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Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in Sonderfällen vom 14. Dezember 2021
Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 40 der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 20101, verfügt: Das Pflanzenschutzmittel Fonganil (W-6409, 465 g/l Metalaxyl-M) wird vom 1. Januar bis zum 31. Oktober 2022 vorübergehend für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Gemüsebau Aubergine
Schadorganismus
Anwendungsverfahren
Auflagen
Kraut- und Fruchtfäule, Konzentration: 0.021 % Septoria- Blattflecken- Wartefrist: 3 Wochen krankheit der Tomate/Aubergine
1, 2, 3, 4, 5
Baby-Leaf (Asteraceae)
Alternaria spp., Rostpilze auf Salate (Asteraceae) und Chicorée
Aufwandmenge: 0.17 l/ha Wartefrist: 3 Wochen
1, 2, 6
Baby-Leaf (Chenopodiaceae)
Falscher Mehltau des Spinats, Papierfleckenkrankheit des Spinats
Aufwandmenge: 0.21 l/ha Wartefrist: 2 Wochen
1, 2, 3, 4
Melonen
Krätze der Kürbisgewächse
Aufwandmenge: 0.17 l/ha Wartefrist: 3 Wochen
1, 2, 3, 4
Rhabarber
Falscher Mehltau des Rhabarbers
Aufwandmenge: 0.21 l/ha Anwendung: nach der Ernte bis spätestens Ende August
1, 2, 3, 4
1
SR 916.161
2021-4197
BBl 2021 2961
BBl 2021 2961
Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendungsverfahren
Auflagen
Rucola
Alternaria spp., Phoma, Pythium spp., Weisser Rost
Aufwandmenge: 0.17 l/ha Wartefrist: 3 Wochen
1, 2, 6
Salate (Asteraceae)
Alternaria spp., Rostpilze auf Salate (Asteraceae), und Chicorée
Aufwandmenge: 0.17 l/ha Wartefrist: 3 Wochen
1, 2, 6
Spinat
Falscher Mehltau des Spinats, Papierfleckenkrankheit des Spinats
Aufwandmenge: 0.21 l/ha Wartefrist: 2 Wochen
1, 2, 3, 4
Zwiebeln Schalotten Knoblauch
Falscher Mehltau der Zwiebel
Aufwandmenge: 0.21 l/ha Wartefrist: 3 Wochen
1, 2, 3, 4
Auflagen für die Anwendung 1 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen.
2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
3 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 04.
4 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung bei der nachfolgenden Behandlung ein Produkt anwenden, welches keinen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 04 enthält.
5 Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
6 Maximal 3 Behandlungen pro Kultur.
Das Pflanzenschutzmittel Cymoxanil WG (W-6693, 45 % Cymoxanil) wird vom 1. Januar bis zum 31. Oktober 2022 vorübergehend für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Gemüsebau Erbsen mit Hülsen Zwiebeln Schalotten
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Schadorganismus
Anwendungsverfahren
Auflagen
Falscher Mehltau der Erbse
Aufwandmenge: 0.25 kg/ha Wartefrist: 2 Wochen
1, 2, 3
Falscher Mehltau der Zwiebel
Aufwandmenge: 0.180.25 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen
1, 2, 4, 5
BBl 2021 2961
Auflagen für die Anwendung 1 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.
2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nur in Tankmischung mit anderen Produkten unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ohne Tankmischung ist daher nicht garantiert.
3 Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
4 Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
5 Zur Vermeidung einer Resistenzbildung bei der nachfolgenden Behandlung ein Produkt anwenden, welches keinen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 27 enthält.
Das Pflanzenschutzmittel Revus (W-6509, 250 g/l Mandipropamid) wird vom 1. Januar bis zum 31. Oktober 2022 vorübergehend für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Gemüsebau Rhabarber
Zwiebeln
Schadorganismus
Anwendungsverfahren
Auflagen
Falscher Mehltau des Rhabarbers
Aufwandmenge: 0.5 l/ha Anwendung: nach der Ernte bis spätestens Ende August
1, 2, 3
Falscher Mehltau Aufwandmenge: 0.5 l/ha der Zwiebel, Wartefrist: 3 Wochen Mehlkrankheit der Zwiebel, Papierfleckenkrankheit der Zwiebel, Rost auf Zwiebel-Arten, Samtfleckenkrankheit der Zwiebelgewächse
1, 2, 3
Auflagen für die Anwendung 1 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
2 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40.
3 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung bei der nachfolgenden Behandlung ein Produkt anwenden, welches keinen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40 enthält.
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BBl 2021 2961
Das Pflanzenschutzmittel Forum (W-6249, 150 g/l Dimethomorph) wird vom 1. Januar bis zum 31. Oktober 2022 vorübergehend für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendungsverfahren
Auflagen
Gemüsebau Zwiebeln Schalotten
Falscher Mehltau der Zwiebel
Aufwandmenge: 1 l/ha Wartefrist: 3 Wochen
1, 2, 3, 4
Auflagen für den Anwendung 1 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen.
2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nur in Tankmischung mit anderen Produkten unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ohne Tankmischung ist daher nicht garantiert.
3 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40.
4 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung bei der nachfolgenden Behandlung ein Produkt anwenden, welches keinen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40 enthält.
Die Pflanzenschutzmittel Amistar (W-5481, 250 g/l Azoxystrobin) Hortosan (W-5481-1, 250 g/l Azoxystrobin) Amistar (W-5481-2, 250 g/l Azoxystrobin) Ortiva. (W-5481-3, 250 g/l Azoxystrobin) Amistar W-5481-4, 250 g/l Azoxystrobin) Ortiva (W-5481-5, 250 g/l Azoxystrobin) MAAG Rasen-Pilzschutz (W-5481-6, 250 g/l Azoxystrobin) Globaztar SC (W-7162, 250 g/l Azoxystrobin) Azbany (W-7334, 250 g/l Azoxystrobin) Azbany (W-7451, 250 g/l Azoxystrobin) werden vom 1. Januar bis zum 31. Oktober 2022 vorübergehend für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt:
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BBl 2021 2961
Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Gemüsebau Bohnen ohne Hülsen
Schadorganismus
Anwendungsverfahren
Auflagen
Brennfleckenkrankheit der Bohne, Rost der Bohne
Aufwandmenge: 1 l/ha Wartefrist: 2 Wochen
1, 2, 3,
Auflagen für den Anwendung 1 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.
2 Die Pflanzenschutzmittel wurden nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
3 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 11.
Das Pflanzenschutzmittel Signum (W-6994, 26,7 % Boscalid, 6,7 % Pyraclostrobin) wird vom 1. Januar bis zum 31. Oktober 2022 vorübergehend für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Gemüsebau Knollensellerie
Schadorganismus
Anwendungsverfahren
Auflagen
SeptoriaBlattfleckenkrankheit des Selleries
Aufwandmenge: 1,5: kg/ha Wartefrist: 2 Wochen
1, 2, 3,
Auflagen für den Anwendung 1 Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
2 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen des BLW um 1 Punkt reduziert werden.
3 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; Wirksamkeit und Abwesenheit von Phytotoxizität sind daher nicht garantiert.
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BBl 2021 2961
Das Pflanzenschutzmittel Moon Sensation (W-6961, 250 g/l Trifloxystrobin, 250 g/l Fluopyram) wird vom 1. Januar bis zum 31. Oktober 2022 vorübergehend für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schadorganismus
Anwendungsverfahren
Auflagen
Gemüsebau Bohnen
Rost der Bohne
Aufwandmenge: 0.8: l/ha Wartefrist: 2 Wochen
1, 2, 3,
Auflagen für den Anwendung 1 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen, 2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.
3 Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
Entzug der aufschiebenden Wirkung Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Allgemeinverfügung wird gestützt auf Artikel 55 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 19682 die aufschiebende Wirkung entzogen.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.
23. Dezember 2021
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Christian Hofer
2
6/6
SR 172.021