BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Datenaustausch, Risikoausgleich) Mit der Revision des KVG sollen die drei Motionen Brand 18.3765 «Zeitgemässer elektronischer Datenaustausch zwischen Gemeinden und Krankenversicherern», die Motion Hess 18.4209 «Wohnsitzfrage, Krankenkassenprämie und stationäre Anteile der Kantone. Weniger Bürokratie, weniger Fehler» sowie die Motion Brand 17.3311 «Phantome aus dem Risikoausgleich entfernen» umgesetzt werden. Des Weiteren werden mit der Revision die Versicherten, die im Ausland wohnen, in die Versichertenbestände, die für die Berechnung des Risikoausgleichs massgebend sind, aufgenommen. Bis anhin werden hauptsächlich die in der Schweiz wohnenden Versicherten im Risikoausgleich berücksichtigt.

Datum der Eröffnung: 17. November 2021 Vernehmlassungsfrist: 3. März 2022 Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/79/cons_1

24. November 2021

2021-3774

Bundeskanzlei

BBl 2021 2698

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