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Bundesbeschluss über das Immobilienprogramm VBS 2022
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Armeebotschaft 2022 des Bundesrates vom 16. Februar 20222, beschliesst:
Art. 1
Immobilienprogramm
Dem Immobilienprogramm VBS 2022 wird zugestimmt.
Art. 2
Bewilligung von Verpflichtungskrediten
Folgende Verpflichtungskredite werden bewilligt:
Mio. Fr.
a.
Sanierung einer Führungsanlage
19
b.
Ausbau und Sanierung der Einsatzinfrastruktur auf dem Flugplatz in Alpnach
18
c.
Hochregallager für Textilien in Thun
62
d.
weitere Immobilienvorhaben 2022
Art. 3
250
Verschiebungen zwischen Verpflichtungskrediten
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) wird ermächtigt, zwischen den Verpflichtungskrediten nach Artikel 2 Buchstaben ac Verschiebungen vorzunehmen.
1
Mittels Kreditverschiebungen dürfen die einzelnen Verpflichtungskredite um höchstens 5 Prozent erhöht werden.
2
1 2
SR 101 BBl 2022 615
2022-0513
BBl 2022 620
Immobilienprogramm VBS 2022. BB
Art. 4
BBl 2022 620
Delegation der Spezifikationsbefugnis
Die Spezifikationsbefugnis für den Verpflichtungskredit nach Artikel 2 Buchstabe d wird an das VBS delegiert.
Art. 5
Indexstände und Teuerungsannahmen
Den folgenden Verpflichtungskrediten liegen die nachstehenden Indexstände zugrunde: 1
a.
Verpflichtungskredite nach Artikel 2 Buchstaben a und c: Stand des Schweizerischen Baupreisindexes, Espace Mittelland vom April 2021 (101,4 Punkte; Oktober 2020 = 100 Punkte);
b.
Verpflichtungskredit nach Artikel 2 Buchstabe b: Stand des Schweizerischen Baupreisindexes, Zentralschweiz vom Oktober 2020 (97,7 Punkte; Oktober 2015 = 100 Punkte).
Die Teuerungsentwicklung ist in den ausgewiesenen Projektkosten nicht berücksichtigt. Teuerungsbedingte Mehrkosten werden in der Regel mit der Kostenbewirtschaftung innerhalb der einzelnen Verpflichtungskredite im Rahmen der budgetierten Kostenungenauigkeit und der allfälligen Kreditverschiebung zwischen Verpflichtungskrediten nach Artikel 3 aufgefangen.
2
Art. 6
Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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