Also beschlossen vom ..l.ationalrathe,

Bern, den 13. Juli 187l.

Der Präsident : R. Brunner.

Der Brotokol.lsührer: Schieß.

Also beschlossen vom Ständerathe,

Bern, den 20. Juli 187l.

Der Präsident: A. Heller.

Der Brotokollsührer : J. L. .....utfcher.

Der s c h w e i z e r i s c h e B u n d e s r a t h b e s c h ließt: Aufnahme des vorstehenden Bundesbeschlusses in das Bundesblatt.

Bern, den 2. Juli 1871.

Der Bundesprästdent : Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschast: Schieß.

#ST#

Bundesbeschluß betreffend

Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrath fur das Jahr 1871.

(Vom 2l. Juli 1871.)

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht der Botschaft des Bundesrathes vom 15. Juli 1871, b e s c h liesst : Es werden folgende Rachtragskredite für das Jahr 1871 be-

willigt :

4 Reiter Abschnitt.

...lll^emeine .^er^altnn^kosten.

Büdgetrubriken.

.l^. - -

Fr.

Militäxpensionen (in Verwendung)

.

.

15,000

Departementskanzlei: Revisionsbüreau und Kopiaturen (unverwendet) .

.

.

.

1,500

E. ^..ndel.^- und ^oltdep^rtement.

Reisen und Expertisen in Handels- und Zollsachen (unverwendet) .

.

.

.

1,500

Dritter Abschnitt.

^epartemente.

D. ^in..n^ep^rtrment.

D. 1. d.

.^. .^. -

F. Justiz- und ^o^^de.^rtem...nt.

.^. ^. -

Un tersuchuu gs- und Vollziehungskosten (in Ver-

wendung)

.

.

.

.

.

.

15,000

Vierter ^schnitt.

S.^ezialt^erwaltun^en.

B. ^ollnerm^.ltun^.

B. L C.

B. ^.

Gehalte, Zollstätten (in Verwendung) 6,500 Grenzschnz (,, ,, ) 1,500

^

8,000

C. ^ost^rn^ltun^.

C. L C.^.D. ^ostbürean^ , Voftablagen , Boten, Briefträger, Baker ^e.

.

. 240,000 C. Vl.l.. - Transportkosten (beide Bosten in Ver^

wendung)

.

.

.

. 274,000 ----- 514,000

D. ..^l^r^phen^rm.rltnng.

.D. V.

- Bau und Unterhalt der Linien (in Verwendung) 74,000 Uebertrag 629,000

Büdgetrnbrlken.

^r.

Uebertrag 629,000 ^litnzresern.^nd.

-

- -

Einrichtung der Münzstätte zur Vornahme von

Goldprägungen (verwendet)

.

.

.

30,000

^. ^or^torium und ^tronenln^nf.^ru^tion.

K. ...II. -

Jnpentaranschasfungen:

^.

1) Anschaffungskosten der bestellten Reservemasehinen .

.

.

2) Anschaffung von Werkzeugen und

25,000

zeuge sür die ..^atronenfabrikation

2,000

Vorrathsstüken sür obige Maschinen und Vervollständigung der Werk-

^ 27,000 ........ VL-

Reubauten: .^r.

1) Erstellung eines seuerfesten Magazins zur Unterbringung der Reservemaschinen .

.

2) Erstellung eines Muni-

tionsmagazins

K. VII. -

.

^ 20,000

. l 0,000 ---- 30,000

Verschiedenes: Jnstandstellung des Baches und Kanals bei der ^abrik aus dem Liebefeld

.

.

.

.

.

.

2,500

----^ 59,500 Total Fr. 718,500

.^ ostu l a t.

Der Bundesrath ist eingeladen, die Entschädigungen, welche Wehrmännern , die während oder in Folge der Grenzbesezung oder des Vewachungsdienstes bei den sranzosischen Jnternirten erkrankt sind, bewilligt worden und welche sich nicht aus das Bensionsgesez vom 7. August 1852 (amtl. Sammlung Ill, 211) gründen, einer Revision zu unterziehen.

Also beschlossen vom Ständerath^

Bern, den 20. Juli 1871.

Der Vizepräsident: ^. .^a.^eler.

Der Brotokollsichrer : ^. ^. ^utfcher.

Also beschlossen vom .Nationalräthe,

Bern, den 21. Juli 1871.

Der Präsident. .^. Brunner.

Der Vrotokollsührer : Schieß.

Der schweizerische Bundesrath beschließt: Ausnahme des vorstehenden Bundesbeschlusses in das Bundesblatt.

Bern, den den 26. Juli 1871.

Der Bundespräsident: Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schieß.

^ru^u für

.das Bureau der .Verwaltung des eidg. Kriegsmaterials.

(^om 21. Heumonat 187l.)

Das s c h w e i z e r i s c h e M i l i t ä r d e p a r t e m e n t hat, in Folge der ihm vom schweizerischen Bundesrathe unterm 21. Heumonat 1871 ertheilten Vollmacht, folgende J.istruktion erlassen : Art. 1. Das Büreau der Verwaltung des Kriegsmaterials besteht ...us z.vei Abteilungen : a. der technischen , h. der administrativen.

Jede dieser ...lbtheilungen hat einen hohern Beamten zum Vorstand, denen die nothige^al,l der Angestellten ...nr..h den Verwalter des Kriegsmaterials angewiesen wird, immerhin in ^em Sinne, dass in dringenden

Fällen gegenseitige Aushilfe stattfinden soll.

Art. 2. Das Bürean steht unter der Aufsieht und Leitung des Verwalters des Kriegsmaterials, welcher die Unterschrift führt.

Einer der beiden Abtheilungschefs wird vom Bundesrathe als Stellvertreter des Verwalters bezeichnet und hat in ..^erhindern..gssällen desselben alle ihm obliegenden ..^fliehten zu ersüllen. Dem Verwalter

steht das Vorsehlagsrecht zu.

^ Art. 3. Dem Büxeauches der technischen Abtheilung kommen nach den Weisungen des Verwalters des Kriegsmaterials folgende Arbeiten zu: a. Uebernahme neuer Waffen, Geschüze, .Laffetten, Kriegssnhrwerke, Munition und Ausrüstung jeder Art, insoweit solche nicht durch die Wasfenkontrole, den Bulverkontroleur oder sonst zu speziellen Zweken perwendete Offiziere stattfindet.

b. Revision des znr Jnftruktion verwendeten Materials behuss Anordnung der erforderlichen selddiensttüehtigen Jnstandstellu..g und des in den eidg. Depots und Magazinen aufbewahrten Materials. überhaupt, Führung und Verifikation der Jnventarie...

c. Entwersung von Vorschriften und Ordonnanzen , welche auf Bewaffnung, Artillerie- und anderes Armeematerial Bezug haben.

insofern hiemit nicht andere Offiziere betraut werden.

d. Entwerfung von .Liefernngsverträgen und Jnstruktionen für Abnahme der Lieferungen, von Konstruktion von Lehren, Schablonen und Instrumenten sür Untersuchung des Kriegsmaterials.

..... Ablieferung des Materials aus den eidg. Depots an die Kanton^ und Schulen und Rüknahme desselben. Ueberwaehnng der Jnstandhaltung und richtigen Besorgung der Magazine und Depots.

k. Besorgung des betreffenden Theils der Korrespondenz , sei es direkt oder durch Verwendung des angestellten Personals.

Art. 4. Der Büreauches der administrativen Abtheilung hat nach den Weisungen des Verwalters des Kriegsmaterials folgende Gessaste zu besorgen : a. Ex führt das Journal, zu welchem Behufe ihm sämmtliche Akten, welche aus das Rechnungswesen und aus Mutationen in dem Materialbestand der Depots .e. Bezug haben , sosort naeh Ein-

gang einzuhäudigen sind.

b. Er kontrolirt die Material- und Munitionsrapporte der Schulen und Wiederholungsknrse, um hieraus die^ Abrechnung zu gründen.

c. Ueber den Materialbestand , den Ein- und Ausgang in den eidg. Magazinen führt er gehorige Bücher, welche im Verein mit den Kontrolen der technischen Abtheilung zur richtigen Kontrole.

aller Bestände sühren.

d. .Die Komptabilität soll nach dem System der doppelten Bnch-

haltnng eingerichtet und geführt werden und stets einen klaren Ueberblik über das Rechnungswesen, Stand und Verwendung der verschiedenen Kredite , sowie der Vermehrung und Verminderung des Jnventarwerthes gewähren.

e. Ausser der eigentlichen Buchführung besorgt der Ehes dieser Abtheiiung noch den Theil der Korrespondenz , welche aus das Administrative der Verwaltung Bezug hat , namentlich die Ans-

9 stel.lung der Fakturen, sowie derjenigen Akten, Abschriften, Auszüge und Anweisungen, welche auf di.ese Abtheilung der Verwaltung Bezug haben.

k. Er kontrolirt die Buchführung der unter der Verwaltung stehenden eidg. Laboratorien und Werkstätten, welche den Bedürsnissen dieser Etablissemeute entsprechend nach deu Regeln der doppelten Buchhaltung gesührt und ^n jeder Zeit einen klaren Ueberbl.k über die Leistungen und Rechnungsverhältuisse gewähren soll.

.^. Er verifizirt die vou diesen Anstalten jeden Monat nach Vorschrist abzulegenden Rechnungen und vergleicht sie mit den von.

ihnen zu erstattenden Monalsrapporten und Ausweisen, ohne steh im Uebrigen in die Geschäftsführung ^dieser Et..blissemente z it.

mischen, welche allgemeine Aussieht einzig und allein Sache des

Verwalters des Kriegsmaterials ist.

h.

Rach Abschluss des Rechuuugsjahres, oder so ost es verlangt wird, erstattet er dem Verwalter de.^ Kriegsmaterials einen übersichtliehen vollständigen Aus.v.^is über die Vergeudung der Kredite, den ^tand des Jnventar.verthes, der Aktiven und Bassiven der Verwaltung.

Art. 5. Die Registratur der Korrespondenz wird einem speziell zu bezeichnenden Angestellten übertragen, welcher alle auf diesen Gesehästszweig bezüglichen Weisungen direkt vom Verwalter des Kriegsmaterials erhält.

Art. ^. Reben den vorstehenden Bestimmungen bleibt die Jnftruktion für den eidg. Verwalter des Materiellen vom 22. September 1862, mit Ausnahme des Art. 14 (^ll, 3o6), in Krast.

B e r n , den 21. Heumonat 1871.

Der Vorsteher des eidg. Militärdepartements : .^elt.i.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bundesbeschluß betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrath für das Jahr 1871. (Vom 21. Juli 1871.)

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Jahr

1871

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

31

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.08.1871

Date Data Seite

3-9

Page Pagina Ref. No

10 006 964

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