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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend den Ankauf eines Bauplatzes für ein neues Postgebäude in Zürich.

(Vom 11. Juni 1889.)

Tit.

Schon seit längerer Zeit haben sich die Lokale des Hauptpostbureau Zürich als ungenügend erwiesen. Vor Allem aus bieten sie v i e l zu w e n i g R a u m für den darin zu bewältigenden sehr bedeutenden Verkehr, der in stetem Zunehmen begriffen ist.

Diese Thatsache wird am frappantesten durch Vergleichung des Verkehrs einiger Hauptpostbüreaux und des Flächeninhalts ihrer Räumlichkeiten in's Licht gestellt. Wir nehmen zur Vergleichung mit Zürich : Genf (für das n e u e Postgebäude projektirte Räume), Basel, Luzern und St. Gallen. Die Verkehrszahlen gehen aus der Statistik von 1888 hervor.

B r i e f p O s t g e g e n s t ä n d e , ohne die abonnirten Zeitungen (Aufgabe, Expedition und Transit).

Zürich 12,746,664, worunter 115,903 aufgegebene rekommandirte Genf 10,537,094, ,, 54,827 ,, ,, Basel 7,579,206, ,, 70,927 ,, ,, Luzern 4,829,408, ,, 29,543 ,, ,, St. Gallen 3,655,616, ,, 41,398 ,, ,, Abonnirte Zeitungen (Versandt und Empfang).

Zürich Genf Basel Luzern St. Gallen

8,078,998 4,498,795 6,904,217 3,946,936 4,736,392

599 Zürich hat also weitaus den größten Verkehr an Briefpostgegenständen, namentlich auch an eingeschriebenen (rekommandirten), und an abonnirten Zeitungen. Die Größe der für diese» Dienst vorhandenen Lokale steht aber in direktem Widerspruch mit den Verkehrsverhältnissen. Es sind nämlich für das Brief(und Zeitungs-) Bureau zur Verfügung (resp. sind für Genf vorgesehen) : in Zürich .

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.215m2; in Genf .

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.3,60m2; in Basel 269m 2 ; in Luzern .

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. 151 m 2 ; in St. Gallen .

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. 179 m 2 ; Für die Briefträger, deren Zahl und Raumbedürfnisse übrigens nicht nur von der Dichtigkeit des Verkehrs, sondern hauptsächlich auch von der Ausdehnung des zu bedienenden Bezirkes bedingt sind, haben wir für: Zürich .

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77 m 2 ; Genf (vorgesehen) .

. 350m 2 ; Basel .

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73,5m 2 ; * Luzern .

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66 m 2 ; ' St. Gallen .

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68 m 2 .

F a h r p o s t s t ü c k e (Aufgabe, Expedition, sowie -- mit Ausnahme von Zürich, wo hiefür der Dienst vom Hauptpostbüreau abgetrennt ist -- Empfang und Transit).

Zahl Flächeninhalt der Stücke.

des Fahrpostbüreau 2 m .

Zürich .

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. 894,409 202 Genf .

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. 661,575 490 Basel .

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. 858,033 353 Luzern .

. 589,301 340 St. Gallen .

. 737,337 410 Auch hier besteht also ein auffallendes (und bei der Fahrpost naturlich in höherem Grade als bei der Briefpost fühlbares) Mißverhältniß.

Geldanweisungen und Empfang).

und E i n z u g s m a n d a t e

(Aufgabe

800 Zahl der Anweisungen und Einzugsmandate.

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Zürich .

Genf .

.· .

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Basel .

Luzern .

St. Gallen .

nahmebüreau verbuaden).

248,941 185,031 217,058 110,857 138,157

Flächeninhalt des Mandatbiireau m2.

22 60 35 26 41 (mitNach-

Auch der N a c h n a h m e v e r k e h r (welcher theils im Briefbüreau, theils im Fahrpostbüreau, in St. Gallen -- für die Briefpostnachnahmen -- auch speziell im Mandatbüreau abgewickelt wird), ist in Zürich der bedeutendste. Es wurden nämlich beim Hauptpostbüreau an Nachnahmen aufgegeben : i n Zürich .

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. 221,629 i n Genf .

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50,268 i n Basel .

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90,429 i n Luzern .

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74,126 in St. Gallen .

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. 134,745 Nach allen obigen statistischen Angaben darf wohl angenommen werden,J daß im Allgemeinen der Verkehr des Publikums in O der Schalterhalle in Zürich zu den bedeutendsten der Schweiz gehört, wenn nicht überhaupt der bedeutendste ist. Während aber die Schalterhalle in Zürich nur einen Raum von 79 m 2 einnimmt, mißt sie in Basel 223m 2 , in Luzern 108 und in St. Gallen 103m2, und sind für Genf circa 200 m 2 vorgesehen.

Der P o s t h o f bietet beim Hauptpostbüreau Zürich ebenfalls ganz ungenügende Verhältnisse dar. Er mißt nur 77 m 2 , während der Flächeninhalt des Posthofes beträgt : in Basel .

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. 517 m 2 , in Luzern .

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. 451 m 2 , in St. Gallen .

. 645 m 2 .

Für Genf sind 780 m 2 vorgesehen.

Die Lokale des Hauptpostbüreau Zürich sind also schon r ä u m l i c h ganz ungenügend. Es ist dies ein schwer wiegender Uebelstaad nicht nur für dieses Bureau, sondern auch für das T r a n s i t b u r e a u (und Filiale) an der Beatengasse. Im Gegensatz zu der sonst überall bestehenden Einrichtung ist nämlich die Stadtdekartirung (nämlich der Dienst der Empfangnahme der für die Stadt Zürich bestimmten Fahi-poststücke und der Abfertigung der Paketträger) nicht im Hauptpostgebäude, sondern -- in Verbindung mit

601 dem Fahrpost-Transitbüreau und einer Filiale -- in einem Gebäude an der Beatengasse untergebracht. Die betreffenden Räumlichkeiten genügen nun aber für diesen vereinigten Dienst durchaus nicht mehr und es wäre dringend nothwendig, dieselben durch Plazirung der Stadtdekartirung in's Hauptpostbüreau, welche übrigens auch aus allgemeinen dienstlichen Gründen geboten wäre zu entlasten. Daß dies beim jetzigen Gebäude nicht möglich wäre, braucht nach den obigen Auseinandersetzungen kaum gesagt zu werden.

Allein es bieten die Lokale des Hauptpostbüreau Zürich auch in anderer als räumlicher Beziehung schwer wiegende Uebelstäude dar.

Hauptsächlich aus M a n g e l an g e n ü g e n d e m L i c h t . Gehörige Helle ist bei der Post ein Haupterforderniß. Demselben ist aber in Zürich n i c h t Rechnung getragen. Bei nicht ganz hellem Wetter sind die meisten Lokale, namentlich die Aufgabelokale, düster, und an Regentagen muß das Gaslicht beinahe den ganzen Tag brennen.

Auch die V e u t i l a t i o n s v e r h ä l t n i s s e sind ganz ungünstig.

Wenn die Schalter geschlossen sind, so ist die Luftzufuhr, namentlich wenn das Gas brennt, ungenügend. Bei geöffneten Schaltern aber entsteht, vermöge der verfehlten Anlage, schädlicher Durchzug.

Es ist konstatirt, daß der Mangel an genügendem Platz und Licht und an richtiger Luftzufuhr schädlich einwirkt auf den Gesundheitszustand des Personals, was wir im Interesse desselben am meisten bedauern. Auch entstehen dadurch (in Bezug auf Stellvertretungskosten f'Ur erkrankte Beamte und durch den unverhaltnißmäßig großen Gaskonsum) der Verwaltung Mehrkosten, die bei richtiger Lokaleinrichtung vermieden würden.

Durch Vergrößerung und veränderte Einrichtung der jetzigen Lokalitäten könnte in genügender Weise Abhülfe schlechterdings nicht getroffen werden, denn es würden die wesentlichen Uebelstände -- Mangel a,n genügendem Licht, verfehlte dienstliche Eintheilung und ungünstige Ventilationsverhältnisse -- zum größten Theile fortbestehen.

Was die für den Telegraphen dienst bestimmten Räumlichkeiten betrifft, die sämmtlich in den obera Stockwerken untergebracht sind (Aufgabe- und Ausläuferzimmer im 1. Stock und Apparatensaal im 3. Stock), so bieten sie für die V e r w a l t u n g wesentliche Uebelstände nicht dar. Für das P u b l i k u m dagegen hat die bestehende Einrichtung die -- bei den neuem Postgebäuden (Basel, St. Gallen, Luzern und [für den Sommer] Interlaken) überall verBundesblatt. 41 Jahrg. Bd. III.

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miedene -- Unbequemlichkeit des Treppensteigens zur Folge. Dieser Uebelstand könnte beim jetzigen Gebäude ebenfalls nicht beseitigt werden.

Eine den Erfordernissen des sehr bedeutenden Verkehrs von Zürich genügende, dem Wohlbefinden des Personals genügend Rechnung tragende, der Eidgenossenschaft und der Stadt Zürich würdige Einrichtung kann nach unserer festen Ueberzeugung nur durch E r s t e l l u n g e i n e s n e u e n P o s t - u n d T e l e g r a p h e n g e b ä u d e s getroffen werden.

Und zwar sind die Verhältnisse derart, daß nach unserer Ansicht diese Erstellung innert möglichst kurzer Zeit stattfinden sollte, um so mehr, als sich gegenwärtig die Gelegenheit bietet, einen günstig gelegenen Bauplatz zu annehmbaren Bedingungen zu erwerben, während im Uebrigen in Zürich Bauplätze, welche für erwähnten Zweck sich gut eignen, nicht, oder nur zu außerordentlich hohen Preisen erhältlich sind.

Durch den bestehenden Miethvertrag sind wir allerdings noch bis 15. Oktober 1898 gebunden, während das neue Gebäude voraussichtlich im Jahr 1893 bezogen würde. Wir zweifeln aber nicht, daß wir für die jetzigen Lokale Untermiether finden würden, sofern nicht mit dem Eigenthütner ein annehmbares Abkommen getroffen werden könnte für frühere Entlassung der Post- und Telegraphenverwaltung aus dem Miethvertrage.

Der oben erwähnte Bauplatz würde uns voraussichtlich von der S t a d t Zürich abgetreten. Abgesehen davon, daß wir keine Gelegenheit wüßten, wo uns eine Privatperson oder eine Gesellschaft einen geeigneten Bauplatz zu ebenso günstigen Bedingungen verkaufen würde, wie es, nach den gepflogenen vorläufigen Unterhandlungen, von Seite der Stadt Zürich der Fall wäre, erblicken wir einen Vortheil darin, daß der Platz von der Gemeinde selbst erworben und also damit der Beweis geleistet werden kann, daß die L a g e des projektirten Post- und Telegraphengebäudes den allgemeinen Interessen entspricht. Denn sicherlich würde die Gemeindeversammlung den Verkauf des betreffenden Platzes zu genanntem Zwecke nicht billigen, wenn sie mit der entsprechenden Verlegung des Post- und Telegraphengebäudes nicht einverstanden wäre. Unter g a n z g l e i c h e n Bedingungen, welche aber, wie gesagt, hier nicht vorliegen, würden wir also den Bauplatz lieber von der Gemeinde, als von einem Privaten oder einer Gesellschaft erwerben.

Der Kaufpreis wird höchstens Fr. 536,000 betragen und wir betonen, daß dieß das M a x i m u m ist, welches wir bewilligen ·würden.

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Die finanziellen Ergebnisse wären voraussichtlich die folgenden : a. M e h r a u s g a b e n .

13 Bauplatz (höchstens) Fr. 536,000.

Kapitalzins zu 4 % 2) Bau (Fr. 1,000,000, Zins des Baukapitals, Amortisation u. Unterhalt des Gebäudes, zu 5 %) Total Mehrausgaben

Fr.

21,440

,,

50,000

Fr.

71,440

b. M i n d e r a u s g a b e , resp. M e h r e i n n a h m e n .

1) Aufhebung der Miethe .---~~.~ 2) Miethen im neuen Postgebäude

.

. . .

Fr. 35,000 ,, 8,000

Total

Fr. 43,000

Bleibt Mehrausgabe

,, 28,440

Für Genf haben wir, in unserer Botschaft vom 1. Juni 1888 (Bundesbl. III, 447), die Mehrausgabe mit Fr. 48,000 berechnet.

Das bedeutend günstigere Ergebniß für Zürich kommt davon her, daß wir dort das Gebäude des Hauptpostbüreau ganz verlassen und an dessen Stelle keine Filiale errichten würden, während im bisherigen Postgebäude in Genf das Haupttelegraphenbüreau und die Telephon-Centralstation belassen werden und ein Filialpostbüreau errichtet wird. Vorübergehend, für circa 5 Jahre, wird für Zürich eine weitere Mehrausgabe, die wir jetzt nicht beziffern können, zu rechnen sein mit Rücksicht auf die bereits erwähnte Thatsache, daß der bisherige Miethvertrag uns bis 15. Oktober 1898 bindet, während das neue Gebäude voraussichtlich im Jahr 1893 bezogen würde.

Wir empfehlen Ihnen die Annahme des nachfolgenden Beschlußentwurfes im dringendsten Interesse des Verkehrs, des Postpersonals und der Stadt Zürich, und benutzen diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommensten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 11. Juni 1889.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Hammer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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(Entwurf)

Bundesbeschluß betreffend

den Ankauf eines Bauplatzes für ein neues Post- und Telegraphengebäude in Zürich.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 11. Juni 1889, beschließt: 1. Dem Bundesrath wird behufs Ankaufs eines Bauplatzes für ein neues Post- und Telegraphengebäude in Zürich ein Kredit von höchstens Fr. 536,000 auf die Bundeskasse eröffnet, und zwar auf Rechnung des Jahres 1890.

2. Der gegenwärtige Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

3. Der Bundesrath ist mit dessen Vollziehung beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend den Ankauf eines Bauplatzes für ein neues Postgebäude in Zürich. (Vom 11. Juni 1889.)

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.06.1889

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