385

#ST#

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen les Bundes.

Sterbefälle infolge der nachgenannten Infektionskrankheiten in den Städten Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, Chaux-de-Fonds, 8t. Gallen, Luzern, Neuenburg, Winterthur, Biel, Schaffhausen, Freiburg, Herisau und Lode, gemeldet vom 17. bis 23. Februar 1889.

(Bei Zürich sind immer auch die Fälle der nenn Ausgemeinden, bei Genf diejenigen von Plainpalais und Eaux-Vives mitbegriffen.)

Pocken. -- Masern. Genf l, Basel l, St. Gallen l, Herisau 2.

Scharlach. St. Gallen l, Chaux-de-Fonds 1.

Diphteritis und Group. Zürich 2, Bern 2, Locle 1.

Keuchhusten. Zürich l, Freiburg 2.

Rothlauf. -- Typhus. Zürich l, Basel 2, Bern l, Herisau 1.

Infektiöse Kindbettkrankheiten. Genf l, Basel l, St. Gallen 1.

Eidg. statistisches Bureau.

386

Verpfändung einer Eisenbahn.

Die Jura-Bern-Luzern-Bahn-Gesellschaft wünscht auf ihre sämmtlichen Linien, ausschließlich der Brünigbahn, nämlich Zollikofen-BielNeuenstadt, Biel-Delsberg, Basel-Pruntrut-Delle, Sonceboz-Chaux-defonds und Lyß-Fräschels, sammt Zubehörden und Betriebsmaterial, ein Pfandrecht I. Ranges zu bestellen, behufs Sicherstellung eines Anleihens im Betrage von 29 Millionen Franken, aus welchem das dermalen noch auf dem Jurabahnnetz haftende Hypothekaranleihen von ursprünglich 33 Millionen Franken, d. d. 30. Juli 1881, im restanzlichen Kapitalbetrage von Fr. 29,000,000 getilgt werden soll.

Dabei ist vorgesehen, daß das neue Pfandrecht nur in Kraft treten wird nach Maßgabe und im Umfange der zur Konversion oder Rückzahlung und zur Löschung am Pfandbuch gelangenden Obligationen des alten Anleihens, welche bis dahin im Pfandrechte dem neuen Anleihen vorgehen.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird dieses Pfandbestellungsbegehren anmit öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 11. März 1889 auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem Bundesrathe einzureichen sind.

B e r n , den 22. Februar [32]

1889.

Im N a m e n des Schweiz. B u n d e s r athes: Die Bundeskanzlei.

Verpfänduug einer Eisenbahn.

Neben ihren übrigen Linien beabsichtigt die Jura-Bern-LuzernBahn-Gesellschaft auch auf die Brünigbahn, d. h. die Linie BrienzAlpnachstad-Luzern, in einer baulichen Länge von 58 Kilometer, ein Pfandrecht I. Ranges zu bestellen, zum Zwecke der Sicherstellung eines 3 1/2 °/o A n l e i h e n i m r n Betrage von Fr. 5,000,000, welches zur Konversion oder Rückzahlung des dermalen auf dieser Bahnlinie haftenden 4 Hypothekaranleihens,s, d. d. 31. März 1887,

387

im nämlichen Betrage verwendet werden soll. Dabei ist vorgesehen, daß das dem neuen Anleihen einzuräumende Pfandrecht I. Ranges nur in Kraft treten soll. nach Maßgabe und im Umfange der zur Einlösung und Löschung am Pfandbuche gelangenden 4 °/o Obligationen des genannten Anleihens vom 31. März 1887, welche bis dahin im Pfandrechte dem neuen Anleihen vorgehen.

Nach gesetzlicherVorschrift wird dieses Pfandbestellungsbegehren anmit öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 11. März nächsthin auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung bei dem Bundesrathe einzureichen sind.

B e r n , den 22. Februar 1889.

[·'2]

Im N a m e n des S c h w e i z . B u n d e s rat h es: Die Bundeskanzlei.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Verwaltungsrath der Arth-Rigi-Bahn ersucht mit Eingabe vom 4. Februar 1889 um die Bewilligung zur Verpfändung ihrer 13,5 Kilometer langen Bahn Arth-Kulm-Staffel-Staffelhöhe im I. Rang für einen Betrag von Fr. 2,000,000 behufs Sicherstellung eines Anleihens von gleicher Höhe, welches zur Konversion und Rückzahlung der beiden altern Anleihen von Fr. 1,500,000 mit I. Hypothek und Fr. 660,000 mit II. Hypothek, beide, d. d. 31. Januar 1883, verwendet werden soll.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird dieses Pfandbestellungsbegehren hiemit öffentlich bekannt gemacht unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 5. März 1889 auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die erwähnte Verpfändung bei dem Bundesrathe geltend zu machen sind.

B e r n , den 15. Februar 1889.

[V]

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes: Die Bundeskanzlei.

388

Bekanntmachung, Auf Wunsch der kgl. bayrischen Gesandtschaft in Bern wird hiemit bekannt gemacht, daß am 10., 11. und 12. April 1889 in MUnchen ein Pferdemarkt für Luxus-, Zucht- und Arbeitspferde abgehalten werden wird. Mit dem Markte ist eine Verloosung und eine Prämirung der auf den Markt geführten Pferde, sowie eine Ausstellung von Wagen, Reit- und Fahrutensilien verbunden.

Interessenten stehen die bezüglichen Programme durch Vermittlung des unterzeichneten Departements zur Verfügung.

B e r n , den 15. Februar 1889.

Schweiz. Landwirthschaftsdepartement.

Gelbes Fieber in Rio de Janeiro.

Das schweizerische Generalkonsulat in Rio de Janeiro meldet von dort den Ausbruch des gelben Fiebers, hervorgerufen durch die schon seit mehreren Monaten andauernde außerordentliche Hitze und Trockenheit. Die amtlichen Listen verzeigen täglich ungefähr 20 Todesfälle, doch stelle sich in Wirklichkeit die Ziffer ohne Zweifel viel höher, da viele Fälle gav nicht zur amtlichen Kenntniß gelangen. Das Generalkonsulat befürchtet, daß die Epidemie noch größere Dimensionen annehme, obschon die Behörden zur Verhinderung der Ausbreitung derselben ihr Möglichstes thun.

Bis zum 28. Januar seien der Krankheit zwei Mitglieder der dortigen Schweizerkolonie zum Opfer gefallen, nämlich : Hägi, Rudolf, Commis, von Hausen (Zürich), und May or, Susanne, von Lausanne (einer in Rio ansäßigen Familie angehörend).

Das unterzeichnete Departement bringt vorstehende Mittheilungen des Generalkonsulats anmit zur öffentlichen Kenntniß.

B e r n , den 22. Februar 1889.

Schweiz. Departement des Auswärtigen: [V| Abtheilung Auswanderungswesen.

389

Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes, JV» 29, vom 23. Februar 1889.

Handelsregistereinträge. St. Gallische Kantonalbank: Gewinnend Verlustrechnuug und Jahresschlußbilanz 1888.

Erfindungspatentliste. Bundesrathsverhandlungen. Handelsverträge: Oesterreich-Rumänien ; Serbien-Bulgarien. Zollgesetzentwurf der Vereinigten Staaten. Situation ausländischer Banken.

JV» 30, Tom 25. Februar 1889.

Handelsvertrag zwischen der Schweiz und Italien.

JV« 31, Tom 25. Februar 1889.

Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Glarner Kantonal.bank in Glarus: Gewinn- und Verlustrechnung und Jahresschlußbilanz 1888. Bekanntmachungen. Zollwesen : Mexiko. Feuer in amerikanischen Baumwollladungen. Situation ausländischer Banken.

JV« 32, vom 26. Februar 1889.

Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Fabrik- und Handelsmarken. Thurgauische Kantonalbank in Weinfelden : Gewinn- und Verlustrechnung und Jahressehlußbilanz 1888. Wochensituation und Spezifikation der gesetzlichen Baarschaft der Emissionsbanken.

Branntweineinfuhr im Januar. Englisch-serbischer Handelsvertrag.

Zollwesen : Frankreich.

Das Bijouteriegewerbe in Pforzheim.

Weberei in Deutschland. Telegramme.

JV» 33, vom 28. Februar 1889.

Abhanden gekommene Werthtitel.

Handelsregistereinträge.

Banque de Genève in Genf: Gewinn- und Verlustrechnung und Jahresschlußbilanz 1888.

Konsularberichte : Kopenhagen. Zollwesen: Oesterreich-Ungarn; Italien; Vereinigte Staaten. Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe. Telegramme.

JV« 34, vom 1. März 1889.

Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Fabrik- und Handelsmarken. Gewinn- und Verlustreehnung und Jahresschlußbilanz der basellandschaftlichen Kantonalbank in Liestal. Transporteinnahmen der Schweiz. Eisenbahnen.

Konsularberichte: Messina. Pariser Weltausstellung 1889.

Ungarischer Getreide- und Mehlhandel.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1889

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

09

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.03.1889

Date Data Seite

385-389

Page Pagina Ref. No

10 014 284

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.