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schweizerischen Bundesgerichts über seine Geschäftsführung im Jahr 1870, erstattet an die hohe schweiz.. Bundes.Versammlung.

(Vom ^. Februar 1871.)

Tit..

Das Bundesgerieht, als Gesammtbehorde, wurde im abgelaufenen Jahre sehr wenig in Anspruch genommen. Die einzige von ihm behandelte Streitsache von rechtlichem Jnteresse, und schon desshalb erwähnenswerth, weil die Eidgenossenschast selbst in. Rechte stand, war diejenige der Frau Franeesea .... to p pan i , geb. Strazza, von Poute-Tresa, Kautons Tessi.., gegen die eidgenossische Postverwaltung.

Der Re.htssall war k..rz folgender: Joh. .Baptist S t oppa ni, Gatte der genannten Klägerin, im Jahr 1865 als eidgeuossischer Postbeamteter in Ponte-Tresa angestellt, musste schon nach wenigen Monaten wegen vorgekommener Unregelmäßigkeiten und selbst Unterschlagungen aus dem eidgeuosstseheu Vostdienfte wieder entlassen werden, woraus dessen Bürgen, unter welchen sieh auch die Klägerin befand , für den von Stoppani an die Postkasse schuldig gewordenen betrag von Fr. 3400 bis Fr. 3500 (die Summe war nämlich dannzumal noch nicht genau ermittelt) von der eidgenossischeu Postverwaltnug in Anspruch genommen wurden. Dieser Betrag wurde nun zwar im Jahr 1866 von dem Vater des Stoppani, Herrn Oberst Franz S t o p p a n i , Ramens seines Sohnes, für. den er sich mit seiner

288 Schwiegertochter verbürgt halte , der Bostv...rwaltnng ausbe^ahl^. , wie sich aber später zeigte, ans den. ^eirathsgul der Klägerin . er selbst war.

wie es schein^ in seineu Ve.rn.o^ensverhältnissen zerrüttet und fiel auch bald daraus in Konkurs. Run erhob ^ran Franeesea .^toppani gegen die eidgenossische Bostverwaltnug eine Klage ans Rückgabe der von ihrem Schwiegervater an dieselbe bezahlten Summe , darans gestülpt , dass znsolge der tessinischeu Gesetzgebung sie sieh ohne gerichtliche Verbeiständung nicht gültig für ihren Mann verbürgen konnte und ihr Totalvermogen weder von ihr selbst noch von ihren.. Ehemanne ohne besondere Vewilligung des Gerichtes angegriffen werden durste.

Die Klägerin wurde von dem B..ndesg..riehte hauptsächlich au..^ dem Grunde abgewiesen, weil durch ihre sür ihren Ehemann eingegan^ gene Bürgschaft, wenn auch vielleicht nicht eine zivilreehtlieh klagbare, s^ doch jedenfalls eine sogenannte n a t ü r l i c h e Verpflichtung (naturali...

obl^tlo) begründet wurde , demzufolge sie eine daraufhin geleistete Zahlung sowol nach allgemeinen Reehts^rnndsä^en, als a..ch in Gemässheit des tessiuis.heu Gesetzbuches nicht mehr zurücksordern konne.

Es dürste indess aus diesem Reehtssall sich sür die eidgenossisel,...

Verwaltung die Mahnung ergeben, bei Entgegennah^ne von ^ürgsehasten

sür eidgeuossische Angestellte möglichste ^Vorsicht walten ^. lassen, ünd hiebei namentllch auch die kantonale Gesetzgebung , unter deren .^errschast solche Bürgschaste.. eingegangen werden , uicht aus dem Auge ^n verlieren. .

^äufig..r als in den letzten Jahren hallen sich wieder bundesgerieht^liche^ Delegirte mit E ^ p r o p r i a t i o n s - R e k u r s e u zn befassen, und zwar war es vorzugsweise die im Bau begriffene ^inie Rorschach^ ^ Eoustau^ ,, welehe neuerdings Anstaute veranlage , die aber alle dureh Zunahme der instruktionsriehterlichen Anträge erledigt wurden.

Das ^ämliehe war der ^all rücksichtlich eiu.ger von Bewohnern d..s st. ga..li^hen Rl^eiuthales gegen die ^Vereinigten Sehweizerbahnen^ erhobenen Schadensersatzfordernngen , herrührend von der Uebersehwemmung des .Jahres l 868, indem die Kläger den.. Eisenbahndamm die Schuld einer ^rosseren Schädigung ihrer Hänser beimasseu. --- Einzig mit Rücksicht aus

die Rigibahn wnrde der Weiterzug an das ^nndesgerieht ausgeführt.^

Dieser, ^wischen der Korporatiousgen.einde Weggis und der Verwaltn^g der Rigibahn waltende E^propriationsstreit ist uieht nur von Belang mit Rücksicht aus die streitige Entschädigungssumme , sondern auch ^schwierig mit Rücksieht ans die sür Festsetzung der letzteren in Anwendung zu bringeudeu Grundsätze. Es ist dies auch der Grund, wesshalb das Bn.^desgericht den ^all an eine nene Expertise wies.

Eine strafrechtliche U n t e r s u c h u n g war von unserer Vehorde im Sommer des abgelassenen Jahres gegen die der bekannten Ver-

289 letzung des italienischen Gebietes beinzichteten Jtalieuer in Ehur einge-^ leitet worden, sührte aber, da sie niedergeschlagen wurde, ^u keiner strafrechtlichen Verhandlung. Andere strafrechtliche Fälle wurden auch

im abgelassenen Amtsjahre bei dem Buudesgerieht nicht anhängig gemacht.

Wir sehliessen mit der üblichen Mittheilung unserer letztjährigen

Brozessstatistik.

Laut letztjährigem Geschäftsbericht waren am 1. Januar 1870 un-

erledigt geblieben . . . . . . . . . . .

...-

Jm Lause des Jahres gingen ein

. . . .

zusammen

8 Streitfälle.

23

,,

31 Streitfälle.

Davon wurden im Jahr 1870 erledigt:

durch freiwilligen^ Abstand . . . . . .

durch Rückweisung . . . . . . ^. .

2 1

^ durch Annahme der instruktio..srieht..rlichen .

9

durch bnndesgerichtliehes Urtheil . . . .

Anträge

.

.

.

.

.

.

.

.

.

4

im Ganzen

. . . .

.l 6

,,

Bleiben somit am 1. Januar l 871 unerledigt 15 Streitfälle.

Diese nicht geringe Anzahl noch sehwebend gebliebener Streitsachen hat ihren Grund theils in dem Umstand, dass lu mehreren die Kompetenz des Bundesgerichtes bestritten ist , theils in dem , voriges Jahr leider erfolgten .^insehiede des Herrn Bundesrichters Sailer, wodurch die Erlediguug einiger ihm ^ur Justrul.tiou übergebeueu ^älle verzogert wurde.

Wir benutzen diesen Anlass, ...^ie unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versiehern.

L u z e r n , deu ..). Februar 187l.

Ramens des Bundesgeriehtes , der abgetretene Präsident.

.^ost ^eber.

Der Aktuar.

1)r. ^. ^ planta.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des schweizerischen Bundesgerichts über seine Geschäftsführung im Jahr 1870, erstattet an die hohe schweiz. Bundesversammlung. (Vom 9. Februar 1871.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1871

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

09

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.03.1871

Date Data Seite

287-289

Page Pagina Ref. No

10 006 810

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