BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

2 Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsgesetz und über die Parlamentsverwaltung

Entwurf

(Parlamentsverwaltungsverordnung, ParlVV) (Verbesserungen der Funktionsweise des Parlamentes, insbesondere in Krisensituationen) Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 27. Januar 20221 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom ...2, beschliesst: I Die Parlamentsverwaltungsverordnung vom 3. Oktober 20033 wird wie folgt geändert: Ersatz eines Ausdrucks Im ganzen Erlass wird «Verwaltungsdelegation» durch «Verwaltungskommission» ersetzt.

Art. 21 Sachüberschrift, Abs. 1, 2 Einleitungssatz und 3 Die Präsidentin oder der Präsident der Verwaltungskommission 1

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Aufgehoben

BBl 2022 301 Wird im Bundesblatt später veröffentlicht.

SR 171.115

2022-0289

BBl 2022 303

Parlamentsverwaltungsverordnung (Verbesserungen der Funktionsweise des Parlamentes, insbesondere in Krisensituationen)

2

BBl 2022 303

Die Präsidentin oder der Präsident der Verwaltungskommission:

In dringenden Fällen kann sie oder er die Befugnisse wahrnehmen, die der Verwaltungskommission bei Personalgeschäften zustehen. Ausgenommen sind die Befugnisse nach Artikel 27 Absatz 1.

3

Art. 27 Abs. 1 Bst. c. und d sowie 3 Die Verwaltungskommission ist zuständig für die Begründung, Änderung und Beendigung der Arbeitsverhältnisse: 1

3

c.

der Sekretärinnen oder der Sekretäre der ständigen Kommissionen und Delegationen; deren Präsidentinnen oder die Präsidenten sind vorher anzuhören;

d.

Aufgehoben

Aufgehoben

II Die Verordnung der Bundesversammlung vom 18. März 19884 zum Parlamentsressourcengesetz wird wie folgt geändert: Ersatz eines Ausdrucks Im ganzen Erlass wird «Verwaltungsdelegation» durch «Verwaltungskommission» ersetzt.

III Die Koordinationskonferenz bestimmt das Inkrafttreten.

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SR 171.211