BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Bezeichnung technischer Normen für Sportboote, unvollständige Sportboote und Bauteile 1.

Ausgangslage

1.1

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) ist nach Artikel 148g Absatz 3 der Binnenschifffahrtsverordnung vom 8. November 19781 befugt, im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) technische Normen zu bezeichnen, die geeignet sind, die grundlegenden Anforderungen an Sportboote, an unvollständige Sportboote, an Sportboote, bei denen ein grösserer Umbau vorgenommen wird, oder an Bauteile in Bezug auf den Entwurf und den Bau von Sportbooten sowie in Bezug auf Geräuschemissionen zu konkretisieren.

Soweit möglich, bezeichnet es international harmonisierte Normen. Werden die bezeichneten Normen angewendet, so wird vermutet, dass die grundlegenden Anforderungen erfüllt sind (Konformitätsvermutung).

2.

Bezeichnung

2.1.

Das BAV bezeichnet hiermit im Einvernehmen mit dem SECO:

a.

die technischen Normen, die im Durchführungsbeschluss (EU) 2021/14072 aufgeführt sind, mit Ausnahme der im Durchführungsbeschluss (EU) 2019/9193 wie folgt aufgeführten Normen: 1. in Anhang I Nummer 24, EN ISO 13590:2018 2. in Anhang I Nummer 25, EN ISO 14509-1:2018 3. in Anhang I Nummer 26, EN ISO 14509-3:2018

b.

die folgenden technischen Normen; diese wurden in der EU nicht bezeichnet: Von der EU nicht bezeichnete Normen im Rahmen der Sportboot-Richtlinie 2013/53/EU

­ EN ISO 10240:2020 Kleine Wasserfahrzeuge ­ Handbuch für Schiffsführer ­ EN ISO 11591:2021 Kleine Wasserfahrzeuge ­ Motorgetrieben ­ Sichtfeld vom Steuerstand ­ EN ISO 14945:2004 Kleine Wasserfahrzeuge ­ Hersteller-Schild

1 2 3

SR 747.201.1 Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1407 der Kommission vom 26. August 2021 Durchführungsbeschluss (EU) 2019/919 der Kommission vom 4. Juni 2020

2021-4001

BBl 2021 2836

BBl 2021 2836

c.

die folgenden technischen Normen, bezeichnet von der EU in 2017/C435/064, einschliesslich ihrer nationalen Vorworte: 1. SN EN ISO 8099-1:2018 Kleine Wasserfahrzeuge ­ Abfallsysteme ­ Teil 1: Abwasserrückhaltung 2. SN EN ISO 9094:2018 Kleine Wasserfahrzeuge ­ Brandschutz 3. SN EN ISO 10088:2018 Kleine Wasserfahrzeuge ­ Dauerhaft installierte Kraftstoffsysteme 4. SN EN ISO 21487: 2019 Kleine Wasserfahrzeuge ­ Fest eingebaute Ottokraftstoff- und Dieselkraftstofftanks

2.2.

Die Bezeichnung harmonisierter Normen erfasst deren nationale Vorworte und Anhänge und dergleichen nur, soweit dies in Ziffer 2.1 ausdrücklich vorgesehen ist.

3.

Ersetzung früherer Bezeichnung Diese Bezeichnung ersetzt die Bezeichnung vom 13. Mai 20205.

4.

Einsichtsmöglichkeit und Bezugsquelle Die bezeichneten Normen können kostenlos eingesehen und gegen Bezahlung bezogen werden bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV), Sulzerallee 70, 8400 Winterthur, www.snv.ch.

8. Dezember 2021

Bundesamt für Verkehr: Peter Füglistaler

4

5

2/2

Mitteilung der Kommission im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Sportboote und Wassermotorräder und zur Aufhebung der Richtlinie 94/25/EG, ABl. C 435 vom 15.12. 2017, S. 144. Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU.

BBl 2020 4639