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Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Glarus Süd, Schiessplatz Wichlen; Instandstellung Bachbett und Parkplatz vom 14. Februar 2022(Datum des Entscheids)

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 15. Januar 2021 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Projekt zur Instandstellung des Bachbetts und Parkplatzes auf dem Schiessplatz Wichlen unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

22. Februar 2022

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

2022-0496

BBl 2022 401

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