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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, Fuhrwerke der Infanterie.

betreffend die

(Vom 15. März 1889.)

Tit.. !

Nach Tafel II der Militärorganisation vom 13. Wintermonat 1874 gehören zu einem Infanteriebataillon folgende Fuhrwerke: Zugpferde.

2 Halb-Caissons 4 l Fourgon .

.

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.

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. 3 1 Bagagewagen .

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.

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.

.

. 2 2 Proviantwagen .

.

.

.

.

. 4 6 Fuhrwerke mit

13 Pferden.

Das Bundesgesetz betreffend Suspendiruug einzelner Bestimmungen der Militärorganisation vom 21. Februar 1878 verfügte in Art. 1: ,,Von der Herstellung von Proviant- und Bagagewagen nach besonderer Ordonnanz wird Umgang genommen."

Danach wurde die Hälfte der hievor erwähnten Fuhrwerke nicht erstellt, sondern man verließ sich auf die Requisition im Falle einer Mobilmachung.

Ebenso schlimm sieht es mit der ändern Hälfte der Fuhrwerke, den Caissons und dem Fourgon, aus. Die gegenwärtig vorhandenen sind altmodige und schwerfällige Transportmittel, die ihrer Zweck-

618 bestimmung angesichts der erhöhten Bedürfnisse (z. B. Patronenzahl) und der erhöhten Anforderungen an die Beweglichkeit der Infanterie in keiner Weise mehr genügen.

Will man die seit Erlaß der Militärorganisation angeschafften größern Kochgeschirre und Decken den Bataillonen nachführen, so sind außer d e n .

.

.

6 Fuhrwerken m i t 1 3 Pferden ferner nothwendig geworden: f ü r d i e Küchen .

.

.

l Fuhrwerk ,, 2 ,, f ü r d i e Decken .

.

.

2 Fuhrwerke _ 4 ,, somit im Ganzen .

9 Fuhrwerke mit 19 Pferden.

Das schweizerische Infanterieregiment hai; demnach an Fuhrwerken und Pferden : 1. Beim Bataillon.

a. N a c h G e s e t z : Fuhrwerke.

Ordonnanz.

Regimentsstabfourgon .

.

. l Bataillonsfuhrwerke .

.

. 9 Total nach Gesetz .

.

. 10 b. W e n n K U c h e n g e r ä t h e u n d Decken n a c h g e f ü h r t werdensollen.

.

. --

Zugpferde.

Requisition.

-- 9 9

2 39 41

9

18

-- 18

12 71

2. Im Divisionspark.

Halbcaissons

.

.

.

.

6 16

34~ Das deutsche Infanterieregiment von drei Bataillonen hat folgende Transportmittel :

Regimentsstab : Große Bagage: *) Stabspackwagen .

.

.

Lebensmittelwagen .

.

.

.

.

.

.

Uebertrag

Fuhrwerke.

Zahl.

Pferde.

l l 2

2 2 4

*) Kleine Bagage = was die Truppe im Gefecht bedarf-, große Bagage = was sie erst im Quartier und Bivouak nothwendig hat.

619 Uebertrag Für Bataillone: Kleine Bagage: Medizinwagen .

.

.

.

Kompagniepatronenwagen .

.

Große Bagage: 'Stabspackwagen .

.

.

Kompagniepackwagen .

.

Lebensmittelwagen .

.

.

2

4

.

.

.

.

3 12

6 24

.

.

.

.

.

.

3 12 12

6 24 24

44

~88~~

12

24

12 . 12

24 24

36

72

. Für die e i n z e l n e n K o m p a g n i e n in obigen Inbegriffen: Kleine Bagage: Kompagniepatronenpackwagen .

.

.

Große Bagage : Kompagniepackwagen .

.

.

.

Lebensmittelwagen .

.

.

.

.

Bin französisches Infanterieregiment führt mit sich : Wagen.

Pferde.

.

4 3 l · -- -- l 17 3

4 12 2 12 3 4 17 6

.

.

.

.

l 4 3 3

2 8 6 6

.

.

4 6 50

8 12 102

Bagages:

2weiräderige Packwagen .

.

.

Patronenwagen .

.

.

.

.

Schanzzeugwagen .

.

.

.

Packpferde f ü r Schanzzeug .

.

Packpferde f ü r Medizinkasten .

.

Regimentswagen mit Montirungsstücken Regimentswagen mit Lebensmitteln Marketenderwagen .

.

.

.

I. S t a f f e l : Sanitätskarren .

.

.

.

.

Küchenkarren .

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Proviantkarren .

.

.

.

.

Stabskarren .

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.

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II. S t a f f e l : Bagagekarren .

.

.

.

.

Reservekarren .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

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Ueber die Gewichtsverhältnisse einzelner Fuhrwerke und deren Belastung führen wir zur Vergleichung Folgendes an: Bezeichnung des Fuhrwerks.

Gewicht Gewicht Totaldesselben di. Ladung Gewicht Kg.

Kg.

Kg.

Per Pferd Kg.

Schweiz. Inf. Halbcaisson 2sp. 597 507 1104 552 Schweiz. Inf. Fourgon 3sp.

934 548 1482 494 Schweiz. Inf. Requis. Bagagewagen 600 575 1175 587,6» Schweiz. Inf. Requis. Proviantwagen .

.

.

.600 1000 1600 800 Schweiz. Inf. Requis. Küchenwagen .

.

.

.600 731 1331 665,5» Schweiz. Inf. Requis. Deckenwagen mit 400 Decken für Va Bataillon .

.

.600 900 1500 750 Schweiz. 8 cm-Geschütz, 6sp.

-- -- 1762 294 Schweiz. 8cm-Caisson .

.

-- -- 2195 366 Schweiz.

Batterierüstwagen, 4spännig .

.

.1070 479 1549 388 Schweiz. Parkrüstwagen, 4sp. 1070 535 1605 401 Bin «deutscher 2spänniger Bagagewagen hat ein Gewicht von 550 kg. und ist mit 400 kg. belastet, Zuglast per Pferd 475 kg.

Ein 4spänniger Bagagewagen hat ein Bigengewicht von 1000 kg.

Nach Bronsart beträgt die Belastung eines 4spännigen Proviantwagens mit Lebensrnitteln 17 Zentner = 850 kg., Gewicht des geladenen Wagens 1850 kg., per Pferd = 463 kg. Bei Wagen, welche in die -Fuhrparkkolonne eingestellt werden, könne man auf 20 Zentner gehen. Zuglast incl. Wagen per Pferd demnach 500 kg.

Aus diesen Angaben geht unzweideutig hervor, daß unsere Infanterie, selbst wenn man die um 2I& geringere Stärke der Bataillone in Anschlag bringt, bei Weitem nicht so mit Fuhrwerken und Pferden ausgerüstet ist, als wie die Iofani;erien anderer Staaten.

Ja, es ist geradezu auffällig, welche weit geringem Lasten man anderwärts dem einzelnen Pferde zumuthet. Und doch sollte man meinen, das umgekehrte Verhältniß hätte in unserm wenig ebenen Lande, wo sozusagen kein Tagemarsc-h ohne große Steigungen zurückgelegt werden kann, Platz zu greifen.

Zu beachten ist auch, daß unsere Infanteriefuhrwerke mit ihrer Belastung dem Pferde eine weit größere Last zumuthen, als dies selbst von den Batteriereserve- und Parkfuhrwerken unserer Artillerie der Fall ist.

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Dazu kommt, daß unsere Caissons und ganz besonders die Fourgons nicht nur schwer, sondern sehr unlenksam sind und daß sie beim geringsten Unfälle, ja selbst nur bei schlechten Wegen die Marschstraßen verstopfen.

In den landesüblichen Fuhrwerken, auf die man nach Bundesgesetz vom 21. Februar 1878 theilweise angewiesen ist, findet man durchaus nicht den gewünschten Ersatz, weil die Verpackung auf Leiterwagen schwierig ist und weil auch diese Fuhrwerke nicht leicht sind, abgesehen davon, daß sie sich nicht überall in genügender Zahl vorfinden.

Die Infanterie hat daher schon lange darnach gestrebt, neue, bessere Fahrzeuge zu erhalten.

Sie machte dafür, abgesehen von der geringen Eignung unserer Ordonnanzfuhrwerke, noch den Umstand geltend, daß diese Fahrzeuge zum Theil noch mangeln, z. B. im Park, und zum Theil ohnehin durch neue ersetzt werden müßten, z. B. in der Landwehr.

Statt nun solche Anschaffungen zu machen, schien es weit vortheilhafter, die dem Park fehlenden Fuhrwerke den Landwehrbeständen und die der Landwehr fehlenden dem Auszuge zu entnehmen und dnfüi- den Auszug nach und nach mit Fuhrwerken neuer Ordonnanz auszurüsten.

Zudem hängt das allgemeine Bestreben nach Erleichterung des Infanteriesoldaten mit dem Fuhrwesen zusammen.

Um nur ein Beispiel zu erwähnen, so beruht die Mehrbelastung unserer Infanterie zum Theil eben in dem Umstände, daß im Frieden ein zweites Paar Beinkleider von l kg. Gewicht und ein zweites Paar schwerer, wieder weuigstens l kg. wiegender Schuhe herumgetragen wird. Für einen Feldzug dürfte das abgetragenere Paar Beinkleider wohl zurückgelassen und wie auch das zweite Paar Schuhe durch einen nachzuführenden Montirungsvorrath ersetzt werden.

Eine Spezialkommission, bestehend aus den Herren Obersten Wieland, Isler, Gressly, Sulzer, Major Stiegeier, Traininspektor Büfgi und Major Dasen, hat denn nun auch nach längern Verhandlungen und Proben eine Lösung gefunden, die eine glückliche genannt werden darf.

Sie schlägt ein einheitliches zweispänniges Fuhrwerk voi-, in der Form eines Brücken-(Plan-)wagens, mit Beibehaltung des bisherigen Ordonnanzrades. Das Fuhrwerk hat unterlaufende Vorderräder und ist leicht zu wenden und trotz seines 730 kg. betragenden Gewichtes vermöge seiner hohen Räder und seiner starken Federn leicht auch in schwierigem Terrain zu bewegen ; im Ge-

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wicht kann wahrscheinlich noch eine Reduktion stattfinden. Auf solchen mit Blacheu zu versehenden Fuhrwerken, könnten die nach.zuf Uhren den Gegenstände nach Belieben verpackt werden.

Der große Uebelstand, den unser gegenwärtiger Fourgon bietet, daß er zugleich Gegenstände enthält, welche zum Gefechtstrain gehören wie Sanitätsausrüstung und Werkzeuge, und solche, welche in rückwärtige Staffeln gehören, wie Quartiermeisterkiste (Kasse), Büchsenmacher-, Schneider-, Schusterkiste, würde in Zukunft durch zweckmäßigere Gruppirung vermieden.

Ja, auf diesem Einheitsfuhrwerke könnte ganz gut auch Infanteriemunition verladen werden, welche ja in Caisson und Kisten verpackt ist. Vorgenommene Versuche haben sogar ergeben, daß auf das neue Fuhrwerk lls mehr Patronen als in einem Caisson (18,000 statt 12,000) verladen werden könnten. Das neue Fuhrwerk böte den Vortheil, daß wir, wie aadere Armeen, den einzelnen Kompagnien ihre Fuhrwerke anweisen könnten.

Endlich wäre das neue Fuhrwerk weit zweckmäßiger für den Verwundetentransport, als Leiterwagen es sind -- der Fourgon ist dafür gar nicht zu gebrauchen. -- Es ist von großem Vortheil, jedes Fuhrwerk für den Verwundetentransport verwenden zu können, da die leer zurückgehenden Patronen- und Lebensmitlelwagen oft eine willkommene Gelegenheit zur Weitersehaft'ung von Verwundeten bieten.

Die Frage, ob das einheitliche Infanteriefuhrwerk nicht auch an Stelle der Halbcaissons treten könne, ist noch eine offene.

Es wäre freilich von Vortheil, mehr Patronen, als das Caisson aufnehmen kann, verpacken zu können, und hätte es seinen unverkennbaren Vorzug, die Einheitlichkeit de» Fuhrwerks auch auf die für den Munitionstransport bestimmten Fahrzeuge ausdehnen zu können. Anderseits dürfte ein mehr militärisches Fuhrwerk mit Vorder- und Hinterwagen und mit unterlaufenden Vorderrädern für den taktischen Gebrauch und für den Fall, daß das ganze Fuhrwerk nicht mehr untergebracht werden könnte, doch auch seine Vortheile bieten.

Zudem ist ein mit Kasten versehenes Fuhrwerk verschließbar, während der Einheitswagen mit seiner Blache es nicht ist.

Es hat jedoch die Lösung dieser Frage weit weniger Eile als die Ersetzung des Fourgons und es ist die Redaktion des Gesetzentwurfes so gehalten, daß der Uebergang z,u einem neuen Fuhrwerke jederzeit auf dem Wege der Verordnung vor sich gehen kann.

Wir beschränken uns deshalb dermalen darauf:

623 a. die Beseitigung des dreispännigen Fourgons und Ersetzung durch zwei zweispännige Einheitswagen, b. die Ersetzung der drei zweispännigen Bagage- und FourageRequisitionswagen durch drei zweispännige Einheitswagen vorzuschlagen.

Wir würden demnach außer den beiden Patronenwagen fünf zweispännige Fuhrwerke erhalten, die beliebig verpackt und vertheilt werden könnten, je nachdem man vorziehen würde, die Fuhrwerke auf die beiden Staffeln des Gefechtstrains, beziehungsweise auf den Verpflegungs- und Bagagestaffel, oder aber auf die Kompagnien l für den Bataillonsstab, je l für jede Kompagnie zu vertheilen.

Im erstem Falle erhielten wir etwa in den Gefechtstrain I. Staffel die beiden Munitionswagen und einen Einheitswagen, dessen Eigengewicht . 730 Sanitätsmaterial .

. 182 Schanzwerkzeug .

. 143 1055 kg., per Pferd 527 kg.

Drei Einheitswagen in den Gefechtstrain II. Staffel mit Lebensmitteln belastet: Eigengewicht je .

. 730 Lebensmittel je .

. 700 1430, per Pferd 715 kg.

Den 5. Wagen mit dem Offiziersgepäck in den Bagagetrain : Eigengewicht .

.

. 730 Bagage .

.

.

.5 7 5 1305, per Pferd 652 kg. u. s. w.

Im Friedensverhältniß, d. h. so lange, als die Privatwagen nicht bepackt sind, können diese fünf Fuhrwerke sehr wohl auch für den Transport der Küchen und Decken ausreichen. Im Felde aber müßten hiefür Wagen requirirt werden. Es würde indessen ein Wagen für den Transport der Decken eines kriegsstarken Bataillons nicht ausreichen, sondern es müßten dafür zwei Zweispänner in Aussicht genommen werden, wie dies auch hievor bereits geschehen- ist, während ein Zweispänner zur Nodi für die Küchen ausreicht.

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Wir erhielten somit: a. O r d o n n a n z f u l i r w e r k e .

2 zweispännige Munitionswageu .

. 4 Pferde.

5 Einheitskompagniewagen 10 ,, fl b. R e q u i s i t i o n s f u h r w e r k e .

3 zweispännige Bagage- (z. B. Deckenund Küchen-)wagen .

10 Fuhrwerke.

6

,,

20 Pferde.

Nach Tabelle II der Militärorganisation hätten wir allerdings nur 6 Fuhrwerke mit 13 Pferden. Zieht man aber in Betracht, daß die inzwischen den Bataillonen als Korpsmaterial zugetheilten Decken und Küchengeräthe 3 Fuhrwerke mit 6 Pferden beanspruchen, so beträgt die eigentliche Vermehrung gegenüber dem tatsächlichen Zustande nur l Fuhrwerk und l Pferd und diese wird bedingt durch die Ersetzung des dreispännigen Fourgons durch 2 zweispännige Ordonnanzfuhrwerke.

Die Kosten eines Einheitswagens werden zu Fr. 750 veranschlagt. Für die 104 Bataillone des Auszugs wären 520 Wagen nothwendig zu Fr. 750 = Fr. 390,000. Blachen und Geschirre können aus den ordentlichen Krediten beschafft werden. Es sind nämlich die Geschirre für die bisher gesetzlich vorgesehenen 13 Zugpferde vorhanden, so daß nur per Bataillon ein Brustblattgeschirr für das 14. Pferd zu beschaffen und die drei Kummetgeschirre des Fourgons aus den Schulbeständen gegen Brustblattgeschirre auszutauschen wären, sofern man nämlich alle fünf vom Bocke aus zu leitenden Wagen mit gleichgeschirrten Pferden bespannen gvvill, was wünschenswerth wäre.

Die Räder und Achsen des Fourgons, letztere ohne allzu große Kosten, könnten allerdings Verwendung finden und würden damit an 104 Einheifswagen je Fr. 200 erspart. Wir ziehen aber vor, die Fourgons als Fahrmaterial für den Train einstweilen zu behalten. Ohnedies könnte aus Rücksichten der Bereitschaft ein Theil nicht zerlegt werden, bis die letzten Fuhrwerke erstellt wären.

In den bisherigen Budgets sind für Ergänzung der Fuhrwerke der Infanterie Fr. 50,000 aufgenommen. Würde die aus dieser Vorlage resultirende Ausgabe von rund Fr. 400,000, wie wir beabsichtigen, auf vier Jahre vertheilt, so müßte der betreffende Büdgetposten für ebensolange auf Fr. 100,000 erhöht werden.

625 Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 15. März 1889.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Hammer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

(Entwurf)

Bundesgesetz betreffend

die Fuhrwerke der Infanterie.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 15. März 1889, beschließt: Art. 1. Das Infanteriebataillon führt folgende Fuhrwerke mit sich: a. O r d o n n a n z f u h r w e r k e : Zugpferde.

2 zweispännige Munitionswagen .

.

. 4 5 zweispännige Wagen für Korpsausrüstung, Bagage und Proviant .

.

.

.10 b. Requisi t i o n s f u h r w e r k e : 3 Zweispänner .

.

.

.

.

l U Fuhrwerke.

.

6 20

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Art. 2. Tafel II der Militärorganisation vom 13. November 1874 wird obigen Bestimmungen gemäß abgeändert.

Art. 3. Der Bundesrath wird beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874 (Amt!. Samml. n. F. l, 116), betreffend die Volksabstimmung über Bundesgesetze uad Bundesbeschlüsse, die Bekanntmachung dieses Bundesgesetzes zu veranstalten und den Beginn der Wirksamkeit desselben festzusetzen.

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend die Fuhrwerke der Infanterie. (Vom 15. März 1889.)

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Jahr

1889

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

12

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.03.1889

Date Data Seite

617-626

Page Pagina Ref. No

10 014 301

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