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Aus den Verhandlungenudluuaen des schweizerischen Bundesrathe

(Vom 15. Mai 1871.)

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Der B u n d e s r a t h hat sür die stabe der Scharfschüzenbataillone Aidemaiore und Ouartiermeister ernannt, nud zwar.

a.

Als

A i d e m a j o r e :

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Hrn. Joh. Jakvb Oberer, in Bajel, Robert V.g.er, ..n Solothurn...

Friz E o t t i e r , in Motiers-Travers, Auguste Cheffer, m Montreux. .

Hermann Rabholz, in Zürich, Al.ois Gerßhüsler, in Luzern, .Johannes Voller, in Herisau, Peter B l u m e r , in Schwanden, ^

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mit

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Hauptmannsgrad.

Valentin B l a t t i e r a in hergiswyl,

Engenio Bioda, in Locarno,

Alois Gustave R e v i l l od, in St. Bre,

Gustav Egg, in Winterthnr, Karl Zyro, in Thuü, Xver Bium, in Ostringe.., ^ Wilhelm Guter, in Weinfelden, .

J. Ruma. R o s s e l e t , in Souceboz, ^ Andrea Ghis l e t t i , in Stalla, mit Ober Adrien Thelin, in La Garraz ^^^^ lie^^nts^r^^ Anton V e r s e t , in Ehnr, b. Als Quartiermeister : Friz Güdex, in Bern, hrn.

Karl Engel, in T w a n n , ,, J. Jaques Klenning, in Freiburg ,, Heinrich Ulrich, in Zürich, ,, .Ludwig Pryffner, in Luzern ^

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Otto Frohtieh, in Arbon,

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Ernst W i e f e n d a n g e r , in Zürich, Karl Schreiber, aus Rigi-Staffel,

Alois Müller, in Altdor

Jof. Bacilieri, in Locarno, Jules S o q u e t, .n Chaux de fond, Peter Jenny, in Gfarüs, Eduard Eg.^er in Aarwangen, Robert Hohl, in Herisau,

^ ^

mit

Hauptmannsgrab

434 Hrn. Adolf Roten, in Sitten, ., .^oüis ^eluz, in Romanel, ., ,,

.^.i^ Spillmann, in Zu^, Emil T s eh a n z, in Aarau,

^ l

mit Ober-

i lieutenantsarad.

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,, ..^azidus Martin .^älin , in Einsiedeln, mit l. Unterstenants^rad.

^...ner wurde Hr. Louis Eoign.^, in ...^s, welcher unterm 27. Januar d. J. zum Ouartiermeister des Seharssehi^enbatailton^ .)...... 5 mit I. Unterlieutenantsgrad ernannt wurde, zum Oberleutnant Gefordert.

Der Bundesrath hat für die Hauptzollstätte Rowanshorn eln^ Alerte ^ehilsenftelle kreixt und an dieselbe gewählt: Hrn. Arista

.^....llier, ^n ^od^, ^ts. .^ern.

Rach eingebogenen Erkundigungen über die Art der Bereinigung

der Benst.^nen für schweizerische ^lngeh^e, die in papstlichem Militär-

dunste gestanden, hat der .Bundesrath das nachstehende .^reiss^.hreiben an sämmtliche .^antonsregierungen erlassen.

,,Tit.^ ,,Raeh der Auslosung des päpstlichen Heeres in ^....la^e der Bese^nng des Kirchenstaates durch die italienischen Truppen fanden wir uns veranlagt, wegen der Bereinigung der Vensions- und anderweitigen

Ansprüche schweizerischer Angehöriger, die im päpstlichen Dienste ge-

standen, nähere Erkundigung einzuziehen, insbesondere darüber, in welcher Weise behuss Geltendmaehung diesfällia^er Ansprachen porzua,ehen sei.

..Von S.^i^ des Generalkonsuls in Rom erfolgte der Bericht, dass hinsichtlich der Massaguthaben der Mannschaft die Zahlmeister der per^chiedenen Heeresabtheiluna^en angewiesen seien, dieselben auszunntteln und darüber dem italienischen ^riegsministerium Rechnung zu stellen, welches seinerseits den Gesandtschaften der Staaten , denen die .ein^elnen Soldaten angehorten, die noch auszurichtenden Beträge ^uhauden der Berechtigten zustellen werde. Es ist dies .oon unserer .^an^tel den .^taatskanzleien der Cantone mit Schreiben vom 1 . p. Mts. mitgetheilt worden.

43^ ^Betreffend den Bezug der schon von der p..pstliehen ..^e^run^ bewilligten Pensionen beachtete der Generalkonsul, was Sie ein...... von unserer Kanzlei unterm 1. März d. J. im Bundesblatt Rr. 9, Seite 341 veröffentlichten Bekanntmachung werden entnommen haben, dass die einzureichenden Lebensseheine fürderhin vom Präsidenten der gemeinde, ^tn welcher der Bensionirte wohnt, ausgestellt und von der Staatskanzlei .des betreffenden Kantons, sowie von der .......undeskanzlei beglaubigt sein müssen.

,,Was sodann die Liquidation der Pensionen anbelangt. auf welche Schweizer Anspruch haben, die erst bei der Anflosnng der päpstlichen Gruppen verabschiedet wurden, so erklärte das italienische Ministerium ^es Aenssern dem schweizerischen Gesandten mit Rote vom 23. März,

^dass gemäss Beschlnss des Ministerrathes die betreffenden Militärs ihre

daherigen Rechte .nach Massgabe des päpstlichen Gesezes vom 7. Januar 1852, betreffend die Bildung von Fremdentxuppen, und der von der päpstlichen R.g.erung zu Gunsten der ^.n.sche.. Legion aufstellten beSondern Bedingenden geltend machen konnen. Die diesfälligen ^e^ehren und nöthigen Belegstüke seien von den schweizerischen ..^etheiligten entweder direkt dem königlichen Rechnungshof, dem der Entscheid darüber zustehe, ode^ dem Ministerium des .^.ussern du.^ch Vermittlung de...

Schweizerischen Gesandtschaft zu überleben.

,,Wir glaubten , zu diesen Mittheilungen noch eine nähere Wegleitung für das einzuhaltende Verfahren, namentlich in dex .Dichtung, .^b einfach die Ergebnisse der eingeleiteten Li.^u.dation und deren ^ekanntgebung an die Gesandtsehast hinsichtlich der Massagnthaben abzugarten und serner, welche Schriften zu Vensionsbewerbungen u. s. w.

als Belege erforderlich seien , verlangen zu sollen , und luden den Gesandten zur ...tuskunftertheilung hierüber ein, erhielten aber lediglieh eine Bestätigung der oben wiedergegebenen Erofsnung des Ministeriums, mit dem Beifügen, dass die Betheil.igten ihre Gesuche sammt Belegen ^der Gesandtschaft zusehiken mogen, welche dieselben dem Ministerium des .^eussern übermitteln und sich ihrer Geltendmaehung wo nothig bestens annehmen werde.

,,Jn F-l.^e dessen haben wir die sofortige Uebermittlung der wentgen noch hier befindlichen Ansprachen und Mafsabüchlein an die Gesandtsehast angeordnet und zugleich beschlossen: ,,Die fernere Besorgung der aus dem päpstlichen Dienste herrührenden Bensions- und anderweitigen Ansprüche schweizerischer Angehöriger in gleicher Weise wie diejenigen der neapolitanischen Pensionen dem

eidg. Mititärdepaxtement zu übertragen^ insofern die Betheiligten es

nicht vorgehen, ihre Ansprüche direkt geltend zu machen und auch selbst den ^enfionsbezug zu besorgen.

4^ ,,Jndem wir un^ teilen, Jhnen von diesen Anordnungen .^enntniß zu geben, benuzen wir beineben^ den An^ss, Si^, getreue, lie.....

Eidgenossen, n^bst un^ in den Schnz des Allmächtigen zu empfehlen.^

(Vom 17. Mai 1871.)

Das ^xossher^glich ^ b^dische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten hat mit Zuschrift vom t 4. d. Mt^s. dem. Bundesrathe die An.^e gemacht, da^dte ^^n S.^ite Badens unterm 1.7. Ap..il abhin we^en der Rinderpest angeordnete Viehsperre ge^en die Schweiz durch Verfügung des a^sshe.^ogiichen Ministeriums des Jnnern vom 12. die.^ wieder aufgehoben worden sei.

Herr Dr. G. A. Z e ..t n er, ^rosessor für Mechanik am eidg. Vol.,.technikum, hat die Entlassung von seiner Vrosessur nachgesucht.

Jn Folge dessen ertheilte .der Bundesrath dem Hrn. Dr. Zeuner die gewünschte Entlassung auf Ende September nächstkünftig, unter bester Verdankung seiner ausgezeichneten Dienste, die er de^ Anstalt seit 18^5 geleistet hat..

(Vom 1.9. Mai 1871.)

Der Bundesrath hat für die laufende Amtsperiode zum eidge^nossischen Staatska.ssier gewählt: Hrn. .^aper B r o s ^ , von M.^mlisw^.l (Solothurn), seit mehrexen Jahren Kassier der schlvei^. Eent.^lbahn in

B.^.el.

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20.05.1871

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