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Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM): Leistungszuteilungen im Bereich der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie, Teilbereich Pankreasresektion: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Mitteilung des HSM-Beschlussorgans Mit Beschluss vom 31. Januar 2019 (BBl 2019 1492) hat das HSM-Beschlussorgan die Spitalliste im Bereich der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie, Teilbereich Pankreasresektion festgesetzt. Es wurde darauf hingewiesen, dass die nicht berücksichtigten Leistungserbringer eine separate individuelle anfechtbare Verfügung erhalten. Die Bewerbung der Spital Thurgau AG, Standort Münsterlingen, für einen Leistungsauftrag für Pankreasresektion bei Erwachsenen wurde nicht berücksichtigt, was ihr per Verfügung vom 21. Mai 2019 eröffnet und begründet wurde.

Gegen die Verfügung erhob die Spital Thurgau AG beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde mit Urteil vom 20. Januar 2022 abgewiesen und das HSM-Beschlussorgan eingeladen, Ziffer 2 des Dispositivs im Bundesblatt zu veröffentlichen: «Die Beschwerdeführerin darf in sechs Monaten ab Eröffnung dieses Urteils Eingriffe im Bereich der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie ­ Pankreasresektion bei Erwachsenen am Standort Kantonsspital Münsterlingen nicht mehr zulasten der OKP abrechnen.»

7. Februar 2022

Für das HSM-Beschlussorgan Der Präsident: Mauro Poggia

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BBl 2022 259

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