BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
2 Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsgesetz und über die Parlamentsverwaltung
Entwurf
(Parlamentsverwaltungsverordnung, ParlVV) (Verbesserungen der Funktionsweise des Parlamentes, insbesondere in Krisensituationen) Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 27. Januar 20221 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom ...2, beschliesst: I Die Parlamentsverwaltungsverordnung vom 3. Oktober 20033 wird wie folgt geändert: Ersatz eines Ausdrucks Im ganzen Erlass wird «Verwaltungsdelegation» durch «Verwaltungskommission» ersetzt.
Art. 21 Sachüberschrift, Abs. 1, 2 Einleitungssatz und 3 Die Präsidentin oder der Präsident der Verwaltungskommission 1
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BBl 2022 301 Wird im Bundesblatt später veröffentlicht.
SR 171.115
2022-0289
BBl 2022 303
Parlamentsverwaltungsverordnung (Verbesserungen der Funktionsweise des Parlamentes, insbesondere in Krisensituationen)
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BBl 2022 303
Die Präsidentin oder der Präsident der Verwaltungskommission:
In dringenden Fällen kann sie oder er die Befugnisse wahrnehmen, die der Verwaltungskommission bei Personalgeschäften zustehen. Ausgenommen sind die Befugnisse nach Artikel 27 Absatz 1.
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Art. 27 Abs. 1 Bst. c. und d sowie 3 Die Verwaltungskommission ist zuständig für die Begründung, Änderung und Beendigung der Arbeitsverhältnisse: 1
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c.
der Sekretärinnen oder der Sekretäre der ständigen Kommissionen und Delegationen; deren Präsidentinnen oder die Präsidenten sind vorher anzuhören;
d.
Aufgehoben
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II Die Verordnung der Bundesversammlung vom 18. März 19884 zum Parlamentsressourcengesetz wird wie folgt geändert: Ersatz eines Ausdrucks Im ganzen Erlass wird «Verwaltungsdelegation» durch «Verwaltungskommission» ersetzt.
III Die Koordinationskonferenz bestimmt das Inkrafttreten.
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SR 171.211