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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 7. August 1871.)

Die schweizerische Gesandtschaft in Baris hat mit Schreiben vom

4. d. Mts. einen im .lournal officiel de la République franai....... am gleichen Tage erschienenen Artikel über die Re b e n k r a n k h e i t eingesandt. Da derselbe auch sur die schweizerischen Weinbauer von Jnteresse ist, so beschl.oss drr Bundesrath, diesen .Artikel im Bundesblatte .

zu veröffentlichen. (Siehe Seite 87 hienach.)

Der Bundesrath ermächtigte sein Bostdepartement, mit der Regierung des Kantons Bern einen Vertrag über Errichtung eines Telegraphenbüreans in G f t e i g bei Saanen abzuschliessen.

Der Bundesrath hat in Betreff der Bnndesbeitrage für Schuzbauten an Wildwassern u. s. w. folgenden Beschluss gefasst:

.1. Ju Folge de- Bundesbeschlnsses vom 21. Juli d. J., betresseud Bewilligung eines Bundesbeitrages für Schuzbauten an Wildwassern ...... , wonach diejenigen Arbeiten, welche zur Uuterstüzung aus der Hilssmillion vorgesehen sind, über einen bis 1/2 der Kosten betragenden Bundesbeitrag noch 20%, also im Ganzen 531/2 % erhalten, wird in Abänderung des bnudesräthlichen Beschlusses vom 15. Mai d. J. über Verwendung des deu Liebesgaben entnommenen Sehnzbauteusonds für diejenigen mit den vorstehenden gleichberechtigten Schuzbauten, welche aber vor dem in Wirksamkeittreten obigen Bundesbeschlusses ausgeführt sind oder noch ausgeführt werden, ans dem Liebesgabensond ein Beitrag von 1/2 der Kosten bewilligt.

2. Dadurch soll aber die durch gleichen Beschluß vorgenommene und in den Bundesbeschluß übergegangene Vertheilung der .Liebesgabenmillion auf die fünf betheiligten Kantone") nicht verändert werden.

3. Sofern die mehrbewilligten 131/2.1/2 nicht durch den Betrag der bis 1877 nicht ausgeführten Arbeiten ausgeglichen werden, hat diese Ausgleichung aus dem allgemeinen Schuzbautenfond zu geschehen.

") St. fallen. Graubünden, Uri, Tesfin und Wallis.

Bnndesbla..t. Jahrg.XXIII. Bd. .III.

^ (Vom 9. August 1.^71.)

Mit Schreiben vom 4. dies hat die Regierung de.. . Antons St.

fallen dem Bundesrathe zur Kenntniss gebracht, dass die .^.onzes^onäre der Voraxlbergbahn, aus Grund der durch ^13 der österreichische^ KonZessionsurkunde vom 19. August 1869 erlangten ..Berechtigung, eine Aktiengesellschaft gegründet haben, welche in ihre sämmtlichen, in der Konzession stipulirten Rechte und Verbindlichkeiten eingetreten sei.

Für diese Konzessionsabtretung haben die gedachten Konzessionäre,

nach Art. 7 des Bundesbeschlußes vom 22. Dezember 1869^), die .Genehmigung des Bundesrathes nachgesucht, und es hat derselbe desshalb besehlossen: Der Uebextragung der Konzession für die Vorarlbergbahn an die in den vorgelegten Statuten bezeichnete Aktiengesellschaft wird, in Ge..

mässheit des Axt. 7 des Bunde.sbesehlusses vom 22. Dezember 1869, die Genehmigung des Bundesrathes ertheilt.

Das Bostdepartement ist vom Bundesrathe ermächtigt worden, mit der Regierung des Kantons Waadt, auf Grundlage der Verordnung vom 6. August 1862^), modifiât am 1. März 1867^), einen Vertrag über Errichtung eines Telegraphenbüreaus in B er eh e r ab^usehliessen.

Als Gehilfe bei ^der Hanptzoilstätte Verr^res ist Hr. Francois Dulon, von Vivis, gegenwärtig Einnehmer der Zollette Eerneu^

V^uignot, gewählt worden.

^) Siehe eidg. ^esezsammlung, Band X, Selte 29 .

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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

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1871

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12.08.1871

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85-86

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