BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Änderung von Artikel 117 Absatz 1 der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) Die Zuschläge für die ratenweise Prämienzahlung sind in der aktuellen Zinssituation zu hoch (1,250 Prozent bei halbjährlicher und 1,875 Prozent bei vierteljährlicher Prämienzahlung) und sollen somit gesenkt werden (0,25 Prozent bei halbjährlicher und 0,375 Prozent bei vierteljährlicher Prämienzahlung). Artikel 117 Absatz 1 UVV muss entsprechend geändert werden.

Datum der Eröffnung: 27. Oktober 2021 Vernehmlassungsfrist: 11. Februar 2022 Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/78/cons_1

4. November 2021

2021-3499

Bundeskanzlei

BBl 2021 2534

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