BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vom 17. Dezember 2021

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. August 20191, beschliesst: I Die Bundesverfassung2 wird wie folgt geändert: Art. 130 Abs. 3ter und 3quater Zur Sicherung der Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung erhöht der Bundesrat den Normalsatz um 0,4 Prozentpunkte, den reduzierten Satz und den Sondersatz für Beherbergungsleistungen um je 0,1 Prozentpunkte, sofern der Grundsatz der Vereinheitlichung des Referenzalters von Frauen und Männern in der Alters- und Hinterlassenenversicherung gesetzlich verankert wird.

3ter

Der Ertrag aus der Erhöhung nach Absatz 3ter wird vollumfänglich dem Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung zugewiesen.

3quater

II 1

Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

2

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

Ständerat, 17. Dezember 2021

Nationalrat, 17. Dezember 2021

Der Präsident: Thomas Hefti Die Sekretärin: Martina Buol

Die Präsidentin: Irène Kälin Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

1 2

BBl 2019 6305 SR 101

2021-4143

BBl 2021 2991

Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. BB

2/2

BBl 2021 2991