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Verfügung der Eidgenössischen Schätzungskommission, Kreis 6 vom 2. Februar 2022 in Sachen BLS Netz AG, Genfergasse 11, 3001 Bern (Enteignerin) gegen Grundeigentümer:innen der Liegenschaft Köniz Gbbl. Nr. 2005 sowie 2. (...)

(...)

12. (...)

Enteignete betreffend Enteignungsverfahren Köniz-Gbbl. Nr. 2005 (ESchK 006-0002-2019) Der Vizepräsident der Eidgenössischen Schätzungskommission, Kreis 6 verfügt 1.

Die mit Verfügung vom 2. Oktober 2019 verfügte Sistierung des Verfahrens Nr. 19/2 (87655), neu geführt unter der Nr. 006-0002-2019, wird aufgrund des Abschlusses der Bauarbeiten aufgehoben und das Enteignungsverfahren wird fortgeführt.

2.

Aufgrund des altershalben Ausscheidens von Rechtsanwalt Samuel Lemann als bisheriger Präsident der ESchK Kreis 6 wird das Verfahren neu vom Vizepräsidenten Mathias L. Zürcher geführt.

3.

Die Parteien werden aufgefordert, innert 30 Tagen seit Zustellung resp. Publikation dieser Verfügung allfällige Beweismittel einzureichen und Beweisanträge zu stellen.

4.

Die Enteignerin wird aufgefordert, innert 30 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung der ESchK mitzuteilen, wann die Bauarbeiten definitiv abgeschlossen wurden.

5.

Die Enteigneten erhalten Gelegenheit, innert 30 Tagen seit Zustellung resp.

Pubikation dieser Verfügung der ESchK Forderungen für allfällige Schäden im Zusammenhang mit den Bauarbeiten zu benennen, zu begründen und zu belegen.

6.

Die Enteigneten werden aufgefordert, innert 30 Tagen seit Zustellung resp.

Publikation dieser Verfügung der ESchK mitzuteilen, wie viele Personen an der Schätzungsverhandlung teilnehmen werden.

2022-0170

BBl 2022 236

BBl 2022 236

7.

Diese Verfügung wird aufgrund der Vielzahl an Grundeigentümern (90 an der Zahl) gestützt auf Artikel 36 lit. c VwVG im Bundesblatt und im Anzeiger Region Bern amtlich publiziert. Sie wird zudem der Enteignerin und den Enteigneten 2 bis 12 eingeschrieben eröffnet.

2. Februar 2022

Eidgenössische Schätzungskommission, Kreis 6 Der Vizepräsident: Mathias L. Zürcher, Rechtsanwalt

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