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Aus den erhandlungen des schweizerischen Bundesrathes

(Vom 1. März l 87 l.)

...luf ein Gesuch der k. bayerischen Gesandtschaft bei der schweizerisehen Eidgenossenschaft um Gestattung des stempelsreien Absazes von Loosen aus Kunstwerke, welche in München ofse..tlich ansgeloost werden sollen, beschloß der Bundesrath, das nachstehende Kreisschreiben an sämmtliche eidgenössische Stände zu erlassen.

Tit. l .,Die koniglich bayerische Gesandtschaft macht

uns

unterm

25.

v. Mts. die Mittheilung , dass der Künstler-Genossenschast in München

von Seite des k. Staatsministeriums die Erlaubniss zur .Veranstaltung einer öffentlichen Verloosung von Kunstwerken zum Bessten der deutschen Jnvaliden und der Hinterlassenen der gefallenen deutschen Krieger ertheilt worden, und ersucht zugleich um Gestattnng des stempelsreien Loosabsazes in der Schweiz.

,,Mit Rüksicht daraus , dass das Lotteriewesen Sache der Kantone ist, und die Gestattung eines stempelsreien Loosabsazes von deren Kon.petenz auszugehen hat, so haben wir uus veranlaßt gesehen, die k. Gesandtschast ans dieses Verhältnis aufmerksam zu machen, und indem wir uns die Ehre geben, Sie von dem erwähnten Gesuche in Kenntniss zu sezen , bleibt uns nur übrig, Jhnen das Weitergutsindende auheim zu stellend

(Vom 3. März 187l.)

Jnsolge. des zwischen Deutschland und Frankreich abgeschlossenen Friedens hat der Bundesrath die während des Krieges aus Wasseu und .Kriegsmunition gelegten Sequester ausgehoben und beschlossen : 1. Sämmtliche Sequester, welche während des Krieges zwischen Deutschland und Frankreich von den Polizei- und eidgen. Zollbehorden aus Munition, Wassen oder Wassenbest.andtheile gelegt worden sind, werden ausgehoben, und es sind die betretenden Behorden ermächtigt,

377 diese Gegenstände den Jnteressirten aushin zu geben, oder durch sie darüber verfügen zu. lassen, immerhin in der Meinung, dass der Rükempfang gehörig konstatirt werden müffe, und dass di.. .auf den Waaren abfällig hastenden Nachnamen und Transportkosten .von den Em.psä...gern zu vergüten seien.

2. Den Regierungen der Grenzkantone Gens, Waadt, Reuenburg, .Bern, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landsehast ist hievon Kennt-

niss zu geben, mit der Einladung, die Vollziehung Dieser Massregel durch ihre Bolizeidirektionen einzuleiten und über die Beendigung dergelben Berieht zu erstatten.

Dabei ist den genannten Regierungen noch zu bemerken, dass die eidg. Zollbeamten angewiesen seien, den kantonalen Behorden behülslieh zu sein, sowie alls.illig von ihnen aus direkt verfügte Semester im Sinne von Dispositiv 1 dieses Bes.hlusses auch direkt auszuloseu.

Ueber allsällige anstände ist dem eidg. Justiz- und BolizeideparZement genauer Beriet zu erstatten, welches entweder von sich aus die .nothigeu Verfügungen treffen oder den Bundesrath zum definitiven Entscheide veranlassen wird.

.

3. Das eidgenosstsche Handels- und Zolldepartement wird eingeladen, die zur Ausführuug obigen Beschlusses nothigen Weisungen an die betreffenden Zollbehörden zu erlassen.

4. Dieser Beschluss soll in das Bundesblatt eingerükt und dem Handels- und Zolldepartement, sowie dem Justiz- und Bolizeidepartemeut zur Vollziehnug mitgetheilt werden.

Die königlich bayerische Gesandtschaft bei der schweiz. Eidgenossenschaft hat mit Rote vom 27. vorigen Monats dem Bundesrathe angezeigt, dass sie die von der Schweiz bei ...lnlass der Ausweisung der Deutschen aus Frankreich für Transport, Verpflegung und Unterstüzung der b a y e r i s c h e n S t a a t s a n g e h ö r i g e n gehabten Ausgaben im

Betrage von Fr. 49,211. 4..) Rp. der eidgenossisehen Staatskasse zurük-

.erstattet habe.

Zugleich hat die gedaehte. Gesandtschaft, Ramens ihrer Regierung, dem Bundesrathe, den kantonalen Behörden, der eidgenosfisehen Ge.sandtschast in Baris und den Konsulaten, sowie anch der Bevölkerund .derjenigen Starre der Schweiz, welche sieh an dem Liebes.r.erke betheiligten, sür die den bayerischen Ausgewiesenen bethätigte freundnach .bärliehe Hilse die aufrichtigste Anerkennung und den wärmsten Dank ..usgesproehen, mit dem Beifügen, dass diese Hilse mit so viel praktischer

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^ Umsicht, mit solchem Auswand von^ zeitraubender Mühe und Anstrengung,.

und gleichzeitig mit so vielen Beweisen edler Menschenfreundlichkeit ge.^ leistet worden, dass^ man in Bauern der schweizerischen .Liebeswerke sü^ alle Zeiten eingedenk sein werde.

Mit Zusehrist von. 28. Februar abhin wünschte die koniglieh ba^eri^ sche Gesandtschaft im Ramen ihrer Regierung, alljährlich einen ..lus..

tauseh der Programme und Jahresberichte der hervorragendsten technischen Lehranstalten des Königreichs gegen diejenigen programme der schweifemischen technischen Anstalten vorzunehmen.

Jn ^.olge dessen beschloss der Bundesrath, an sämmtliehe KantonsRegierungen folgendes Kreisschreiben zu erlassen :

,,Tit. l ,,Die k. bayerische Gesandtschast ersucht im Ramen des koniglichen Staatsministeriums des Handels und der ossentliehen Arbeiten um alljährliehe Einsendung einer entsprechenden Anzahl von Programmen und Jahresberichten der hervorragendsten technischen Lehranstalten in der Schweiz zur eigenen Einsichtnahme sowohl als zur Mittheilung an die Rektorate der in Bauern bestehenden technischen Lehranstalten, wogegen selbstverständlich der Austausch der bedeutender^. bayerischen technischen Anstalten an die betretenden ausländischen Lehranstalten erfolgen würde.

,,Die k. Gesandtschaft bemerkt dabei, dass die Jahresberichte der erwähnten .bayerischen Anstalten sormliehe programme nicht mehr zu enthalten pflegen, sondern sieh in der Regel auf die Bekanntgabe de.^ ..^ehrpersonals, die Aus^lung der Lehrgegenstände der einzelnen Kurse, .der .Angabe der hieraus verwendeten Stundenzahl, das Verzeiehniss der Schüler eines jeden ^ehrl.nrses mit Angabe ihres Jahressortganges und .der einzelnen Faehnoten, endlich ans historische und statistische .Rotizen über den Znstand der Anstalt und die leztern näher berührenden, wich..

.tigern Ereignisse des abgelassenen Schuljahres beschränken.

,,Jm weitern fügt die k. Gesandtschast bei, dass sosern dieser ^lnstausch belieben sollte, es solcher programme und Jahresberichte für die.

^ol.^teehnische Hochschule, seehs Realgymnasien, drei Jndustriesehulen uud 35 Gewerbsschulen erfordern würde.

,,Jndem wir uns die Ehre geben, Jhnen von dem vorstehenden Besuche Mittheilung ^u machen, haben wir nur noch beizufügen, da^ programme und Jahresberichte der gewünschten Art jeweilen der ^. bayerischen .Gesandtschaft in .Bern direkt zn übermaehen wären...

37^ Der Bundesrath hat wegen Aufhebung der Biketstellung das nachstehende Kreisschreiben an sämmtliche eidgenössische Stände erlassen.

,,Tit..

^

.^aehoem in Folge der Unterzeichnung und Ratifikation der Friedenspräliminarien, denen der definitive friede ohne Zweifel folgen wird, eine Ausstellung der schweizerischen Armee in nächster Zukunst nicht zu gewärtigen ist, haben wir beschlossen, die am 16. Juli 1870 versügte

..^iketstellung des Bundesauszuges ^) aufzuheben.

,,Jndem wir uns die Ehre geben, Sie hievon zu gefälliger Rach..i.^tung in Kenntniss zu sezen., benuzen wir .den Anlass, ^Sie , getreue, tie.be Eidgenossen , sammt uns in den Schuz des Allmächtigen zu empfehlen.^

(Vom 6. März l871.)

Der Bundesrath ermächtigte fein Vostdepartement, mit der Re^ ^ierung .des Kantons Waadt einen Vertrag wegen^ Errichtung eines .......elegraphenbüreaus in Rossi.ni.^re abzuschließen.

.

(Vom 8. März 1871.)

Der Bundesrath hat beschlossen, es solle im.. Bad Fid e r i s (Graubünden) ein öffentliches Telegraphenbüreau errichtet werden.

Von den Grenzbesezungstruppen ist aueh die Dragonerkompagnie ^r. 1 2 von Zürich ^entlassen worden.

. ^

Zum eidg. Sta.bssekretär ist Hr. Gaston An^se^lmier, von ^Gens, .in .Bern, ernannt worden.

.

.^) Siehe Bundesblatt v. J. 1870, ^nd II, ^Seite 10.^0.

^0 Der Bundesrath hat gewählt :

als Il. Sekretär de.^ Knrsbüreaus der Generalpostdirektion . Hrn. ^lugnste Me ...lan , von Gens, bisher lll. Sekretär des Kursbüreaus, in Bern , ., ll.l. Sekretär des Kursbüreaus der Generalpostdirektion : .Louis R i l l i e t , von Gens, Gehilse aus dem gedachten Kursbüreau .

,, Einnehmer der Zollstätte Säkingerbrüke : Riklans W i dm er, von Sehnet singen (^...largan), bisher Grenzsäger und zugleich Einnehmer

^er Zollstätte .^äkingerbrüke.

(Vom 10. März 187t.)

Auf

einen Bericht des sehweizerisehen Ministers in Wien vom

8. d. Mts. über den gegenwärtigen Stand der R i n d e r p e s t an der

Ostgrenze des osterreiehisehen Kaiserstaates hat der Bundesrath beschlossen, es seien die Verkehrsbeschränkungen an der Grenze gegen Oesterreich and Liechtenstein, wie sie durch Verordnung vom 26. Oktober v. J. fest.^estellt wurden, ausgeboben.

Der Bundesrath hat den zwischen den eidgenössischen Ständen ^t. Gallen, Zürich und Schw^ gegen Ende vorigen Jahres abgeschlossenen Verträgen , betreffend die Festsezung der Staatsgrenze auf dem Zürichsee bei Rappersweil , die Genehmigung ertheilt.

(Diese Verträge werden nä^.hstens in der eidg. Gesezsammlun^ erscheinen.)

Der Bundesrath hat eine Uebereinkunft m i t J t a l ^ e n und Württ e m b e r g wegen dem Durchtransport von Auszuliesernden abgeschlossen.

(Der Wortlaut diese.. Uebereinkunst wird in nächster Rummer ^egeben werden.)

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11.03.1871

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