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Bericht an

das eidgenossische Finanzdepartement über die Banknotenfrage ).

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(Vom 22. September 1870.)

Herr B u n d e s r a t h .

Jch bi.. durch meinen Kollegen, Hrn. Feer-Herzog, vom Fortgang und den Ergebnissen der Konserenz vom 12/13. September in Kenntniss gesezt worden , ferner erhielt ich zwei Exemplare der Broposttionen, welche den Wortlaut der gestellten Anträge enthalten. Da ich hinsichtlieh der Banknoten mit keinem der zur Abstimmung gebrachten Anträge einverstanden bin, so nehme ieh die Freiheit, Jhnen meine Ansichten, als M i n o r i t ä t s b e r i c h t Rr. 2, in aller Kürze vorzulegen.

L Jn Betreff der B a n k n o t e n schike ich den Anträgen F e e r und E h .. nev i è r e kurz voraus, was eine Gesezgebung bezweken solle habe dabei die Ziffer 1 Jhres Brogramuies ini Auge.

1. Die G e s e z g e b u n g kann allerdings die Summe der eireutirenden B a n k n o t e n vermehren , es ist dieses aber unr eine Art .^) Vorliegendes ist nach den Mittheilungen des Verfassers nicht znm Zweke einer einlässlichen Berichterstattung oder Begutachtung über die Frage abgefaßt worden, sondern es ist das m o t i v i r t e Botum des Hrn. .Kaiser, welcher den Siznngen der .kommission nicht bis zu Ende beigewohnt hat. Der Verfasser bemerkt des halb ausdrüklich, dass er nnr die nach seiner Ansicht entscheidenden .Gesichtspunkte berührt hat.

322 sämmtlicher Eireulationsmittel . die Vermehrung dieser ^lrt bedingt die Verminderung einer andern .^lrt, als da ist das Metallgeld. Dagegen ist die Frage, ob jene ..Vermehrung zwekmässig sei^ Die Beschaffung der

Banknoten ist wohlfeiler als die Beschassnng des Metallgeldes.

Der

Gewinnst ist der Zins ab der Summe der nngedekten Banknoten, die an der Stelle des Metallgeldes eireuliren tonnen.

Wer soll nun diesen Gewinnst machen ^ Raeh meinem Dafürhalten das ganze .Land. Es macht ihn aber, wenn die, welche sieh mit der Beschaffnng der notwendigen Eirenlationsmittel befassen, dafür^den die Eirenlationsmittel Begehrenden dieselben wohlfeiler verabfolgen lassai kann. Bis anhin hat sich die Eidgenossenschaft als solche wenig bekümmert.

Sie .konnte daran partizipiren, wenn sie sich bekümmern würde, u. A. auch in der Absicht, eine bestimmte Metallreserve im Lande

zu galten. Allei.. damit ist ...ie Th.itigl.eit Anderer nicht ausgeschlossen.

Desshalb fehlt auch seder reelle Grund , in .^er Gese^gebnng ein M o^ n o p o^ l ir^eno .welcher .^rt niederzulegen. Den Grund. im Mün^regal suchen zu wollen, se^t eine vollständige Unkenntniss im Wesen d.^r Banknote voraus.

Den ^chlnsss^ der Frage, ob in Zeiten der Krisis die ^ermehrung der Banknoten helfe, glaube ich verneinen ^u sollen. J.. den Zeiten der Krisis verlangt man den g e g e n w ä r t i g e n und nicht den k ü n f t . i g e u Besiz, anch wird, nach meiner .Ansicht, der ^inssnss nicht nach der ..^unim^ der vorhandenen Eirenlationsmittel. sondern nach der Snmme des jeweileu verfügbaren Metallgeldes bestimnit.

2. W a s kann d e r Bund. t h n n ^ (Jch sage absichtlich nicht s o l l . ) ^Er kann auf ^wei Weisen ^ie Eire^.lations^uittel vermehren ; zunächst sur s e i n . . . Bedurfnisse dnreh die Emission von ^assaseheinen, die aber immer einlosbar sein und daher in einem bestimmten ^erhältnisse ^um Mininium des .^assabestandes sein müssen.

Der Bund kann aber auch ^nehr thun, und zwar mit Rüksteht ans die in. ^ande uoll.,^endig^n Eirenlations^nittel und den nuun.gänglieh notwendigen Baarbestand. Er kann dieses thun durch die Errichtung einer Landesbant.

Die von Hrn. V o g t geänsserteu Befürchtungen theile ich nicht .

der Znsammenhang zwischen der Bank und der eidgenössischen Staatskasse ist nicht durchaus nothwendig, und ich glaube, dass die Bestimmung genüge, die Verwaltung dürse die Eidgenossenschaft nie zum S^hnldner werden lassen.

Welches die Betheiligung des Bundes bei der Gründung der Bank, welches seine Betheilignng am Gewinn und Verluste sei, darüber spreche ieh mich nicht aus ^ es kann eine grosse ^ahl von Kombinationen gesnndeu werden. welche alle den. Zweke entsprechen, ol^ne die Wohl-

32.^ .fahrt des Landes oder ..fanden.

speziell der Staatskasse im geringsten zu ge^

3 . W a s s o l l d e r B u n d , oder w a s kann e r g e g e n ü b e r A n d e r n t h u n , nachdem ich sub 2 besprochen, was er f ü r s i c h .thun konne^ Ju dieser Beziehung schlösse ich mich ganz der Ansicht des .Hrn. E h e n e v i e r e an.

Sie fehen, Herr Bundesrath, dass ich die Ansschli^sslichkeit des .Hrn. Eh e n e v i e r e nicht theile, dagegen eine der Modalitäten des .Hrn. ^ e e r annehme, seiner Zusieht aber, besonders erläutert durch ^ R ü t t i m a n n , über eine durch die Gesezgebung auszuübende Koutrole Durchaus verwerfe. Der. Bund k a n ^ u ^ie Kontrole nicht ausüben,^ nnd es wird dnreh dieselbe nicht erreicht, was man erreichen will. auch vermag ich nicht zu feheu,. wie .uau eiue damalige Einmischung in das.

^rivateigenthnm rechtfertigen will. Die Bauindustrie beruht in weit^us grosserm Masse aus der ^rivatthätigkeit als die Eisenbahnen, für deren privatrechtliehen Charakter Hr. R ü t t i m a n n ein sog. RechtsGutachten ausgearbeitet hat, während er ohne allen Grund die Bauten ..bevormunden will.

ll.

Ju Betreff der über die M ü n z p r ä g u n g e n gesagten Schlussnahmen gehe ich mit meinen Herren Kollegen vollständig einig, ieh^ ^ehe dagegen etwas weiter und mache Sie aufmerksam .

a. ^..lus die Einrichtung dass p r i v a t e n gegen die Ablieferung von Gold und Silber den Gegenwerth sosort oder nach einigen Tagen gemünzt beziehen konnen. Jn Reiten der Krisis ist dieses Mittel das geeignetste, ...ie Vorräthe der Eireulalionsmittel zu. vermehren. .

h. Der in der lezten Zession der Räthe etwas vornehm beseitigte Vorschlag wegen der P r ä g u n g v o n ^ i l b e r s eh e i d em ü n z e n durste in Wiedererwägung gezogen werdeu.

.Sollte der Bundesrath sieh veranlasst finden, über. die von der .kommission vorberathene Materie einen nachträgliehen Vorschlag zur.

Revision einzubringen, so erlaube ich mir, als .^chluss dieses meines ^inderheitsberiehtes auf die in ...er Beilage enthaltenen Anträge hinzu.weisen.

Genel^uigen ^ie, ^err Bundesrath, die Versicherung vollkomu^ener .Hochachtung ^ S o l o t h u r n, den 22. September 1870.

Dr. Simon .Kaiser, Nationalrath.

324 Antrage.

.^u ^ 36.

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Die Alinea 2 und 3 haben das Gepräge von vorübergehende^ Bestimmungen ; ich würde sie in folgender Weise ersehen :

.^d 2. Die Münzprägung geht einzig vom Bunde aus.

,, 3. Es ist Sache der Mün^gesezgebung, die für die ersorder- lichen Münzprägungen nothwendigen Veranstaltungen zu treffen, sowi.^.

die Grnndsäze über die Tarifirung der nicht nach dem angenommene^ Münzfusse geprägten fremden Münzen aufzustellen.

Oder anch kürzer: ,,Es ist Sache der ^esezgebnng , über die Brägnng von Münzen,.

sowie über die Zulassung von ausländischen Geidsorten das Erfordere liehe ^u beschlossen.^

^ 36 bis.

Die Bundesgese^gebung entscheidet über die Ausgabe von .^ass^ scheinen und eidgenossisehen Banknoten.

Sie kann auch Bestimmungen über die nicht vom Bunde ausge.^ henden Banknoten schweizerischer Anstalten treffen, um Gleichsörmigkeit.

n der äussern Ausstattung der Roten zu erzielen.

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Bericht an das eidgenössische Finanzdepartement über die Banknoten- frage ). (Vom 22.

September 1870.)

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04.03.1871

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