (oder gar aus e i n e Banl^) zu rechtfertigen, ein besonderes Gesetz nachgewiesen sein. freilich wird ein Privatmann selten genug von dieser, in Ermanglung eines besonderen Gesetzes ihm zu^.gestel^.n.^en Freiheit Gebrauch^ machen , selbst Vrivatbau.^niers werden nicht leicht sieh einer solchen Besngniss bedienen, und z^.^r dessl.^alb nicht, weil das ^ Ausgeben vou Roten nur danu einen nennenswerten Ratzen abwirft, wenn die Roten altgemeinere Eireulationssäl^ig^it erlangen und ein Theil davon sich bleibend im Verkehr erhält, dies .Lettere aber nur unter Voraussetzung einer allseitig bekannten und wohlakkreditirten Untersehrist der ^all sein ^vird. Jndesseu ist uns do^h auch ein Beispiel bekannt, wo im Ka^ton^Bern ein Brivatbankhaus (Mareuard und Eie.)

längere Zeit hindurch, ohne dafür einer Eoneession zu bedürfen, Banknoten ausgab (es zog dieselben später wieder ein, nicht wegen gesetzliehen Beschränkungen der Emissionsireiheit, sondern weil ihm ^das mit diesem Geschäftszweig verbundene Risiko mit dem geringen Vortheil, welchen es dabei realisiren konnte, nieht mehr im .Einklang zu stehen schien^, und jedensalls ist kein Grund einzusehen, warum ^ie Vorschris.^ ten über den Rechts ch a r a k t e r der Banknote nur auf die von Banden mit öffentlichem El^arakter ausgegebenen Roten steh beziehen und nicht vielmehr allgemein gehalten sein sollen. Gerade in dieser Beziehung aber ist in der Gesetzgebung eine wesentliche ^ücke auszufüllen, un^

306 man muss sich nur darüber wundern, mit weicher Zuversicht das ^nb^ kikum gewisse Rechtsgrnndsä^e, aus denen die Eireulationsfähigl.eit dex Banknoten wesentlich bernht, als feststehend annim.nt, wägend die bestehende ..^se^ebnng diese Re..htsgrnndsä^e gar nicht kennt. Selbst in Kantoren, .vorsieh ^die gesetzgebenden Behorden wiederholt mit ^lngelegenheiten der Notenbanken ^n befassen hatten, hat mau es übersehen, diesen, wie man meinen sollte, ersten und Kardinal-Bnnkt, die Be^ stimmung des juristischen Wesens und der rechtlichen Eigensehasten der Rote, ins .^luge zu fassen, aueh der vor einigen Jahren im Auftrag des Bundesrathes ausgearbeitete Eut.vnrs eines schweizerischen ^andelsgese^buches erwähnt die Bauknote ^ nicht. Jm Handel und Wand..^ nimmt man an, eine Bank, welche eine ihr zur Zahlung vorgewiesene, von ihr emiltirte Rote nicht sofort bei Sicht honorirt, erkläre sich damit fallit und müsse ohne weiteres sehliessen und li.^nidiren . nach den meisten Kantonalgese^en dagegen wäre der Jnhaber einer solchen Bauknote vielmehr aus den langsamen Weg der ge.^ohnlichen Schnldbetreibnng angewiesen. Man sieht es serner als unzweiselhast an, dass die Bank gegeuüber demjenigen, welcher von ihr Einlosnng ihrer Rot.^n verlangt, keine Kon^pensationseinreden wegen anderweitiger Forderungen, welche sie ihrerseits gegen den Vorweiser besi^t, auswerfen dürfe , dass der Eedent einer Banknote de^n .Konzessionär nicht sür die ..^.^igibilität der Fordernng an die Banl^ l.^aste, aber weder das Eine^ no^h das .Andere lässt sich ans dem Gesel^ belegen. A n eh über das Amortisationsverfahren bei Banknoten, son^ie über den ..^odus ihrer Zurückziehung aus dem Verkehr gebricht es an gesetzlichen Vorschriften. ^iese änsserst ma^ngelhaste Behandlung des Banknotenwesen^ in der bisherigen Gese^gebung beweist recht augenseheiulieh, ^vie wenig bei Dieser legislatorisehen ^hätigkeit das Jnteresse des ^ie Banknoten im Umlanf haltenden Publikums die .virklieh ^uassgebende Triebfeder gewesen ist^ sonst würde man, während n.an über Ban^fragen so viel un^ ost verhandelte, gewiss uieht vergessen haben, der gnten M.^innng des Vubliknn^ von den rechtlichen Eigenschaften ^der Banknote, von ihrer sofortigen nnd unbedingten E^igibilität gegenüber der emittiren^en Bank und A. m. auch einen gesel^liehen Halt ^u verschaffen. Gewiss ist
es nun, w^un anders die emit.^irenden Roten anch außerhalb des Kantons, in welchem sie ausgegeben sind, Verbreitung finden sollen, ^aehe eines e i d g e n o s s i ^ s e h e n Gesezes, diese zunächst r.^iu juristischen Fragen zn beantworten und^zu bestimmen, welche wesentlichen Eigenschaften, ganz abgesehen ^oon der Verson des Ausstellers, die Banknote an sieh tragen müsse, .velehes ihr Unterschied vom Wechsel^. und anderen der Banknote .^) ^in durch Schärfe der Begrlsfsbestimn.ungen sich abzeichnender deutscher ^a.

tionalokon...m M a n g o l d t leugnet einen solchen Un^rschled, indem er dle Banknoten definlrt als. ,,tro.kene Sichtwechsel m.t Blane.^Jndofsamenl in runden ^lp..

.

^

.

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ähnelnden Schuldurknnden sei, welches die Folgen ihrer Richteinlosung .von leiten der emittirenden Bank, welcher Art die Maßnahmen zur ^ealisirung einer Banknote seien u. dgl. m. Es scheint dies auch um so leichter dnrchsührbar, als dadurch an den - meist nicht bestehenden.

--- Kantonalgesetzen wenig geändert zn ^werden braucht. Jndessen wollen .^..ir doch nicht unterlassen, daraus aufmerksam zu machen, dass ganz ohne Schwierigkeiten und ohne sühlbare Eingriffe in die kantonalen EinrichJungen nicht einmal dieser erste Zweck .-.- F e s t s e t z u n g des juriftis c h e n E h a r a k t e r s d e r Bank n o te durch ein B u n d e s ^ e s e t z -.^ .erreicht werden wird. Einzelne kantonale Geseze, wie z. B. das neue ....^ürcherische Banknotengesetz, würden dadurch, theilweise wenigstens, aussex .Kraft gesetzt , andere Kantone, welche weder die rasche Exekution in ..Weehselsachen, noch das kaufmännische Falliment kennen, müssten um .des Bundesgesetzes willen Aenderungen in ihren Schuldbetreibungs^nd Eonenrs-Ordnungen eintreten lassen. Auch die Frage wird keines.^egs leicht zn losen sein, wie sich ^as Bundesgesetz zu den eigentlichen .Kantonalbanken, d. h. zu denen, deren juristische Bersonlichkeit mit der-

Wenigen des Kantons als Diskus identisch ist, zu stellen habe, ^- denn

soviel ist einleuchtend. dass das Falliment einer solchen Kantonalbank .(z. B. derjenigen von Bern, vergl. ^ 1 des^ bernischen KantonalbankGesetzes vom 30. Mai 18^5) gleichbedeutend wäre mit einem Falliment ^es Kantons. Jndessen wollen wir aus diese Eonse.^nenzen einer einZeitlichen Gese^gebuug über die Banknoten hier nur hingewiesen haben , ^n wieweit sie eintreten würden, mnss einer genaueren Untersuchung vorbehalten bleiben.

Schon die bisher besprochenen Massregeln der Gesetzgebung werden ^m Einzelnen vielsach bedingt und beeinflußt sein von der Ansicht, welche ..man sieh über die v o l k s . v i r t h s e h a f t l i c h e B e d e u t u n g der Bank.note gebildet haben mag, --- so namentlich die Sicherstellung ihrer so-

Dortigen E^gibilität durch gesetzgeberische Verfügungen und die Frage,

.ob eine Banknotenforderung durch ein summarisches .^roeess^ und Be^treibungsverfahren zu schützen o^er nicht vielmehr einer jeden anderen lausenden Forderung gleiehznhalteu sei. Jn viel hoherem Grade ist ^ies der Fall bei den Fragen, die wir im Rachstehenden zu losen ver-

suchen: bei ihrer Entscheidung ist jener polkswirthsehastliche Gesichtspunkt

.der einzig massgebende. Zugleich handelt es sieh dabei nicht mehr um ^eine Schnldurkunde, welche^ den Ramen Rote trägt und welche, rein ^oin^.^ ^ber ^ie Banknote trägt nicht alle wesentlichen .^rfordernlfse eines .Wechsel^ an sich ^ergl. z. B. ^ ^8, Ziffer 2 un.^ ^ ^er sogenannten s^weizerl^chen Wechselordnung). und während ein Blaneo^ndossament lmmer einen g e^ . n a n n t e n ersten Wechselinhaber vorau^se^, zu dessen Gunsten der Wechsel aus.

gestellt ist, findet stch elne solche Bezeichnung bei der Banknote ebensowenig al^ ^bet anderen ^nhaberpapleren.

.^08

^

juristisch angesehen, sogar jeder Privatmann -..... wenn er dafür Abneh.^ mer findet - ausstellen mag, sondern es stehen nur noch die v o n ^ B a n k e n , mit Jnbegriff der Brivatbaukgeschäste, ausgegebenen Roten in Frage , die folgenden Erorterungen haben das Emittireu von Roten.

im Auge, insofern es als ein Geschäft, und zwar als ein Zwe.g de^ B a n k g e s c h ä f t s , betrieben wird. Jn ^en Häuden von Brivaten..

welche keine Bankgeschäfte^ als Gewerbe betreiben, ....ird das Ausgebe...

von Roten immer nur eine Spielerei sein, und der Staat hat uieht da.....

mindeste Jnteresse, nach dieser ^eite hin die .virthschaftliehe Freiheit irgendwie einzuschränken . er mag unbedenklich Allen eine B..fng..if^ freigeben, zu deren wirklicher Ausübung kaum Einer von i^nen je ei..^ Gelüste tragen und noch weniger Gelegenheit dazu finden wird. Erst durch die gewerbsmäßige Betreibung de^ Rotenansgebens als ...ine.^

gewinnbringenden theils des Bankgeschäfts gewinnt die Bauknote volks-

wirthschastliehes Jnteress.., wird zu einem beachte...^vertheu Bestandteil der ^rediteirenlatiou eines Landes und fordert dadurch auch den ^taat herans, sich über sein Verhalten zu ihr ins Klare zu se^en.

Ju .dieser Hinficht verlohnt es sich nun zunächst wohl kaum de.^ Mühe, den alte^ Jrrthnm, das Banknotenausgebeu sei ein A u s f l u ß

des Münzregals, einlasslich ^u widerlegen. Verhielte es sich so,.

so wären alle Anregungen, das Banknotenweseu bei Gelegenheit de.^ .Buudesrevisio.. iu den Kreis der eidge....ossisehen Kompetenzen zu ziehen.

durch eine einfache Verweisn^.g aus de..^ Art. 3^ der Bundesverfassung

(^,dem Bunde steht die ^.lusüb..ng ali.^r im Mün^regal begriffenen Rechte

zu^ u. s. w.) zn erledigen und hätten die vielen Kantonal- und sonstigen Banken der S.hweiz, welche Roten emittiren, schon längst al.^ Münzsälscher kriminelle Verfolgung und Bestrafung verdient. Riemand.

wagt dergleichen im Ernste ^u proponiren, und ^och wird immer, s^ oft man den Staat ^.. weitgehendem. Einmischungen in die Regulirun^ des Banl.noteuw^.sens drängen .oill, ^ureh jene Berufung ans das Mün^.

regal dem Begehren ein Sehein der Reehtsertigung zu geben versucht l.

Jndessen ist es auch für den in solchen ^i..gen Unkundigen einleuchtend ^enug, dass die Banknote im Unterschied vom Metallgeld, welches ^ Deinem Stoffe einen selbstständigen Waaren^Werth in sieh trägt, ei^.

blosses W e r t h z e i e h e n ist, dessen ganzer Wer^h von der Zuverlässig-

keit und Zahlungsfähigkeit der emlttirenden Bank abhängt, --- dass sie^

ferner, im Untersehied vom ^taats-Bapiergeld, hinsichtlich ihrer

Um-

laufsfähigkeit ausschliesslieh ....s dem Kredit der emittirenden Bank beruht und Riemand gehalten ist, fich eine Banknote an Zahlungsstatt geben ^u iaffen, während beim Slaats-Bapiergel.^ das Gebot, es a.^ Zahlungsstatt ^.. aeeeptire.n, hinzukommt, - dass endlich, wenn man der Banknote die Eigens^ast zusehreibt, Metallgeld zu. ersehen oder,.

wie man sich auszudrücken pflegt, zn ..verdrängen ,^ diese nämliehe Ein.^ Wirkung auch von allen anderen, von Hand zu Hand oder durch Ee^

30^ sion, Jndossament u. dgl. übertragbare.. Kreditpapieren geübt wird.

welche das moderne Verl^hrsbedürsniss geschaffen hat. Allerdings, hanfig^ genug, hat jene im Eingang gekennzeichnete Verschmelzung des fiskali^ schen mit dem Bauk-Jnteresse dahin geführt, dass in Zeiten der Bedrängniss die Roten der privilegirten Bank durch Machtgebot ^es Staa^ tes sür verbindliches Zahlungsmittel erklärt und damit zu Papiergeld g e m a c h t wurden. Aber beweist nicht gerade dieser Vorgang. dass sie ohne ein solches hinzutretendes Machtgebot n i c h t Papiergeld sind.^ ^...^ie Verwirrung, welche mit Bezng ans eine so klare ^ache selbst noch, heutzutage herrseht, erklärt sich theils aus diesen geschichtlichen Präee^.

^dentien. theils aus der Unbestimmtheit der ^wisseuschastliehen Termin^logie. Rau z. B., der weit entsernt davon ist, die Banknoten dem.

Münzregal zu subsumiren, versteht unter Papiergeld alle ^Kreditpapiere,.

welche man hentz..tage unter dem passenderen Ansdrnck ^Geldsurrog^.te.^ zusammensasst und zu welchen auch die Wechsel, Obligationen, Aktien,.

Eoupons u. s. w. gehoren.

Andere wollten wenigstens allen vom Staate ausgegebenen Kreppapieren den Ra^.e^,Vapiergeld^ beigelegt.

wissen, und in Folge dessen unterschied mau dann .nicht genüglieh, dass..

allerdings unter diesen Staatspapieren solch.. vorkommen, welche sich ju-

riftisch wie voll^swirthsehastlich von .^rivat^ Kreditpapieren in nichts We-

sentlicheu. unterscheiden und bei deren ..^reirnng und .^inwersung iu den

Umlanf der Staat sür sich nur die gleiche volkswirths.l.astliche Freiheit benu^t, welche ei^.em Jeden i^u Staate ebenso zusteht, so bei g.^ wohnlichen ^lnlehensoperati^onen, ^ d i e nur durch die grossere Kreditbe^ dürftigte^t und Kreditwürdigkeit des Staates sieh von .Anleihen.. welche Privatleute ausnehmen, unterscheiden. ^e^ueme mau sieh einmal, uute^ dem Ausdrucke Vapiergeid nur... dasjenige Papier zu verstehen, .velehem.

das g e s e ^ l i c h e , , G e l t e u ^ ^ a l s verbindliches Zahlungsmittel dur^h staatliches Gebot verliehen ist, so wird se.hon dannt ein grosser Schritt.

zur Hebung jeuer Verwirrung in den Wegrissen gethan sein. Allerdings.

theilt die Banknote, gleich allen Geldsurrogaten, mit dem Metallgeld die Eigenschaft eines Umlaufsmittels , aber damit, dass mau die Ana-.

logie ^es Münzregals herbeizieht, überhebt man sieh nur der Mühe ,..

dasür, dass der Staat

l^ie Banknotenausgabe

unter

seine

besonder^

Aufsi.ht nehme. selbstständige Gründe auszustellen, uud stiebt, ohne in der Sache irgend etwas damit zn beweisen, die ^rag.^ von vornherein auf einen anderen ^oden, von welchem aus sie notl^wen^ig iu ein schiefes Lieht treten muss. ^urch Uebernahine d^r Münzprägung will.

der Staat jeden Zweifel an der .Qualität uud Quantität des Metalls,.

welches den Austausch der Waaren zu vermitteln dient, beseitigen. Jsf es denn nicht einleuchtend genug, dass ein einer Banknote^ ausgerückter Staatsstempel nie dasselbe bedeuten kann, wie das ini Prägungsstempel enthalteue Zeuguiss über Sehrot uud Koru der Münze, sondern nur eine grossere Wahrscheinlichkeit begründet, dass das in ^der Banknote^ ausgedrückte Zal^lungsverspreeheu jederzeit ersüllt werdet

^310 Weil sie kein Ausfluss der Münzhoheit des Staates ist, und s.^ lange sie nicht künstlicher Weise dazu gemacht wird, kann die f r e i e Banknote auch nicht Verwirrung in das Münzshstem eines Staate^ .bringen, und ebensowenig hat man von ihr eine ,,Bapierübers..hwemm....g^ -- von welchem Schreckbild man sich so selten eine klare Vorstellung .macht --- oder eine allgemeine Steigerung der Warenpreise n. dgl. m.

.zu besür.^ten. All^ diese Besorgnisse sind sehr reell, wenn es sieh um Vapiergeld handelt, und allerdings die Gefahr, dass aus Banknoten Papiergeld werde, liegt ..m so näher, je inniger die Verbindung zwis.hen ^em Fiskus ..n^ den Emissionsbanken gewesen ist. Sei man daher .auf der Hut vor Brojekten, die dahin führen und den eidgenössischen^

^.Fisl^s thatsächlieh haftbar machen würden sür ein Missgeschick, welches

in Folge einer Kreditkrise die Banken, vielleicht ohne eigenes Verschnlden, .treffen konnte, ist man - und wir hoffen es - entschlossen, in

der Schweiz bis aufs Aeusserste der Einsül.rnng der Bapiergeldwirthsehaft

zu widerstehen, so lasse man sieh auch nicht zu Massregeln verleiten, weiche, ist einmal eine ..Krise da, die unbewegliche Logik der Thatsuchen sofort zur Bapiergeldwirthschast weiter entwikeln wird.

Solche Massregeln sin^ naeh Ansbrueh des jetzigeu Krieges a...ch in ^er Schweiz .vorgeschlagen worden, und wir unsererseits mochten den Anlass der Bnndesre^.ision nicht dazn benutzen, um dem ^nn^e neue Kompetenzen mach dieser, unseres Erachlens verderbliehen Richtung hin zu erosfnen, Sondern dazn, dass er eine gesunde Entwicklung der f r e i e n Banknote ^ordere. ^iese letztere aber, behaupteten wir so eben, hat nicht die gleichen Richtbeile ini G^solge wie ^das Bapiergeld, nnd wir erianben

uns, diese Behanptnng in Kürze zu rechtfertig^..

Wenn man von den anf ^rivatscho.^fnng beruhenden Kreditpapieren .sagt, ^ass sie, als Geldsurrogate, Mnnze aus dem Verkehr verdraugen, so mnss man sich eine richtige Vorstellung von dem machen, was damit gemeint ist. ^ie treiben nän.lieh nieht Münze, die sonst eircnliren .würde, aus den. Lande (wie das eigentliche^ Papiergeld), sondern sie machen es moglich, ...tktiv^Ver^uogen - und zwar sowohl gegenwärtiges als erst zu erwerbendes - ol.m.. Dazwisehenkunft des baaren Geldes in Umlauf und ^lu^tauseh zu bringen. ^ie ermoglichen eine gesteigerte Vrodultion, ohne^ass zur Vermittlung des Absatzes derselben die so ^..usserst kostspielige Anschassung neuen Münzmelalls erforderlich isr. Jhre ^Wirkung aus deu Me.tallvorratl.^ eines .Landes ist nicht sowohl die, dengelben zu vermindern, als vielmehr die, den.. Lande eine nur mit unermessliehen ^.psern an eigenen Landesprodukten zn erkaufende Vermehxuug dieses Metallborraths zu ersparen, welche, wenn der Kredit und .die darauf basirten Geldsurrogate sieh uieht einstellten, zur Abwicklung ^.der mit jeden. Jahr au Umsang und Werth wachsenden internen und internationalen Verkehrsge.sehäste nothwendig sein würde. ^hne diese ausgedehnte, au Wertl.^ die .Baarzahluugen nngemeiu übersteigende Kre-

3l1 dit...i...eulation konnte unser gegenwärtiger Verkehr und die ihn alimentirende Produktion sieh unmöglich auf der ie^igen Hohe erhalten, und sie hat, während^e dem Lande Milliarden von Metallanschaffungskosten ersparte, ^den Vorzug, sich von ^selbst, durch das freie Spiel von An.gebot und Nachfrage, dem Verkehrsbedürsnisse anzupassen. Diese Dehnbarkeit der Krediteirenlation scheint zwar in Zeiten der Krise, wo Je.^ dermann über Mangel an Eirenlationsmitteln zu klagen pflegt, nicht znzutreffen, allein Krediteireulatio.n set^t Kredit voraus, und dieser schmilzt in solchen Zeiten zusammen wie Butter an der Sonne, wesshalb denn ^auch das Bestreben der Betheiligten meist dahin geht, einen noch nicht .......angebrochenen oder zerstorten Kredit, den des Staates, zur Bethätigung .auszurusen. Auch bestätigt die scheinbare Ausnahme nur den ausge^ stellten Sa^: denn in solchen Zeiten stockt aneh der Absa^, und nimmt der Verkehr ab, welchem Zusammenschrumpfen des Verkehrs eine ZurückZiehung von Eireulationsmitteln naturgemäss entspricht.

Niemand wird diesen ,,Ersat^ von Münze^ durch Geldsurrogate, die auf den Kredit gebaut sind, einen Rachtheil nennen wollen. Die .Rechnung ist bald gemacht, ob es für ein Land vorteilhafter sei, für seine eigenen .Erzeugnisse .Produkte anderer Länder zu beziehen, die einen unmittelbaren Gennsswerth haben, - odex aber diese gleichen Erzeugniss. zur Anschaffung von Edelmetallen zu Münzz.veck^.n hingeben zu müssen. ...llle Geldsnrrogate haben an diesem ,,Ersat^ von Münze^. ihren Antheil: selbst.. bei.n Verkauf .eines mit einer Hypothek belastetet^ Grundstückes wird die dreigliedrige Operation, dass der Käufer den ganzen

Kaufpreis in Baar erlegt, der Schuldner daraus die Hypothek tilgt,

der .^fandglänbiger aber die gleiche Snnime dem Käufer wieder ausbe.zahlt, durch die einfache Ueberbindung der Bfandsehnld, ohne Dazwischenknuft der Münze, erseht. ..^lueh .die Banknote verfiel^ diese Fnu^tion, nur bei Weitem nicht in ^em Umfang wie insbesondere der Wechsel .oder, in den Ländern, wo die Ehe.^ues allgemein in G.^raneh sin.^, ^diese teueren. Sodann beachte man, dass ...ie Banknoten nicht nur Baarvorräthe, welche ohnehin bei den Banken zinslos in Kasse lägen, in die ^Eirenlatio.. zu werseu gestatten und so todtes Kapital lebendig machen, sondern umgekehrt anch die Banden nothigen, einen .^l^.eil von ^gemünztem G.^lde, welches sonst in die Eirenlation l^äme, zur Decknn^ . il^res Rotennmlanfs in ihrer Kasse liegen zu lassen. Endlich ist auch in .^lns.hlag ^.. bringen, dass, insoweit dieser Rotenumlans dnreh das Weehselportefenille gedeckt ist, vermittelst der Banknote nicht ^..pier statt Mü^e, sondern statt eines papiers, welches nnr dnrch eine lästige, ^edem Jndossanten eine finanzielle Verantwortlichkeit aufbürdende Uebertragnng eirenliren kann, ein anderes, dieser Beschwerde nicht unterworsenes Bapier in Verlehr gese^t wird. --^ Alle diese Erwägungen werden eine riehtigere Vorstellung ^von der sür eine Gefahr ausgegebenen VerKrängung des Metallgeldes durch die Banknoten geben. .Allerdings das

3l2

Papiergeld treibt das Metallgeld aus eine^ sur .das eigene Land höchst^ nachteilige Weise ^ins Ausland, aber die aus sreiex Brivatsehopsung hervorgehenden Geldsurrogate erhalten den Geldvorrath vielmehr auf der richtigen Hohe, ans welcher entbehrliehe Ansehassungskosten für Münzmetalle dem Lande erspart und doch alle zur Vermittlung von Austausch und Verkehr erforderlichen Werkzeuge ausreichend geboten werden.

Was sodann die allgemeine Breissteigerung der Waaren in ^olge der Krediteireulation anbetrifft, so ist so viel sieher, dass das Bapiergeld eine solche bewirkt, nieht ebenso ist es aber mit den übrigen Kreditpapieren. Die ^rage bietet allerdings ziemliche theoretische Schwierigkeiten.

die hier einlässlieh zu erortern nieht am Blatte wäre. Wir begnügen^ uns daher, daran zu erinnern, dass die Vorstellung, als ob alle Waarenpreise im gleichen Verhältnisse stiegen oder sänken, wie der Münzm e t a l l v o r r r ä t h eines .Landes sich vermindere oder vermehre, woraus dann gefolgert wird, dass die Krediteirenlation, weil sie mit einem geringeren Metallvorrath die Umsähe zu bewerkstelligen gestatte, alle Waarenpreise in die Hohe treibe - wissenschaftlich eben so wenig haltbar ist, wie die Meinung, die Warenpreise stiegen oder sänken im umgekehrten Verhältnisse wie der Gesammtbestand au U m l a u s s m i t . . .

t e l n ^ s o w o h l baaren als Geldsurrogaten) - wovon dann, im G.^ gentheil, abgeleitet wird, dass jede Zunahn.^, auch ^er Krediteireulation, die Warenpreise herabdrücke. Ein so einfacher Mechanismus, wie derjeuige zweier Wagschalen, deren Gewicht sich um einiges hin und hex verändert, ist die Bewegung der Breise nieht. Sodann mag auch das hinzugefügt werden, dass die allgemeine Breiserniedrigung, weiche man wie ein Jdeal zu betrachten scheint, doch in Wirklichkeit eine Errungensehast von sehr zweiselhaftem Werthe sein würde. denn nieht nur ans die Lebensrnittel, Kleidungsstosse u. s. w., sondern auch auf alle .^.lr^eitslohne würde sie sick, erstrecken. Jm Uebrigen aber wollen wir nnr eonstatiren, dass, welches auch der Einflnss der Krediteirenlation aus die Waarenpreise sein .moge, die Banknote daran einen sehr geringen Antheil hat.

Eine jede bedeutendere Veränderung in den auswärtigen ^lbsa^verl.^ältuissen der Schweiz hat,^ da sie sofort den Umfang der eir.^ulirenden Wechsel modifiât,
mehr Eiusluss als unsere gesammte schweizerische Baul^noteneireulatiou .-- nieht nur die gegenwärtige, sondern auch die erhoffte. Jn der Regel aber wird mau bei genauerer Brüfung finden, dass, wenn Erhohung der Breise wenigstens einiger Waaren von allgemeinem Gebrauch und Erweiterung der Krediteirenlation. ^usammenfallen, nieht dieser lettere Umstaud die Breiserhol.^uug hervorgerufen^ hat, sondern beide Erseheinnngeu Wirkungen der nämliehen Ursaehe sind. Hoherer Wohlstaud und gesteigerte Raehsrage bewirk die Bxeiserhohnug und regt ^ugleieh zu neuen Unternehmungen an, die den Kredit in Anspruch nehmen und zur Jnumlaufsetz.^ng neuer Krediteirenlationsmittel veranlassen.

313 Eben so wenig. schreckhaft ist die ,,Ueberschwemmung^ des Verkehr...

^urch Banknoten, von welcher sieh Manche wohl eine Vorstellung machen, als ob die Banken ihre Roten zum Fenster hinauswürseu. Für jede Rote, welche sie ausgibt, verlangt die Bank einen Gegenwertl.. meist in .einem Wechsel, ^en sie skontirt, bestehend - und überdiess sind die

Banken durch das Risiko, welches mit solchen, bei Sicht fälligen Zah-

.lungsverspreehen verbunden ist, genothigt, sich im Betrag ihres RotenUmlaufs an gewisse Sehranken zu binden. Welches die Folgen einer .leichtsinnigen oder ül..ermässige.. Emission sind, lehrt eine vielfach bestatiate Erfahrung, und wenn .die eine oder die andere Bau.^di^se Er..Nahrungen in den Wind schlägt uud^darob zu Grunde geht, so kann Dadurch Vielen Sehaden ^gebracht werdet, aber ein Rationalunglüek ist ..ein solches Ereiguiss demungeachtet nieht.

.

Raeh unserer Ansieht von dem Wesen der Banknote ist dieselbe, ^nter der grossen Anzahl von Eireulationsmitteln, welche der moderne ^Verkehr sieh geschaffen hat, zwar keineswegs das wichtigste, wohl aber .uimmt sie unter denselben eine sehr bestimmt charakterisirte Stelle ein, ^in welcher sie durch kein anderes Kreditpapier erseht werden konnte.

.Vor dem Wechsel hat sie voraus den Vorzug aller Jnhaberpap^re, näm^lieh die Uebertragbarkeit ohne Jndossament uud Gewährspflicht . dazu ^omu.t, dass wahrend die meisten Wechsel aus einen bestimmten Fällig-

.keitstermiu gestellt nnd auch die Sichtwechsel an die sog. Respekttage

.geknüpft sind, die Banknote jederzeit un.d sofort bei Vorweisung in ^Baar umgesetzt werden kann. Das lettere Moment unterscheidet die .

.Banknote auch von anderen Jnhaherpapieren : diese geben, ebensowenig .wie der Wechsel, nicht gleich der Banknote ein Re.ht ans eine durch den .Juhal^ ....es papiers genau uormirte, von Zins^ und Kursschwankungen ^unabhängige, jederzeit fällige uud bereit liegende Geldsumme. Rnr der ^he.^.e macht hierin eine Ansnahu..e und scheint ihr gleichzustehen, aber ^Ehe.^ue spr.cht kein Zahlungsoerspreehen der Bank aus uud sein reeller Werth l,ängt nicht unr von der Zahlungsfähigkeit der Banl. ab, aus welche er gezogen ist, sondern in erster .^inie von der Zuverlässigkeit des Ausstellers, der seineu Gläubiger auf ein, angeblich ih.n, den..

^chulduer, gehörendes Depot bei der Bank anweist. Der Betrag des ^Wechsels, des Ehea^.e u. s. w. wird dem zu Grunde liegenden Geschäft

^gemäss gestaltet. die Banknote dagegen ^liegt, aufrunde Appoints ge-

.stellt, zur Verwendung bereit, und was in diese Appoints nicht passt, ^..ird durch Baarzahlung hinzugesügt. Wie beim baaren Gelde, ist der Zusammenhang mit .dem zu Grunde liegenden Geschäft bei der Banknote vollig gelost, und sie steht hierdurch nicht nur von allen GeldSurrogaten dem baareu Geld am nächsten, sondern sie übertrifft es^ insosern, als sie in einem ^tück eine dnreh eine Metallmünze nicht herstellbare Summe befasst nnd somit bei grossen Zahlungen die ..Mühe de^ ^ählens erspart. Wie sehr der Verkehr diesen lehren Vorzug der

314 Banknote zu würdigen weiss, davon bietet die Geschichte der kantonal....ank in Bern ein bemerkenswertes Beispiel: im Jahr 1859, als die franzosischen Goldmünzen, ohne noch gese^liches Geld zn sein, in grosser Menge einströmten, sank ihr Rotennmlans sofort beinahe aus die Halste herab (von Fr. 666,630 in 1858, aus Fr. 347^809), denn nun, da.

man Z.vauzigsrankenstücke hatte, waren die Berner Zwanzigsranken..

n o t en nicht mehr ein Verkehrsbedürsniss. ---Mit Unrecht dagegen legt man Gewicht auf die Ersparung von Transportkosten, welehe mit der Banknote, im Vergleich mit dem baaren Gelde, verbunden sei^. Jm .Lokalverkehr haben diese Transportkosten bei Baarsendnngen eine geringe Bedeutung, und bei Uebersendung an einen anderen Ort erhebt die^ ..^ost die nämliche Gebühr von ^anknoten wie von Baarsehast. Wohl.

aber zeichnet sich die Banknote vor allen anderen Geldsurrogaten wiederüm dadurch ans, dass fie, wir möchten sagen, das wahrhaft demo^ kratisehe Krediteirenlationspapier ist: alle anderen sind wesentlich a.t einen S:aud. an den kaufmännischen Beruf geknüpst, die Banknote dagegen dringt in alle Kreise der bürgerliehen Gesellschast und zieht sie

mit in die Beteiligung an der Krediteirkulation. .allerdings ist ste,.

ihrer räumlichen Ans^ehnu^g nach, beschränk ans das Gebiet, innerhalb.

dessen die ausstellende Bank bekannt und akkreditirt ist; aber innerhalb dieses Gebietes trägt sie, vermoge der grossen Einfachheit ihrer Einriehtung und Beschaffenheit in l^ochstem Grade die Eigenschaften eines all^ gemein eursireuden Umlaus.^mittels an sich. So falsch die Analogie mit dem Münzregal, so richtig ist es doch, dass, sou.eit es ohne Aushebung.

des Kardinalunters.^hiedes des inneren Waarenwerthe^ und der gese^lichen Geltnng geschehen konnte, die Banknote die grosste Gleichartigkeit mit dem Metallgeld hat.

Wir schreiben diese Wort^ nicht sowohl zur Widerlegung von. ^ extremen Meinungen, welche alle Banknoten abschassen und verbiete^ mochten (Eernnschi u. A.), als vielmehr zur Motivirung des Salzes, dass der ^taat eine in ihrer Art so vollkommene Erfindung des mensch^ lichen Geistes, welche ein so unersetzliches Kettenglied in der modernen.

.^rediteireulation aus^uacht, insoweit es von seinen gesetzgeberischen Mass^ regeln abhängt,^ befähigen sollte, die ihr zukommende Stelle unter den.

.^reditun..laufsu.itteln aneh wirtlieh einzunehmen. Dass dies in unserem Vaterlaude nieht der .^all ist, zeigt ein Blick auf den geringen Umfang unseres Banknoteuu.ulaufs, auf ^ie Belästigungen, die mit dem Umtauseh oder der Eintosnng von Banknoten außerhalb des Kautons, in welchem sie kreirt sind, verbunden sind, und aus die Vergeblichkeit aller Bemühungen, durch freie Verständiguug unter deu schweizerischen E^uis-

sionsbanteu ans diesen Zuständen sieh losznsehäleu. Allerdings ist di.^

^) Wohl 'aber ist dies der FalI belm Wechsel, .^en deshalb aueh die Banknote.

nie zu verdrängen im Stande sein wird.

315^ Banknote keine Banale, so wenig, als die Banken selbst eine solche find, aber eine zweckmässige Gesetzgebung über das Banknotenwesen .kann sehr viel dazu beitragen, um dasselbe in gesunde Bahnen zn leiten und es vor Abwegen zu bewahren.

So viel aber ist wohl selbstverständlich, dass bei einem Umlaufsmittel, welches wie die Banknote so sehr daraus angelegt ist, sich in einem ganzen grosseren Vexkehrsgebiet einzubürgern,.

nur ein Bundesgesetz dieses Ziel exreichen kann. ^erst in Folge de^ grosseren Gleichförmigkeit in der Organisation der Emissionsbanken, welche durch ein Bundesgesetz ins Leben gerufen wird, werden auch alle von schweizerischen Banken ausgegebenen Roten überall in der^ .Schweiz ohne Verlust einlosbar, und es wird dadurch. nicht dem Ramen nach, aber virtn.^hter, die einheitliehe s c h w e i z e r i s c h e B a n k n o t e hergestellt sein. Wir betrachten es als eine ossene Frage, die noch genauer zu untersuchen sein wird, ob der Bnnd, nachdem das in ^lus-.

sieht stehende Bnndesgesetz erlassen sein wird, den Emissionsbanken die gegenseitige Annahme oder Einlosnng ihrer Roten zu Pari zur Pflicht^ .^ macheu solle, aber wir erwarten, dass auch ohne eine solche Forschrift diese Gegenseitigkeit die sich von selbst einstellende Folge der gleichfor-.

migen gesetzlichen Ordnung des Rotenbankweseus sein wird.

Rieht der ^ortheil der Banken --- so nützlich anch im Allgemeinen.

diese Jnstitute sind .-- soll der bei dieser Bnndesgesetzgebung massgeben^e Gesichtspunkt sein. Dass sie einen solchen Vortheil vom Emis-.

fiousgeschäft haben, ist leicht ersichtlich. Dnrch die Banknoten halten sie

ein sür sie^ unverzinsliches Kapital im Umlaus und beziehen ihrerseits.

den Diseonto von den als Gegen^oerth angenommenen Wechseln, so.

dass sie einerseits den zur Deckung des Notenumlaufs erforderlichen Baarbestand (den man gewol.^.lich zu ^ annimmt, und welchen sie, theilweise wenigstens, schon nm ihrer sonstigen Verbindlichkeiten willen ohnehin in Kasse halten müssten) dnrch die Roten in den Verkehr werfen und an den diskontirten Wechseln ihren Zins dasür beziehen, und audererseits das znr Deckung der übrigen zwei Drittheile ihres Roteuumlauss erforderliche Wechselportefeuille il..nen ebenfalls Zins und Provisionen abwirst. So erheblieh aber, .oie man es ost glaubt, sind dies.^ Gewinnste aus dem Emissionsgesehäst doch nicht, wie schon aus dem Umstand erhellt, dass keineswegs die Emissionsbanken, im grossen D..rchschnitt und ohne Zuzählung der privilegirten Emissionsbanken, grosses Dividenden abwersen als andere Banken, und dass neanche Banken, obwohl ^ihnen die Freiheit dazu gegeben ist, das Emissionsgeschäst von der Hand weisen. Die Erklärung liegt darin, dass, .rationell und vorsichtig betrieben, das Emissionsgesehäst, mit seinen grossen Summen

täglich fälliger Verbindlichkeiten, den Banken nach anderer Richtnng hin .

Beschränkungen anserlegt und gewinnbringende Gesehäste, welche Banlen^ ohne ^Notenemission unternehmen konnen, den Emmissionsbanken unzu^ gäuglich macht.

^l6 Richt dieser Vortheil der Banken, sondern der Vorteil des Bnb^ .likums ist der Grund, wesshalb^ sich die Gesetzgebung des Banknoten^.wesens annehmen soll, und allerdings wird alsdann damit, dass den Roten ein weiteres Absatzgebiet erschlossen wird, auch da^ Jnteresse der Banken gefordert. Dass aber die Banknoten der ganzen Wirtschaft Deines Landes wirklich Vortheil bringen, wurde schon hievor theils mit .Rücksicht aus die allgemeinen Wirkungen der Krediteirenlation, theils .speziell im Hinblickes die Rolle, welche die Banknote innerhalb dergelben in so eigentümlicher Weise spielt, nachzuweisen versucht. Hier mag noch hinzugefügt werden, dass die Banknotenansgabe den Banken ^..uch eine Vermehrung ihrer Kreditgewährungen moglieh macht. wenn man,^ ^etwas spitz^, gesagt hat, die Bauknoten würden nicht nur i.. solcher Menge in den Verkehr geworfen, wie er es verlange, sondern man bringe ihrer so viel an, als der Verkehr .zu ...ertragen vermog.., so ist Dagegen ^u erinnern, dass ohne Banknoten eine ziemliche Auzahl. von ..Kreditgewährungen gar nicht oder nur unter lästigeren Bedingungen bewilligt werden konnten. ...lus demselben Grunde, weil nämlich die.

Bauknoleneinrichtnng wie eine Vermehrung der zum Hinleihen verfüg^baren Kapitalien wirkt (obwohl sie allerdings nicht neues Kapital schafft^ .hat sie auch eine günstige Einwirkung ans den ^tand des Zi..sfnsses, insbesondere des Diseonto, und überdies mildert die innert eines gewissen Spielraumes ^.lässige Vermehrbarkeit ^es Bank..otenumlaufs ^plbtzliche starke ^eh^vankn^g.^n des Diseonto, welche sur den .^andel .noch empfindlicher sind, als ein bleibend hoher Stand desselben.

Schliesslich sei noch darauf hingewiesen, dass iu der heutigen Kredit-

..wirths.chast Alles sieh gegenseitig bindet und dadurch, dass nian ein eine

l..estimmte Stelle in derselben ausfüllendes Werkzeug ihr enlreisst, sofort ^auch die Funktionen anderer Werkzeuge des Kreditumlaufs beeinträchtigt .werden . in Dieser Wechselbeziehung steht die Banknote insbesondere

.^um Geschäft des Wechseldiseoutirens.

^.lus welche Bnnkte sodann im Einzelnen eine den Boden der Bank-

Freiheit grundsä^lich sestl^altende Bundesgesetzgebung über das Bank-

notenwesen Bedacht zu nehmen hätte, ist vom unterzeichneten Bericht^erftatter unter Rr. 2 lnt. e seines der Kommission eingereichten VorSchlags bemerklieh gemacht worden.

Eine nähere Motivirnng dieser

Detailvorschläge -..- l^ie übrigens nicht fertige Anträge, sondern lediglieh

^ein ...^ehen.a ber von der künftigen Gesetzgebung ^n losenden fragen .sind --^ wäre gegenwärtig verfrüht, und nnx das mag hier betont wer.^den, dass die Bedingungen, von welchen, um des hervorgehobenen ,,de.mokratischen^ El..aratters der Banken willen, die Znlässigkeit der Bank...oteneu.issiou abhängig gemaeht werden u.üsste, theilweise anch den bestehenden Emissionsbanken lästig fallen werden, namentlich manehen .Kautonalbanken. Vielfach wird noch in der Schweiz das Rotenaus^geb^.u auf eine sast naive Weise betrieben, ol.ne Rücksieht ans rationelle

31^ ^rnndsätze und daher .auch. ohne Aussicht aus eine bedeutende Entwicktung des Banknotenverkehrs.

Jnsbesondere hat man, während ein^ Notenbank snchen soll, ihre Kapitalien mögliehst flüssig zu erhalten, da.mit sie bei starkem Zurückstromen der Roten an ihre Kasse ihren Ver^..flichtnngen genügen könne, hänfig aus eine nnr langsam zu losende ^lrt die Kapitalien der Bank gebunden und selbst Darlehen ans Grund.Pfänder mit den.. Emissionsgesehäst verbunden. Es ist ein Glücks^all zu nennen, dass daraus nicht schon für diese Banden ernstliehe Roth^tagen entstanden sind. Dieser Mangel einer rationellen Einrichtung .mancher schweizerischen Emissionsbanken war aneh mit ein Grund, wess...halb ein Einverständnis^ über gegenseitige Vari^Einlösnng der^ Rolen ^mmer wieder gescheitert ist, und ohne dass der Bund denselben BlendeBungen in ihrer Organisation und das^Anfgebeu gewisser Geschäftszweige vorschreibt, wird das Ziel nicht erreicht werden. Ramentlich wird dabei ^uch aus einen sehr wichtigen Bunkt, den man in der Regel weniger ^u beachten pflegt, Rücksicht z... nehmen sein, nämlich ans die Frage, inwiefern Emissionsbanken bei Sieht rückzahlbare Depots ausnehmen dürfen ^ es ist klar, dass alle Vorsieht in Betreff der .Limitirnng der Ans.^abe von Banknoten illusorisch wird, sobald die Banken aus unbedacht^ame Weise sieh mit anderen ^er^eit sälligen Verbindlichkeiten überladen.

..Namentlich in Nordamerika sind frühere, wie eine epidemische Seuche das ganze Land durchziehende Baukkrisen weit mehr ^ureh die miss....ränehliehe Ansdehnung des Depotgeschästs, als durch übermässige Aus^abe von Banknoten so intensiv und verderblich geworden. .-- Alle diese in de.n vom Unterzeichneten ausgearbeiteten .^ehema angedeuteten Auf^ben der Gesetzgebung sollen übrigens, seiner Ansicht nach, in dem Sinne anfgefasst und behandelt ^ver^en, dass es daranf ankommt, der Banknote die zur Erlangung ihrer vollen^ Eirenlationssähigkeit erfordexWichen Eigenschaften zu verleihen. Eine den Abnehmern von Banknoten .^lle wesentliche Garantie darbietende Organisation der Banken, oder überhaupt die mogliehste ,,Sichernng der Banknote^.inhaber^ vor allfälligem Verlnst, erscheint allerdings als eine der Bedingungen, von .^enen die Ausdehnung des Banknotenumlaufs abhängt , aber der UnVerzeichnete würde Wexth darauf legen, dass man dieses
Bedingungs^erhältniss nicht umkehre und den Zweck ,,Sicherung des Bublikums .vor ^chaden^ nicht in erste Linie stelle. Der ^taat kann und soll sich die Ausgabe nieht stellen, Jeden, der ein Kreditpapier an Zahlungs^statt annimmt, vor den Folgen eigener Unvorsichtigkeit zu^sehützeu, auch ^deu Juhaber einer Bauknote soll er der Sorge nieht entheben,. selbst ^u prüfen, ob das Vapier Zutrauen verdiene, und es soll die Verantworte tichkeit dafür nicht a^s seine (^es Staates ^ ...Schultern übernehmen.

.Eine Gesetzgebung über das Banknotenwesen würde daher von ganz an.derem Gehalt und Tragweite sein, wenn sie, statt des Zweckes ,,Er..hebuug der Banknote zu der ihrer Ratur angemessenen Ausdehnung

BundesbIal.... Jahrg. XXIII. Bd. I.

25

^18 ihres Umlaufs^, den Zweck ^Sicherung der Banknoteninhaber vor mog^ lichen. ^ehaden^ voranste..len würde. statt von der Absicht, allen volks.^ ^virthschaftlichen Kräften zu voller Entwicklung ihrer Leistungsfähigkeit^ zu verhelfen, getragen zu sein, würde sie alsdaun den Geist büreankra^.

tischer Bevormundungssucht athmen.

Wir weichen, wie die vorstehenden Auseinandersetzungen gezeigt .haben, von der anderen Halste der Kommission nicht sowohl in dem Zielpunkte ab, sondern vielmehr in den Mitteln, welche wir zur Annäherung an denselben anrathen. Jene glauben, durch eine einheitliche, von der Eidgenossenschaft errichtete oder unter ihren Auspieieu gegründete^.schweizerische Zentralbank, für welche ste ein Monopol der Roten-^ Ausgabe nicht verlangen, am raschesten und sichersten zum Ziele ^ gelangen. wir umgekehrt widerstreben einer solchen Eentral-Bank, weil wir die damit verbundenen Gefahren für all^n bedenklich halten. Di...

Gründe, welche diese unsere Besorgniss bestimmen, wurden sehon in de^ bisherigen Erörterungen angedeutet. Wir sind Gegner einer solchen Neutralisation, weil sie, auch ohne Monopol, die Entfaltung der Bauken-Jnduftrie in den einzelnen Kantonen lahmen und darniederhalte....

würde, die Zentralbank würde, vermoge ihrer grosseren Kapii.ail.rast, dieselben dominiren, theilweise auch absorbiren, und konnte doch, selbst bei einem ausgedehnten Retz von Filialen, dem Verkehr nicht dieselben Dienste leisten, wie überall, wo das Bedürfniss sieh zeigt, verstreute lokale Banken. Wir sind serner auch aus dem Grunde Gegner dieser Eentralisatiou, weil wir die Jneinauderknüpfung von Bank- und Fiskalinteressen, welche in Folge derselben sich gestalten würde, sür eine^ Abweichung von richtigen volkswirtschaftlichen Grundsätze^. ansehen, ---.

eine Abweichung, durch welche den Bank-Jnteressen ein unzulässiger Einfluss auf die eidgenossische Staatsverwaltung, zunächst diejenige der ^inan^en, erossnet und gleichzeitig die Bank, statt dass sie einzig den Anforderungen des verkehrtreibenden Bnblikums zu dienen hätte, an die fiskalischen Jnteressen und Massnahmen des Staates gesesselt und in kritischen .Lagen für dieselben ausgebeutet wurde.

Wir find Gegner dieser Eentralisation, weil damit die Bahn betreten^ wird, welche indie

unheilvolle Bapiergeldwirthschast hinüberführt, -- eine Gefahr, welch...

bei den Kantonalbanken nicht besteht, weil die Kantone ihren Banknoten

nicht die Eigensehast eines gesetzlichen Zahlungsmittels verleihen kennen, während dagegen der Bund, in dessen .^ä..de eine solche Zentralbank gegeben wäre, das ^ Münzregal besitzt und auch der besonnenste Staatsmann seiner selbst nicht so sicher ist, um dasür einstehen zu konnen, dass er in einem kritischen Moment nicht zu einer Massregel griffe, die^

er. grundsätzlich missbilligt, zu der ihm aber die Gelegenheit bereitet ist

und zu der ihu die Verlegenheit des Augenblickes drängt. Wir sind Gegner der Eeutralisation, weil eine solche Eentralbauk in der Schweiz, die keinen einheitliehen Verl^.hrsmittelpunkt besitzt, wie ihn ^ond^n sü.^

3l9 Grossbritannien, Baris sur Frankreich u. s. w. darstellen, eine künstliche, nicht aus gesunder Basis ruhende Sehopfung wäre, ^die gegen den na^ türlichen Forderalismus des Laudes streitet.

Keine Erfahrung kann für uns belehrender sein, als diejenige, welche der .nordamerikanische Bundesstaat in den dreissiger Jahren luit .der ,,Bank der Vereinigten Staaten^ gemacht hat und deren Ausgang u. ...l. von Michel Chevalier in seinen ,,Leltres sur l'.^merique du Nord^ geschildert worden ist. Man hatte bei Gründung dieser Bank im Jahre 18t6 dafür gesorgt, dass sie dem Staate nicht dienstbar ge^ macht werde, die ^ Union hatte zwar ^.. der Aktien übernommen, uud ^,^ des^ Kapitals bestanden aus Unions-Schuldpapieren, aber es war der Bank untersagt, dem Staate ^uehr als 1/2 Million Dollars zu leihen. Tro^ dieser Fürsorg... wurde die Verbindung zwischen der Bank und der Uuionsregierung eine so lebhaste, und wurde, nicht nur der absorbireude Einflnss dieser mächtigen Bank gegenüber deu Staateu- uud .Lokalbanken, sondern auch ihr politischer Einsluss so fühlbar, ^dass schließ lieh, unter grossen. Beisall der Bevölkerung, der energische Bräsident Jackson der Bank die bisherige Verwaltung der Fonds der Union entzog und ihre, im Jal..re t 8l 6 ans zwanzig Jahre ertheilte Eoneession (Eharte) nicht mehr erneuert wurde.

Flunte^rn bei Zürich, den 24. November 1870.

Der Berichterstatter:.

^.

.

^ t .

Antrage.

Jch beantrage : 1. Jn die B u n d e s v e r s a s s n u g einen Artikel auszunehmen,

der lediglich sagt.

..

,,Dem Bund steht das Recht zu, ein Gesel^ über die Emission und ,,Eirkulation der Bauknoten zu erlasseu.^

2. J.. der begleitenden B o t s c h a s t des B u u d e s r a t ^ h e s fol-

gende Grundsa^e auszuspreehen : a. keine reine Staatsbank, b. keine Zentralbank nach engliseh^franzofischem System (Mischung von ^..taatsb.^the.ligun^ und Brivatbetheiligung). Sollte das eine oder andere dieser Systeme vorgesehlagen werden, so würde ich vor^hen, von Bnndes wegen ^in, ^deu.. Betrag des in der^Kasse liegenden doppelten Geldkontiugents proportionales e i n l o s l i c h e s B a p i e r g e l d (unverzinsliche Kassenscheine) ^u ereiren.

3.20 c. keine Nachahmung des nordamerikauisehen Banksystems., d. in jedem Falle kein Emisstonsmonopol , e. dagegen würde ein krast jenes Artikels anszuarbeiteudes eidgenossisches Bankgese^. folgende Vunkte ins Ange zn fassen haben : ...... Festsetzung der^ Bedingungen (in Betrefs der Deckung, der Einrichtung der Bank, l^er mit dem Emissionsgeschäst vertrag^

liehen Geschäftszweige, der Oesfentliehkeit der Rechnungslegung),

von welchen das Recht einer Bank zum Ausgeben von Roten

und der Umfang desselben abhängig zu machen ist .

^. Fürsorge für ^die ^..r Eontrole über ^die Ausführung dieser^.

Vorschriften erforderlichen amtliehen Einrichtungen (Jnspeetion u. ^).

.^. Festse^uug des rechtlichen Charakters der Banknote und der Folgen ihrer Richteinlösnng , ^ .^. Bestimmung der Form der Banknoten, (gleichartiges Aussehen, Vollkommenheit der technischen Ansertigung, Grosse der Eoupures, Rückziehnug von Roten ans dem Verkehr).

.^. Aufnahme einer Vorschrift, welche den dem Bundesgese^ gemäß organisirt..n Banken die gegenseitige Annahme ihrer Roten al

pari zur .^flicht macht.

3. Die Kommission ersucht den Bundesrath um Einziehung von Erkundigungen über die Erfolge, welche die Einrichtung von Dart e h e n s k a s s e n in Breussen in Zeiten der Krisis (18^, 1870) erzielt hat.

^. ^o^.

Die Gesetzgebung über Emission und Eirkulation von Banknoten

ist Bundessache.

Der Zweck dieser Gesetzgebung soll sein, der Schweiz die ..^ortheile ^u sichern, welche aus einer einheitliehen Emulation der Banknoten re^ sultiren, unter Wahrung des Grundsa^es der Jndustriesreiheit für di...

Emissionsbanken und ihres privaten Eharakters.

^enedière.

Dem Bund steht das Reeht zu, ein Gese^ über Emission und Eirkulation der Banknoten zu erlassen, um den Emissionsetablissements die Garantien aufzuerlegen, welche erforderlieh sind, um die auf Sicht^ahlnng der Banknoten und die Leichtigkeit ihrer Eskalation zu sichern.

^ .

.

^ .

.

^ o ^ .

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht an das eidgenossische Finanzdepartement über die Banknotenfrage. (Vom 21.

September 1870.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1871

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

09

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.03.1871

Date Data Seite

290-320

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10 006 811

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