1075

#ST#

Bekanntmachungen von

Departementen TI TI d andern Verwaltungsstellen des Bundes Departtementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes

Kreisschreiben des

schweizerischen Industrie- und Landwirthschaftsdepartements an sämmtliche Kantonsregierungen, betreffend vier Beschlüsse der Räthe zum Bundesgesetz über die Arbeit in den Fabriken.

(Vom 6. August 1889.)

Tit.

Von den in der letzten Session der Räthe an den Bundesrath erlassenen Aufträgen sind vier, welche auf das Bundesgesetz betreffend die Arbeit in den Fabriken Bezug nehmen und daher dem unterzeichneten Departement zur Behandlung obliegen. Letzteres wird jedoch in der Angelegenheit nichts unternehmen, ohne zuvor die Ansichten und Wünsche der Kantonsregierungen gehört zu haben, einerseits, weil die Durchführung des genannten Gesetzes gemäß Art. 17 Sache der Regierungen ist und es ihnen daran gelegen sein muß, über einzuführende Neuerungen, deren Vollziehung ihnen wieder obliegen wird, sich auszusprechen; andrerseits, weil die Kantonsregierungen in der Lage sind, dem Departement zuverläßige Auskunft über die bestehenden Verhältnisse, zu beseitigende Mißstände, die Wünsche der Fabrikinhaber und der Arbeiter, sowie werthvolle Anregungen und Vorschläge zu übermachen.

Es handelt sich um folgende Punkte.

1. Motion Comtesse, vom Nationalrath beschlossen am 5. Juni, lautend :

1076 ,,Zur Beseitigung vorkommender Ungleichheiten in der Anwendung des Bundesgesetzes betreffend die Arbeit in den Fabriken, und um den Schutz desselben einer großem Anzahl von Arbeitern zuzuwenden, ist der Bundesrath eingeladen, zu prüfen, ob nicht die in seinen Beschlüssen und Kreisschreiben aufgestellten Normen abgeändert werden sollten, insbesondere was die Anzahl der Arbeiter und die Verwendung mechanischer Motoren betrifft. "· Diese Motion betrifft die Vollziehung von Art. l des Gesetzes, Über welche, wie sie. bisher geübt worden, Seiten 8--32 des ,,Kommentars"1 Aufschluß bieten, und bezweckt, diesem Artikel eine weitergehende Interpretation zu geben, in dem Sinne, daß die Unterstellung unter das Gesetz auf diejenigen industriellen Anstalten ausgedehnt werde, welche weniger als 25 Arbeiter beschäftigen, auch wenn keine mechanische Motoren vorhanden sind. Als Hauptgrund wird geltend gemacht, daß nach dem bisherigen Modus die Unterstellung sich nur auf einen Bruchtheil der einer Industrie angehörigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstrecke, daß die nicht unterstellten Arbeitgeber sich auf Kosten der unterstellten freier bewegen, und daß die nicht unterstellten Arbeiter den Schutz des Gesetzes ebenso nöthig, oft nöthiger hätten, als die unterstellten.

Grundsätzlich halten wir dafür, daß die in der Motion Comtesse enthaltene Frage im Allgemeinen zu bejahen sei. Wie Ihnen bekannt, bildet die Ausdehnung des Fabrikgesetzes einen gegenwärtig vielfach besprochenen Programmpunkt der Interessentenkreise, indessen glauben wir die Motion Comtesse, wie es auch in der Tendenz ihrer Urheber liegt, unabhängig von einer eventuellen Revision des erwähnten Art. l behandeln zu sollen, weil letztere in dem Umfang, wie sie von vielen Seiten begehrt wird, eine Revision der Verfassung voraussetzt, und weil durch bloße Abänderung der bisherigen Vollziehungsvorschriften zu Art. l innerhalb des Rahmens dieses letztern eine'große Anzahl von Geschäften und Arbeitern in das Gesetz einbezogen werden kann, welche bis jetzt außerhalb desselben standen.

Es fragt sich, wie weit man in dieser Richtung gehen solle.

Offenbar ist es von den bisherigen Kriterien, welche bei Untersuchung der Frage, ob eine industrielle Anstalt als Fabrik zu betrachten sei, in Betracht fielen, eines, welches nicht mehr aufrecht zu erhalten sein
dürfte, nämlich die Grenze von 25 für die Arbeiterzahl in solchen Geschäften, welche weder weibliche oder jugendliche Personen, noch einen Motor beschäftigen oder besondere Gefährlichkeiten aufweisen. Entsprechend der Ausdehnung, welche das Gesetz nunmehr bezüglich der Unterstellung von Geschäften,

-

1077

bei welchen diese letzteren Erfordernisse vorhanden sind, angenommen hat, kann für die übrigen konsequenterweise eine Herabsetzung der Zahl 25 kaum mehr vermieden werden.

Des Fernern bringt die Motion mit sich, daß die Frage geprüft werde, ob die Unterstellung eines Etablissements in Zukunft noch von dem Vorhandensein eines mechanischen Motors, falls sie nicht schon durch andere Gründe bedingt ist, abhängig zu machen sei.

Bezüglich des einen wie des ändern (Arbeiterzahl und Motor) wird die Grenze da zu ziehen sein, wo Handwerk und Kleingewerbe beginnen. Auch wird die Erwägung einwirken, daß die Folge der neuen Maßregeln überhaupt nicht die sein darf, ganz kleine Geschäfte durch die aus dem Fabrikgesetz folgenden Verbindlichkeiten (vor Allem die Haftpflicht) zu erdrücken, die Betheiligten .schlimmer Hausindustrie zuzutreiben, oder eine Anzahl solcher Betriebe unter das Gesetz zu bringen, in welchen letzteres undurchführbar wäre.

Von diesen Gesichtspunkten aus dürfte es fraglich sein, ob z. B.

die Vorschrift, zu der man zunächst am ehesten hinneigen möchte, daß ohne Weiteres a l l e Betriebe mit mehr als 5 Arbeitern . dem Gesetze zu unterstellen seien, zweckmäßig und richtig wäre, wobei auch nicht zu vergessen ist, daß Art. 34 der Bundesverfassung und Art. l des Gesetzes vom 23. März 1877 von gewissen Voraussetzungen (Vorhandensein einer ,,Fabrik" oder ,,industriellen Anstalt", einer ,,Mehrzahl von Arbeitern"1, Beschäftigung ,,außerhalb ihrer Wohnungen", ,,in geschlossenen Räumen") ausgehen, welche einer Ausdehnung der fabrikpolizeilichen Vorschriften auf die ganz kleinen Geschäfte entgegen sind ; da jene Voraussetzungen noch in Kraft bestehen, sind sie selbstverständlich zur Zeit zu respektiren.

Jedenfalls aber ist es auch mit diesem Vorbehalt möglich und, wie wir schon bemerkt, geboten, weiter zu gehen, als es bis jetzt bezüglich der Unterstellungen unter das Fabrikgesetz geschehen ist, und es wären daher die allgemeinen leitenden Normen betreffend Arbeiterzahl und Verwendung von Motoren einer Revision zu unterziehen und neuerdings festzusetzen ; über die künftige Gestaltung jener Normen Ihre Ansicht zu vernehmen, ist für das unterzeichnete Departement von besonderm Werth.

Es könnte gleichwohl, wie bisher, für einzelne Industriezweige je nach ihren besondern Verhältnissen ein besonderes Regime
eingeführt werden, welches je nach Umständen noch engere Grenzen ziehen könnte (vergi, die bestehende Praxis betreffend die Mühlen), als es in jenen allgemeinen Normen geschieht.

Dieser Weg ist demjenigen, solche Verhältnisse nach einer und derselben stereotypen Regel ordnen zu wollen, entschieden vorzuziehen, wie die bisherige Erfahrung gezeigt hat.

1078 Für jetzt würde es sich in letzterer Richtung (die spezielle Behandlung einzelner Industrien), wenn man die Begründung der Motion Comtesse in Betracht zieht, um Wiedererwägung des Bundesrathsbeschlusses vom 25. Juni 1878 betreffend die Ateliers der Uhreniudustrie (Komm. pag. 15) handeln. Die damals ausgesprochene Nichtunterstellung dieser Ateliers unter das Gesetz ist eine der ,,Ungleichheiten" in der Anwendung des letztern, welche die Motion beseitigen will. Wir gewärtigen gern die Mittheilungen der betreffenden Kantonsregierungen über die diesbezüglichen in der Uhren industrie bestehenden Verhältnisse und Mißstände, sowie deren Vorschläge betreffend Einbeziehung der Ateliers unter das Bundesgesetz betreffend die Arbeit in den Fabriken.

2. Motion Cornaz, vom Ständerath beschlossen am 17. Juni, lautend : ,,Der Bundesrath wird eingeladen, die Frage der obligatorischen Berufsgenossenschaften in ihrer Gesammtheit und .insbesondere in der Richtung zu prüfen, ob nicht in das eidg.

Fabrikgesetz als Kapitel III a, Art. 16 a, eine Zusatzbestimmuug folgenden Inhalts aufzunehmen sei: ,,,,Die Kantone sind ermächtigt, für die Bedürfnisse gewisser Industrien obligatorische Berufsverbände zu schaffen.ttu Der Ursprung dieser Motion ist ebenfalls in den Verhältnissen der jurassischen Uhrenindustrie zu suchen. Um einer Reihe von Uebelständen-zu begegnen, versuchte man es nach dem Vorbilde des Stickereiverbandes der Ostschweiz und des Vorarlbergs mit der Einführung sog. freiwilliger Berufssyndikate (s. die fédération horlogère), es gelang jedoch nicht, die stramme Organisation des Stickereiverbandes auf die Uhrenindustrie zu übertragen, und durch den Umstand, daß eine große Anzahl von Interessenten einem Verbände ' sich fernhielten und ihre unbeschränkte Handlungsfreiheit behielten, wurde es zur Unmöglichkeit, auf dem beabsichtigten Wege die gewünschten Ziele zu erreichen. Die Folge war, daß man das Postulat der obligatorischen Syndikate 'aufstellte. Der Begründung der Motion Cornaz gemäß soll es in der Weise verwirklicht werden, daß alle Personen, welche den nämlichen Beruf betreiben, sich unter einheitliche Bestimmungen gruppiren, und zwar sollen in den einzelnen Branchen die Arbeitgeber und die Arbeiter je für sich einen Verband bilden; die Beziehungen beider Verbände zueinander und zwischen Syndikaten der verschiedenen Branchen der nämlichen Industrie würden vertraglich geregelt werden. Als Aufgaben der Syndikate werden genannt :

1079 Aufstellung von Minimaltarifen der Arbeitslöhne uud der Preise der gelieferten Arbeit (nach Uebereinkunft der interessirten Syndikate) ; Regulirung der Arbeitsweise und der Lohnzahlung; Regulirung des Lehrlingswesens; Maßnahmen gegen den Kreditmißbrauch, die Konkurse und betrügerischen Abmachungen; Organisation des Handels und der Auskuuftsertheilungen ; Entwicklung der Industrie und der Ausfuhr; Maßnahmen, um der nationalen Industrie wichtige Erfindungen und Vervollkommnungen an Maschinen und Werkzeugen zu erhalten ; Festsetzung von Strafen, u. s. w.

Die Beilegung von Differenzen, Sanktionirung von Beschlüssen etc. würde einer gemischten Oberkommission zustehen.

Die Motion Cornaz geht darauf hinaus, den Kantonen von Bundes wegen die ihnen bisher nicht zukommende Kompetenz, die obligatorischen Berufsgenossenschaften (Syndikate) einzuführen, zu verschaffen; der Zwang zur Bildung der Genossenschaft und zum Eintritt in sie soll nach der Begründung der Motion vom Kanton auf Begehren der Mehrheit der Interessenten ausgesprochen werden.

Das Fabrikgesetz wurde zur Aufnahme eines bezüglichen Zusatzes deshalb gewählt, weil es in sich selbst ebenfalls eine Ausnahme von dem verfassungsmäßigen Grundsatz der Handels- und Gewerbefreiheit und vom gesetzlichen Prinzip der Freiheit der Vertragesehließung konstituire.

Von anderer Seite wird, unseres Erachtens mit Recht, diesem System entgegengehalten, daß auf kantonalem Boden schwerlich die erwarteten Resultate zu erreichen wären, denn wenn auch Konkordate zwischen den die nämliche Industrie betreibenden Kantonen in Aussicht genommen sind, so ist doch vorauszusehen, daß der eine und andere Kanton sich nicht zum Beitritt zu Konkordaten entschließen möchte, ähnlich wie es in den Jahren 1855, 1859, 1864 und 1872 den Bestrebungen um Einführung eines interkantonalen Konkordats betreffend Fabrikgesetzgebung erging, Bestrebungen, welche gänzlich resulta'tlos blieben. Durcj»s die Enthaltung aber auch nur eines betheiligten Kantons wäre in den ändern die Durchführung der von den betreffenden Berufsgenossenschaften aufgestellten Vorschriften illusorisch, denn die in jenem Kanton niedergelassenen Angehörigen der nämlichen Industrie, vermehrt Bnndesblatt. 41. Jahrg. Bd. III.

75

1080 durch die aus den ändern Kantonen vor dem Zwang Wegziehenden^ brauchten sich jenen nicht zu fügen.

Es ist deshalb, besonders von Seite der Arbeiterschaft, verlangt worden, daß die Einführung der obligatorischen Berufsgenossenschaften auf dem eidgenössischen Boden erfolge.

Die Passung der Motion Cornaz wurde nun gewählt, um eine Revision der Bundesverfassung entbehrlich zu machen. Wir glauben aber, nicht verhehlen zu sollen, daß unserer Ansicht nach sowohl eine kantonale als eidgenössische Gesetzgebung behufs Einführung obligatorischer Berufssyndikate ohne Revision der Bundesverfassung kaum zuläßig sein würde. Durch Revision könnte allerdings die Verfassungsmäßigkeit hergestellt werden, dagegen können wir nicht umhin, Ihre Aufmerksamkeit ausdrücklich auf die Tragweite solcher Pläne hinzulenken, indem die in Art. 31 der Bundesverfassung gewährleistete ,,Freiheit des Handels und der Gewerbe"1 (und die in Art. l des Obligationenrechts stipulirte Freiheit der Vertragsschließung) mit den obligatorischen Berufsverbänden verschwinden würde. Die Frage ist, ob man zu diesem Resultate gelangen will.

Wir sind überzeugt, daß Sie diesen hochwichtigen Fragen, welche nicht etwa nur die Uhren-, sondern alle Industrien und Gewerbe betreffen, Ihr eingehendes Studium widmen und uns durch Ihre Berichte in den Stand setzen werden, der uns zufallenden schwierigen Aufgabe gerecht zu werden.

3. Bundesbeschluß vom 24. Juni : $Der Bundesrath wird eingeladen, zu untersuchen und darüber zu berichten, ob nicht Art. 12 des " Bundesgesetzes betreffend die Arbeit in den Fabriken einer Revision im Sinne einer genaueren Fassung zu unterwerfen sei.u Zu diesem Beschluß mag der zwischen dem Bundesrath und dem Obergericht des Kantons Appenzell Außer-Rhoden obwaltende Anstand Anlaß geboten haben; das Nähere hierüber ist im Buodesrathsbeschluß vom 31. Juli 1888 (Bundesblatt III, 969) zu rinden.

Es ist nicht zu verkennen, daß der angeführte Art. 12 sich unbestimmt ausdrückt; namentlich birgt er die große Gefahr iu sieh, daß er den eilfstündigen Arbeitstag dort illusorisch machen kann, wo eine tannisene Notwendigkeit, außerhalb der Normalarbeitszeit zu arbeiten, nicht vorliegt. Die Bundesbehörde hatte stets mit solchen Tendenzen zu kämpfen, besonders deshalb, weil die Industrien auf den Art. 12 den Anspruch gründeten, außerhalb der eilfstündigen Arbeitszeit verschiedene Arten von Reinigungs-

1081 arbeiten (auch an den Maschinen) vornehmen zu dürfen, und eine solche Auffassung, wie konstatirt worden ist, vielfach zur Vermehrung der Produktion benützten. Eine Kontrole, die dies verhüten würde, ist sozusagen unausführbar, und damit der Normalarbeitstag durchbrochen.

Diese Verhältnisse sind Ihnen so gut bekannt, wie uns.

Immerhin wollen wir nicht unterlassen, noch auf Ziffer II der Ihnen mit Kreisschreiben vom 25. November 1886 übermittelten gedruckten Anträge der Fabrikinspektoren vom 16. November 1886 hinzuweisen, da die dortigen Ausführungen zum vorliegenden Thema eine treffende Illustration bilden. Endlich verweisen wir noch auf den Beschluß des ßundesrathes über die ihm von industriellen Vereinen zugekommenen Petitionen, vom 5. Juli 1889 (Bundesblatt III, 895); aus den zugehörigen Akten ergibt sich, daß die Einführung der den Baumwollspinnern gewährten ,,Putzhalbstunde"' auch für die Baumwollweberei und -Zwirnerei, die Kammgarnspinnerei, die Seidenweberei, die Stickerei etc. begehrt wird; es ist überflüssig, daran zu erinnern, zu welchen Konsequenzen die generelle Zulassung der Putzhalbstunde führen würde.

Man muß sich fragen, ob es nöthig sei, den Art. 12-zu revidiren, um den bestehenden oder noch entstehenden Uebelständen zu begegnen. Der Wortlaut des Bundesbesclilusses vom 24. Juni und die Befugniß des Bundesrathes, selbstständige Anträge bei der Bundesversammlung einzubringen, lassen die Möglichkeit zu, eine Revision zu umgehen, und sich durch Interpretation zu behelfen ; jedenfalls wäre auch der Bundesrathsbeschluß vom 14. Januar 1881 (Komm. pag. 80) im Sinne der Aufhebung in Wiedererwägung zu ziehen.

Wir wünschen sehr, daß Sie sich über diese Frage äußern.

Auf der ändern Seite muß auch die Lösung der Frage durch Revision in's Auge gefaßt werden. Wird die Revision als nöthig erachtet, so ist bei einer neuen Redaktion des Art. 12 jedenfalls die größte Vorsicht zu beobachten, und man muß sich genau Rechenschaft darüber ablegen, für welche Prozeduren man die Vornahme außerhalb der eilfstündigen Arbeitszeit zulassen will.

Wir gewärtigen auch in dieser Richtung gern Ihre bezüglichen Gutachten und Vorschläge.

Als dritter Ausweg endlich wäre die schon bei der Entstehung des Gesetzes im Nationalrath von Herrn L. Forrer beantragte Aufhebung des Art. 12 in Betracht zu ziehen, zu deren Gunsten die verhältnißmäßig seltene und dazu theilweise bestrittene Anwendung, die er gefunden (Komm. pag. 80--82), sprechen mag.

1082

4. Bundesbeschluß vom 24. Juni: ,,Der Bundesrath wird eingeladen, die Frage zu prüfen und darüber Bericht und Antrag zu hinterbringen, ob die Gerichte nicht angehalten werden sollen, die Urtheile, welche, sie wegen Uebertretung des Fabrikgesetzes erlassen, dem Bundesrathe in Abschrift mitzutheilen.a Wir erinnern daran, daß eine ähnliche Vorschrift, wie die oben angeregte, sich im Bundesbeschluß vom 20. Dezember 1888 (A. S., laufender Band, Seite 26) bezüglich der in Versicherungsstreitsachen in der Schweiz ergehenden Civilurtheile findet.

Es ist nicht zu verkennen, daß ein Einblick in die gerichtliche Behandlung von Uebertretungen des Fabrikgesetzes interessante Informationen bieten und die Bundesbehörde da oder dort zum Einschreiten veranlassen wird. Immerhin ist die Frage zu untersuchen, ob der zu erwartende "Nutzen die Mühe, welche die Neuerung verursacht, werth ist.; ein direkter Einfluß des Bundesrathes auf die Gerichte behufs einheitlicherer oder schärferer Handhabung des Gesetzes wird sich von der Mittheilung der Urtheile kaum ableiten lassen.

Eine andere Frage ist die der Veröffentlichung der eingelangten rechtskräftig gewordenen Urtheile. In den ursprünglichen Wortlaut obigen Postulates, wie er von Herrn Decurtins entworfen worden, war auch diese Frage der Veröffentlichung einbezogen, im Verlauf der Berathung aber gestrichen worden. Es hindert jedoch Nichts, daß der Bundesrath von sich aus jene untersuche, weßhalb wir sie Ihnen ebenfalls zur gefälligen Würdigung und Ansichtsäußerung unterbreiten, um das für unsere Anträge aothwendige Material zu gewinnen. Besonders wird im Auge zu behalten sein, ob und event.

inwiefern durch die Veröffentlichung der Geriehtsurtheile einerseits eine gleichmäßigere Praxis der Gerichte, andererseits eine abschreckende Wirkung auf zur Umgehung des Gesetzes geneigte Fabrikinhaber erreicht würde. Dagegen ist nicht außer Acht zu lassen, ob nicht diese Wirkung durch von unrichtigen Erwägungen ausgehende und besonders durch freisprechende Urtheile, deren Veröffentlichung allerdings vielleicht vermieden werden könnte, in's Gegentheil gekehrt und zu Uebertretungen aufmuntern würde.

Obige Ausführungen sollen dazu dienen, Ihnen eine allgemeine Orientirung über das, worum es sich handelt, sowie einige Anhaltspunkte zu bieten, welche bei der Prüfung und Beurtheilung der verschiedenen Materien in Betracht fallen mögen.

1083

Wir sehen nun gern Ihren geschätzten Berichten und Vorschlägen über den Inhalt des gegenwärtigen Kreisschreibens entgegen, und setzen für deren Einsendung in Anbetracht der Wichtigkeit der Sache eine Frist bis Ende des laufenden Jahres.

Sollten Sie noch weiterer Exemplare dieses Kreisschreibens bedürfen, so wollen Sie es uns gefälligst mittheilen.

B e r n , den 6. August 1889.

Schweizerisches Industrie- und Landwirthschafts-Departement : Deucher.

33. Wochenbulletin über die Geburten und Sterbefälle.

Vom 11. bis 17. August 1889.

Während der verflossenen Woche sind dem eidg. statistischen Bureau von den Civilstandsbeamten der 15 größern städtischen Gemeinden der Schweiz, nämlich: Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, St. Gallen, Chaux-de-Fouds, Luzern, Neuehâtel, Winterthur, Biel, Herisau, Schaffhausen, Freiburg und Loele, deren Gesammtbevölkerung 480,388 beträgt, 227 Lebendgeburten, 158 Sterbefalle und 15 Todtgeburten angezeigt worden. Außerdem von auswärts: 12 Geburten, 20 Sterbefälle und l Todtgeburt.

Von den Verstorbenen waren 58 im ersten Lebensjahre.

An den meist verhütbaren Krankheiten starben 13. Außerdem 2 von auswärts Gekommene, d. h. welche ihren Wohnsitz in einer ändern Ortschaft hatten. Es starben an Masern 2 (l in Außersihl und l in Basel); -- an Scharlach l in Locle; -- an Diphtheritis und Croup 4 (l in Wiedikon, l in Plainpalais aus Frankreich kommend, l in Bern und l in Lausanne); -- an Keuchhusten 2 (l in Eaux-Vives und l in Herisau); -- an Rothlauf 2 (l in Basel und l in Freiburg; -- an Typhus 2 (l in Fluntern von Glattfelden kommend und l in Basel);-- an infektiösen Kindbettkrankheiten 2 (l in Genf-Stadt und l in Herisau); -- an Darmkatarrh der kleinen Kinder 37 (2 in Außersihl, l in Hottingen, l in Oberstraß, l in Unterstraß, 3 in Genf-Stadt, 2 in Plainpalais, 11 in Basel, wovon l von Birsfelden kommend, 3 in Bern, l in Lausanne, 4 in St. Gallen,

1084

3 in Neuenburg, 2 in Winterthur, 2 in Schaffhausen und l in Freiburg). -- 14 Todesfälle sind als Opfer der Lungenschwindsucht angegeben, außerdem 2 Personen, welche von auswärts kamen und also nicht zu der Wohnbevölkerung der Städte gehören; -- 6 sind infolge akuter Krankheiten der Athmungsorgane gestorben, ; -- 4 infolge organischer Herzfehler; -- 9 an Schlagfluß, außerdem 3 von auswärts; -- infolge Unfall starben 2, außerdem 2 von auswärts; -- durch Selbstmord 4, außerdem l von auswärts; -- infolge fremder strafbarer Handlung 1; -- 10 Kinder starben infolge angeborner Lebensschwäche und 6 Greise infolge Altersschwäche.

Auf l Jahr und 1000 Einwohner berechnet, ergibt sich für obgenannte Städte eine Totalsterblichkeitsziffer von 17,2 °/oo, für die 4 vorhergehenden Wochen eine solche von 14,7, 16,5, 17,3, 17,3 »/co.

Morbidität.

Vom 11. bis zum 17. August 1889 sind folgende Fälle von ansteckenden Krankheiten angezeigt worden:

1. Pocken und modifizirte Blattern.

l Fall in Schaffhausen-Stadt, 2. Masern.

Schaffhausen (Kanton): Viele Fälle in Hemmenthal. -- GroßZUrich (ohne Hottingen und Unterstraß) : 4 Fälle, wovon 2 in Riesbach und je l in Außersihl und Wiedikon. -- Basel-Stadt: 18 Fälle.

-- Ölten: 0. -- Bern: 0. -- Neuenburg (Kanton): 3 Fälle, wovon l in Fleurier, l in St. Sulpice uud l iu Neuenburg, von Mutruz (Waadt) kommend. -- Waadt (Kanton): 0.

3. Scharlachfieber.

Schaffhausen (Kanton) : 0. -- Groß-ZUrich (ohne Hottingen und Unterstraß): 6 Fälle, wovon je 2 in Zürich-Stadt und Riesbacli und je l in Fluutern und Oberstraß. -- Basel-Stadt : l Fall. -- Ölten: 0. -- Bern: 0. -- Neuenburg (Kanton): 5 Falle, wovon 4 in Locle in der gleichen Familie und l in Neuenburg. -- Waadt (Kanton) : 4 Fälle, wovon 3 in Lausanne und l in Prilly.

4t. Diphtheritis und Croup.

Schaffhausen (Kanton): l Fall in Schaffhausen. -- Groß-ZUrich (ohne Hottingen und Unterstraß) : l Fall in Wiedikon. -- BaselStadt: 2 Fälle. -- Ölten: 0. -- Bern: 0. -- Neuenburg (Kanton): 0. -- Waadt (Kanton) : l Fall in Lausanne.

1085

5. Keuchhusten.

Schaffhausen (Kanton) : 0. -- Groß-Zürich (ohne Hottingen und Ünterstraß): l Fall in Riesbach. -- Basel-Stadt: 8 Fälle. -- Ölten: 0. -- Bern: 0. -- Neuenburg (Kanton): 0. -- Waadt (Kanton): Verschiedene Fälle sind angezeigt aus einigen Ortschaften des Kantons.

6. Varicellen.

Schaffhausen (Kanton) : 0. -- Groß-ZUrich (ohne Hottiogen und Ünterstraß): 0. -- Bas&l-Stadt: 0. -- Ölten: 0. -- Bern: 0. -- Neuenburg (Kanton) : 0. -- Waadt (Kauton) : 0.

7. Roseola: O.

8. Rothlauf.

Schaffhausen (Kanton): l Fall in Schaffhausen. -- Groß-ZUrich (ohne Hottingen und Unterstraß) : l Fall in Oberstraß. -- BaselStadt: 5 Fälle. -- Ölten: 0. -- Bern: 0. -- Neuenburg (Kanton): 0. -- Waadt (Kanton): 0.

9. Typhus.

Schaffhausen (Kanton): l Fall im Höhgau. -- Größ-ZUrich (ohne Hottingen und Unterstraß) : 3 Fälle, wovon 2 in Riesbach und l in Außersihl. -- Basel-Stadt: 22 Fälle. -- Olten-Gösgen: 4 Fälle in Dulliken. --- Bern : 4 Fälle nachträglich angezeigt aus den Monaten Juni und Juli. -- Neuenburg (Kanton) : 0. -- Waadt (Kanton): 2 Fälle, wovon l in Ollon und l in Avenches.

10. Puerperalfleber.

Schaffhausen (Kanton) : l Fall in Schaff hausen. -- Groß-ZUrich (ohne Hottingen und Unterstraß) : 0. -- Basel-Stadt : 0. -- Ölten : 0. -- Bern : 0. -- Neuenburg (Kanton) : 0. -- Waadt (Kanton) : 0.

In allen obbeuannten Ortschaften sind Präventivmaßregeln getroffen worden ; die Anzeige der Fälle beweist überdies, daß die Behörden und Aerzte der Gesundheitspolizei die nöthige Aufmerksamkeit widmen.

Die Anzeigen aus den andern Kantonen werden im Monatsbericht mitgetheilt werden.

Eidg. statistisches Bureau.

1086

Bulletin Nr. 15 über die

ansteckenden Krankheiten der Hausthiere in der

SelrweLz vom 1. bis 15. August 1889.

(Herausgegeben vom Schweiz. Landwirthschafts-Departement in Bern.)

Vorkommende Abkürzungen: St = Ställe; W = Weiden; P = Pferde; E = Rindvieh; Schw = Schweine; Z = Ziegen; Schf = Schafe ; H = Hunde.

Die in Klammern (*) aufgeführten Fälle sind neu seit letztem Bulletin.

Rauschbrand.

Bern. Bez. Ober-Simmenthal, Boltigen, 2 R; Bez. NiederSimmenthal, Diemtigen, 2 R; Bez. Frutigen, Frutigen, l R. Reichenbac/i, l R; Bez. Schwarzenburg, Rüschegg, l R; Bez. Courtelary, Tramelan-dessous, l R, Orvin, 4 R ; Bez. Neuenstadt, Nods, 2 R ; Bez. Pruntrut, Courgenay, l R -- Total 15 R umgestanden.

Schwyz. Bez. Schwyz, Schwyz, 3 R, Muotathal, 3 R -- Total 6 R umgestanden.

Glarus. Bez. Hinterland, Haslen, \ R; Bez. Mittelland, Schwanden, l R, Ennenda, l R; Bez. Unterland, Näfels, l R -- Total 4 R umgestauden.

Freiburg. Bez. Sense, St. Sylvester, l R umgestanden, 16 R abgesperrt, Plaffeyen, l R umgestanden, 28 R abgesperrt; Bez.

Gruyère, Bellegarde, Ì R urngestanden, Lessoc, l R unigestanden, Neirivue, l R umgestanden -- Total 5 R umgestanden, 44 R abgesperrt.

St. Gallen. Bez. Sargans, Pfäfers, 8 R umgestanden, 38 R abgesperrt.

Waadt. Bez. Aigle, Ollon, 1 R, Ormond-dessus, 4 R ; Bez.

La Vallée, Le Chenit, 1 R, Abbaye, l R; Bez. Pays d'Enhaut, Rougemont, l R -- Total 8 R umgestanden.

Gesammttotal 46 R umgestanden, 82 R abgesperrt.

108T

Milzbrand.

Bern. Bez. MUnster, Mervelier, l R, Châtelat, 2 R; Bez.

Courtelary, Tramelan-dessus, l R; Bez. Laufen, Liesberg, l R; Bez. Thun, Uetendorf, l R -- Total 6 R umgestanden.

Luzeril. Bez. Luzern, Malters, \ R umgestanden, 3 R abgesperrt.

Schwyz. Bez. Schwyz, Arth, l R umgestanden; Bez. Einsiedeln, Einsiedeln, l R abgethan, l R umgestanden, 4 R abgesperrt -- Total 3 R umgestanden -und abgethan, 4 R abgesperrt.

St. Gallen. Bez. Untertoggenburg, Uzwil, 2 R umgestanden> 6 R abgesperrt.

Gesammttotal 12 R umgestanden, 13 R abgesperrt.

Maul- und Klauenseuche.

Schaffhausen. Bez. Schaffhausen, Schaffhausen, l St (l R*> abgethan ; betrifft einen aus Oesterreich eingeführten Ochsen, welcher sofort abgeschlachtet wurde; weitere Ansteckung ausgeschlossen.

Appenzell I. Rh. Sdiwendi, 2 W (94 R*, 28 Z*), Rüthi, l W (4 R*, 16 Z«), Schlatt-Haslen, l St (2 R*, 2 Z*) -- Totat 1 St, 3 W (100 R*, 46 Z*) -- Weide- und Stallbann.

St. Gallen. Bez. St. Gallen, St. Gallen, l St (5 R*), wovon (3 R*) abgethan, vou St. Margrethen stammend ; Bez. Rorschach, Mörschwil, 3 St (75 R*), Ansteckung durch nachbarlichen Verkehr; Bez. Unterrheinthal, St. Margrethen, l St (4 R*) abgethan, betrifft einen Transport böhmischer Herkunft, durch einen Händler aus.

Bregenz eingeführt; Bez. Oberrheinthal, Oberriet, l W (53 R*),, Ansteckungsquelle unermittelt; Bez. Werdenberg, Grabs, l St, 2 W (382 K«, 11 Z*, 24 Schw*); Bez. Sargans, Mels, 4 W, 105 St (48 R*T 367 Z*), wovon (l R*) abgethan, Quarten, 13 St, 2 W (152 R*, 34 Z, 23Schw); Bez. Gaster, Amden, 2 W (l38.R*, 6Z*, 15Schw*); Bez. Obertoggenburg, Alt-St. Johann, l W (52 R*}, betrifft alle* Nachburalpen von früher verseuchten Weiden; Uebertragung in dea meisten Fällen durch Rehe und Gemsen; alle möglichen Vorkehrungen, zum Schutze gegen Weiterverbreitung getroffen. -- Total 124 St,.

12 W (909 R*, 62 Schw*, 418 Z*), wovon (8 R*) abgethan.

Thargau. Bez. Kreuzungen, Ermatingen, l St (2 R*, l Z*), Einschleppung aus einem Nachbarstall; Stallbann.

1088 Neuenburg. Bez. Boudry, Colombier, l St (5 R*), Ursprung noch unermittelt.

Gesammttotal 128 St, 15 W, 1544 Stück Vieh, wovon 9 StUck abgethan.

Vermehrung seit 31. Juli 115 St, 12 W, 1023 StUck Vieh.

Rothlauf der Schweine.

Zürich. Bez. Morgen, Hirzel, 2 Schw abgethan, 5 Schw verdächtig; Bez. Winterthur, Hagenbuch, l Schw abgethan; Bez.

ßülach, Kloten, i Schw umgestanden -- Total 4 Schw umgestanden «nd abgethan, 5 Schw abgesperrt.

Bern. Bez. Burgdorf, Koppigen, 2 Schw umgestandeo.

Luzern. Bez. Hochdorf, Hochdorf, 9 Schw umgestanden.

Schwyz. Bez. Schwyz, Schwyz, 4 Schw umgestanden, Muotathal, 4 Schw umgestanden, 2 Schw abgesperrt -- Total 8 Schw umgestanden, 2 Schw abgesperrt.

Freibnrg. Bez. Broye, Frasses, 3 Schw verdächtig; Bez. Sense, St. Antony, 5 Schw umgestanden; Bez. See, Barbereche, l Schw umgestanden; Bez. Veveyse, Attalens, 3 Schw umgestanden, Remaufens, 3 Schw verdächtig -- Total 9 Schw umgestaaden, 6 Schw verdächtig.

Graubünden. Bez. Albula, Tinzen, 12 Schw; Bez. Glenner, Kästris, 8 Schw -- Total 20 Schw umgestanden.

Aargau. Bez. Aarau, Hirschthal, l Schw abgethan, l Schw verdächtig.

Thurgau. Bez. Arbon, Kessweil, 2 Schw umgestanden.

Waadt. Bez. Avenches, Olleyres, l Schw verdächtig; Bez.

Cossonay, Senarclens, l Schw umgeslaiiden; Bez. Grandson, Grandson, l Schw verdächtig; Bez. Morges, Vufßens-le-Château, l Schw verdächtig, Lonay, l Schw umgestanden, Echichens, 4 Sohw verdächtig; Bez. Nyotl, Crassier, 2 Schw verdächtig, Genollier, 1 Schw umgestandeh; Bez. Payeme, Trey, 2 Schw umgestanden, Corcelles, 2 Schw umgestanden ; Bez. Vevey, St-Legier, 2 Schw umgestanden -- Total 10 Schw umgestanden, 9 Schw verdächtig.

Neuenburg. Bez. Boudry, Vaumarcus, l Schw umgestanden.

Gesammttotal 66 Schw umgestanden, 23 Schw verseucht und der Ansteckung verdächtig.

1089

Konstatirte Gesetzesverletzungen.

Zürich. Zwei Bußen von je Fr. 15, eine Buße von Fr. 5 (Nichtabgabe oder verspätete Abgabe von Gesundheitsscheinen).

Zug. Fünf Bußen von je Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine).

Freiburg. Fünf Bußen von je Fr. 5 (Mangel der Gesundheitsscheine) ; eine Buße von Fr. 20 (Verletzung des Art. 57 der eidg. Vollziehungsverordnung).

Basel-Landschaft.

sundheitsscheines).

Eine Buße von Fr. 5 (Mangel des Ge-

Appenzell a. Bh. Zwei Bußen von je Fr. 5, je eine Buße von Fr. 20 und Fr. 10 (Anstände betreffend Passir- und Gesundheitsscheine) ; eine Buße von Fr. 30 (Verletzung der Quarantäne) ; eine Buße von Fr. 150 (Dislokation einer seuchekranken und mit Weidebann belegten Viehheerde).

St. Gallen. Eine Buße von Fr. 40 und sechs Bußen von je Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine); eine Buße von Fr. 5 (Umgehung des Weidebannes); je eine Buße von Fr. 20, Fr. 15, Fr. 6 und Fr, 5 (Verletzung des Fleischschaureglements).

Tessin.

seheines).

Eine Buße von Fr. 50 (Mangel des Gesundheits-

Waadt. Eine Buße von Fr. 15 und 4 Bußen von je Fr. 5 (Mangel der Gesundheitsscheine) ; eine Buße von Fr. 5 (Abschlachten einer Kuh ohne vorhergehende Untersuchung).

Neuenburg. Zwei Bußen von je Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine).

Bückweisungen.

1. Der Grenzthierarzt bei der Zollstätte Uurstgraben hat am 6. August wegen Maul- und Klauenseucheverdacht ein von Gailingen resp. Altenberg kommendes Rind von der Einfuhr zurückgewiesen.

2. Mangels richtiger Gesundheitsscheine und wegen Maul- und Klauenseucheverdacht hat der Grenzthierarzt in Romanshorn am 14. August einen von Bregenz kommenden Mastviehtransport von

1090 18 Thieren von der Einfuhr ausgeschlossen. Ein Ochse des nämlichen Transportes wurde wegen starkem Seucheverdacht an Ort und Stelle zur Schlachtbank geführt.

-A.rt sl aiicl.

Baden. 15.--31. Juli: Rotz, l Fall; Milzbrand. 8 Fälle; Rauschbrand, 3 Fälle; Maul- und Klauenseuche ist in 8 Ortschaften neu aufgetreten; Ende des Monats in 14 Gemeinden und 25 Ställen 127 Stück Vieh verseucht; an Räude 722 Schafe verseucht.

Schwaben und Neuburg. Juli : Rotz, 3 Fälle ; Maul- und Klauenseuche, ca. 1800 Thiere verseucht und verdächtig Oesterreich-Ungarn ist laut Ausweis vom 12. August frei von der Rinderpest. Am 14. August herrschte in : Maul- und Klauenseuche.

Lungenseuche.

Ortschaften.

Ortschaften.

Galizien 551 Mähren 27 Böhmen 280 Nieder-Oesterreich . 54 Schlesien . . . . 8 Tirol uud Vorarlberg 3 382 Thiere (Bez. Bregenz u. Bludenz) Ober-Oesterreich . . -- 8 tei er mark . . . . -- Bukowina . . . . 1 8 Ungarn (6. August) . 140

5 16 39 8 6 -- l l -- 40

Italien. 22.--28. Juli: Piémont, Rausch- und Milzbrand, 9 Fälle; Lombardei, Milzbrand, 2 Fälle

1091

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

1889.

1888.

Zu- oder Abnahme.

Januar bis Ende Juni Juli .

.

.

Monat.

.

.

4597 431

4852 487

-- 255 -- 56

bis Ende Juli .

.

5028

5339

-- 311

.

B e r n , den 19. August 1889.

[B. B. 89. III. 916.]

Eidg. statistisches BUreau.

Internationaler Gefängnißkongreß zu St. Petersburg (1890).

Internationale Preisbewerbung eröffnet

von der kaiserlich russischen Regierung Über ,,den Einfluß John Howard's in der Geschichte der Gefängnißreform".

1. Da die Einberufung des IV. internationalen Kongresses über Gefängnißwesen in St. Petersburg mit dem hundertjährigen Todestage des im Jahre 1790 in Kherson verstorbenen John Howard zu-, sammentreffen wird, wünscht die kaiserlich russische Regierung das Gedächtniß dieses berühmten Menschenfreundes durch die Eröffnung einer Preisbewerbung über ,,den Einfluß John Howard's in a der Geschichte der Gefängnißreform zu ehren.

o 2. Die zur Mitbewerbung eingereichten gedruckten oder handschriftlichen Arbeiten sollen in russischer oder französischer Sprache abgefaßt sein. Es werden auch Aufsätze in ändern Sprachen angenommen ; dieselben müssen aber von einer Uebersetzung in's Französische begleitet sein.

3. Arbeitsprogramm : a. Lebensbeschreibung John Howard's und Uebersicht seiner Werke ; b. Charakteristik der zur Zeit John Howard's bestehenden Strafanstalten und eingehende Aufzählung der von Howard verwirklichten und vorgeschlagenen Neuerungen in diesem Gebiete ; c. der Einfluß der Ansichten Howard's auf die spätere Geschichte der Gefängnißreform ; d. Beschreibung der Howard'schen Schriften.

1092 4. Die Arbeitea sollen bis spätestens auf den l .(13.) Mai 1890 an den Präsidenten des Organisationskomites des IV. internationalen Gefängnißkongresses in St. Petersburg (Alexandra-Theaterplatz, Allgemeine Gefangnißverwaltung) eingesandt werden.

5. Die Arbeiten müssen mit Motto's versehen sein. Die Verfasser sollen außerdem dem Romite ihre Namen und Adressen in einem besonderen Couvert mittheilen.

6. Das Prüfungskollegium für die Arbeiten wird von dem IV. internationalen Gefängnißkongreß gewählt werden.

7. Für die von dem Prüfungskollegium als befriedigend anerkannten Arbeiten werden zwei goldene Medaillen, eine große und eine kleine, silberne Medaillen und Ehrenmeldungen ertheilt werden.

8. Der Verfasser, dem die große goldene Medaille zuerkannt wird, wird außerdem noch einen Preis von Fr. 2000 in Geld erhalten.

Die mit dem ersten Preis gekrönte Arbeit wird in die Verhandlungen des IV. internationalen Gefängnißkongresses eingerückt werden. Das Vervielfältigungsrecht bleibt dem Verfasser vorbehalten.

9. Die von ihren Verfassern nach Ablauf von 2 Jahren nicht zurückverlangten handschriftlichen und gedruckten Arbeiten werden vernichtet werden.

10. Das Ergebniß der Preisbewerbung wird im Bulletin der internationalen Kommission für Gefängnißwesen und in den Verhandlungen des IV. Kongresses veröffentlicht werden.

Bekanntmachung.

Der Bundesrath hat unterm 8. dies, in Anwendung von Art. 18 des Zollgesetzes vom 27. August 1851 (Amtl. Samml. II, 540), der von der Firma Walther & Cie. in Venedig bei der Station ArthGoldau errichteten Reservoiranlage für P e t r o l e u m den Charakter eines eidg. Niederlagshauses zuerkannt, mit den Abfertigungsbefugnissen einer Hauptzollstätte, jedoch beschränkt auf die Einfuhr und den Transit von Petroleum, und dasselbe dem ersten eidgenössischen Zollgebiet zugetheilt. Die Eröffnung dieses Niederlagshauses ist auf den 15. A u g u s t festgesetzt worden.

B e r n , den 15. August 1889.

[22] Schweiz. Zolldepartement.

1093

Verpfändung einer Eisenbahn.

Zum Zwecke der Konvertirung ihrer sämmtlichen Schuldverpflichtungen gedenkt die Bödelibahngesellschaft unter Anderem ein neues Anleihen im Betrage von Fr. 1,200,000 aufzunehmen und sucht um die Bewilligung zur Verpfändung im I. Range ihrer 8,4 km. langen Bahnlinie Därligen-Interlaken-Bönigen behufs Sicherstellung des neuen Anleihens nach. Das Pfandrecht würde sich weder auf die Trajektschiffe, noch auf die Landabsehnitte erstrecken,, welche vom Bahnkörper durch die Marchung ausgeschieden sind.

Vorschriftsgemäß wird dieses Pfandbestellungsbegehren öffentlich bekannt gemacht, unter Ansetzung einer mit dein 26. August nächsthin auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung beim Bundesrathe einzureichen sind.

B e r n , den 8. August 1889.

[3/a] Im A u f t r a g e des S c h w e i z . B u n d e s r a t h e s : Die Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Die Auswanderungsagentur Christ-Simmener in Genf ist infolge Ablebens der Firmainhaberin erloschen. Es wird deshalb die von derselben geleistete Kaution von Fr. 40,000 dem Eigenthümer der letztern auf A n f a n g N o v e m b e r 1889 z u r ü c k g e s t e l l t w e r d e n , sofern das unterzeichnete Departement bis zu jenem Zeitpunkt keine Kenntniß von Ansprüchen erhält, welche nach Maßgabe des Bundesgesetzes betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern oder den Rechtsnachfolgern von solchen gegen die obengenannte Agentur geltend gemacht werden wollen.

B e r n , den 8. November 1888.

16 [ /i2] Schweiz. Departement des Auswärtigen: Auswanderungswesen (Administrative Sektion).

1094

Eidgenössisches Polytechnikum in Zürich.

Yerzeichniß der

Vorlesungen, welche im Schuljahre 1889/90, beziehungsweise im Wintersemester vom 15. Oktober 1889 bis 15. März 1890, am eidg. Polytechnikum gehalten werden.

A. Bauschule (7 Semester). Lasius, Vorstand. 1. J a h r e s k u r s , fiudio: Höhere Mathematik. W e i l e r : Darstellende Geometrie mit Uebungen.

L a s i n s : Baukonstruktionslehre ; Architekturzeichnen. Lasius und G la dbach: Baukonstrnktionsübungen. Stadier: Ornamentzeichnen. R a h n : Kunstgeschichte. K eise r: * Modelliren.

2. J a h r e s k u r s . S t a d i e r : Styllehre; Kompositionsübungen. Lasius: Baukonstruktionslehre; Gebäudelehre; Perspektive mit Uebungen. Las i u s mit T e t m a j e r : Baukonstruktionsübungen. P e s t a l o z z i : Ingenieurkunde. T e t m a j e r : Baumechanik. S t a d i e r : Ornamentzeichnen; Landschaftszeichnen.

3. J a h r e s k u r s . S t a d i e r : Styllehre. B l u n t s c h l i : Kompositionsübnngen. S t a d i e r : Ornamentzeichnen. Lasius: Innerer Ausbau; Heizung und Ventilation; Gebäudelehre. L a s i n s mit T e t m a j e r : Baukonstruktionsiibungen. T r e i c h l e r : Allgemeine Rechtslehre. Werdm ü l l e r : Figurenzeichnen. T e t m a j e r : Technologie der Baumaterialien. H e i m : »Technische Geologie.

4. J a h r e s k u r s (7. Semester). B l u n t s c h l i : Styllehre; Kompositionsübungen. S ta dl er: Ornamentzeichnen; Landschaftszeichnen.

In das Sommersemrster fallen überdies am 1. Kurs: Baumechanik; am 2. Kurs: Technologie .-'er Baumaterialien; allgemeine Rechtslehre: am 3. Kars: Abfuhr, Wasserversorgung, Kostenanschläge; Landschaf'tszeichnen.

E. Ingenieurschule (7 Semester). P e s t a l o z z i , Vorstand. 1. J a h r e s k u r s .

F r o h e n i u s : Differential- und Integralrechnung. F r a n e l : Dasselbe französisch. W.Fiedler: Darstellende Geometrie mit Uebnngen. G e i s e r : Analytische Geometrie. Lasius : Baukonstruktionslehre. G l a d b a c h : Baukonstruktionszeichnen. Heim: Technische Geologie. V a c a t: Planzeichnen.

A n m e r k u n g . Die mit * bezeichneten Fächer sind an der hetreffen-den Fachschule nient obligatorisch.

1095 2. J a h r e s k u r s . F r o h e n i u s : Theorie der gewöhnlichen Differentialleichnngen. F r a n e l : Dasselbe französisch. W. Fiedler: Geometrie er Lage. Herzog: Mechanik. Weber : Physik. Vacat: Topographie.

T e t m a j e r : Technologie der Baumaterialien. Fritz: Baumaschinenlehre.

3. J a h r e s k u r s . R i t t e r : Graphische Statik; Steinerne Brücken; Konstrnktionsübungen. Gerlich: Erd- und Tunnelbau; Konstrnktions.übungen. P e s t a l o z z i : Fundirungen und Wehrbau; Konstruktions.übungen. Fliegner: Theoretische Maschinenlehre. Vacat: Geodäsie; Kartenzeichnen. W öl f e r : Einleitung in die Astronomie. W e b e r : ^Prinzipien der Elektrotechnik.

·4. J a h r e s k u r s (7. Semester). R i t t e r : Eiserne Brücken; Kon«trnktionsübnngen. G er lie h: Straßen- and Eisenbahnhau ; Konstrnktionsübungen. P e s t a l o z z i : Kanal- und Seeuferbau; Kontraktionsübungen; T r e i c h l e r : Allgemeine Rechtslehre. W o l f : *Mechanik .des Himmels. G u n s t e n s e n : «Eisenbahnsignalwesen ; *Hydrotechnische Aufgaben.

In das Sommersemester fallen überdies am 1. Kurs: Technologie
f


1. J a h r e s k u r s . F r o b e n i u s : Differential- und Integralrechnung.

F r a n e l : Dasselbe französisch. W. F i e d l e r : Darstellende Geometrie mit [Tebungen. G e i s e r : Analytische Geometrie. F r i t z : Maschinen.zeichnen. G o l d s c h m i d t : Chemie. H a n t z s c h : * Chemisches Laboratorium.

2. J a h r e s k u r s . F r o b e n i u s : Theorie der gewöhnliehen Differentialleichungen. F r a n e l : Dasselbe französisch. H e r z o g : Mechanik, . Theil. W e b e r : Physik. V ei t h: Maschinenbau (Maschinenelemente) und Maschinenkonstruiren. Escher: Mechanische Technologie ; *Papierfabrikation.

3. J a h r e s k u r s . Fliegner: Theoretische Maschinenlehre, 2. Theil; Theorie der Schiebersteuerungen. V e i t h : Turbinen und Wasserräder; Wasserbeförderungsmasohinen ; Maschinenkonstruiren. T e t m aj e r : CivilnndBrückenbau. Weber: Physikalische Uebungen. Escher: *Papieriabrikation; * Weberei.

In das Sommersemester fallen überdies am 1. Kurs : Metallurgie und Mechanik I ; am 2. Kurs : Praktische Hydraulik und Maschinenlehre ; am 3. Kurs : Elektrotechnik und Uebungen in Civil- und Brückenbau ; das 7. Semester wird hauptsächlich Vorlesungen und Uebungen in Elektrotechnik umfassen. Für die Diplomarbeit in Maschinenbau wird das 6. Semester eingeräumt.

.3). Chemisch-technische Schule. Lunge, Vorstand, a) T e c h n i s c h e R i c h t u n g (3 J a h r e s k u r s e ) . 1. J a h r e s k u r s : R u d i o : Höhere Mathematik. H a n t z s o h : Unorganische Chemie; Chemisch-analytisches Praktikum. T rea d well: Analytische Chemie. Kenngott: Mineralogie.

Gramer: Allgemeine Botanik.

2. J a h r e s k u r s. L u n g e : Metallurgie ; Fabrikation chemischer Produkte; Chemisch-technisches Praktikum. H a n t z s c h : Chemie der iBundesblatt. 41. Jahrg. Bd. 111.

76

J

1096 Benzolderivate. Schneebeli: Chemische Physik. Fritz: Allgemeine Maschinenlehre; Technisches Zeichnen. S c h r ö t e r : *Technische Botanik.

3. J a h r e s k n r s . L n n g e : Faserstoffe, Bleicherei, Färberei, Farbstoffe ; Heumann: Beleuchtung; Glas- und Thonwaarenfahrikation.

H a n t z s c h : Chemisch-analytisches Praktikum. L u n g e : Chemisch-technisches Praktikum. Kenngott: Bestimmen der Minerale. Heim: Allgemeine Geologie. G o l d s c h m i d t : *Chemie derPyridinderivate. Treadw e l l : *Gasanalyse.

Im Sommersemester werden ferner vorgetragen am l, Kurs: Organische Chemie, chemische Physik, Pétrographie, Anthropologie; am 2. Kurs: Chemische Technologie der Baumaterialien, mechanische Technologie, Heizung und Ventilation; am S.Kurs: Künstliche organische Farbstoffe, Nahrungsgewerbe, Papierfabrikation.

h) P h a r m a z e u t i s c h e R i c h t u n g (4 Semester). 1. J a h r e s k u r s : Hantzsch: Unorganische Chemie; Chemisch-analytisches Praktikum.

T r e a d w e l l : Analytische Chemie. S c h n e e b e l i : Experimentalphysik ; K e n n g o t t : Mineralogie. Gramer: Allgemeine Botanik.

2. J a h r e s k n r s . L n n g e nnd S c h ä r : Chemisch - pharmazeutisches Praktiknm. L u n g e : *Faorikation chemischer Produkte. H a n t z s c h : Chemie der Benzolderivate. Schär: Pharmakognosie; *Toxikologie ; *Physiologische Chemie. Heumann: Untersuchung der Lebensmittel.

Jäggi: Pharmazeutische Botanik. Heim: *Aflgemeine Geologie.

Schröter: *Technische Botanik. Gramer: *Mikroskopische Uebungen.

Im Sommersemester wird ferner vorgetragen am 1. Kurs: Organische Chemie, Zoologie und spezielle Botanik; am 2. Kurs: Pharmazeutische Chemie und Nahrungsgewerbe.

E. Land- und forstwirthschaftliclie Ahtheilnng. I. F o r s t s c h u l e .

(3 Jahresknrse.) Landolt, Vorstand. 1. J a h r e s k u r s . R a d i o : Mathematik. S c h n e e h e l i : Experimentalphysik. G r a m e r : Allgemeine Botanik. C.Keller: Zoologie. Vacat: Planzeichnen. Landolt: Einleitnng in die Forstwissenschaft.

2. J a h r e s k n r s . L a n d o l t : Waldbau. V a c a t : Forstliche Klimalehre. S c h u l z e : Agrikultnrchemie ; *Uebungen im agrikultur-chemischen Laboratorium. V a c a t : Planzeicnnen ; Topographie. H e i m : Allgemeine Geologie. Gramer: Pflanzenpathologie; *Mikroskop. Uebungen.

P l a t t e r :
Nationalökonomie. S c h r ö t e r : *Die Alpenflora.

3. J a h r e s k n r s . V a c a t : Forstschutz mit angewandter Zoologie.

Landolt: Forstliche Betriehslehre; Exkursionen mit Uebungen. Pes t a l o z z i : Straßen- nnd Wasserhan. T r e i c h l e r : Allgemeine Rechtslehre. Bühler:Forstpolitik nnd Forstpolizei; Forstgeschichte. Vacat: *Geodäsie. Stehler: *Alpwirthschaft.

In das Sommersemester fallen überdies am 1. Kurs: Organische Chemie> spezielle Botanik, Pétrographie, Meteorologie, Uebungen im Laboratorium, mikroskopische Hebungen ; am 2. Kurs : Feldmesseu, Bodenkunde, Verhalten der Holzarten, Holzertrags- nnd Zuwachslehre, Rechtslehre; am 3. Kurs : Waldwerthherechnung, Forstgesetzgebung, Forstbenutzung und Technologie, Geschäftskunde.

II. L a n d w i r t s c h a f t l i c h e Schule. (2'/» Jahreskurse.) Krämer, Vorstand. 1. J a h r e s k u r s . H a n t z c h : Unorganische Chemie.

S c h n e e b e l i : Experimentalphysik. C . K e l l e r : Zoologie. G r a m e r : Allgemeine Botanik. Platter: Nationalökonomie. K r ä m e r : Allge-

1097 meine Landwirthschafts- (Betriebs-) Lehre. Vaca t: *Planzeichnen.

Vacat: * Algebra. G r r ö b l i : *Trigonometrie.

2. J a h r e s k u r s . Krämer: AllgemeineLandwirthschafts- (Betriebs-) Lehre; Allgemeine Tbierproduktionslehre. N o w a c k i : Klimatologie ; Bodenkunde; Beackerung und Düngung; Schulze: Agrikulturchemie.

M e y e r , Gesundheitspflege der Hausthiere. G r a m e r : Pflanzenpathologie; Mikroskopische Uebungen. Mertens: Obstbau und Obstkunde..

H e i m : Allgemeine Geologie. F r i t z : Landwirthschaftliche Maschinen und Geräthe. Platter: Finanzwissenschaft. " Cliarton: Science financière. Pe s tal ozz i : *Straßen- und Wasserbau. V a c a t : *Topographie* Schrote r: *Die Alpenflora.

3. J a h r e s k n r s . (5. Semester.) K r ä m e r : Landwirthschaftliche Ertragsanschläge ; Rindviehzucht; *Kritische Darstellung der Peldsysteuie.

S c n n e e h e l i (II): Landwirthschaftliche Buchführung; Kleinviehzucht.

K r ä m e r , N o w a c k i und Schneebeli (II): Agronomische Uebungen; *Landwirthschaftlich-seminaristische Uebungen. N o w a c k i : Ent- und Bewässerung. Schulze: Landwirtschaftlich - chemische Technologie; Uebuneen im agrikultnrchemischen Laboratorium. K r a u e r : Weinoan und Weinbebandlung. Treichler: »AllgemeineRechtslehre. L a n d o l t : *Forstwirthschaft für Landwirthe. Zwicky: *Landwirthschaftliches Bauwesen. Stehler: *Alpwirthschaft.

In das Sommersemester fallen überdies am 1. Kurs : Organ. Chemie, Anatomie und Physiologie der Hausthiere, spezielle Botanik, Pflanzenphysiologie, mikroskop. Uebungen, Pétrographie, Geschichte nnd Literatur der Lanowirthschaft; am 2. Kurs: Uebungen im landwirthschaftlichchem. Laboratorium, allgemeiner und spezieller Pflanzenbau; .Rindviehzucht, Krankheiten der Hausthiere, insbesondere Seuchenkunde, Exterieur des Pferdes, Hufbeschlag und Pferdezucht, Feldmessen , allgemeine Rechtslehre.

III. K u l t u r - I n g e n i e n r - S c h u l e . (7 Semester.) Z w i c k y , Vorstand. 1. J a h r e s k u r s . R u d i o : Höhere Mathematik. W e i I e r : Darstellende Geometrie. L a s i u s : Baukonstrnktionslehre. G l a d b a c h : Baukonstruktionszeichnen. V a c a t : Planzeichnen. G r a m e r : Allgemeine Botanik. H a n t z s c h : Unorganische Ghemie.

2. J a h r e s k n r s . W e b e r : Physik. V a c a t : Topographie. F r i t z :
Baumaschinenlehre mit Eonstruktionsübungen. T e t m a j e r : Baumechanik. V a c a t : Dynamik und Hydraulik. S c h u l z e : Agrikulturchemie. H e i m : Allgemeine Geologie. P l a t t e r : »Nationalökonomie.

3. J a h r e s k u r s . B i t t e r . : Steinerne Brücken. P e s t a l o z z i : Fundirungen und Wehrbau; Konstruktionsübungen. V a c a t : Kartenzeichnen; Geodäsie. Z w i c k y : Landwirthschaftlicb.es Banwesen; Erdnnd Straßenbau ; Konstruktionsübungen. N o w a c k i : Klimatologio ; Bodenkunde; Ent- und Bewässerung; Beackernng und Düngung. K r a m e r : Kritische Darstellung der Feldsysteme. H e i m : *Technische Anwendungen der Geologie.

4. J a h r e s k u r s. (7. Semester.) F l i e g n e r : Maschinenlehre.

T r e i c h l e r : Allgemeine Rechtslehre. Z w i c k y : Kulturtechnik II ; Feldbereinignng; Konstruktionsübungen; Kostenanschläge. K r ä m e r : Landwirthscharaiche Ertragsanschläge. L a n d o l t : Forstwirthschaft für Landwirthe.

In das Sommersemester fallen überdies: am 1. Kurs: Baumechanik I, Technologie der Baumaterialien I, spezielle Botanik, organische Chemie,

1098 Pétrographie: am 2. Kurs: Praktische Hydraulik, Steinschnitt, Feldmessen, Landwirthschaft; am 3. Kurs: Flußbau, Brückenbau, Futtergewächsbau, Getreidebau, agronomische Uebungen, Kulturtechnik I, Katasterwesen.

F. Schule für Fachlehrer in mathematischer und naturwissenschaftlicher Richtung. 1. M a t h e m a t i s c h e S e k t i o n : (4 Jahreskurse). P r ob e n i u s , Vorstand. 1. J a h r e s k u r s . F r o h e n i u s : Differentialund Integralrechnung. P r a n e l : Dasselbe französisch. Geiser: Analytische Geometrie. W. F i e d l e r : Darstellende Geometrie mitUehungen.

tfritz: Technisches Zeichnen. V a c a t: Topographie.

Die f o l g e n d e n 3 J a h r e s k u r s e . F r o h e n i u s : Theorie der gewöhnlichen Differentialgleichungen mit Uebungen. Fr a nel: Dasselbe französisch. W. F i e d l e r : Geometrie der Lage. Geiser und S c h o t t k y : Mathematisches Seminar. G e i s e r : Theorie der Flächen 3. Grades.

H e r z o g : Mechanik. S c h o t t k y : Einleitung in die Funktionentheorie; Hyperellrptische Funktionen. R a d i o : Ausgewählte Kapitel der Zahlentheorie. K e b s t e i n : Methode der kleinsten Quadrate. W e b e r : Physik ; Prinzipien der' Elektrotechnik; Elektrodynamik; Physikalisches und speziell elektrisches Praktikum. E. K opp: Hydrodynamik. W o l f e r : Einleitung in die Astronomie. W o l f : Mechanik und Physik des Himmels; Historische Einleitung in die Theorie motus.

2. N a t u r w i s s e n s c h a f t l i c h e S e k t i o n . (3 J a h r e s k u r s e . ) H e i m , Vorstand. 1. J a h r e s k u r s . R u d i o: Höhere Mathematik.

H a n t z s c h : Unorganische Chemie; Chemisch-analytisches Praktikum.

K e n n g o t t : Mineralogie. C r a m e r : Allgemeine Botanik. Frey: Zoologie.

D i e f o l g e n d e n z w e i J a h r e s k u r s e . H a n t z s c h : Chemischanalytisches Praktikum ; Chemie der Benzolderivate. L n n g e : Chemischtechnisches Praktikum; Fabrikation chemischer Produkte. H e u m a n n : Untersuchung der Lebensrnittel. T r e a d w e l l : Analytische Chemie.

S c h n e e b e l i : Chemische Physik ; Physikalisches Praktikum. W o l f e r : Einleitung in die Astronomie. K e n n g o t t : Bestimmen der Minerale.

H e i m : Allgemeine Geologie. C r a m e r : Pflanzenpathologie ; Mikroskopische Uebnngen. H e i m und S c h r ö t e r :
Seminaristische Uehungen.

G r r n b e n m a n n : Mikroskopische Physiographie der Gesteine ; Ausgewählte Kapitel der physikalischen Krystailographie. S c h r ö t e r : Pflanzengeographie; Die Alpenflora; Die Vegetation der Schweiz. J ä g g i : Ausgewählte Pflanzenfamilien. Frey: Zoologie der Vorwelt. C. Keller: Anatomie und Physiologie des Menschen. W e i l e n m a n n : Klimatologie.

6. Allgemeine philosophische und staatswirthschaftliche Ahtheilnng. Platter, Vorstand. A. M a t h e m a t i s c h e , n a t u r w i s s e n s c h a f t l i c h e und t e c h n i s c h e F ä c h e r . 1. M a t h e m a t i k . B e y e l : Centralrojektion , Transformationen, Axonometrie ; Projektivische Geometrie ; äs Imaginäre in der Geometrie: Rechenschieber, Planimeter mit Uebungen. G r o h H: Elemente der ebenen und sphärischen Trigonometrie mit Uebungen. J. K e l l e r : Elemente der darstellenden Geometrie; Ebene nnd sphärische Trigonometrie mit Uebungen ; Theorie der Centralprojektion und Projektivität. K r a f t : Die Ausdehnungslehre Grassmann's vom praktischen Standpunkte aus. R e b s t e i n : Methode der kleinsten Quadrate; Die Anfgahen der Gradmessung. R u d i o: Ausgewählte Kapitel der Zahlentheorie. V a c a t: Algebra, I. Theil ; Algebre, lte partie ; Trigonométrie rectiligne et spherique. W o l f :

S

1099 Historische Einleitung in die Theorie motus. W o l f e r : Methode der kleinsten Quadrate, Interpolationsrechnung, numerische Differentiation und Integration.

2. N a t u r w i s s e n s c h a f t e n . C o n s t a r n : Physikalische Chemie (Thermo-chemie) ; Geschichte der Chemie. G r a m e r : Pflanzenpatbologie ; Mikroskopische Hebungen. Frey: Zoologie (niedere Thiere); Zoologie der Vorwelt. G o l d s c h m i d t : Chemie der Pyridinderivate (Alcaloïde); Theorie der organischen Farbstoffe. G r a b e n m a n n : Mikroskopische Physiographie der Gesteine; Ausgewählte Kapitel der physikalischen Krystallographie. H e i m : Allgemeine Geologie ; Technische Anwendungen der Geologie. Jäggi: Ausgewählte Pflanzenfamilien. C.Keller: Anatomie und Physiologie des Menschen; Thiergeographie. K e n n g o t t : Mineralogie; Bestimmen der Minerale. K o p p : Hydrodynamik. C. MayerE y m a r : Paläontologie IL; Stratigraphie IL S c h ä r : Toxikologie; Physiologische Chemie. S c h n e e h e l i : Experimentalphysik. S c h o c h : Allgemeine Entomologie und Biologie der Insekten. Seh r ö t e r : Pflanzengeographie; Die Vegetation der Schweiz; Die Alpenflora; Technische Botanik. S t ö ß e l : Ausgewählte Kapitel aus der neuesten Geschichte der Physik. S t u t z : Geologie der Schweiz. T r e a d w e 11 : Gasanalyse ; Analytisches Colloquium. W e i l e n m a n n : Klimatologie. H. v. W y ß : Physik der Molekularkräfte.

3. T e c h n i s c h e F ä c h e r . B a r b i e r i : Photographie; Photographischea Praktikum; Mikro-photographische Uebungen. G ü s t e r : Ausgewählte Kapitel aus der persönlichen und öffentlichen Gesundheitspflege.

D e n z i e r: Ausgewählte Kapitel über Berechnung und Konstruktion dynamo - elektrischer Maschinen; Elektrische Beleuchtungsanlagen I.

Grete: AgrikulturchemischeUntersnchungsmethoden. K r ä m e r : Kritische Darstellung der Feldsysteme. S t a m b a c h : Praktische Geometrie.

S t e h l e r : Alpwirthschaft. S t e i g e r : Agriknlturchemische Untersnchnngsmethoden mit besonderer Berücksichtigung der Untersuchung landwirtschaftlich wichtiger Produkte. T o b l e r : Télégraphie und Téléphonie.

B. Philosophische u n d s t a a t s w i r t h s c h a f t l i c h e Vorl e s u n g e n . 1. S p r a c h e n und L i 11 er a t u r e n. B a u m g a r t n e r : Deutsche Sprache; Englischer
Elementarkurs; Washington Irving; Lectures ou Shakespeare. D r o z : Cours de langue française ; Exercices d'après la grammaire d'Otto; Lecture de morceaux choisis; Exercices supérieurs ; Le théâtre français de 1852 à 1886 ; Causeries sur les livres nouveaux (8e série). P i z z o : Cours élémentaire de langue italienne ; Sintassi italiana; Esercizi di lingua, lettura, traduzioni; Storia della letteratura italiana dal 1815 al 1870 collegata a quella del risorgimento nationale; Torquato Tasso e i suoi tempi; con lettura e spiegazione di brani della Gerusalemme e di altre opere. S t i e f e l : Aasgewählte Dramen Shakespeare's; Die Literaturperiode Heine-Platen-Lenan ; Schiller als Dramatiker und als politischer Dichter. V e t t e r : History of English Prose-literature in thè XVIII Century; Milton's poetical works (sélections) read and explained.

2. H i s t o r i s c h e und p o l i t i s c h e Wissenschaften. Charton: Science financière (Budgets et impôts) ; Economie industrielle (Direction des entreprises industrielles); Economie surale. F ick: Wechselrecht.

H u n z i k e r : Ausgewählte Kapitel aus der allgemeinen Pädagogik.

K o z a k : Ueber Sozialpolitik und Arbeiterversicherung; Neuere Krgebnisse der Moralstatistik. K r e y e n b ü h l : Ueber Prinzip, Methode und

1100 System der Philosophie. Meili: Das Eisenbahn-, Telegraphen- und "Mephonrecht (unter Benützung des Grundrisses, Leipzig 1888) ; Das Rechtstrieb- und Konkursgesetz der Schweiz. Oechsh: Schweizerische Kulturgeschichte; Dia schweizerische Demokratie: I. Allgemeines, Gemeinden und Kantone. P e t i t : Géographie commerciale : Belgique ; Chine ; Révolution française : La Convention (1792--1795). P l a 11 e r : Grundlehren der Nationalökonomie ; Finanzwissenschaft. Rah n: Kunstgeschichte des Alterthums ; Lionardo, Eafael und Michelangelo; Geschichte der Glasmalerei mit besonderer Berücksichtigung der Schweiz.

S c h m i d t : Nationalökonomie des Landbaues(Agrar-Geschichte, -Statistik und -Politik). S t e i n : Geschichte und Kritik der materialistischen Weltanschauung ; Geschichte der antiken Philosophie; Die Pädagogik des Alterthiims und des Mittelalters; Philosophisch-pädagogische Uebungen, verbanden mit Vorträgen. S t e r n : Geschichte der französischen Revolution; Das Leben Cavonr's nnd die Einheitsgeschichte Italiens; Historische Hebungen (auf dem Gebiete der neuern Geschichte). S t o l l : Die Kulturländer des voreuropäischen Amerika; Geographie von Afrika. T r e i c h 1er: Allgemeine Rechtslehre.

3. K ü n s t e . Keisor: Uebungen im Modelliren der Ornamentik und des Steinschnittes. Stadier: Ornamenten zeichnen und Dekoration ; Landschaftszeichnen. W e r d m ü l l e r : Figurenzeichnen.

C . M i l i t ä r w i s s e n s c h a f t e n . A f f p l t e r : Allgemeine Waffenlehre; Permanente Befestigung; Das Schießen der Infanterie: Schießtheorie, Schießübungen. B e c k e r : Hilitärtopographie mit Hebungen.

G e i s e r : Innere Ballistik. R o t h p l e t z : Schlachten des Alterthums, des Mittelalters und der Neuzeit bis Napoleon I.

Das Schuljahr 1889/90 beginnt mit dem 7. Oktober 1889.

Die Vorlesungen nehmen den 15. Oktober ihren Anfang.

Anmeldungen znr Aufnahme sind schriftlich bis spätestens den 1. Oktolber an die Direktion einzusenden. Dieselben sollen die Fachschule und den Jahreskurs, in welcher der Bewerber einzutreten wünscht, und die Bewilligung von Eltern oder Vormund, sowie die genaue Adresse desselben enthalten.

Beizulegen ist ein Altersansweis (für den Eintritt in den ersten Jahreskurs der Fachschule ist das zurückgelegte 18. Altersjahr erforderlich), Paß oder Heimatschein und
ein Sittenzeugniß, sowie Zeugnisse über wissenschaftliche Vorbereitung und allfällige praktische Berufsthätigkeit.

Der Aufnahmeprüfung vorgängig ist die reglementarische Einschreibegebühr von Fr. 5 auf der Kanzlei des schweizerischen Schulrathes zu erlegen.

Die Aufnahmsprüfungen beginnen den 7. Oktober. Ueber die bei denselben geforderten Kenntnisse oder die Bedingungen, unter welchen Dispens von der Prüfung gestattet werden kann, gibt das Regulativ der Aufnahmsprüfangen Aufschluß.

Programm und Aufnahms-Regulativ sind durch die Direktionskanzlei zu beziehen.

Z ü r i c h , den 9. August 1889.

Der Direktor des eidg. Polytechnikums: Bitter.

1101

Eidgenössisches Polytechnikum in Zürich.

In Anwendung von Art. 7 des Regulativs für die Diplomprüfungen ·wird hiemit bekannt gemacht, daß der schweizerische Scbulrath auf Antrag der betreffenden Lehrerkonferenzen nachfolgenden, in alphabetischer Reihenfolge aufgeführten Schülern des Polytechnikums Diplome ertheilt hat.

1) Diplom als Maschineningenieur.

1) Herrn Baer, Ernst, von üttwyl (Thurgau).

Blanc, Edouard, von Genf.

2) Boissonnas, Jean, von Genf.

3) Cariasi, Jean, von Bukarest.

4) Carpani, Attilio, von Mailand.

5) Egan, Edward, von Nagy-Varad (Ungarn).

6) Franchi, Camille, von Broscia.

7) Gautsohi, Albert, von Reiuach.

§> Hoffet, Paul, von Ilzach (Elsaß).

9) Kaufmann, Samuel, von Berlad (Rumänien).

.10) Kernen, Gustav, von Heutigen (Bern).

11) 12) Kühne, Karl Eduard, von Budapest.

13) Langenstein, Josef, von ßanspach (Elsaß).

14) Martel, Viktor, von Schlettstadt (Elsaß).

15) v. Murait, Leonhard, von Zürich.

Osterwalder, Konrad, von Kurzdorf (Thurgau).

16) Prochazba, Anton, von Mlcehost (Böhmen).

17) Pugni, Carlo, von Mailand.

18) Ueminger, Arthur, von Schaffhausen.

19) 2) Diplom als technischer Chemiker.

20) Herrn Barbezat, Charles, von Bayards (Neuenburg).

21) ,, Dzierzgowski, Simou, von Plock (Rußland).

Egger, Gabriel, von Freiburg (Schweiz).

22) Hirsch, Ezechiel, voii Bukarest.

23) Kohn, Leopold, von Czenstochau (Rußland).

24) Likiernik, Arthur, von Warschau.

25) Meyer, Albert, von Schaffhausen.

26) Miolati, Arthur, von Mantua.

27) Moraczewski, Waclaw, von Warschau.

28) Obregia, Anastase, von Jassy (Rumänien).

29) Rey, Hermann, von Aarau.

30) Stöcker, Hermann, von Zürich.

31) 32) Werner, Alfred, von Mülhausen.

3) Diplom als Forstwirth.

33) Herrn Barras, Paul, von Bulle (Freiburg).

34) Henne, August, von Sargans (St. Gallen).

35) Menghetti, Eugenio, von Misox (Graubünden).

36) Müller, Emanuel, von Altorf (Uri).

37) Muret, Ernest, von Morges (Waadt).

38) Yersin, Jean, von Kongemont (Waadt).

1102 4) Diplom als Fachlehrer in naturwissenschaftlicher Richtung, 39) Herrn Burri, Robert, von Malters (Luzern).

Z ü r i c h , den 3. August 1889.

Der Präsident des Schweiz. Schulrathes H. Blculer.

Bekanntmachung.

Revision des schweizerischen Zolltarifs.

Die schweizerische Bundesversammlung hat in ihrer letzten Dezembersession folgendes Postulat aufgestellt: ,,Der Bundesrath wird eingeladen, rechtzeitig eine Revision des Zolltarifs anzubahnen und über dieselbe Bericht und Antrag vorzulegen."

Um in den Stand gesetzt zu werden, die Vorarbeiten zu dieser Tarifrevision sobald wie möglich beginnen zu können, läßt das unterzeichnete Departement an alle hiebei interessirten Kreise der Industrie, der Landwirtschaft, des Handels und der Gewerbe die Einladung ergehen, allfällige Begehren um Aenderung einzelner Tarifpositionen mit zudienender, aber kurzer Begründung und bestimmt formulirten Anträgen beförderlichst einreichen zu wollen.

Es wird hiebei bemerkt, daß eine gleichlautende Einladung; direkt an die Eantonsregierungen, sowie an den Vorort des schweizerischen Handels- und Industrievereins, an das Landwirthschaftsdepartement zu Händen der landwirtschaftlichen Kreise und an den Centralvorstand des schweizerischen Gewerbevereins ergangen ist, welche Behörden und Vorstände in erster Linie dazu berufen erscheinen, daherige Petitionen von Angehörigen des betreffenden Kantons, beziehungsweise der betreffenden Berufsklassen entgegenzunehmen und dieselben in Form einer Kollektiv vorläge an die Zollbehörde weiterzuleiten.

Als Schlußtermin für diese Eingaben ist der 31. August 1889 festgesetzt.

B e r n , den 17. April 1889.

Schweiz. Zolldepartement.

1103

Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes, As 138, vom 17. August 1889.

Kechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Fabrik- und Handelsmarken. Post. Bekanntmachung betreffend Reservoiranlage für Petroleum bei der Station Arth-Goldau. Bilanz pro 1888 der Lebensversicherungsgesellschaft ,,Germania" in New-York, de» ,,Soleil-Sécurité Générale" und der ,,Compagnia d'assicurazione di Milano". Auszug aus dem Handelsbericht pro 1888 des Schweiz.

Konsuls in Frankfurt a. M. Telegramme.

JVs 139, TOM 20. August 1889.

Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Einfuhr von Branntwein etc. im Juli. Wochensituation der Schweiz. Emissionsbanken. Erfindungspatentliste. Italienische Weine.

JV° 140, vom 22. August 1889.

Abhanden gekommene Werthtitel.

Handelsregistereinträge.

Fabrik- und Handelsmarken. Post, Bilanz pro 1888 der ,,Northern Assurance Company" und der ,,Düsseldorfer allgemeinen Versicherungsgesellschaft". Zollwesen : Vereinigte Staaten von Nordamerika ; Philippinen-Inseln. Musikalische Instrumente in Rußland. Telegramme. Situation ausländischer Banken.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1889

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

36

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.08.1889

Date Data Seite

1075-1103

Page Pagina Ref. No

10 014 514

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.