BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

22.008 Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2021 einschliesslich Botschaften zu Wirtschaftsvereinbarungen sowie Bericht über zolltarifarische Massnahmen im Jahr 2021 vom 26. Januar 2022

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gestützt auf Artikel 10 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über aussenwirtschaftliche Massnahmen erstatten wir Ihnen Bericht über die Aussenwirtschaftspolitik 2021. Wir beantragen Ihnen, von diesem Bericht und seinen Beilagen (Ziff. 10.1.1­10.1.8) Kenntnis zu nehmen.

Gleichzeitig unterbreiten wir Ihnen gestützt auf Artikel 10 Absatz 3 des Bundesgesetzes über aussenwirtschaftliche Massnahmen, mit einer Botschaft und dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf eines Bundesbeschlusses zur Genehmigung des Beschlusses Nr. 2/2021 des Gemischten Handelsausschusses Schweiz­Vereinigtes Königreich (Ziff. 10.2.1).

Zudem unterbreiten wir Ihnen den Bericht über zolltarifarische Massnahmen im Jahr 2021 sowie, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf des Bundesschlusses über die Genehmigung zolltarifarischer Massnahmen (Ziff. 10.3), in Anwendung von Artikel 10 Absatz 4 des Bundesgesetzes über aussenwirtschaftliche Massnahmen sowie gestützt auf Artikel 13 Absätze 1 und 2 des Zolltarifgesetzes vom 9. Oktober 1986, auf Artikel 3 des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 2017 über die Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten und auf Artikel 4 Absatz 2 des Zollpräferenzengesetzes vom 9. Oktober 1981.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

26. Januar 2022

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ignazio Cassis Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

2022-0241

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Gesamtübersicht Zielsetzung des Bundesrates für das Jahr 2021 Der Bundesrat setzte sich im Berichtsjahr weiter aktiv für den Erhalt und die Stärkung der regelbasierten multilateralen Welthandelsordnung sowie des bestehenden Netzes von bilateralen Handelsabkommen ein.

Darüber hinaus genehmigte er eine aktualisierte Aussenwirtschaftsstrategie.

Über den Stand der Umsetzung aussenwirtschaftspolitischer Ziele wird der Bundesrat im Geschäftsbericht 2021 ausführlich berichten. Eine vorläufige Beurteilung der Aussenwirtschaftspolitik des Berichtsjahres deutet darauf hin, dass die Ziele im Berichtsjahr weitgehend erreicht worden sind. Eine bedeutende Ausnahme betrifft das institutionelle Abkommen (InstA) mit der EU. Die Bedingungen für einen Abschluss waren für den Bundesrat nicht gegeben. Er entschied, das InstA nicht zu unterzeichnen.

Allgemeine aussenwirtschaftspolitische Lage (Ziff. 1) Die wirtschaftliche Erholung im Nachgang zu den stärksten Auswirkungen der Covid19-Pandemie setzte sich im Berichtsjahr fort. Allerdings sieht sich die Schweiz mit strukturellen Unsicherheiten konfrontiert, insbesondere die sich vertiefende Blockbildung mit ihren jeweiligen Tendenzen zur Abschottung.

Um den Herausforderungen der weltwirtschaftlichen Lage mit einer zeitgemässen Aussenwirtschaftspolitik begegnen zu können, hat der Bundesrat am 24. November eine neue Aussenwirtschaftsstrategie verabschiedet.

Schwerpunktkapitel: Die Covid-19-Pandemie und die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit (Ziff. 2) Die Covid-19-Pandemie hat in den Entwicklungs- und Schwellenländern neben gesundheitlichen und gesellschaftlichen auch schwerwiegende wirtschaftliche Folgen.

Sie akzentuiert bestehende strukturelle Probleme, steigert den Druck auf die öffentlichen Finanzen und lässt den Reform- und Finanzierungsbedarf weiter ansteigen. Die Überwindung der Covid-19-Pandemie und die wirtschaftliche Erholung sind miteinander verknüpft. Die Situation in den Entwicklungs- und Schwellenländern blieb deshalb im Berichtsjahr volatil. Für die Schweiz ist wichtig, dass sich auch diese Länder möglichst rasch von der Krise erholen. Dabei soll die Chance genutzt werden, langfristige strukturelle Veränderungen im Rahmen der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 und des Pariser Übereinkommens zu erzielen. Die wirtschaftliche
Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz leistet mit ihren bilateralen und multilateralen Partnern einen Beitrag zur Bewältigung der Auswirkungen der Krise.

Dieser dient der Stabilisierung der Weltwirtschaft wie auch ihrer längerfristigen Widerstandsfähigkeit. Beides ist im unmittelbaren Interesse der Schweiz.

Wichtige wirtschaftspolitische Entwicklungen mit Bezug zur Aussenwirtschaft (Ziff. 3) Der Bundesrat setzte sich im Berichtsjahr weiter für die wirtschaftliche Überwindung der Covid-19-Pandemie und darüber hinaus für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit 2 / 82

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der Schweiz ein. Hinsichtlich der Versorgungssicherheit im Krisenfall zeigten verschiedene Untersuchungen die Stärken der Schweiz sowie Verbesserungspotential auf. Zur Unterstützung des in besonderem Masse von der Krise betroffenen Tourismussektors schuf der Bundesrat konkrete Instrumente, darunter ein Recovery Programm 2022­2026 für den Tourismus. Weiter tritt der vom Parlament verabschiedete Gegenvorschlag zur «Fair-Preis-Initiative» am 1. Januar 2022 in Kraft. Dadurch sollen Nachteile für schweizerische Unternehmen im internationalen Wettbewerb beseitigt werden. Im Auftrag des Parlaments hat der Bundesrat im Berichtsjahr die Einführung einer Investitionskontrolle in die Wege geleitet.

Wirtschaftsbeziehungen mit der EU (Ziff. 4) Der Bundesrat entschied am 26. Mai im Rahmen einer Gesamtevaluation, das InstA nicht zu unterzeichnen und die Verhandlungen mit der EU zu beenden. Der Bundesrat ist jedoch bestrebt, die bewährte bilaterale Zusammenarbeit fortzuführen. Die Schweiz hat ein grosses Interesse daran, den Zugang zu ihrem wichtigsten Markt im Ausland zu erleichtern und abzusichern. Mit diesem Ziel schlug der Bundesrat unter anderem die Lancierung eines regelmässigen, strukturierten Dialogs mit der EU auf politischer Ebene vor. Zudem prüft er Möglichkeiten eines weiteren autonomen Abbaus von Regelungsdifferenzen. Allerdings werden solche autonomen Massnahmen die gegenseitige Anerkennung gleichwertiger Regeln nicht ersetzen können. Im Hinblick auf eine Fortführung und Entwicklung des bewährten bilateralen Wegs zwischen der Schweiz und der EU wurde der zweite Schweizer Beitrag an ausgewählte EUMitgliedstaaten freigegeben.

Multilaterale Beziehungen (Ziff. 5) Die zwölfte ordentliche WTO-Ministerkonferenz musste wegen der Pandemie erneut verschoben werden. Die vorbereitenden Verhandlungen konzentrierten sich auf wichtige handelspolitische Themen und Herausforderungen im Kontext der Covid-19Krise. Ausserdem wurden die multilateralen Verhandlungen über die Fischereisubventionen substanziell vorangetrieben. Die Schweiz beteiligte sich aktiv an Initiativen zum Themenbereich Handel und Umweltschutz und unterzeichnete damit verbundene Erklärungen. Auch in anderen multilateralen Organisationen, darunter die G20 und die IAO, brachte die Schweiz ihre Positionen erfolgreich ein.

Bilaterale Beziehungen
(Ziff. 6) Aufgrund der Covid-19-Pandemie waren physische Treffen mit Partnerländern weiterhin kaum möglich, was Verhandlungsfortschritte erschwerte. Das am 7. März von der Stimmbevölkerung angenommene wirtschaftliche Partnerschaftsabkommen der EFTA mit Indonesien trat am 1. November in Kraft. Um die darin ausgehandelten Nachhaltigkeitsbedingungen umzusetzen, verabschiedete der Bundesrat die Verordnung über die Einfuhr von nachhaltig produziertem Palmöl aus Indonesien und setzte sie zeitgleich mit dem Abkommen in Kraft.

Seit 1. Januar werden die Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich durch das 2019 unterzeichnete bilaterale Handelsabkommen geregelt. Das 2020 abgeschlossene, befristete Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern wird seit dem 1. Januar 2021 vorläufig angewendet. Seit dem 3 / 82

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1. September wenden die Schweiz und das Vereinigte Königreich in ihrem bilateralen Verhältnis auch die revidierten Regeln des Regionalen Übereinkommens über PanEuropa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Übereinkommen) provisorisch an. Seit dem 1. September ist zudem ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung sogenannter «zugelassener Wirtschaftsbeteiligter» (Authorized Economic Operators, AEO) in Kraft. Beide Parteien nahmen im Berichtsjahr exploratorische Gespräche über ein neues oder modernisiertes Handelsabkommen auf. Zudem führen die beiden Länder seit Anfang des Berichtsjahres Verhandlungen über ein Finanzdienstleistungsabkommen.

Nachhaltigkeit und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Ziff. 7) Sowohl in der WTO wie auch im Rahmen der Verhandlungen über FHA spielte das Thema Nachhaltigkeit eine zentrale Rolle. Neben der Pandemie blieben etwa der Schutz der Umwelt und die Bekämpfung sozialer Ungleichheiten bedeutende Herausforderungen. Die Schweiz und ihre EFTA-Partner beschlossen verschiedene Massnahmen, mit denen die Überwachung der Umsetzung der Bestimmungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung in ihren FHA verbessert wird. Ausserdem setzte sich der Bundesrat in der Schweiz und im Ausland für die verantwortungsvolle Unternehmensführung ein. Die Bestimmungen des indirekten Gegenvorschlags zur abgelehnten Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen ­ zum Schutz von Mensch und Umwelt» sind am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit (Ziff. 8) Im Berichtsjahr hat die Schweiz mit der Umsetzung der IZA-Strategie 2021­2024 begonnen. Ein Schwerpunkt ist die Eindämmung und Bewältigung der Folgen des Klimawandels. Entsprechend erhöht sie ihren diesbezüglichen Beitrag schrittweise auf jährlich 400 Millionen Schweizerfranken. Der Bundesrat entschied im Berichtsjahr, die zwölfte Wiederauffüllung des Entwicklungsfonds der Asiatischen Entwicklungsbank (Asian Development Bank, ADB) mit 24,8 Millionen Schweizerfranken zu unterstützen.

Exportkontrolle, Rüstungskontrollpolitik und Sanktionen (Ziff. 9) Eine Teilrevision der Chemikalienkontrollverordnung trat am 1. November in Kraft.

Diese soll die Umsetzung für Industrie und Behörden erleichtern.

Der Bundesrat verschärfte Sanktionen gegenüber Belarus und Myanmar. Schweizer Unternehmen waren auch im
Berichtsjahr von Wirtschaftssanktionen der USA im Zusammenhang mit dem Pipelineprojekt Nord Stream 2 betroffen.

Ausblick auf das kommende Jahr Der Bundesrat wird sich weiter für die Minderung der weltweiten Folgen der historischen Covid-19-Krise im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit, aber auch der Handelspolitik einsetzen.

Der Bundesrat prüft die Handlungsoptionen der Schweiz hinsichtlich ihrer bilateralen Beziehungen mit der EU und wird 2022 einen Bericht vorlegen. Dieser wird eine

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Beurteilung der bestehenden Beziehungen der Schweiz zur EU vornehmen und Massnahmen zur Fortsetzung und Entwicklung des bilateralen Weges und der guten Zusammenarbeit mit der EU umfassen.

Auch im kommenden Jahr misst der Bundesrat dem Datenschutz in internationalen Beziehungen eine hohe Bedeutung zu. Neben dem anstehenden Entscheid der EU zur Angemessenheit des Datenschutzniveaus in der Schweiz ist die Schweiz bestrebt, sich auch mit den USA über den Austausch von Personendaten zu verständigen und eine allfällige Nachfolgelösung für den «Privacy Shield» rasch umzusetzen.

Der Bundesrat wird sich im Rahmen der WTO für eine weitere Stärkung des multilateralen Handelssystems und die Weiterentwicklung des WTO-Regelwerks auch in plurilateralen Verhandlungsformaten einsetzen. Die Verhandlungen mit Indien, Malaysia und Vietnam über ein Freihandelsabkommen und mit dem Vereinigten Königreich über die Weiterentwicklung der Handelsbeziehungen sowie ein Finanzdienstleistungsabkommen werden mit hoher Priorität fortgeführt.

Zudem wird sich der Bundesrat weiter für neue, innovative Lösungen an der Schnittstelle zwischen Aussenwirtschaftspolitik und Nachhaltigkeit einsetzen, etwa in den Verhandlungen zu einem Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit (ACCTS) oder bei der Aushandlung entsprechender Regeln in Freihandelsabkommen.

Im August schloss die Schweiz Verhandlungen über ein Wettbewerbskooperationsabkommen mit Deutschland ab. Das Abkommen soll 2022 unterzeichnet werden.

Im Bereich der verantwortungsvollen Unternehmensführung sollen die OECDLeitsätze für multinationale Unternehmen aktualisiert werden.

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Inhaltsverzeichnis Gesamtübersicht

2

Abkürzungsverzeichnis

10

1

Allgemeine aussenwirtschaftspolitische Lage 1.1 Wirtschafts- und Konjunkturlage in der Schweiz 1.2 Ungewissheiten in einer Weltwirtschaft nach der Krise 1.3 Aktualisierte Aussenwirtschaftsstrategie

14 14 15 16

2

Schwerpunkt: Die Covid-19-Krise und die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit 2.1 Die Folgen der Covid-19-Krise auf die Entwicklungs- und Schwellenländer und die Internationale Zusammenarbeit 2.1.1 Wirtschaftliche Herausforderungen für die Entwicklungsund Schwellenländer 2.1.2 Vergleich mit der Situation in der Schweiz 2.1.3 Das Spannungsfeld zwischen kurzfristiger Krisenbewältigung und struktureller Veränderung 2.1.4 Wirtschaftliche Zusammenarbeit der Schweiz ist gut positioniert 2.2 Bilaterale Covid-19-Massnahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz 2.2.1 Massnahmen im Bereich des internationalen Handels und der Beschäftigung 2.2.2 Massnahmen zur Unterstützung von Unternehmen 2.2.3 Massnahmen zur Sicherung einer funktionierenden öffentlichen Verwaltung und der Versorgungssicherheit 2.3 Neue globale Herausforderungen bewältigen dank multilateraler Zusammenarbeit 2.3.1 Die Schweiz als Teil der globalen Gesundheitskooperation 2.3.2 Covid-19-Massnahmen der multilateralen Entwicklungsbanken 2.3.3 Herausforderungen für die multilateralen Entwicklungsbanken 2.3.4 Die Schweiz in den multilateralen Entwicklungsbanken und im IWF 2.4 Interdependenz zwischen Handel, Gesundheit und Entwicklung 2.5 Fazit

3

Wichtige wirtschaftspolitische Entwicklungen mit Bezug zur Aussenwirtschaft 3.1 Wirtschaftspolitische Reaktionen auf die Covid-19-Krise 3.1.1 Tourismusförderung

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17 18 19 21 22 24 25 25 26 27 28 29 30 30 31 32 34 36 36 37

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3.1.2 3.2

3.3 4

Versorgungssicherheit und internationale Wertschöpfungsketten Massnahmen gegen die «Hochpreisinsel Schweiz» 3.2.1 Relative Marktmacht und Geoblocking (Fair-Preis-Initiative) 3.2.2 Aufhebung der Industriezölle Einführung einer Investitionskontrolle

37 38 38 39 39

Wirtschaftsbeziehungen mit der EU 4.1 Folgen der Beendigung der Verhandlungen über ein Institutionelles Abkommen 4.1.1 Fortführung der bilateralen Abkommen 4.1.2 Assoziierung der Schweiz in den Bereichen Bildung und Forschung 4.1.3 Auffangmassnahmen des Bundesrates 4.1.4 Gleichwertige Regeln in der Schweiz und der EU 4.2 Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen im Gleichschritt mit Entwicklungen im EU­Binnenmarkt 4.3 Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten 4.4 CO2-Grenzausgleichsmechanismus

40

5

Multilaterale Beziehungen 5.1 Welthandelsorganisation (WTO) 5.1.1 Multilaterale Verhandlungen 5.1.2 Plurilaterale Verhandlungsthemen 5.2 OECD und G20 5.3 Internationale Arbeitsorganisation (IAO)

47 47 48 48 49 50

6

Bilaterale Beziehungen und Wirtschaftsabkommen 6.1 Handelsabkommen 6.1.1 Umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EFTAIndonesien 6.1.2 Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich 6.1.3 Weitere bilaterale Prozesse 6.1.4 Nutzung von FHA und Verbesserungen bei den präferenziellen Ursprungsregeln 6.2 Investitionsschutzabkommen 6.3 Gemischte Wirtschaftskommissionen

51 51

Nachhaltigkeit und verantwortungsvolle Unternehmensführung 7.1 Umsetzung der Agenda 2030 7.2 Nachhaltigkeit in der Handelspolitik 7.2.1 WTO und Nachhaltigkeit 7.2.2 Freihandelsabkommen und nachhaltige Entwicklung 7.2.3 Arbeitsdialoge

57 57 57 58 58 59

7

40 40 41 42 43 44 45 46

51 52 54 55 56 56

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7.3

Verantwortungsvolle Unternehmensführung 7.3.1 Berichterstattung und Sorgfaltsprüfung 7.3.2 Aktionsplan zur Verantwortung der Unternehmen für Gesellschaft und Umwelt 2020­2023 7.3.3 OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen 7.3.4 Nationaler Kontaktpunkt für die OECD-Leitsätze 7.3.5 UNO-Leitprinzipien und Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte 7.3.6 Rohstoffbericht des Bundesrates

59 59 60 60 60 61 62

8

Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit 8.1 Klimawandel im Fokus der IZA-Strategie 2021­2024 8.2 Multilaterale Zusammenarbeit

62 63 64

9

Exportkontrolle, Sanktionen und Rüstungskontrollpolitik 9.1 Exportkontrolle 9.2 Sanktionsmassnahmen 9.3 Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer»

65 65 65 66

10 Beilagen zum AWB 10.1 Beilagen zur Kenntnisnahme 10.1.1 Verhandlungsthemen in der WTO 10.1.2 Laufende Verhandlungen zu Freihandelsabkommen 10.1.3 Treffen von Gemischten Ausschüssen unter bestehenden Freihandelsabkommen 10.1.4 Laufende Verhandlungen über Investitionsschutzabkommen 10.1.5 Laufende Verhandlungen über Doppelbesteuerungsabkommen 10.1.6 Wirtschaftsmissionen, bilaterale Arbeitstreffen und Treffen von Gemischten Wirtschaftskommissionen 10.1.7 Ausfuhren im Rahmen des Güterkontrollgesetzes 10.1.8 Sanktionsmassnahmen: Anhangs- und Verordnungsänderungen 10.2 Beilagen zur Genehmigung

67 67 67 68 70 72 73 76 79 80 82

10.2.1 Botschaft über die Genehmigung des Beschlusses Nr. 2/2021 des gemischten Handelsausschusses Schweiz­Vereinigtes Königreich zur Änderung des Handelsabkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich BBl 2022 656 Bundesbeschluss über die Genehmigung des Beschlusses Nr. 2/2021 des gemischten Handelsausschusses Schweiz ­ Vereinigtes Königreich zur Änderung des Handelsabkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (Entwurf) BBl 2022 657

8 / 82

BBl 2022 655

Handelsabkommen vom 11. Februar 2019 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland. Beschluss Nr. 2/2021 des gemischten Handelsausschusses Schweiz ­ Vereinigtes Königreich zur Änderung der Anlage zu Anhang 1 des Handelsabkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland, abgeschlossen am 11. Februar 2019 BBl 2022 658 10.3 Beilage 10.3 Bericht über zolltarifarische Massnahmen im Jahr 2021 Bundesbeschluss über die Genehmigung zolltarifarischer Massnahmen (Entwurf)

BBl 2022 659 BBl 2022 659 BBl 2022 660

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Abkürzungsverzeichnis ACCTS

Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit (Agreement on Climate Change, Trade and Sustainability)

ACT-A

Access to Covid-19 Tools Accelerator

ADB

Asiatische Entwicklungsbank (Asian Development Bank)

ADF

Asiatischer Entwicklungsfonds (Asian Development Fund)

AEO

Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (Authorized Economic Operators)

AGB

Ausserordentliche Generalausfuhrbewilligung nach GKV

APK

Aussenpolitische Kommission

AS

Amtliche Sammlung des Bundesrechts

AWB

Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik

BBl

Bundesblatt

BEPS

Base Erosion and Profit Shifting

BFI-Botschaft 2021­2024

Botschaft vom 26. Februar 2020 zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021­2024 (BBl 2020 3681)

BIP

Bruttoinlandprodukt

BWL

Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung

CBAM

CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism)

CCRT

IWF-Treuhandfonds für Katastropheneindämmung und Katastrophenhilfe (Catastrophe Containment and Relief Trust)

CEPA

Umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 16. Dezember 2018 zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien (SR 0.632.314.271) (Comprehensive Economic Partnership Agreement)

CEPI

Coalition for Epidemic Preparedness Innovations

ChKV

Verordnung vom 21. August 2013 über die Kontrolle von Chemikalien mit ziviler und militärischer Verwendungsmöglichkeit (Chemikalienkontrollverordnung, SR 946.202.21)

COVAX

Covid-19 Vaccines Global Access

Covid-19

Coronavirus-Krankheit-2019 (aufgrund einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus, Severe Acute Respiratory Syndrome)

CRP

City Resilience Program

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CSR-Aktions- Aktionsplan des Bundesrates vom 15. Januar 2020 zur Verantworplan 2020­2023 tung der Unternehmen für Gesellschaft und Umwelt 2020­2023 CWÜ

Übereinkommen vom 13. Januar 1993 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (Chemiewaffenübereinkommen, SR 0.515.08)

DAC

Entwicklungshilfeausschuss der OECD (Development Assistance Committee)

DBA

Doppelbesteuerungsabkommen

DSGVO

Verordnung (EU) 2016/679 des europäischen Parlaments und des Rats vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)

DSSI

Schuldendienstsistierungsinitiative (Debt Service Suspension Initiative)

EBRD

Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (European Bank for Reconstruction and Development)

EDA

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

EFD

Eidgenössisches Finanzdepartement

EFTA

Europäische Freihandelsassoziation (European Free Trade Association)

EHS

Emissionshandelssystem

EITI

Extractive Industries Transparency Initiative

ERC

Europäischer Forschungsrat (European Research Council)

EU

Europäische Union

FHA

Freihandelsabkommen

FIND

Stiftung für innovative neue Diagnostika (Foundation for Innovative New Diagnostics)

G20

Gruppe der Zwanzig (Argentinien, Australien, Brasilien, China, Deutschland, EU, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Indien, Indonesien, Italien, Japan, Kanada, Mexiko, Südkorea, Russland, Saudi-Arabien, Südafrika, Türkei, USA)

GA

Gemischter Ausschuss

GAB

Generalausfuhrbewilligung nach ChKV

GFDRR

Global Facility for Disaster Reduction and Recovery

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GKV

Verordnung vom 3. Juni 2016 über die Kontrolle zivil und militärisch verwendbarer Güter, besonderer militärischer Güter sowie strategischer Güter (Güterkontrollverordnung, SR 946.202.1)

GTEX/MENAT Global Textiles and Clothing Programme und deren Aktivitäten EX-Programm im Mittleren Osten und Nordafrika IAO

Internationale Arbeitsorganisation

ILO

(International Labour Organization)

IDA

Internationale Entwicklungsorganisation (International Development Association)

IFC

Internationale Finanz-Corporation (International Finance Corporation)

InstA

Institutionelles Abkommen zwischen der Schweiz und der EU

ISA

Investitionsschutzabkommen

ITC

Internationales Handelszentrum (International Trade Centre)

IWF

Internationaler Währungsfonds

IMF

(International Monetary Fund)

IZA

Internationale Zusammenarbeit

IZA-Strategie 2021­2024

Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021­2024 vom 19. Februar 2020 (BBl 2020 2597)

KKMU

Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen

KMU

Kleine und mittlere Unternehmen

KMV

Verordnung vom 25. Februar 1998 über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialverordnung, SR 514.511)

LBMA

London Bullion Market Association

MoHRSS

Ministry of Human Resources and Social Security of China

MOLISA

Ministry of Labour, Invalids and Social Affairs of Vietnam

MoU

Memorandum of Understanding

MPIA

Vorläufige multipartite Berufungs-Vereinbarung vom 30. April 2020 (Multi-Party Interim Appeal Arrangement)

MRA

Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (SR 0.946.526.81) (Mutual Recognition Agreement)

NAP

Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte

NGO

Nichtstaatliche Organisation (non-governmental organzation)

NKP

Nationaler Kontaktpunkt für die OECD-Leitsätze

ODA

Öffentliche Entwicklungsgelder (Official Development Assistance)

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OECD

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development)

OGB

Ordentliche Generalausfuhrbewilligung nach GKV

PEMRegionales Übereinkommen vom 15. Juni 2011 über Pan-EuropaÜbereinkommen Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (SR 0.946.31) PIDG

Private Infrastructure Development Group

PRGT

IWF-Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum (Poverty Reduction and Growth Trust)

SBFI

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

SCORE

Sustaining Competitive and Responsible Enterprises (IAO-Projekt)

SDGs

Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 der UNO (Sustainable Development Goals)

SECO

Staatssekretariat für Wirtschaft

SGH

Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit

SGK

Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit

SHTA

Zahlungsmechanismus vom 27. Februar 2020 zur Lieferung von humanitären Gütern in den Iran (Swiss Humanitarian Trade Arrangement)

SIF

Staatssekretariat für internationale Finanzfragen

SIFEM AG

Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft des Bundes (Swiss Investment Fund for Emerging Markets)

SNB

Schweizerische Nationalbank

SR

Systematische Sammlung des Bundesrechts

TRIPSAbkommen

Abkommen vom 15. April 1994 über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (SR 0.632.20, Anhang 1C) (Agreement of 15 April 1994 on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights)

UN/UNO

Organisation der Vereinten Nationen (United Nations Organization)

UNCTAD

Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (Welthandels- und Entwicklungskonferenz) (United Nations Conference on Trade and Development)

USTR

US Trade Representative

WAK

Kommission für Wirtschaft und Abgaben

WBF

Eidgenössisches Department für Wirtschaft, Bildung und Forschung

WBG

Weltbankgruppe (World Bank Group)

WTO

Welthandelsorganisation (World Trade Organization)

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Bericht 1

Allgemeine aussenwirtschaftspolitische Lage

1.1

Wirtschafts- und Konjunkturlage in der Schweiz

Bis zum Sommer des Berichtsjahres wurden die meisten einschränkenden gesundheitspolitischen Massnahmen aufgehoben oder stark gelockert. Entsprechend wuchs das Sportevent-bereinigte Bruttoinlandprodukt (BIP) im 2. Quartal um 1,6 % und im 3. Quartal um 1,5 %.1 Insgesamt lag das BIP im 3. Quartal mehr als 1 % über dem Vorkrisenniveau des 4. Quartals 2019. Zum Vergleich: Die BIP Deutschlands und des Euroraums lagen im 3. Quartal noch um 1,1 beziehungsweise 0,3 Prozent unter dem Vorkrisenniveau.2 In den USA hingegen wurde der Vorkrisenstand im 3. Quartal mit 1,4 Prozent übertroffen.3 Die grössten Zuwächse materialisierten sich im 3. Quartal bei jenen Dienstleistungssektoren, die im Vorfeld am stärksten von Einschränkungen betroffen waren. Im Gastgewerbe zum Beispiel stieg die Wertschöpfung nach der Wiederöffnung der gastronomischen Betriebe sprunghaft an. Auch bei den ausländischen Touristen setzte eine deutliche Erholung ein. Der private Konsum wuchs entsprechend kräftig und setzte somit seine Erholung des Vorquartals fort.

Dank eines erneut soliden Wachstums der chemisch-pharmazeutischen Industrie wuchsen sowohl die Wertschöpfung des verarbeitenden Gewerbes wie auch die Warenexporte überdurchschnittlich. Gleichzeitig lasteten internationale Liefer- und Kapazitätsengpässe auf Teilen des Industriesektors, wie beispielsweise der Herstellung von Metallerzeugnissen und Fahrzeugen.

Die kurzfristigen Aussichten haben sich in den letzten Monaten etwas eingetrübt. Einerseits haben sich die Lieferengpässe und Produktionshemmnisse verschärft. Diese lasten auf dem Industriesektor und bewirken starke Preisanstiege. Zudem hat sich die mit der Pandemie verbundene Unsicherheit wieder verstärkt. Verschiedene Länder haben ihre Eindämmungsmassnahmen verschärft. Vor diesem Hintergrund ist für das Winterhalbjahr 2021/2022 international und in der Schweiz mit einer deutlichen Abschwächung des Wirtschaftswachstums zu rechnen. Im Verlauf von 2022 sollten sich die bremsenden Faktoren allmählich auflösen. Das Wirtschaftswachstum dürfte sich deutlich beleben, getragen durch Aufholeffekte beim privaten Konsum und bei den Investitionen, aber auch durch die Exportwirtschaft.

1

2

3

Quartalsdaten Bruttoinlandprodukt des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zum BIP gemäss Produktionsansatz, Sportevent-bereinigt vom 26. November, abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Wirtschaftslage & Wirtschaftspolitik > Wirtschaftslage > Bruttoinlandprodukt > Daten > Zusätzliche Daten (Stand: 13.12.2021).

Statistik der EU, Statistisches Amt der EU (Eurostat) vom 29. Oktober zu GDP and main components, abrufbar unter: www.ec.europa.eu > Eurostat > National accounts > Data > Database (Stand: 13.12.2021).

Statistik des US Department of Commerce, Bureau of Economic Analysis vom 24. November zum Gross Domestic Product, Third Quarter 2021, abrufbar unter: www.bea.gov > BEA Data > GDP (Stand: 13.12.2021).

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1.2

Ungewissheiten in einer Weltwirtschaft nach der Krise

Auch im Berichtsjahr stand die Weltwirtschaft im Zeichen der Bewältigung der Covid-19-Krise. Nachdem sich die epidemiologische Lage im Frühjahr allmählich beruhigt hatte und ­ zumindest in den Industriestaaten ­ mit der Verfügbarkeit mehrerer Impfstoffe ein Weg aus der Pandemie erkennbar geworden war, setzte sich die breite wirtschaftliche Erholung fort (vgl. Ziff. 1.1). Sowohl die gesundheitspolitische Bekämpfung der Pandemie wie auch die Überwindung ihrer wirtschaftlichen Folgeschäden liessen jedoch Ungleichheiten, auch zwischen Regionen und Ländern, noch klarer hervortreten. Diese Entwicklung wurde durch die Auswirkungen zunehmender Umweltschädigungen und insbesondere der Klimaerwärmung verstärkt. Um diese langfristig bewältigen zu können, bedarf es gemeinsamer Anstrengungen. Das Schwerpunktkapitel dieses Berichtes legt dar, wie sich die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz gegen die Vertiefung bestehender und die Entstehung neuer Gräben einsetzt (vgl. Ziff. 2).

Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen, die alle Regionen und Volkswirtschaften betreffen, sieht sich die schweizerische Aussenwirtschaftspolitik mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. Zum einen hängen diese mit augenfälligen Ungewissheiten zusammen: Hinsichtlich der künftigen Beziehungen der Schweiz mit der EU, ihrer wichtigsten wirtschaftlichen und politischen Partnerin, gilt es trotz des Nichtzustandekommens des InstA, die bewährte bilaterale Zusammenarbeit weiterzuführen und zu entwickeln. Unsicherheit besteht darüber hinaus bezüglich der Position des Standortes Schweiz in der Weltwirtschaft, etwa im Zusammenhang mit dem Projekt der OECD/G20 zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft (vgl. Ziff. 5.2).

Darüber hinaus ist das Lagebild diffus, wobei gewisse Entwicklungslinien erkennbar sind. Der noch vor wenigen Jahren nur zu erahnende Trend hin zu einer globalen Blockbildung manifestiert sich immer klarer. Neben den Handelsstreitigkeiten der letzten Jahre, der anhaltenden Krise des Multilateralismus4 und zunehmend divergierender Regulierungsansätze, besonders deutlich hinsichtlich der digitalen Wirtschaft5, zeigt er sich in sich auseinanderentwickelnden wirtschaftspolitischen Stossrichtungen der grossen Akteure. Diese sind Ausdruck eines immer offener ausgetragenen Systemwettbewerbs, der sich in der
gezielten Entflechtung einer der wichtigsten Handelsbeziehungen der jüngeren Geschichte, jener zwischen den USA und China, niederschlägt.

Während China die über Jahrzehnte aufgebaute Dominanz in wichtigen Produktionssektoren mit dem 14. Fünfjahresplan für 2021­2025 ausbauen und die eigene Unabhängigkeit von ausländischen Märkten erhöhen will, streben die USA mit industriepolitischen Eingriffen etwa im Pharmasektor oder zugunsten der Produktion von Hochleistungsbatterien einen Auf- und Ausbau ihrer inländischen Produktion an. Die 4

5

Bericht des Bundesrates vom 16. Jan. 2019 zur Aussenwirtschaftspolitik (AWB) 2018, Schwerpunktkapitel: Internationale Handelskrise und Handlungsmöglichkeiten der Schweiz (BBl 2019 1605).

AWB 2019 des Bundesrates vom 15. Jan. 2020, Schwerpunktkapitel: Digitalisierung und Aussenwirtschaft (BBl 2020 1979).

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Einführung von in erster Linie auf chinesische Direktinvestitionen abzielenden staatlichen Investitionskontrollen ist ­ nach langer Abwesenheit solcher Instrumente ­ wieder ein wirtschaftspolitischer Standard geworden.

Auch die EU kann sich dieser Tendenz nicht entziehen. Während die Programme der EU-Kommission zur Weiterentwicklung des Binnenmarktes lange vor allem auf den Abbau von Marktverzerrungen abzielten, ist ihre industriepolitische Dimension heute nicht mehr zu übersehen. Die EU-Digitalstrategie und der sogenannte European Green Deal sollen den Status der EU als weltweite regulatorische Standardsetzerin ­ wie er etwa im Bereich des Personendatenschutzes bereits besteht ­ auch in anderen Bereichen begründen oder festigen. Diese normative Strategie geht einher mit Massnahmen, die gezielt Wertschöpfungsketten innerhalb des Binnenmarktes zurückführen und halten sollen. Der Stellung der Schweiz gegenüber diesem Binnenmarkt kommt also gerade in einer Zeit der Ungewissheit über die zukünftige Basis der bilateralen Beziehungen neue Bedeutung zu.

Für die Schweiz, die als hochentwickelte Volkswirtschaft mit eng begrenztem Binnenmarkt auf den Aussenhandel angewiesen ist, wäre der Weg einer Rückführung und industriepolitischen Stützung von Wertschöpfungsketten innerhalb ihrer Landesgrenzen kein im wirtschaftlichen Sinne nachhaltiger Weg. Nur durch wirtschaftliche Offenheit und den Erhalt ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit kann sie ihren Wohlstand erhalten. Doch auch sie sieht sich mit den beschriebenen Trends und ihren Konsequenzen konfrontiert. Um ihre Integration in die internationalen Wertschöpfungsketten als Grundlage ihres wirtschaftlichen Erfolges zu bewahren, bedarf sie einer aktiven, zeitgemässen und breit ausgerichteten Aussenwirtschaftspolitik.

1.3

Aktualisierte Aussenwirtschaftsstrategie

Um den Herausforderungen der weltwirtschaftlichen Lage in Zukunft begegnen zu können, verabschiedete der Bundesrat am 24. November eine neue Aussenwirtschaftsstrategie.6 Diese berücksichtigt die weltweiten ökonomischen, geostrategischen, technologischen, umweltpolitischen sowie gesellschaftspolitischen Veränderungen der letzten Jahre. Die Strategie legt die mittel- bis langfristige Ausrichtung der Aussenwirtschaftspolitik des Bundesrates fest.

Die Strategie zeigt die Bedeutung der Aussenwirtschaft für die Schweiz sowie die wichtigsten Herausforderungen und Tendenzen des aussenwirtschaftspolitischen Umfelds auf. Die Aussenwirtschaftspolitik soll über den Zugang zu internationalen Märkten, ein breit abgestütztes Regelsystem sowie nachhaltige Wirtschaftsbeziehungen zur Sicherung des Wohlstands in der Schweiz beitragen.

Die Strategie definiert verschiedene Handlungsfelder, um die identifizierten Herausforderungen anzugehen und diese Ziele zu erreichen. Der wirtschaftliche Multilatera-

6

Strategie des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) vom 23. November zur Aussenwirtschaftspolitik, abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft & Wirtschaftliche Zusammenarbeit > Aussenwirtschaftspolitik (Stand: 13.12.2021).

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lismus bleibt prioritär, wobei die Schweiz auch neue Allianzen finden und internationale Regeln mitprägen will. Sie verteidigt ihre völkerrechtlichen Ansprüche und setzt sie mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln durch.

Die Schweiz will den bewährten bilateralen Weg mit der EU weiterhin verfolgen, ihre Wirtschaftsbeziehungen mit den wichtigen Handelspartnern vertiefen und sich für eine wirksame Eingliederung von Entwicklungs- und Schwellenländern in die Weltwirtschaft einsetzen. Die Förderung eines Handels im Einklang mit den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung einschliesslich globaler Standards zum Schutz der Umwelt, der Menschenrechte sowie von Arbeitsbedingungen sind dabei von zentraler Bedeutung. Für die Schweiz als wichtiger Dienstleistungs- und Datenhaltungsstandort kommt insbesondere der digitalen Wirtschaft und der Regulierung grenzüberschreitender Datenflüsse zentrale Bedeutung zu.

Dabei soll die Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz transparent und für Anliegen verschiedener Interessensgruppen zugänglich sein. So sollen die aussenwirtschaftspolitischen Interessen der Schweiz inskünftig verstärkt anhand frühzeitiger Konsultationen und empirischer Analysen ermittelt werden.

2

Schwerpunkt: Die Covid-19-Krise und die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit

Die Covid-19-Pandemie hat in den Entwicklungs- und Schwellenändern neben gesundheitlichen und gesellschaftlichen auch schwerwiegende wirtschaftliche Folgen.

Die Covid-19-Krise akzentuiert bestehende strukturelle Probleme in den Entwicklungs-und Schwellenländern, steigert den Druck auf die öffentlichen Finanzen und lässt den Reform- und Finanzierungsbedarf weiter ansteigen. Die Gefahr der Überschuldung und von Staatsinsolvenzen nimmt zu.

Die Überwindung der Covid-19-Pandemie und die globale wirtschaftliche Erholung sind unweigerlich miteinander verknüpft. Dies gilt insbesondere für ein stark globalisiertes Land, wie die Schweiz. Die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz hat deshalb ihr Engagement zur Bekämpfung der Covid-19-Krise auf bilateraler Ebene verstärkt und leistet einen Beitrag für die lokale Bevölkerung und Unternehmen. Dabei richtet sie ihre Aktivitäten auf zwei Schwerpunkte aus: die Förderung stabiler wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen und die Unterstützung der Privatwirtschaft für den Erhalt und die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze. Gleichzeitig engagiert sich die Schweiz für ein starkes multilaterales System. Dadurch können Politiken koordiniert und der Effekt des finanziellen Einsatzes optimiert werden.

Neben entwicklungspolitischen Massnahmen erfordert die Überwindung der Covid19-Pandemie und ihrer Auswirkungen ein abgestimmtes Vorgehen über Politikbereiche hinweg. Die Schweiz setzt sich im Sinne der Politikkohärenz für eine bessere Koordinierung der handelspolitischen Reaktionen auf die Covid-19-Pandemie ein, um die Versorgung der Entwicklungsländer mit wichtigen medizinischen Gütern und Impfstoffen sicherzustellen.

Die Covid-19-Krise stellt die Ausrichtung der globalen internationalen Zusammenarbeit (IZA), einschliesslich der internationalen Finanzarchitektur, auf die Probe. Die 17 / 82

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IZA ist mit einer Multiplikation von Krisen und Herausforderungen ­ unter anderem Armut, Klima, Fragilität, Ungleichheit ­ konfrontiert, deren Auswirkungen vor Grenzen nicht Halt machen. Geberländer wie die Schweiz bewegen sich in einem Spannungsfeld zwischen kurzfristiger Krisenbewältigung und langfristiger struktureller Veränderung im Rahmen der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 und des Pariser Übereinkommens vom 12. Dezember 20157.

Die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz ist in diesem dynamischen Kontext gut positioniert. Sie leistet ihren Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung, sowohl als Teil der aussenpolitischen8 als auch der aussenwirtschaftspolitischen Strategie des Bundesrates und der IZA-Strategie 2021­2024 vom 19. Februar 20209 und sorgt dafür, dass die Interessen der Schweiz auch während der Covid-19-Krise gewahrt werden.

2.1

Die Folgen der Covid-19-Krise auf die Entwicklungsund Schwellenländer und die Internationale Zusammenarbeit

Die Covid-19-Pandemie hat neben gesundheitlichen, gesellschaftlichen und politischen auch schwerwiegende wirtschaftliche Folgen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) stellte für 2020 einen Rückgang der globalen Wirtschaftsleistung von 3,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr fest.10 Die Entwicklungs- und Schwellenländer sind von dieser Rezession und ihren negativen Auswirkungen bis heute zumeist stärker betroffen als weiter fortgeschrittene Volkswirtschaften und weniger gewappnet, diese abzuwehren. Die Weltbank schätzt, dass aufgrund der Covid-19-Krise knapp 100 Millionen Menschen in die extreme Armut zurückgefallen sind ­ 2020 wurde der erste Anstieg seit 20 Jahren verzeichnet. Dieser Trend hat sich im Berichtsjahr wieder umgekehrt. Die weltweite Armut soll im Vergleich zu 2020 um etwa 21 Millionen Menschen zurückgehen. Dies entspricht dem Rückgang, der vor Ausbruch der Pandemie für das Berichtsjahr erwartet wurde. Es dürfte allerdings Jahre brauchen, um in der Armutsbekämpfung wieder auf das vor der Covid-19-Krise erreicht Niveau zu gelangen.11 Am schlimmsten traf die Covid-19-Krise Frauen, Kinder und Arbeitnehmende im informellen Sektor. Der Grossteil dieser «neuen Armen» stammt aus

7 8

9 10

11

SR 0.814.012 Aussenpolitische Strategie 2020­2023 des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) vom 29. Jan. 2020, abrufbar unter: www.eda.admin.ch > Publikationen (Stand: 13.12.2021).

BBl 2020 2597 IMF (2021): World Economic Outlook Update, Fault Lines Widen in the Global Recovery, Juli 2021, abrufbar unter: www.imf.org > Publications > World Economic Outlook (Stand: 13.12.2021).

Mahler, Daniel Gerszon u. a. (2021): Updated estimates of the impact of COVID-19 on global poverty: Turning the corner on the pandemic in 2021?, in: World Bank Blogs, abrufbar unter: www.blogs.worldbank.org > Data Blog (Stand: 13.12.2021).

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Ländern mittleren Einkommens und konnte der extremen Armut erst vor kurzem entfliehen.12 Die Covid-19-Krise verdeutlicht, wie fragil Erfolge in der internationalen Armutsbekämpfung sind. Sie unterstreicht die Wichtigkeit widerstandsfähiger Volkswirtschaften und Institutionen in den Entwicklungs- und Schwellenländern sowie der sozialen Kohäsion, um langfristig nachhaltigen Wohlstand zu erreichen, internationale Wertschöpfungsketten flexibler zu gestalten und neue Märkte zu schaffen.

Eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation für breite Bevölkerungsteile in den Entwicklungs- und Schwellenländern erhöht das Risiko für soziale Unruhen und politische Destabilisierung. Dadurch wird auch der Migrationsdruck verstärkt.

Die Schweiz verstärkte im Berichtsjahr neben dem bilateralen Engagement auch ihr Engagement in den multilateralen Organisationen zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Krise. Die Kombination von bilateralen und multilateralen Unterstützungsmassnahmen für die Entwicklungs- und Schwellenländer ist für die Schweiz als offene Volkswirtschaft ebenso bedeutsam wie die globale Gesundheitskooperation zur Überwindung der Pandemie. Die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz als Teil ihrer IZA agiert in diesem Kontext sowohl in Übereinstimmung mit der aussenpolitischen als auch der aussenwirtschaftspolitischen Strategie des Bundesrates und sorgt dafür, dass die Interessen der Schweiz auch während der Covid-19-Krise gewahrt werden.

2.1.1

Wirtschaftliche Herausforderungen für die Entwicklungs- und Schwellenländer

Massnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie führten ab dem Frühjahr 2020 zu einem starken Rückgang beziehungsweise teilweisen Unterbruch der Produktion, der Nachfrage, der Auslandinvestitionen und des weltweiten Handels. Wichtige Import- und Exportmärkte fielen temporär weg. Infolge des simultanen Angebots- und Nachfrageschocks gerieten Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten und konnten teilweise ihre Betriebskosten nicht mehr decken. Arbeitsplätze und informelle Erwerbsmöglichkeiten gingen verloren. Gemäss Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sank das Einkommen mehr als einer Milliarde Menschen im informellen Sektor weltweit während des ersten Monats der Covid-19-Krise um 60 Prozent. Von diesem erheblichen Einbruch waren insbesondere Frauen betroffen.13 Grafik 1 zeigt die Entwicklung der Beschäftigungsquote in Entwicklungs- und Schwellenländern und macht den Vergleich mit weiter fortgeschrittenen Volkswirtschaften.

12

13

Atanda, Kay / Cojocaru, Alexandru (2021): Shocks and vulnerability to poverty in middle-income countries, in: World Bank Blogs, abrufbar unter: www.blogs.worldbank.org > Let's Talk Development (Stand: 13.12.2021).

ILO (2020): ILO Monitor, COVID-19 and the world of work, 3rd edition, S. 1­2 und 7, abrufbar unter: www.ilo.org > Topics > COVID-19 and the word of work > Global impact and policy recommendations > Data and Analysis (Stand: 13.12.2021).

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Grafik 1: Veränderung der Beschäftigungsquote: Differenz in Prozent zwischen dem 4. Quartal 2019 und dem 1. Quartal 2021. Quelle: IWF, World Economic Outlook, Oktober 2021.

Die Covid-19-Krise führte in den Entwicklungs- und Schwellenländern bis heute zu schweren finanziellen Einbussen für die öffentliche Hand. Diese sind die Folgen eines drastischen Rückgangs der Einnahmen aus dem Exportsektor, insbesondere dem Tourismussektor, fallender Rohstoffpreise sowie sinkender Zoll- und Steuereinnahmen.

Ausländische Direktinvestitionen, insbesondere in neue Projekte, wurden verschoben oder gestrichen. Massgeblich davon betroffen waren die entwicklungsrelevanten Greenfield-Investitionen14 in der Industrie (­42 Prozent in neuangekündigten Projektinvestitionen) sowie internationale Projektfinanzierungen (­14 Prozent), letztere mit grosser Bedeutung in Bezug auf Infrastrukturfinanzierung.15 Die schwindenden Devisenreserven setzen lokale Währungen in den Entwicklungs- und Schwellenländern zusehends unter Druck, was die Rückzahlung von Fremdwährungskrediten erschwert.

Gleichzeitig belasten die Massnahmen zur Bewältigung der Pandemie sowie zur Unterstützung der Bevölkerung und der Wirtschaft die öffentlichen Ausgaben und treiben die öffentliche Verschuldung weiter in die Höhe. Es drohen Schuldenausfälle und im schlimmsten Fall Staatsinsolvenzen.16

14 15 16

Darunter ist die Neuerrichtung von Produktionsstätten zu verstehen.

UNCTAD (2021): World Investment Report 2021, abrufbar unter: www.unctad.org > Publications (Stand: 13.12.2021).

Georgieva, Kristalina u. a. (2020): Reform of the International Debt Architecture is Urgently Needed, in: IMFBlog, abrufbar unter: www.blogs.imf.org > Global Economy (Stand: 13.12.2021); IMF (2021): Macroeconomic Developments and Prospects in Low-Income Countries, abrufbar unter: www.imf.org > Publications > Policy-Papers (Stand: 13.12.2021).

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2.1.2

Vergleich mit der Situation in der Schweiz

Weiter fortgeschrittene Volkswirtschaften, wie die Schweiz, sehen sich in der Pandemie ebenfalls mit wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert, insbesondere einem abrupten gleichzeitigen Rückgang von Angebot und Nachfrage. Gleichzeitig verfügten sie aber über bessere Voraussetzungen, um diese erfolgreich einzudämmen.

Der Bundesrat ergriff bereits während der ersten Welle 2020 zahlreiche Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie. Dabei kamen drei zentrale Instrumente zum Einsatz: Die Kurzarbeitsentschädigung, die Erwerbsersatzentschädigung für Selbstständige und die Covid-19-Kredite. Im weiteren Verlauf der Krise wurde eine Härtefallregelung17 für von der Pandemie besonders betroffene Unternehmen eingeführt.

Die übergeordneten Ziele dieser Massnahmen waren zum einen die Stützung und der Erhalt der Kaufkraft der Angestellten und Selbstständigen durch eine Stabilisierung der Beschäftigung und die Sicherung der Löhne. Zum anderen wurde grundsätzlich solventen und längerfristig überlebensfähigen Unternehmen geholfen, die Krise finanziell zu überbrücken. Trotz der Abfederungsmassnahmen kam es in der Schweiz im Jahr 2020 zum schärfsten Konjunkturrückgang seit Jahrzehnten.18 Die Massnahmen des Bundesrates schafften aber die Voraussetzungen für eine dynamische Erholung der Wirtschaft nach dem Abflachen des epidemischen Geschehens. Zur Begleitung der wirtschaftlichen Erholung verabschiedete der Bundesrat im Sommer 2021 schliesslich eine wirtschaftspolitische Transitionsstrategie mit drei Pfeilern.19 Als Teil dieser Strategie ist vorgesehen, dass die ausserordentlichen Stützungsmassnahmen schrittweise auslaufen (Pfeiler «Normalisierung»).

Da bei gewissen Unternehmen eine verstärkte Notwendigkeit zur Anpassung bestehen könnte, soll die Erholung der Wirtschaft mit einer Stärkung bewährter Instrumente der Standortförderung, der Innovations- und Bildungspolitik sowie der Arbeitsmarktpolitik begleitet werden (Pfeiler «Begleitung der Erholung»). Darüber hinaus soll das langfristige Wachstumspotenzial durch eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gestärkt werden (Pfeiler «Revitalisierung»).

Entwicklungs- und Schwellenländer verfügen in der Regel über geringeren Handlungsspielraum als weiter fortgeschrittene Volkswirtschaften, um auf die Covid-19Pandemie
und ihre Folgen angemessen zu reagieren. Faktoren wie schwache staatliche Institutionen und Rahmenbedingungen, instabile politische Verhältnisse oder ein grosser Anteil der Schattenwirtschaft schränken die Wirksamkeit und Effizienz staatlicher Massnahmen ein. Die mangelnde öffentliche Grundversorgung, namentlich im Bereich der sozialen Sicherungsnetze sowie die in gewissen Ländern eingeschränkten 17 18

19

Covid-19-Härtefallverordnung vom 25. November 2020 (SR 951.262).

Quartalsdaten Bruttoinlandprodukt des SECO zum BIP gemäss Produktionsansatz, Sportevent-bereinigt vom 26. November, abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Wirtschaftslage & Wirtschaftspolitik > Wirtschaftslage > Bruttoinlandprodukt > Daten > Zusätzliche Daten (Stand: 13.12.2021). Der Rückgang des Sportevent-bereinigten BIP betrug im Jahr 2020 -2,4 Prozent.

Medienmitteilung des Bundesrates vom 18. Juni, Coronavirus: Bundesrat lanciert wirtschaftspolitische Transitionsstrategie, abrufbar unter: www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen (Stand: 13.12.2021).

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gesundheitspolizeilichen Handlungsmöglichkeiten erschweren die strikte Durchsetzung von Massnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie. Dazu gehören beispielsweise Geschäftsschliessungen, Lockdowns, Homeoffice oder die Einführung umfangreicher Schutzkonzepte am Arbeitsplatz.

Gerade für Menschen in dicht besiedelten, informellen urbanen Wohngebieten entstehen durch solche Massnahmen zum Teil unzumutbare Lebensbedingungen. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Menschen über keine nennenswerten Ersparnisse verfügen und zur Existenzsicherung ihrer Familien auf die Einkünfte einer täglichen und oftmals informellen Arbeit angewiesen sind ­ dies vor dem Hintergrund stark angestiegener Lebensmittelpreise.20 Derweil ist der Spielraum für staatliche Unterstützungsmassnahmen angesichts der vielerorts angespannten öffentlichen Finanzen und der hohen Verschuldung beschränkt. Entwicklungs- und Schwellenländer, die ihre ohnehin knappen staatlichen Mittel für dringliche Sofortmassnahmen im Gesundheitsbereich und zur wirtschaftlichen Stützung verwenden, tun dies auf Kosten anderweitiger wichtiger Investitionen in Grundversorgung und Infrastruktur, was mittelfristig hohe Folgekosten mit sich bringt.

2.1.3

Das Spannungsfeld zwischen kurzfristiger Krisenbewältigung und struktureller Veränderung

Die IZA der Schweiz leistet einen Beitrag zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Krise in den Entwicklungs- und Schwellenländern. Gemäss Entwicklungsausschuss der OECD haben die Mitgliedsstaaten 2020 insgesamt 161 Milliarden USDollar an öffentlichen Entwicklungsgeldern (Official Development Assistance, ODA) gesprochen, was einer Erhöhung von 3,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.21 Für die Entwicklungs- und Schwellenländer stellen diese öffentlichen Entwicklungsgelder neben den Rücküberweisungen durch Migranten und Migrantinnen (Rimessen) einen wichtigen konstanten Geldfluss seit dem Ausbruch der Pandemie dar.22 Die Geberstaaten bewegen sich mit ihrer Unterstützung zwischen kurzfristiger Krisenbewältigung und struktureller Veränderung. Die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz verfolgt deshalb neben einer schnellen, unbürokratischen und gezielten Reaktion zur Milderung der unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen einen langfristigen Ansatz und trägt dazu bei, dass die wirtschaftliche Anpassungsfähigkeit und die Widerstandsfähigkeit der Entwicklungs- und Schwellenländer gestärkt werden und zukünftige Krisen besser bewältigt werden können.

20

21 22

Malpass, David (2021): COVID crisis is fueling food price rises for world's poorest, in: World Bank Blogs, abrufbar unter: www.blogs.worldbank.org > Voices (Stand: 13.12.2021).

OECD (2021): COVID-19 spending helped to lift foreign aid to an all-time high in 2020 but more effort needed, abrufbar unter: www.oecd.org > Newsroom (Stand: 13.12.2021).

The World Bank Group (2021): Defying Predictions, Remittance Flows Remain Strong During COVID-19 Crisis, abrufbar unter: www.worldbank.org > News > Press Release (Stand: 13.12.2021).

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Die Krise bietet auch Chancen für die Entwicklungs- und Schwellenländer. Die Weltbank erwartete Ende Jahr ein Wachstum des globalen BIP von 5,6 Prozent.23 Es wird entscheidend sein, dass neben den fortgeschrittenen Volkswirtschaften auch die Entwicklungs- und Schwellenländer von diesem Aufschwung profitieren. Grundlage dafür sind eine günstige epidemiologische Entwicklung, beziehungsweise eine gerechte und bedürfnisorientierte globale Impfstoffverteilung und eine rasche Umsetzung der nationalen Impfkampagnen. Aus Grafik 2 ist der aktuell (Stand: Oktober 2021) sehr unterschiedliche Impffortschritt zwischen den weiter fortgeschrittenen Volkswirtschaften und den Ländern mit tiefem Einkommen ersichtlich.

Grafik 2: Verabreichte Impfdosen nach Ländergruppe: Angaben in Prozent der Bevölkerung.

Quelle: IWF, World Economic Outlook, Oktober 2021.

Ebenso braucht es die Bereitschaft zu und Realisierung von strukturellen Reformen, die eine nachhaltige Entwicklung begünstigen. Hier kann die IZA unterstützend ansetzen, beispielsweise durch die aktuelle Beteiligung an globalen Gesundheitsinitiativen wie der multilateralen Initiative Access to Covid-19 Tools Accelerator (ACT-A) (vgl. Ziff. 2.3.1) oder indem sie den Aufbau institutioneller Rahmenbedingungen oder günstiger Geschäftsumfelder in Entwicklungs- und Schwellenländern fördert (vgl. Ziff. 2.2).

23

Verglichen mit dem durch starke Wachstumseinbrüche geprägten Vorjahr. Gill, Indermit / Nishio, Akihiko (2021): The global recovery is bypassing the poorest countries, in: World Bank Blogs, abrufbar unter: www.blogs.worldbank.org > Voices (Stand: 13.12.2021).

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2.1.4

Wirtschaftliche Zusammenarbeit der Schweiz ist gut positioniert

Die wirtschaftliche Zusammenarbeit der Schweiz hat den «Stresstest», den die Covid19-Krise ausgelöst hat, bisher erfolgreich bestanden. Die Krise veränderte das bereits anspruchsvolle Tätigkeitsfeld in kurzer Zeit stark und stellte die Geberstaaten vor grosse Herausforderungen. Die IZA-Strategie 2021­2024 diente der Schweiz als übergeordneter Rahmen, der eine vorübergehende Priorisierung zugunsten der Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen ermöglichte. Gleichfalls arbeitet die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit strategisch und operationell eng abgestimmt mit anderen Akteuren der IZA zusammen und agiert komplementär zu weiteren (aussen-)wirtschaftspolitischen Bereichen, wie beispielsweise der Handelspolitik (vgl. Ziff. 2.4).

Die vorab beschriebenen Herausforderungen der Covid-19-Pandemie zeigen, dass deren Überwindung innovative und zielgerichtete Lösungen und ein strategisch abgestimmtes Agieren über verschiedene Politikbereiche hinweg erfordert. Die Covid-19Krise kann nur durch ein Zusammenspiel von Massnahmen überwunden werden, welches zugleich die lokalen Kontexte und die übergeordneten globalen Herausforderungen berücksichtigt. Das Engagement der Schweiz ist daher vielfältig: Mit den Kernaktivitäten der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, wie beispielsweise der Verwaltung öffentlicher Finanzen oder der Sicherung der Liquidität von KMU, leistet die Schweiz auf bilateraler Ebene durch ihre spezifische Expertise und langjährige Erfahrung einen Beitrag für die lokale Bevölkerung und Unternehmen. Dadurch kann sie flexibel auf deren spezifische Bedürfnisse reagieren, Prioritäten anpassen und Schweizer Lösungen exportieren (vgl. Ziff. 2.2).

Die globalen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie sind gleichzeitig so gravierend, dass sie nur durch die Bündelung von Ressourcen und die Koordination der Massnahmen mit denjenigen anderer Länder langfristig gelöst werden kann. Die Schweiz nimmt daher über die Mitgliedschaft in den Leitungsgremien der multilateralen Entwicklungsbanken (Weltbank und regionale Entwicklungsbanken) und dem IWF Einfluss auf multilaterale Initiativen zur Krisenbewältigung und wirtschaftlichen Stabilisierung und Erholung und gestaltet diese mit. Zudem bringt sie sich aktiv über weitere internationale Organisationen, wie die UNO, die IAO oder die OECD ein (vgl. Ziff. 2.3 und 8).
Die Covid-19-Krise hat zudem die Wichtigkeit von offenen Märkten und funktionierenden globalen Handelsketten für die verlässliche Versorgung mit Gütern gezeigt.

Verschiedenste Länder schränkten einseitig den Handel mit Covid-19-bezogenen Waren ein und beeinträchtigten damit die Versorgung mit medizinischen Gütern und Impfstoffen insbesondere in den Entwicklungs- und Schwellenländern. Die Schweiz setzt sich daher auch dafür ein, die handelspolitischen Reaktionen auf die Covid-19Pandemie besser zu koordinieren und so auch die Versorgung der Entwicklungs- und Schwellenländer zu gewährleisten (vgl. Ziff. 2.4).

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2.2

Bilaterale Covid-19-Massnahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz

Die Covid-19-Pandemie hat eindrücklich gezeigt, wie relevant die Arbeitsfelder der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit sind, um Krisen besser zu überstehen.

Als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie hat die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz im Rahmen ihrer Kernaktivitäten verschiedene kurz- und langfristige Massnahmen ergriffen und innerhalb rund eines Jahres 70 Millionen Schweizerfranken für Covid-19 relevante Aktivitäten umprogrammiert.

2.2.1

Massnahmen im Bereich des internationalen Handels und der Beschäftigung

Während der Covid-19-Pandemie waren die internationalen Wertschöpfungsketten mit ernsthaften Herausforderungen konfrontiert, insbesondere infolge von Lieferunterbrüchen und Liquiditätsproblemen. Die Exportbestellungen sind komplett eingebrochen und erholen sich nur langsam, was entsprechende Konsequenzen für Produktion und Beschäftigung nach sich gezogen hat.

Im Rahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit konzentrierte sich die Schweiz unter anderem auf die Entwicklung digitaler Kompetenzen, eine Diversifizierung der Produktion sowie die Reduktion von Produktionskosten, um die Schliessung von Produktionsstätten möglichst zu vermeiden. Durch die gezielte Unterstützung von Unternehmensverbänden konnte sichergestellt werden, dass diese die KMU weiterhin angemessen beraten und ihnen Dienste anbieten, die in solchen Krisenzeiten unerlässlich sind. Ein Wandel hin zu nachhaltigeren Geschäftsmodellen ist im Gang. Ausserdem hat die Covid-19-Pandemie eine starke Zunahme von online und hybriden Lernformen bewirkt. Um Einkommen zu generieren, mussten während der Krise Märkte und Produkte stärker diversifiziert sowie Produktions- und Exportarten neu überdacht werden. Ein positives Beispiel für die Resilienz lokaler Produktionsstätten liefert die Textilbranche in Nordafrika, die erfolgreich von der Kleiderproduktion auf die Herstellung von persönlicher Schutzausrüstung umgestellt hat, obwohl 90 Prozent der Betriebe im März 2020 geschlossen waren. Durch das Global Textiles and Clothing Programme und deren Aktivitäten im Mittleren Osten und Nordafrika (GTEX/MENATEX-Programm), das von der Schweiz finanziert und vom Internationalen Handelszentrum (ITC) umgesetzt wird, haben in den sechs Zielländern24 79 Unternehmen spezifische Unterstützung erhalten und auf die Produktion von zertifizierter Schutzausrüstung, vor allem Gesichtsmasken und medizinische Schutzkleidung, umgesattelt. Diese Umstellung hat viele Arbeitsplätze gerettet, insbesondere von Frauen.

24

Ägypten, Jordanien, Kirgisistan, Marokko, Tadschikistan, Tunesien.

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Die Covid-19-Krise hatte gravierende Auswirkungen auf die Beschäftigung und die Arbeitsbedingungen. Weltweit gingen mehrere Millionen Arbeitsstellen verloren, namentlich in Schwellenländern.25 Daher hat die Schweiz im Rahmen bilateraler Abkommen im Beschäftigungsbereich ihre Erfahrung hinsichtlich der Bekämpfung der Covid-19-Krise und ihrer Auswirkungen auf die Beschäftigung und ihrer entsprechenden Instrumente (z. B. Arbeitslosenversicherung) geteilt. Die Programme der IAO, namentlich Better Work und Sustaining Competitive and Responsible Enterprises (SCORE), welche von der Schweiz finanziert werden, führten umfassende Informationskampagnen zum Schutz vor Covid-19 am Arbeitsplatz durch. Better Work unterstützte und beriet Fabriken sowie Arbeitnehmende in der besonders betroffenen Bekleidungsindustrie in Gesundheits- und Sicherheitsfragen. Unter dem von Better Work koordinierten «Call to Action» wurden zusammen mit Akteuren der globalen Bekleidungsindustrie ­ Regierungen, internationale Organisationen, Marken, Produzenten, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften ­ kollektive Massnahmen definiert, um die Arbeitnehmenden vor den negativen Folgen der Covid-19-Krise zu schützen.

2.2.2

Massnahmen zur Unterstützung von Unternehmen

Die Covid-19-Pandemie stellte sowohl private Unternehmen als auch Versorgungsbetriebe vor grosse Herausforderungen. Viele Unternehmen wurden im Berichtsjahr von Lockdowns und anderen Massnahmen schwer getroffen. So konnten sie teils weder neue Kredite aufnehmen noch laufende zurückzahlen, was wiederum die lokalen Finanzsektoren teilweise in Schwierigkeiten brachte.

Die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz ergriff verschiedene Massnahmen, um private Unternehmen und Versorgungsbetriebe zu unterstützen. Die Schweiz verlängerte verschiedene Projekte oder strukturierte diese um. So passte sie beispielsweise die Bedingungen für Darlehen des Start-up Funds des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) an, um unter Druck geratenen Unternehmen mehr Zeit für Rückzahlungen zu geben. Ein anderes Beispiel ist das «Boost Africa» Programm, das als Antwort auf die Pandemie eine Soft- und Hardwareentwicklungsveranstaltung («Hackathon») organisierte, die innovative Lösungen für die Pandemiebekämpfung auf dem Kontinent begünstigte. Dadurch wurde ein ägyptisches Start-up dabei unterstützt, eine digitale Plattform auf den Markt zu bringen, die Patienten, Ärzte und Apotheken vernetzt und diese so bei der korrekten Vergabe und Einnahme von ärztlich verschriebenen Medikamenten unterstützt.

Die SIFEM AG ist die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft des Bundes. Sie unterstützt KMU und schnell wachsende Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern mit Expertise und langfristiger Finanzierung. Sie beriet Finanzinstitutionen, etwa bei Liquiditätsproblemen, und stellte zusätzliches Betriebskapital bereit, besonders in Lateinamerika und Asien. Bewährte Partner und bis anhin gesunde Firmen konnten so gestützt und zahlreiche Arbeitsplätze gerettet werden. Dank der 2020

25

ILO (2021): ILO Monitor, COVID-19 and the world of work, 7th edition, abrufbar unter: www.ilo.org > Topics > COVID-19 and the word of work > Global impact and policy recommendations > Data and Analysis (Stand: 13.12.2021).

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gesprochenen ausserordentlichen Kapitalerhöhung von 10 Millionen Schweizerfranken konnte die SIFEM im Berichtsjahr neue Investitionen im Umfang von 86 Millionen Schweizerfranken tätigen. In Zeiten, in denen viel weniger privates Kapital in Entwicklungs- und Schwellenländern investiert wird, konnte die SIFEM ihre wichtige «antizyklische» Rolle wahrnehmen. Dies immer vor dem Hintergrund ihres Mandates, Arbeitsplätze zu erhalten oder zu schaffen. Obwohl viele von der SIFEM unterstütze Unternehmen, unter anderem in Indien, Kambodscha, Nigeria oder Südafrika, bislang eher wenig Arbeitsplätze bei den qualifizierten und festangestellten Beschäftigten streichen mussten, ist ein starker Rückgang bei temporären Stellen zu beobachten. Die SIFEM wird daher ihre wichtige Rolle bei der Beschleunigung der lokalen wirtschaftlichen Erholung weiterhin wahrnehmen und dabei berücksichtigen, was die Covid-19-Krise klar gezeigt hat: die Bedeutung der finanziellen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit für den Aufbau widerstandsfähiger privatwirtschaftlicher Unternehmen.

2.2.3

Massnahmen zur Sicherung einer funktionierenden öffentlichen Verwaltung und der Versorgungssicherheit

Die Covid-19-Pandemie verdeutlicht, wie wichtig eine gut funktionierende öffentliche Verwaltung und ein gesunder Staatshaushalt sind, um angemessen auf Krisen reagieren zu können. Entwicklungs- und Schwellenländer mit geringeren Schulden und breiten Einnahmequellen konnten eher Nothilfeprogramme für ihre Bevölkerung und betroffene Unternehmen umsetzen. Dies war besonders auf der Ebene der Städte und Gemeinden wichtig, die besonders stark von den Folgen der Pandemie betroffen waren. Sie hatten ungeachtet deutlich geringerer Einnahmen öffentliche Dienstleistungen wie Sozialhilfe, die Wasserversorgung, die Abfallentsorgung oder den öffentlichen Verkehr zu gewährleisten. Die Covid-19-Pandemie verschärfte aufgrund der vergleichsweise hohen Infektionsgefahr die Versorgungssituation insbesondere in dichtbesiedelten Städten. Städte sind gerade in Schwellenländern der Motor für die wirtschaftliche Entwicklung und versprechen für viele Menschen Auswege aus der Armut. Durch die damit zusammenhängend starke, oft ungeregelte Zuwanderung und Zersiedelung können lokale Verwaltungen vielfach den Zugang zu Wasser und Strom sowie einer gut funktionierenden Mobilität nicht gewährleisten.

Einen besonderen Stellenwert nahmen in der Pandemie die Versorgungsbetriebe insbesondere im Wasserbereich ein. Viele Hygienemassnahmen zu ihrer Bekämpfung sind von der Verfügbarkeit sauberen Wassers und der korrekten Entsorgung des Abwassers abhängig. Es war vielen Wasserversorgungsgesellschaften während dem Höhepunkt der Krise nicht möglich, ihre Betriebskosten zu decken und eine zuverlässige Wasserversorgung zu gewährleisten. Negative Auswirkungen gab es auch auf die Finanzen, das Personal oder die Fahrpläne von lokalen Verkehrsbetrieben, weil der Personenverkehr in einigen Ländern um bis zu 85 Prozent zurückging.

Die Schweiz intensivierte rasch ihre technische Unterstützung, damit Staaten Nothilfemassnahmen besser definieren und finanzieren konnten. So wurde beispielsweise

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Bolivien ­ in Zeiten politischer Instabilität ­ besonders hart von der Covid-19-Pandemie getroffen. Die Schweiz bewilligte Unterstützung für die Stadtverwaltungen von La Paz und Santa Cruz de la Sierra. Deren Kriseninterventionszentren wurden so unterstützt, dass sie ihre Aufgaben auch während der Pandemie erfüllen konnten. Dies umfasste beispielsweise die Umsetzung von Sicherheitsmassnahmen, das Risikomanagement und die Regulierung des öffentlichen Verkehrs.

Des Weiteren unterstützte die Schweiz mit kurzfristigen Sofortmassnahmen, wie der Lieferung von Schutzmaterial, der Entsorgung von infektiösem Material aus der Pflegetätigkeit, oder der Planung und Umsetzung von Schutz- und Digitalisierungsmassnahmen. Letztere beinhalten zum Beispiel die Entwicklung lokal angepasster Methoden zur Früherkennung mittels Überwachung von SARS-Cov-2 Viren im Abwasser.

Die Schweiz unterstützte Versorgungsbetriebe im Finanz- und Betriebsmanagement sowie in der Budgetplanung, was sie für zukünftige Gesundheitskrisen wappnen soll.

Betriebe können damit die gesundheitliche Sicherheit von Angestellten und Kundschaft besser gewährleisten.

Die Pandemie war Auslöser für strukturelle Reformen, auch im Bereich der nachhaltigen urbanen Mobilität. Entsprechend engagierte sich die Schweiz in internationalen Mobilitätsinitiativen. Aktuell profitiert beispielsweise der Verkehrsbetrieb von Duschanbe, der Hauptstadt Tadschikistans, von gezielter Beratung, wie der öffentliche Verkehr umstrukturiert und in Zukunft durch innovative Lösungen bedarfsorientierter betrieben werden kann.

Ebenfalls unterstützte die Schweiz ihre Partnerländer dabei, die Staatshaushalte mittels Versicherungen oder vorsorglichen Kreditlinien für die negativen finanziellen Auswirkungen von Katastrophen zu wappnen. Diese Finanzinstrumente erlauben im Katastrophenfall die rasche Auszahlung von Geldmitteln. Der Fokus lag bisher vor allem auf Naturkatastrophen wie beispielsweise Erdbeben, konnte nun jedoch flexibel an die neuartige Pandemiesituation angepasst werden. Dies ermöglichte beispielsweise Marokko, Serbien oder Kolumbien innert kurzer Frist zusätzliche Mittel zu mobilisieren, um gesundheitliche Massnahmen zu finanzieren und den Ausfall von Steuereinnahmen zu kompensieren. Dank dieser vorsorglich bei der Weltbank abgeschlossenen Katastrophenfall-Kreditlinien konnten die drei Länder zu Beginn der Krise insgesamt 500 Millionen Schweizerfranken mobilisieren.

2.3

Neue globale Herausforderungen bewältigen dank multilateraler Zusammenarbeit

Neben der Verstärkung ihres bilateralen Engagements zur Bekämpfung der Covid-19Krise setzt sich die Schweiz gleichzeitig für ein starkes multilaterales System ein.

Dieses erlaubt die Koordination der relevanten Politikbereiche und dadurch die Optimierung der Effektivität der eingesetzten Mittel. Die Grösse, Handlungsfähigkeit und Kompetenz der multilateralen Partner tragen dazu bei, die Folgerisiken der Krise über die kommenden Jahre zu mindern. Den multilateralen Entwicklungsbanken kommt dabei insbesondere die Aufgabe zu, technische Expertise und Unterstützung sowie finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen und ihre Koordinationsfunktion im multilateralen System und mit den Partnerländern wahrzunehmen. Die Covid-19-Pandemie 28 / 82

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zeigt die strategische Bedeutung der multilateralen Zusammenarbeit für die Schweiz eindrücklich auf.

2.3.1

Die Schweiz als Teil der globalen Gesundheitskooperation

Die gesundheitliche, soziale und wirtschaftliche Erholung von der Covid-19-Krise beeinflussen sich gegenseitig und erfordern ein strategisch abgestimmtes Agieren über Politikbereiche hinweg. Die Schweiz ist als stark globalisiertes Land in besonderem Mass davon abhängig, dass die Pandemie weltweit überwunden wird und die Weltwirtschaft sich rasch erholt. Bundesrat und Parlament haben deshalb im Berichtsjahr beschlossen, die multilaterale Initiative Access to Covid-19 Tools Accelerator (ACT-A), zusätzlich zu den bereits im Jahr 2020 gesprochenen 75 Millionen Schweizerfranken mit weiteren 300 Millionen Schweizerfranken zu unterstützen, wovon 226 Millionen Schweizerfranken ein vom Parlament gesprochener Nachtragskredit waren.

ACT-A wurde 2020 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und weiteren Gesundheitsakteuren lanciert. Ziel ist es, durch die Entwicklung und weltweit gerechte Verteilung von Impfstoffen, Medikamenten und Tests einen ganzheitlichen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie zu leisten. Dabei unterstützt ACT-A auch Bemühungen von Staaten, welche ihre Gesundheitssysteme hinsichtlich der aktuellen Pandemiebekämpfung stärken wollen.

Ein zentraler Pfeiler von ACT-A ist die global koordinierte Beschaffung von Impfstoffen über die im Juni 2020 gegründete Impfstoffinitiative Covid-19 Vaccines Global Access (COVAX). Diese wird von der Impfstoff-Allianz Global Alliance for Vaccines and Immunizations (Gavi), der Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI) und der WHO geführt und soll allen teilnehmenden Ländern, darunter 92 ärmeren Ländern, den Zugang zu Impfstoffen ermöglichen. COVAX hat bis im Oktober des Berichtsjahres Finanzierungszusagen im Umfang von 9,6 Milliarden US-Dollar erhalten. Ziel der COVAX-Facility ist, bis Ende des Berichtsjahres etwa ein Fünftel der Menschen in den 92 ärmsten Entwicklungsländern geimpft zu haben. Die Schweiz beteiligte sich mit 155 Millionen Schweizerfranken. Zudem entschied der Bundesrat, 4 Millionen Impfdosen im Rahmen der COVAX-Facility abzutreten. Die Weltbank koordiniert sich mit COVAX und den Geberländern, um Impfstoffkäufe zu finanzieren. Neben den internationalen Impfbemühungen unterstützt die Schweiz auch die wichtigen Bereiche Diagnostik und Therapeutika. So beteiligte sie sich im Berichtsjahr an der Stiftung für innovative neue Diagnostika
(FIND) zur Erforschung und Entwicklung neuer Schnelltests, der Erleichterung des Marktzugangs sowie der Stärkung der Produktionskapazitäten in Entwicklungs- und Schwellenländern.

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2.3.2

Covid-19-Massnahmen der multilateralen Entwicklungsbanken

Die multilateralen Entwicklungsbanken haben nach Ausbruch der Covid-19-Krise im Frühjahr 2020 in kürzester Zeit umfangreiche Sonderprogramme aufgesetzt. Deren Umfang erreichte im Frühjahr 2021 über 260 Milliarden US-Dollar. Die Pandemiebekämpfung, die Unterstützung von Gesundheitssystemen und sozialen Sicherheitsnetzen, der Schutz wirtschaftlichen Kapitals und die Versorgung der Unternehmen mit Liquidität standen dabei im Vordergrund. Die multilateralen Entwicklungsbanken haben gezeigt, dass sie zur Lösung globaler Herausforderungen beitragen, indem sie rasch umfangreiche Mittel mobilisieren und die Koordination der relevanten globalen, regionalen und nationalen Akteure sicherstellen können. Sie verfügen über globale Präsenz und die Fähigkeit, ihre Krisenmassnahmen den Entwicklungen der Pandemie rasch anzupassen.

Seit März 2020 hat die Weltbank 10,4 Milliarden US-Dollar für Gesundheitsprogramme bewilligt. Diese Mittel helfen den Entwicklungsländern, den Erwerb und Einsatz von Impfstoffen zu finanzieren und ihre Gesundheitssysteme zu stärken. Die anhaltend geringen Impffortschritte bedrohen die wirtschaftliche Erholung in diesen Ländern und verstärken die negativen sozialen Auswirkungen bei Bildung und Beschäftigung.

Die Impfstoffversorgung bleibt in naher Zukunft eine grosse Herausforderung. Im Rahmen der breit angelegten Anstrengung der Weltbankgruppe (WBG) hat die Internationale Finanz-Corporation (IFC) seit Ausbruch der Krise 1,6 Milliarden US-Dollar in die Versorgung mit Covid-19-relevanten Pharmazeutika, Medizintechnik und Gesundheitsdienstleistungen investiert.

Die im Berichtsjahr verwendeten Kriseninterventionsinstrumente der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) fokussieren auf den Finanz- und Privatsektor sowie auf kritische Dienstleistungen auf Gemeindeebene wie städtische Verkehrsbetriebe oder Energieversorgungsunternehmen. Die Aktivitäten im Rahmen der Solidaritätsmassnahmen der EBRD machten 2020 über zwanzig Prozent ihres Geschäftsvolumens aus ­ allein unter dem sogenannten Resilienz-Rahmenwerk wurden 1,67 Milliarden Euro für 62 Projekte verpflichtet und bis Ende des Jahres 1,34 Milliarden ausbezahlt. In Serbien vergab die EBRD beispielsweise einen Kredit von 40 Millionen Euro an Eurobank Beograd, damit sie über ihr landesweites Filialnetz zusätzliche Darlehen
an KMU vergeben kann. Die Bank erweiterte zudem ihr Programm zur Handelsfinanzierung, bot ihren bestehenden Kunden Zahlungsaufschub an und passte ihre technische Hilfe an, um Kunden bei der Digitalisierung ihrer Dienstleistungen zu unterstützen.

2.3.3

Herausforderungen für die multilateralen Entwicklungsbanken

Krisenpakete sollen Hilfe in der akuten Not bringen und Rückschläge auf dem Weg zur Erreichung der langfristigen Ziele der Agenda 2030 und der globalen Klimaziele

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begrenzen. Dabei gilt es, die kurzfristige Krisenbekämpfung mit langfristigen strukturellen Massnahmen zu kombinieren. Dadurch können Investitionen in Humankapital und Infrastruktur aufrechterhalten und gleichzeitig ein Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel und den Biodiversitätsverlust geleistet werden. Die multilateralen Entwicklungsbanken orientieren sich dabei entlang dreier Dimensionen: Wachstum soll nachhaltig sein; die Widerstandsfähigkeit sozialer und wirtschaftlicher Systeme muss gestärkt und relevante Risiken müssen vermindert werden; schliesslich müssen die von der Pandemie häufig noch verschärften sozialen Ungleichheiten angegangen werden.

Die Krisenbekämpfung hat die Entwicklungsbanken mit einer Reihe von Herausforderungen konfrontiert. Der Mittelbedarf in den Entwicklungs- und Schwellenländern ist immens, und es ist den Banken gelungen, umfangreiche zusätzliche finanzielle Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Ihre Finanzkapazitäten sind aber nicht unbegrenzt: bei der WBG musste etwa die Wiederauffüllung des Entwicklungsfonds IDA (IDA-20) um ein Jahr vorgezogen werden (vgl. Ziff. 8).

Als Konsequenz der Covid-19-Krisenfinanzierungen ist mit einer weiteren Erhöhung des Verschuldungsgrads vieler Länder zu rechnen, ein Trend, der bereits vor Ausbruch der Covid-19-Krise zu beobachten war. Für die Banken bedeutet die rasche Auszahlung von Krediten und Zuschüssen zudem zusätzliche Risiken hinsichtlich Nachhaltigkeit und der Einhaltung von Standards, die sie überwachen müssen.

Schliesslich hat der hohe Bedarf im Gesundheitssektor zu einer krisenbedingten Ausweitung des Aktionsbereichs geführt. Diese sollte aber in Zukunft nicht zu Mandatsausweitungen oder strategischer Verzettelung führen. Beschränkte Mittel erfordern Selektivität sowie eine gute Koordination unter den Akteuren.

2.3.4

Die Schweiz in den multilateralen Entwicklungsbanken und im IWF

Die Schweiz setzt sich in den Leitungsgremien der multilateralen Entwicklungsbanken und in der G20 für den wirksamen und nachhaltigen Einsatz der Mittel im Rahmen der Mandate der jeweiligen multilateralen Entwicklungsbank ein. Sie hält diese dazu an, kurzfristige Krisenbewältigungsmassnahmen nach Möglichkeit mit langfristigen Massnahmen zu kombinieren, die eine nachhaltige, widerstandsfähige und inklusive wirtschaftliche Erholung fördern.

Weil Mittel zur unmittelbaren Krisenbewältigung in der Regel rasch ausbezahlt werden müssen, gilt es die Risiken und insbesondere die Einhaltung der Umwelt-, Sozialund Gouvernanz-Standards während der Projekt- und Programmumsetzung genau im Auge zu behalten. Auch muss sichergestellt werden, dass Zuschüsse und Darlehen zur Stärkung der Produktivkräfte beitragen und längerfristig nicht nur zu einer höheren Verschuldung der Länder führen. Schliesslich fordert die Schweiz die multilateralen Entwicklungsbanken zu einer systematischen Koordination mit anderen Entwicklungsakteuren auf, einschliesslich der UNO, dem IWF, der OECD, der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor, um ein abgestimmtes Vorgehen und einen effizienten Einsatz beschränkter öffentlicher Mittel sicherzustellen.

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Die Schweiz leistet finanzielle Unterstützung im Rahmen des speziellen Engagements des IWF in den ärmeren Ländern. So gewährt sie dem IWF-Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum (Poverty Reduction and Growth Trust, PRGT) seit Anfang des Berichtsjahres ein Darlehen von 500 Millionen Sonderziehungsrechten (entspricht ca. 650 Mio. CHF). Für diese von der Schweizerischen Nationalbank bereitgestellte Kreditlinie besteht eine Garantieverpflichtung des Bundes. Zudem leistete die Schweiz bereits 2020 einen Beitrag von 25 Millionen Schweizerfranken an den IWF-Treuhandfonds für Katastropheneindämmung und Katastrophenhilfe (Catastrophe Containment and Relief Trust, CCRT) und ermöglichte damit den Erlass des Schuldendienstes der 29 ärmsten Länder gegenüber dem IWF. Überdies beteiligt sie sich an international koordinierten Initiativen zur Stärkung der Schuldentragfähigkeit und -transparenz in Entwicklungs- und Schwellenländern, etwa des IWF, der Weltbank, der G20 sowie des Pariser Clubs, einer informellen Gruppierung von 22 Gläubigernationen, welche Restrukturierungen bilateraler Schulden koordiniert und mit Schuldnerländern vereinbart. Sie unterstützt den gemeinsamen Rahmen (Common Framework) für fallspezifische, transparente und koordinierte Schuldenrestrukturierungen in ärmeren Ländern,26 ebenso wie die Schuldendienstsistierungsinitiative (Debt Service Suspension Initiative, DSSI), welche ärmeren Ländern von Mai 2020 bis Ende 2021 vorübergehend Budgetspielräume zur Pandemiebekämpfung verschafft.27

2.4

Interdependenz zwischen Handel, Gesundheit und Entwicklung

Der weltweite Zugang zu medizinischen Gütern und Impfstoffen ist ein Schlüsselelement zur Überwindung der globalen Gesundheitskrise. Denn die entsprechenden Fortschritte im Gesundheitsbereich bestimmen auch das Tempo der wirtschaftlichen Erholung in den Entwicklungs- und Schwellenländern. So ist für die Gewährleistung einer optimalen Produktion auf globaler Ebene die Handelspolitik generell von wesentlicher Bedeutung, nicht nur bei spezifischen Massnahmen zugunsten der Entwicklungs- und Schwellenländer (vgl. Ziff. 2.3.1). Die Schweiz setzte sich deshalb im Berichtsjahr für eine bessere Koordinierung der handelspolitischen Massnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ein, um die Versorgung der Entwicklungsländer mit grundlegenden medizinischen Gütern und Impfstoffen sicherzustellen.

Der Ausbruch der Covid-19-Krise hat deutlich gemacht, dass die handelspolitischen Massnahmen als Reaktion auf die Pandemie weltweit zu wenig koordiniert sind. Am Ende des Berichtsjahres verzeichnete die WTO insgesamt 399 Handelsmassnahmen, die von ihren Mitgliedern einseitig ergriffen wurden und den Handel mit Covid-19-

26

27

Paris Club (2020): Common Framework for Debt Treatments beyond the DSSI, abrufbar unter: www.clubdeparis.org > Archives 2020 > Endorsement with the G20 of a Common Framework to Coordinated Debt Treatments > Attachments (Stand: 13.12.2021).

The World Bank Group (2021): COVID 19, Debt Service Suspension Initiative, abrufbar unter: www.worldbank.org > Understanding Poverty > Topics > Debt (Stand: 13.12.2021).

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bezogenen Gütern betrafen. Zwei Drittel dieser Massnahmen wirkten handelserleichternd. 137 der Massnahmen gelten hingegen als handelsbeschränkend und werden häufig in Form von Exportbeschränkungen umgesetzt. Diese Massnahmen haben den Zugang zu den Märkten, das Funktionieren der Wertschöpfungsketten und die allgemeine Versorgung mit medizinischen Gütern und Impfstoffen insbesondere in den Entwicklungs- und Schwellenländern beeinträchtigt. Am Ende des Berichtsjahres waren über die Hälfte der handelsbeschränkenden Massnahmen wieder aufgehoben.

Vor diesem Hintergrund wurden die Diskussionen im Bereich Handel und Gesundheit während des gesamten Berichtsjahres intensiviert, sodass dieses Thema auch zu einem Schwerpunkt an der 12. WTO-Ministerkonferenz werden sollte. Bedauerlicherweise musste die Ministerkonferenz aufgrund der Covid-19-Pandemie erneut verschoben werden. Die Diskussionen über das Thema Handel und Gesundheit dauern bis zum Jahresende an.

Die Vorbereitungen der WTO zeigten, dass sämtliche Mitglieder anerkannten, wie wichtig die WTO und ein gut funktionierendes multilaterales Handelssystem zur Überwindung der Covid-19-Krise sind. Die Diskussionen und die Bandbreite der in den verschiedenen Prozessen geäusserten Ansichten machten schnell deutlich, dass ein ganzheitlicher Ansatz notwendig ist, der sich auf die folgenden drei Säulen stützt: (1) ein reibungsloses Funktionieren der Wertschöpfungsketten sicherstellen, (2) die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor stärken und (3) Themen im Zusammenhang mit dem Schutz des geistigen Eigentums angehen.

Bei den Diskussionen zur Ausgestaltung eines Handels- und Gesundheitspakets im Hinblick auf die geplante WTO-Ministerkonferenz verteidigte die Schweiz in enger Abstimmung mit den WTO-Mitgliedern, die eine ähnliche Position vertraten, einen ganzheitlichen Ansatz. Die Schweiz verfolgte konsequent das Ziel, die Produktionskapazitäten von medizinischen Gütern, vor allem von Impfstoffen, zu erhöhen und deren Verteilung zu erleichtern, insbesondere in den Entwicklungsländern. Bezüglich der Wertschöpfungsketten - der ersten Säule - wurde im Berichtsjahr auf Initiative der Ottawa-Gruppe28, der auch die Schweiz angehört, ein Massnahmenpaket vorgeschlagen, das die Versorgung mit medizinischen Gütern erleichtern und gleichzeitig offene
Märkte gewährleisten soll. Dies betrifft unter anderem die Einschränkung von Exportrestriktionen, Massnahmen zur Handelserleichterung und die Transparenz von als Reaktion auf die Pandemie ergriffenen Handelsmassnahmen.

Bei der zweiten Säule, der Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor, lauteten die Ziele: (a) Erleichterung von Partnerschaften zwischen privatwirtschaftlichen Akteuren und Förderung des Technologie- und Wissenstransfers auf freiwilliger Basis sowie (b) Erhöhung der Transparenz im Zusammenhang mit den Wertschöpfungsketten, einschliesslich der Produktionskapazitäten, der verfügbaren Bestände, der Engpässe und anderer Risiken entlang dieser Ketten. Die Generaldirektorin der WTO initiierte einen Dialog mit dem privaten Pharmasektor, um die Produktionskapazitäten für Impfstoffe zu erhöhen. Die Schweiz beteiligte sich hinsichtlich der öffentlich-privaten Zusammenarbeit an den Diskussionen insbesondere über die Themen Transparenz und Überwachung der Wertschöpfungsketten.

28

Australien, Brasilien, Chile, EU, Japan, Kanada, Kenia, Mexiko, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, Singapur, Südkorea, Vereinigtes Königreich.

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Erörtert wurden im Berichtsjahr auch mehrere Vorschläge zur dritten Säule, dem geistigen Eigentum. So wurde in der WTO seit Oktober 2020 der von Indien und Südafrika unterbreitete Vorschlag zur Aussetzung bestimmter Kapitel des WTOAbkommens vom 15. April 199429 über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS-Abkommen) im Zusammenhang mit der Pandemie diskutiert (TRIPS-Waiver). Die Schweiz betonte nachdrücklich, wie wichtig der Schutz des geistigen Eigentums für die Innovation im Pharmasektor und die öffentliche Gesundheit ist. Die Schweiz ist davon überzeugt, dass ein globaler, gerechter, bezahlbarer und rascher Zugang zu Impfstoffen, Medikamenten und Diagnostikprodukten im Kampf gegen Covid-19 eine enge und harmonische Zusammenarbeit zwischen allen betroffenen Akteuren sowie einen ganzheitlichen Ansatz erfordert. Das betrifft auch Handelsmassnahmen, die den Zugang zu Gesundheitstechnologien beeinträchtigen (z. B. Exportbeschränkungen).

Vor diesem Hintergrund begrüsste die Schweiz den Vorschlag der Europäischen Union, gewisse Bestimmungen zu den Zwangslizenzen im TRIPS-Abkommen zu klären, damit die für den Pandemie-Fall vorgesehene Flexibilitätsregelung einfacher angewendet werden kann. Die Ausnahmeregelung (TRIPS-Waiver) lehnte die Schweiz hingegen ab. Sie erklärte sich aber bereit, die Gespräche über einen fairen und gerechten Zugang zu Covid-19-Impfstoffen fortzusetzen, auch über die Zwangslizenzen.

2.5

Fazit

Die Covid-19-Krise akzentuiert bestehende strukturelle Probleme in den Entwicklungs- und Schwellenländern, steigert den Druck auf die öffentlichen Finanzen und lässt den Reform- und Finanzierungsbedarf weiter ansteigen. Im Gegensatz etwa zur Schweiz verfügen Entwicklungs- und Schwellenländer über weit weniger Widerstandskraft und Handlungsspielräume, um die negativen Auswirkungen der Covid-19-Krise abzufedern. Manche der besonders stark betroffenen Regionen wurden durch die Krise in ihrer Entwicklung um Jahre zurückgeworfen mit bedeutenden Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit, die Arbeitsplätze, die Ungleichheit, die Sicherheitslage oder die Bildung. Politische Institutionen stehen teils unter Druck und die Krise beeinflusst den politischen Zyklus. Der Ruf nach neuen strategischen Ausrichtungen in der Wirtschaftspolitik könnte ansteigen. Insgesamt ist zu erwarten, dass die Lage in den Entwicklungs- und Schwellenländern volatil bleibt und insbesondere die Gefahr der Überschuldung weiterwächst. Der IWF führte im Oktober 2021 36 Länder niedrigen Einkommens auf der Liste von Staaten, welche ein hohes Risiko für eine Überschuldung aufweisen oder bereits überschuldet sind.

Die Überwindung der Pandemie und die globale wirtschaftliche Erholung sind unweigerlich miteinander verknüpft. Dies gilt insbesondere für ein stark globalisiertes Land, wie die Schweiz. Die Covid-19-Krise hat die Bedeutung der globalen Vernetzung noch deutlicher gemacht, nicht nur in Bezug auf die Gesundheit, sondern auch in Bezug auf die wirtschaftlichen und handelspolitischen Verflechtungen. Ebenso unterstrich sie die Wichtigkeit der Digitalisierung und machte den digitalen Graben 29

SR 0.632.20, Anhang 1C.

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zwischen weiter fortgeschrittenen Volkswirtschaften und Entwicklungsländern sichtbarer.

Die IZA der Schweiz hat entsprechend ihr Engagement verstärkt und angepasst, dies in Abstimmung mit anderen Politikbereichen. In diesem Rahmen hat die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit ihre Stärken bewiesen und sich durch ihre Verankerung innerhalb der aussenwirtschaftlichen und aussenpolitischen Strategie des Bundesrates ausgezeichnet. Sie leistet auf bilateraler Ebene einen Beitrag für die Bevölkerung und Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Dabei richtet sie ihre Aktivitäten auf zwei Schwerpunkte aus: einerseits die Förderung stabiler wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen und andererseits die Unterstützung der Privatwirtschaft für den Erhalt und die Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsplätzen. Die Beschäftigungsförderung ist ein Antwortelement auf die soziale Ungleichheit. Gleichzeitig engagiert sich die Schweiz für ein starkes multilaterales System. Dadurch können Politiken koordiniert und der Effekt des finanziellen Einsatzes optimiert werden. Die Schweiz setzt sich auch dafür ein, dass erfolgreiche bilaterale Lösungen von Entwicklungspartnern auf breiter Ebene repliziert werden, beispielsweise in Programmen der multilateralen Entwicklungsbanken. Im Gegenzug nutzt die Schweiz in den multilateralen Organisationen entwickeltes Wissen und Knowhow in ihren bilateralen Projekten. Eine verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Staaten in Gremien wie der OECD und der UNO ist für die Schweiz ebenso zentral, wie es Partnerschaften mit Akteuren der Zivilgesellschaft und des Privatsektors sind.

Neben entwicklungspolitischen Massnahmen erfordert die Überwindung der Covid19-Pandemie und ihrer Auswirkungen ein abgestimmtes Vorgehen über Politikbereiche hinweg. Die Handelspolitik ist dabei von entscheidender Bedeutung. Die Schweiz setzt sich im Sinne der Politikkohärenz für eine bessere Koordinierung der handelspolitischen Reaktionen auf die Covid-19-Pandemie ein, um die Versorgung der Entwicklungsländer mit wichtigen medizinischen Gütern und Impfstoffen sicherzustellen. Sie nahm aktiv an den Diskussionen über den fairen und gerechten Zugang zu Covid-19-Impfstoffen im Hinblick auf die geplante 12. Ministerkonferenz der WTO teil (vgl. Ziff. 2.5). Ein schneller Fortschritt bei den Impfkampagnen
der Entwicklungs- und Schwellenländer ist für die globale Gesundheit und die weltweite wirtschaftliche Erholung entscheidend.

Die Covid-19-Krise stellt die Ausrichtung der globalen IZA auf die Probe. Die IZA ist mit einer Multiplikation von Krisen und Herausforderungen ­ unter anderem Armut, Klima, Fragilität, Ungleichheit ­ konfrontiert, deren Auswirkungen vor Grenzen nicht Halt machen. Covid-19 hat kurzfristig den Fokus auf Aktivitäten im Gesundheitssektor sowie wirtschaftsstützenden Massnahmen gelegt. Dies zu Lasten anderer langfristiger Entwicklungsbereiche mit noch schwer abzuschätzenden Folgen auf Wirtschaft und Gesellschaft. Die gleichzeitige Herausforderung kurzfristiger Krisenbewältigung und langfristiger nachhaltiger struktureller Veränderung im Rahmen der Ziele der Agenda 2030 wird die IZA weiter beschäftigen.

Gleichfalls stellt die Covid-19-Krise die internationale Finanzarchitektur vor grosse Herausforderungen. Angesichts der Covid-19-bedingten Schulden, welche viele Geberländer empfindlich treffen, wird der Budgetdruck steigen. Was die Höhe der öffentlichen Entwicklungsgelder im Berichtsjahr betrifft, zeichnet sich noch kein kla-

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res Bild ab. Gewisse Geberländer kündigten an, ihre Entwicklungsausgaben gegenüber 2020 zu reduzieren, während andere eine Erhöhung vorsahen.30 Neben der internationalen Unterstützung obliegt es den Entwicklungs- und Schwellenländern, durch geeignete Reformen ihre Widerstandsfähigkeit zu erhöhen und Handlungsspielräume für künftige Krisen zu schaffen. Die IZA kann Folgen mildern und Impulse geben, aber nationale und lokale Reformen nicht ersetzen.

Die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz ist in diesem dynamischen Kontext gut positioniert. Die IZA-Strategie 2021­2024 erlaubte im Berichtsjahr eine vorübergehende Priorisierung zugunsten der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie und ihrer Folgen. Die Schweiz verfolgt neben einer schnellen und gezielten Reaktion zur Milderung der unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen einen langfristigen Ansatz im Sinne der Ziele der Agenda 2030 und trägt dazu bei, dass Entwicklungsund Schwellenländer zukünftige Krisen besser bewältigen können. Dank ihres Engagements sowohl auf bi- als auch auf multilateraler Ebene und der Abstimmung innerhalb der IZA und mit anderen Politikbereichen dürfte die Schweiz auch künftig als glaubwürdige und einflussreiche Partnerin wahrgenommen werden.

3

Wichtige wirtschaftspolitische Entwicklungen mit Bezug zur Aussenwirtschaft

Die wirtschaftspolitische Diskussion in der Schweiz war im Berichtsjahr weiterhin stark von der Covid-19-Pandemie und ihrer Überwindung geprägt. Gleichzeitig gewannen angesichts der wirtschaftlichen Unsicherheit Strukturreformen sowie andere umfassende Regulierungsvorhaben an Bedeutung. Der Bundesrat setzte sich auch im Inland dafür ein, die Schweiz im Hinblick auf die Zukunft günstig zu positionieren.

3.1

Wirtschaftspolitische Reaktionen auf die Covid-19-Krise

Zur Begrenzung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie ergriff der Bundesrat zahlreiche Abfederungsmassnahmen (vgl. Ziff. 2.1.2). Mit der Aufhebung der gesundheitspolizeilichen Beschränkungen sollen die ausserordentlichen Massnahmen auslaufen. Deshalb verabschiedete der Bundesrat am 18. Juni eine wirtschaftspolitische Transitionsstrategie (vgl. Ziff. 2.1.2). Deren Ziel ist es, die wirtschaftliche Erholung unter anderem mit einer Stärkung bewährter Instrumente der Standortförderung zu begleiten (Pfeiler «Begleitung der Erholung»). Dazu gehörte auch im Berichtsjahr die Tourismusförderung. Gleichzeitig hat die Krise Fragen der Versorgungssicherheit in den Fokus gerückt.

30

Center for Global Development (2021): Global Trends in 2021, How Covid-19 Is Transforming International Development, S. 12­13, abrufbar unter: www.cgdev.org > Publication (Stand: 13.12.2021).

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3.1.1

Tourismusförderung

Die Covid-19-Pandemie führte zu einer besonders starken Rezession sowie zu historischen Nachfrageeinbrüchen im Schweizer Tourismus und stürzte die Branche in eine Krise. Die Zahl der Hotellogiernächte wies einen Rückgang von 29 Prozent für die Monate Januar bis September gegenüber dem Vorkrisenjahr 2019 auf. Bei den Hotellogiernächten der ausländischen Gäste betrug der Rückgang in derselben Zeitperiode rund 65 Prozent.

Aufgrund dieser starken Betroffenheit stärkte Schweiz Tourismus nach 2020 auch im Berichtsjahr die Nachfrage mit gezielten Marketingaktivitäten. Zu deren Unterstützung wurden für die Jahre 2020 und 2021 zusätzliche Bundesmittel im Umfang von 40 Millionen Schweizerfranken bewilligt. Im Berichtsjahr lag der Fokus auf der Rückgewinnung der ausländischen Gäste, vor allem aus Europa. Die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit31 bietet ihren Kunden seit Frühjahr 2020 eine vereinfachte Sistierung der Amortisationen auf ihren Darlehen an. Im Rahmen der Neuen Regionalpolitik ermöglicht der Bund den Kantonen seit Frühling 2020, die Amortisationen von Darlehen in einem erleichterten Verfahren zu stunden.

Der Bundesrat beschloss im September ein Recovery Programm für den Tourismus für die Jahre 2022­2026 im Umfang von 60 Millionen Schweizerfranken. Damit sollen die touristische Erholung gezielt begleitet und unterstützt sowie das langfristige Wachstumspotenzial gestärkt werden. Schwerpunkte sind die Wiederbelebung der Nachfrage und der Erhalt der Innovationsfähigkeit. Am 10. November legte der Bundesrat die strategische Grundlage für die zukünftige Tourismuspolitik des Bundes fest.32 Ein neuer Schwerpunkt liegt auf der nachhaltigen Entwicklung des Tourismus.

3.1.2

Versorgungssicherheit und internationale Wertschöpfungsketten

Während der Covid-19-Krise haben sich die Schweizer Wertschöpfungs- und Logistikketten als resilient erwiesen. So haben sich auch die verschiedenen Instrumente zur Gewährleistung der Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern bewährt, selbst wenn es auf dem Höhepunkt der Krise teilweise zu angespannten Situationen, Verspätungen und Unterbrüchen in den internationalen Produktions- und Lieferketten kam. Die laufende Evaluation der Krise bestätigt diese Analyse und zeigt ausserdem, wie wichtig es ist, die internationale Zusammenarbeit zu stärken, die Zunahme der Handelshemm-

31

32

Die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) ist für den Vollzug des Bundesgesetzes vom 20. Juni 2003 über die Förderung der Beherbergungswirtschaft (SR 935.12) zuständig.

Tourismusstrategie des Bundes vom 10. November, abrufbar unter: www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Neue Tourismusstrategie: Bundesrat entwickelt bewährte Politik weiter (Stand: 13.12.2021).

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nisse zu beschränken und die internationalen Produktions- und Lieferketten durch verschiedene Massnahmen geografisch stärker zu diversifizieren.33 Die Instrumente der wirtschaftlichen Landesversorgung der Schweiz werden ebenfalls gestärkt. So sollen insbesondere die in einer Übergangslösung provisorisch aufgebauten Ethanol-Reserven im Umfang von 6000 Tonnen infolge verschiedener parlamentarischer Vorstösse34 ab Anfang 2023 durch ein dauerhaftes Lager ersetzt werden.

3.2

Massnahmen gegen die «Hochpreisinsel Schweiz»

Der Bundesrat legte 2016 einen Bericht über die Erleichterung von Parallelimporten vor und schlug umfassende Massnahmen gegen die «Hochpreisinsel Schweiz» vor.35 Diese zielten auf den Abbau von Importhindernissen und sollten damit die Marktsegmentierung durch ausländische Hersteller erschweren. Im Berichtsjahr befand das Parlament über entsprechende Vorlagen.

3.2.1

Relative Marktmacht und Geoblocking (Fair-Preis-Initiative)

Das Parlament verabschiedete am 19. März einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel ­ für faire Preise (Fair-Preis-Initiative)».

Dieser beinhaltet eine Änderung des Kartellgesetzes vom 6. Oktober 199536, um das Konzept der «relativen Marktmacht» ausdrücklich in das Schweizer Kartellrecht einzuführen. Darüber hinaus beinhaltet der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments eine Änderung des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 198637 gegen den unlauteren Wettbewerb im Sinne der Einführung eines grundsätzlichen Verbots von privaten Geoblocking-Massnahmen. Damit sollen vor allem Unternehmen geschützt werden, die im Wettbewerb mit ihren ausländischen Konkurrenten aufgrund höherer Beschaffungskosten oder Lieferverweigerungen benachteiligt werden. Der Bundesrat hat diese neuen Reglungen auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.38

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Bericht des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) vom 19. Mai zur wirtschaftlichen Landesversorgung 2017­2020, abrufbar unter: www.bwl.admin.ch > Dokumente > Grundlagendokumente (Stand: 13.12.2021); AWB 2020 des Bundesrats vom 20. Januar, Schwerpunktkapitel: Auswirkungen der Covid-19-Krise auf den internationalen Handel und die globalen Wertschöpfungsketten (BBl 2021 343).

Z. B. Motion 20.3448 Gigon «Für einen Wiederaufbau des Ethanol-Pflichtlagers in der Schweiz» vom 6. Mai 2020, abrufbar unter: www.parlament.ch > Ratsbetrieb > Suche Curia Vista (Stand: 13.12.2021).

Bericht des Bundesrates vom 22. Juni 2016 über die Behinderung von Parallelimporten, in Erfüllung des Postulats 14.3014 WAK-N vom 24. Febr. 2014, abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Publikationen & Dienstleistungen > Publikationen > Aussenwirtschaft > Freihandel (Stand: 13.12.2021).

SR 251 SR 241 Medienmitteilung des Bundesrates vom 17. September, Fair-Preis-Initiative: Inkraftsetzung des indirekten Gegenvorschlags, abrufbar unter: www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen (Stand: 13.12.2021).

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3.2.2

Aufhebung der Industriezölle

Der Bundesrat schlug dem Parlament im November 2019 vor, die Industriezölle unilateral auf null zu setzen. Die Wirtschaft käme dadurch in den Genuss günstigerer Vorleistungen und administrativer Entlastungen, was ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken würde. Zudem könnten Konsumentinnen und Konsumenten in den Genuss tieferer Preise kommen. Neben der Aufhebung der Industriezölle enthält die Vorlage auch eine Vereinfachung der Zolltarifstruktur für Industrieprodukte, wodurch administrative Aufwände verringert werden können. Das Parlament hat der Vorlage in der Herbstsession zugestimmt. Die Referendumsfrist läuft bis am 20. Januar 2022.39

3.3

Einführung einer Investitionskontrolle

2020 beauftragte das Parlament den Bundesrat, gesetzliche Grundlagen für eine Kontrolle von ausländischen Investitionen zu schaffen.40 Der Bundesrat hatte sich bisher gegen die Einführung einer Investitionskontrolle ausgesprochen. Gemäss seiner Beurteilung ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis ungünstig und das bestehende Regelwerk ausreichend.

Für den Wirtschaftsstandort und damit den Wohlstand der Schweiz sind grenzüberschreitende Investitionen von zentraler Bedeutung. Die Schweiz zählt zu den grössten Empfängerinnen von Direktinvestitionen weltweit, der Bestand der ausländischen Direktinvestitionen in der Schweiz belief sich 2020 auf rund 1 460 Milliarden Schweizerfranken. Der Bestand der schweizerischen Direktinvestitionen im Ausland betrug 2020 rund 1 216 Milliarden Schweizerfranken.41 Der Bundesrat bestimmte am 25. August die Eckwerte einer Kontrolle von ausländischen Investitionen.42 Mit der Investitionskontrolle sollen mögliche Gefährdungen oder Bedrohungen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit aufgrund von Übernahmen von inländischen Unternehmen durch ausländische Investoren abgewendet werden können. Zusätzlich sollen auch wesentliche Wettbewerbsverzerrungen bei Übernahmen durch ausländische staatliche oder staatsnahe Investoren verhindert werden können. Der Bundesrat wird darauf achten, dass die Offenheit der Schweiz gegenüber ausländischen Investitionen sowie die Attraktivität als Investitionsstandort gewahrt bleiben und dass die Investitionskontrolle mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen 39 40

41

42

BBl 2021 2330 Motion 18.3021 Rieder «Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen» vom 26. Febr. 2018, vom Ständerat am 17. Juni 2019 und vom Nationalrat am 3. März 2020 angenommen, zudem behandelt die parlamentarische Initiative 16.498 Badran «Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller» vom 16. Dezember 2016 einen verwandten Gegenstand. Abrufbar unter: www.parlament.ch > Ratsbetrieb > Suche Curia Vista (Stand: 13.12.2021).

Bericht der Schweizerischen Nationalbank (SNB) vom 17. Dezember über die Direktinvestitionen 2020, abrufbar unter: www.snb.ch > Statistiken > Berichte und Medienmitteilungen > Direktinvestitionen (Stand: 17.12.2021).

Medienmitteilung des Bundesrates vom 25. August, Bundesrat legt die Eckwerte einer Schweizer Investitionskontrolle fest, abrufbar unter: www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen (Stand: 13.12.2021).

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der Schweiz vereinbar ist. Die Vernehmlassungsvorlage wird voraussichtlich Ende März 2022 vorliegen.

4

Wirtschaftsbeziehungen mit der EU

Der möglichst hindernisfreie Zugang zum EU-Binnenmarkt ist von zentraler Bedeutung für die schweizerische Wirtschaft. Die EU ist die mit Abstand wichtigste Handelspartnerin der Schweiz. Die grenzüberschreitenden Wertschöpfungsketten sind im Handel vor allem mit den Nachbarstaaten besonders ausgeprägt. Die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU regulieren und erleichtern den Handel.

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, die bewährte bilaterale Zusammenarbeit mit der EU weiterzuführen.

4.1

Folgen der Beendigung der Verhandlungen über ein Institutionelles Abkommen

Auf der Basis einer Gesamtevaluation kam der Bundesrat zum Schluss, dass bei den Verhandlungen über ein Institutionelles Abkommen (InstA) zwischen der Schweiz und der EU in zentralen Bereichen substantielle Differenzen verblieben. Die mit der EU im Berichtsjahr geführten Gespräche haben bezüglich der Themen Unionsbürgerrichtlinie, Lohnschutz und staatliche Beihilfen nicht zu den für die Schweiz notwendigen Lösungen geführt. Diese drei Punkte mit Klärungsbedarf wurden nach intensiven Konsultationen der hauptbetroffenen Kreise in der Schweiz im Jahr 2019 identifiziert. Die Voraussetzungen für einen Abschluss des Abkommens waren daher nicht gegeben. Deshalb entschied der Bundesrat am 26. Mai, das Abkommen nicht zu unterzeichnen und die Verhandlungen zu beenden.43 Mit dem InstA hätten neue Regeln für die Rechtsübernahme, Überwachung, Auslegung und Streitbeilegung betreffend die auf Rechtsharmonisierung basierenden Abkommen (Binnenmarktabkommen) geschaffen werden sollen. Insbesondere hätte die Übernahme von EU-Recht dynamisiert und die Streitbeilegung verrechtlicht werden sollen. Damit wäre eine grössere Rechtssicherheit geschaffen worden.

4.1.1

Fortführung der bilateralen Abkommen

Die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU haben auch ohne InstA weiterhin Bestand. Das Nichtzustandekommen des InstA ist allerdings mit Nachteilen verbunden: Die EU betonte während der Verhandlungen, dass der Abschluss des InstA für sie eine Voraussetzung für künftige Abkommen über die Teilnahme der

43

Medienmitteilung vom 26. Mai, Das Institutionelle Abkommen Schweiz­EU wird nicht abgeschlossen, abrufbar unter: www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen (Stand: 13.12.2021).

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Schweiz am EU-Binnenmarkt sei.44 Ausserdem erklärte die Europäische Kommission bereits 2018, dass sie ohne InstA grundsätzlich nicht mehr bereit sei, die bestehenden Binnenmarktabkommen mit der Schweiz zu aktualisieren.45 2019 entschied sie zudem, die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung nicht zu verlängern.

Aus Sicht des Bundesrates liegt es im gemeinsamen Interesse der Schweiz und der EU, die bestehenden Abkommen weiterhin vollumfänglich anzuwenden und zu aktualisieren. Dies gilt auch für das Abkommen vom 21. Juni 199946 über den Abbau technischer Handelshemmnisse (Mutual Recognition Agreement, MRA) und dessen Kapitel über Medizinprodukte. Die Schweiz verfügt seit 2001 über eine Medizinproduktregulierung, die mit jener der EU gleichwertig ist. Dennoch lehnte es die EUKommission im Berichtsjahr ab, eine aufgrund einer Totalrevision der Gesetzgebung in der EU und der Schweiz nötige Aktualisierung des Kapitels über Medizinprodukte im MRA vorzunehmen. Der Bundesrat setzt sich weiterhin dafür ein, dass zumindest nach altem Recht zertifizierte Medizinprodukte weiterhin vom MRA profitieren können.

4.1.2

Assoziierung der Schweiz in den Bereichen Bildung und Forschung

Das 9. Forschungsrahmenprogramm «Horizon Europe» ist das weltweit grösste Forschungs- und Innovationsförderprogramm und stellt das bisher ambitionierteste entsprechende Programm in der Geschichte der Europäischen Union dar. Es dauert von 2021 bis 2027.

Die Frage einer Assoziierung der Schweiz an Horizon Europe wird seitens der EU im Lichte der Gesamtbeziehungen Schweiz­EU gesehen und wurde jüngst auch mit der Umsetzung des zweiten Schweizer Beitrags verknüpft. Die Europäische Kommission informierte das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) am 12. Juli, dass die Schweiz im Berichtsjahr und bis auf weiteres für alle Ausschreibungen von Horizon Europe und damit verbundenen Programmen und Initiativen den Status eines nicht-assoziierten Drittstaates hat. Dies bedeutet, dass sich Schweizer Projektteilnehmende nur eigenfinanziert und nur an bestimmten Programmteilen beteiligen können. Zudem können sie keine Projektkoordination übernehmen.

Der Bundesrat strebt weiterhin eine möglichst zeitnahe Assoziierung am HorizonPaket (bestehend aus Horizon Europe, Euratom, ITER und Digital Europe Programm) an. Mit der Genehmigung der hierfür notwendigen finanziellen Mittel in der 44

45

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Vgl. z. B. Medienmitteilung des Rats der EU vom 19. Februar, Schlussfolgerungen des Rates zu den Beziehungen der EU zur Schweizerischen Eidgenossenschaft, abrufbar unter: www.consilium.europa.eu > Presse > Pressemitteilungen (Stand: 13.12.2021).

Bericht des Bundesrates vom 26. Mai betreffend die Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen zwischen der Schweiz und der EU, S. 18, abrufbar unter: www.eda.

admin.ch > Europapolitik der Schweiz > Überblick > Institutionelles Abkommen (Stand: 13.12.2021).

Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (SR 0.946.526.81).

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Höhe von 6,15 Milliarden Schweizerfranken und der Verabschiedung des Verhandlungsmandates sind in der Schweiz alle notwendigen Vorbereitungen getroffen, um mit der EU über die Assoziierung der Schweiz am Horizon-Paket umgehend Verhandlungen aufnehmen zu können. Seitens der EU liegt bis heute kein Verhandlungsmandat vor.

Der Bundesbeschluss vom 20. Mai 202047 zum Horizon-Paket 2021­2027 und die am 1. März in Kraft getretene Verordnung vom 20. Januar 202148 über die Massnahmen für die Beteiligung der Schweiz an den Programmen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation erlauben die direkte Bundesfinanzierung von Schweizer Teilnahmen an von der EU positiv evaluierten Verbundprojekten sowie Schweizer Projekten beim Europäischen Forschungsrat (European Research Council, ERC).

Am 17. September beschloss der Bundesrat zudem Übergangsmassnahmen für jene Teile des Horizon-Pakets 2021­2027, zu jenen Schweizer Forschende und Innovatoren seit 2021 keinen Zugang mehr hatten. Weiter beschloss der Bundesrat am 20. Oktober unter anderem die Prüfung von Ergänzungs- und Ersatzmassnahmen. Ergänzungsmassnahmen sollen unabhängig von einer Assoziierung eingesetzt werden.

Ersatzmassnahmen sollen greifen, falls langfristig keine Assoziierung möglich sein wird.

Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa. Der Bundesrat verabschiedete Anfang des Berichtsjahres ein Verhandlungsmandat für die Assoziierung der Schweiz an das Programm. Auf Seiten der EU fehlt bis heute ein Verhandlungsmandat. Die EU beurteilt eine Assoziierung der Schweiz an Erasmus+ im Lichte der Gesamtbeziehungen Schweiz-EU und war bislang nicht bereit, mit der Schweiz darüber zu verhandeln.

Der Bundesrat setzt sich weiterhin für eine rasche Assoziierung der Schweiz am Programm ein.

Die seit 2014 bestehende Schweizer Lösung hinsichtlich Erasmus+ wird fortgesetzt, solange keine Assoziierung an Erasmus+ erzielt wird. Dies ermöglicht es Schweizer Lernenden und Bildungsakteuren, weiterhin von der internationalen Lernmobilität zu profitieren beziehungsweise mit europäischen Partnern zu kooperieren. Das Parlament hat die hierfür erforderlichen Mittel im Rahmen der BFI-Botschaft 2021­2024 vom 26. Februar 202049 bewilligt.

4.1.3

Auffangmassnahmen des Bundesrates

Zur Abfederung negativer Konsequenzen des Verhandlungsabbruchs hat der Bundesrat Auffangmassnahmen vorbereitet und wo möglich umgesetzt. Der Bundesrat hat bereits früher auf mögliche negative Auswirkungen aufgrund der ausbleibenden Anerkennung der schweizerischen Regulierung durch die EU reagiert, beispielsweise

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BBl 2020 4919 SR 420.126; AS 2021 72 BBl 2020 3681

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zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur.50 Auch hat er im Berichtsjahr Massnahmen ergriffen, um die Versorgung der Schweiz mit sicheren Medizinprodukten zu gewährleisten.51 Der Zugang zum Binnenmarkt der EU kann jedoch nicht durch einseitige Massnahmen der Schweiz sichergestellt werden. Dazu braucht es Abkommen mit der EU, mit welchen das schweizerische Recht als gleichwertig zum EU-Recht anerkannt und ­ darauf basierend ­ die Gleichbehandlung von Schweizer Marktakteuren gegenüber solchen der EU gewährleistet wird.

Der Bundesrat wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Schweiz von der EU nicht diskriminiert und im Rahmen von Äquivalenzverfahren zumindest nicht schlechter behandelt wird als vergleichbare Drittstaaten.

4.1.4

Gleichwertige Regeln in der Schweiz und der EU

Die Schweiz hat ein unmittelbares Interesse daran, insbesondere bei technischen Regulierungen Abweichungen zwischen Schweizer und EU-Recht zu vermeiden.

Dies gilt auch dann, wenn die einseitige Rechtsangleichung ohne deren Anerkennung durch die EU keinen hindernisfreien Zugang zum EU-Binnenmarkt gewährleistet (vgl. Ziff. 4.2).

Schweizerische Unternehmen, die direkt oder indirekt in den Handel mit der EU involviert sind, müssen sowohl die Vorschriften in der Schweiz wie auch in der EU einhalten. Unterschiedliche Regeln erhöhen deshalb die Kosten, verschlechtern die Wettbewerbsfähigkeit und hemmen den bilateralen Handel. In vielen Bereichen passte die Schweiz deshalb schon vor dem Abschluss der bilateralen Abkommen ihre Vorschriften regelmässig an diejenigen der EU an, und dies auch in über diese hinausgehenden Bereichen.

Der Bundesrat will diesen Weg überall dort, wo es im direkten oder indirekten Interesse der Schweiz ist, weiterführen und unterschiedliche Regulierungen möglichst vermeiden. Am 10. Dezember nahm der Bundesrat darüber hinaus einen Bericht zu den Möglichkeiten eines autonomen Abbaus von Regelungsdifferenzen insbesondere im Bereich der bestehenden bilateralen Verträge zur Kenntnis.

50

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Medienmitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) vom 27. Juni 2019.

Das EFD aktiviert Schutzmassnahme zum Schutz der Börseninfrastruktur, abrufbar unter: www.efd.admin.ch > Das EFD > Medienmitteilungen (Stand: 13.12.2021).

Medienmitteilung des Bundesrates vom 19. Mai, Bundesrat will die Versorgung mit sicheren Medizinprodukten gewährleisten, abrufbar unter: www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen (Stand: 13.12.2021).

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4.2

Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen im Gleichschritt mit Entwicklungen im EU­Binnenmarkt

Der Grundstein für die gegenseitige Marktöffnung zwischen der Schweiz und den EU-Mitgliedstaaten wurde mit dem FHA Schweiz­EU von 197252 gelegt. Das Abkommen schuf eine Freihandelszone für industrielle Erzeugnisse und regelt den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen. Seither hat sich der Binnenmarkt der EU bedeutend weiterentwickelt ­ insbesondere durch vereinheitlichte Vorschriften, Harmonisierung oder die gegenseitige Anerkennung von Vorschriften der Mitgliedstaaten. Um den Bedürfnissen der Schweizer Wirtschaft in diesem dynamischen Umfeld Rechnung zu tragen und die weitgehende autonome Angleichung schweizerischer Produktevorschriften an jene der EU vertraglich anzuerkennen, wurden bilaterale sektorielle Marktzugangsabkommen abgeschlossen.

Insbesondere im Bereich der Industrieprodukte (im MRA geregelt), beim Handel mit Pflanzen und Tieren, beziehungsweise von pflanzlichen und tierischen Produkten (im Agrarabkommen53 geregelt), aber auch im Bereich der Sicherheit des Luft- oder Landverkehrs (abgedeckt im Luftverkehrsabkommen54 bzw. im Landverkehrsabkommen55) entwickeln sich die Vorschriften laufend weiter. Die Aufrechterhaltung des hindernisfreien Handels erfordert deshalb eine effiziente und zeitnahe Anpassung an Fortentwicklungen des EU-Rechts. Damit ihre Wirksamkeit erhalten bleibt und keine neuen Handelshemmnisse entstehen (wie etwa das Erfordernis einer zusätzlichen Produktezertifizierung oder zusätzlicher Angaben auf der Verpackung), müssen die betroffenen bilateralen Abkommen entsprechend regelmässig aktualisiert werden.

Gleichzeitig ist die EU bestrebt, ihre Regulierungsansätze als internationale Standards über den EU-Binnenmarkt hinaus zu etablieren; beispielsweise ihre DatenschutzGrundverordnung56 (DSGVO). Die EU wendet die betreffenden Regeln auch extraterritorial an, soweit aus der EU stammende Personendaten betroffen sind; unabhängig davon, wo die jeweiligen Daten gespeichert oder verarbeitet werden. In ver-

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Abkommen vom 22. Juli 1972 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (SR 0.632.401). Im Berichtsjahr hat der Gemischte Ausschuss des Abkommens zwei Beschlüsse genehmigt: Mit dem Beschluss des Gemischten Ausschusses vom 12. Febr. wurden die im Protokoll Nr. 2 gelisteten Referenzpreise aktualisiert und mit dem Beschluss vom 12. August wurden die revidierten Regeln des PEM-Übereinkommens im Protokoll Nr. 3 aufgenommen (vgl. Ziff. 6.1.4).

Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (SR 0.916.026.81).

Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr (SR 0.748.127.192.68).

Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse (SR 0.740.72). Mit dem Beschluss des Gemischten Ausschusses vom 30. Juni aktualisiert.

Verordnung (EU) 2016/679 des europäischen Parlaments und des Rats vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DatenschutzGrundverordnung).

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schiedenen weiteren Bereichen (z. B. European Green Deal, Wettbewerb und Drittstaatensubventionen, Digitalstrategie) sind zahlreiche neue und überarbeitete EURegulierungen und Standards vorgesehen, die auch schweizerische Unternehmen betreffen können. Der Bundesrat verfolgt diese Initiativen der EU eng, prüft Konsequenzen, Handlungsoptionen und ob eine Zusammenarbeit im Interesse der Schweiz liegt.

Zur Berücksichtigung neuer wirtschaftlicher Anliegen der Schweiz gegenüber der EU, zur Verbesserung der Rechtssicherheit und zur Vermeidung relativer Benachteiligung im Vergleich zu anderen Handelspartnern der EU bleibt entsprechend die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und zum künftigen Ausbau der bilateralen Abkommen mit der EU für die Schweiz wichtig.

Als Basis für die Weiterführung der bewährten bilateralen Zusammenarbeit schlug der Bundesrat einen politischen Dialog mit der EU vor, in dessen Rahmen eine gemeinsame Agenda für die zukünftige Zusammenarbeit im beidseitigen Interesse entwickelt und begleitet werden soll. Ausserdem erarbeitet der Bundesrat in Erfüllung der Postulate 13.315157 Aeschi, 14.408058 Grüne Fraktion, 17.414759 Naef, 21.361860 Sozialdemokratische Fraktion, 21.365461 Cottier sowie 21.366762 Grüne Fraktion derzeit einen Bericht zu den Beziehungen mit der EU, welcher 2022 veröffentlicht werden soll. Dieser Bericht wird eine Beurteilung dieser Beziehungen vornehmen und Massnahmen für die Fortsetzung und Entwicklung des bilateralen Wegs und für eine gute Zusammenarbeit mit der EU umfassen.

4.3

Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten

Die eidgenössischen Räte haben in der Herbstsession auf Antrag des Bundesrates entschieden, eine 2019 in die relevanten Bundesbeschlüsse eingefügte Bedingung zu streichen. Nach dieser hätten Verpflichtungen für den zweiten Schweizer Beitrag erst eingegangen werden dürfen, wenn und solange die EU gegenüber der Schweiz keine diskriminierenden Massnahmen mehr erlässt. Der Bundesrat hatte die Freigabe des

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61

62

Postulat 13.3151 Aeschi «Lagebeurteilung der Beziehungen zwischen der Schweiz und Europa» vom 29. Mai 2013, abrufbar unter: www.parlament.ch > Ratsbetrieb > Suche Curia Vista (Stand: 13.12.2021).

Postulat 14.4080 Grüne Fraktion «Evaluation der bilateralen Verträge mit der EU» vom 8. Dezember 2014, abrufbar unter: www.parlament.ch > Ratsbetrieb > Suche Curia Vista (Stand: 13.12.2021).

Postulat 17.4147 Naef «Beteiligung an der europäischen Zusammenarbeit» vom 14. Dezember 2017, abrufbar unter: www.parlament.ch > Ratsbetrieb > Suche Curia Vista (Stand: 13.12.2021).

Postulat 21.3618 Sozialdemokratische Fraktion «Analyse der europapolitischen Optionen nach dem Scheitern des Rahmenabkommens» vom 1. Juni, abrufbar unter: www.parlament.ch > Ratsbetrieb > Suche Curia Vista (Stand: 13.12.2021).

Postulat 21.3654 Cottier «Europapolitik. Evaluation, Prioritäten, Sofortmassnahmen und nächste Schritte» vom 8. Juni, abrufbar unter: www.parlament.ch > Ratsbetrieb > Suche Curia Vista (Stand: 13.12.2021).

Postulat 21.3667 Grüne Fraktion «Europapolitische Alternativen. Es braucht eine ehrliche Auslegeordnung» vom 9. Juni, abrufbar unter: www.parlament.ch > Ratsbetrieb > Suche Curia Vista (Stand: 13.12.2021).

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Schweizer Beitrags als ein wichtiges Signal gegenüber der EU und ihren Mitgliedsstaaten beantragt, wonach die Schweiz weiterhin an einem kooperativen Verhältnis interessiert ist.

Am 24. November hat der Bundesrat das Memorandum of Understanding (MoU) zum zweiten Schweizer Beitrag mit der EU genehmigt. Das MoU beschreibt die Aufteilung der 1,302 Milliarden Schweizerfranken auf die Partnerländer, die thematischen Prioritäten sowie die zentralen Prinzipien der Umsetzung. Es dient als Grundlage für den Abschluss der bilateralen Umsetzungsabkommen mit den Partnerländern. Deren Abschluss ist 2022 vorgesehen.

Die Einigung mit der EU und den Partnerländern soll eine rasche Umsetzung des zweiten Beitrags erlauben. Die am 3. Dezember 2019 grundsätzlich gesprochenen Mittel des Rahmenkredits Kohäsion müssen innerhalb von fünf Jahren, bis Ende 2024, formell verpflichtet werden. Dies, weil die gesetzliche Grundlage für diesen Rahmenkredit, das Bundesgesetz vom 30. September 201663 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas, Ende 2024 ausläuft. Die Umsetzung der Programme und Projekte des zweiten Beitrags muss bis Ende 2029 abgeschlossen sein. Beispiele für mögliche Programme und Projekte sind der Ausbau der Trink- und Abwasserinfrastruktur in wirtschaftlich schwachen Regionen (Kroatien), die umweltgerechte Entsorgung giftiger Pestizidabfälle (Bulgarien) oder die Stärkung der dualen Berufsbildung (Slowakei). Die Mittel werden für Programme und Projekte verwendet und fliessen nicht direkt in die Haushalte der Partnerländer. Durch diese Projekte und Programme werden wirtschaftliche und soziale Strukturen der Partnerländer gestärkt. Davon kann auch die Schweiz als Handelspartner dieser Länder profitieren.

4.4

CO2-Grenzausgleichsmechanismus

Die Europäische Kommission kündigte 2019 im Rahmen des European Green Deal die Einführung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ab 2023 an.64 Angesichts der Erhöhung der EU-Klimaziele soll damit einer Abwanderung von CO2-intensiven Produktionsanlagen in Länder mit weniger ambitionierter CO2-Regulierung (sog. «carbon leakage») vorgebeugt werden.

Am 14. Juli veröffentlichte die Europäische Kommission als Teil des klimapolitischen Reformpakets Fit-For-55, mit dem die EU das Ziel einer Senkung der Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 erreichen will, ihren Legislativvorschlag für den CBAM.65 Gemäss diesem Entwurf soll der CBAM auf Rohstoffe und wenig verarbeitete Grundstoffe in den Sektoren Zement, Düngemittel, Eisen und Stahl und Aluminium sowie auf den Elektrizitätssektor angewendet werden. Importeure sollen für die Einfuhr der aufgelisteten Produktekategorien aus Drittstaaten CBAM-Zertifikate erwerben, deren Preis sich am bestehenden EU63 64 65

SR 974.1 Mitteilung der Europäischen Kommission vom 11. Dezember 2019, Der europäische Grüne Deal (COM/2019/640 final).

Vorschlag der Europäischen Kommission vom 14. Juli für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems (COM/2021/564 final).

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Emissionshandelssystem EHS orientiert. Bis Ende 2025 soll eine Einführungsphase gelten, in der die betroffenen Importe an die jeweiligen nationalen Behörden gemeldet werden müssen. Ab 2026 ist eine zehnjährige Übergangsphase vorgesehen, in welcher die kostenlose Zuteilung von Emissions-Zertifikaten im Rahmen des EHS schrittweise um zehn Prozentpunkte pro Jahr reduziert und der CBAM parallel dazu bis 2035 vollständig eingeführt wird.

Aufgrund der am 23. November 201766 vereinbarten Verknüpfung der Emissionshandelssysteme (EHS) der Schweiz und der EU sieht die EU grundsätzlich vor, Importe aus der Schweiz von diesem Mechanismus auszunehmen. Weil der geplante CBAM mit einer Revision des EHS der EU einher geht, würde er sich schon nur aufgrund der Verknüpfung beider EHS dennoch auch auf die Schweiz auswirken. Der Bundesrat prüft deshalb verschiedene Handlungsoptionen für die Schweiz. Das Ergebnis dieser Arbeiten wird der Bundesrat voraussichtlich 2022 in seinem Bericht zum Postulat 20.393367 der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats (APK-N) «Steuerliche Anreize für einen nachhaltigen internationalen Handel» vom 25. August 2020 veröffentlichen.

5

Multilaterale Beziehungen

5.1

Welthandelsorganisation (WTO)

Die Arbeiten an der WTO konzentrierten sich im Berichtsjahr auf die Vorbereitungen zur zwölften ordentlichen WTO-Ministerkonferenz. Diese Ministerkonferenz, die ursprünglich schon im Juni 2020 vorgesehen war, wurde kurz vor geplantem Beginn Ende November erneut wegen einer Verschlechterung der epidemiologischen Situation verschoben, um die uneingeschränkte Teilnahme aller Mitglieder und damit die Legitimität der Ministerkonferenz sicherzustellen.

Die neue WTO-Generaldirektorin, Ngozi Okonjo-Iweala, die am 15. Februar vom WTO-Generalrat ernannt wurde, verlieh den Verhandlungen im Hinblick auf die Ministerkonferenz neue Dynamik. Diese wurde ebenfalls durch die neue US-Administration begünstigt, welche im Vergleich zur vorhergehenden vermehrt auf die internationale Zusammenarbeit setzte. Gleichwohl prägten tiefgreifende Interessensgegensätze, insbesondere zwischen grossen Mitgliedern, hinsichtlich der Rolle des internationalen Handels für die wirtschaftliche Entwicklung sowie der handelspolitischen Prioritäten auch im Berichtsjahr die multilateralen Verhandlungen in der WTO. Demgegenüber gab es eine positive Dynamik bei plurilateralen Verhandlungen, an denen nur ein Teil der WTO-Mitglieder teilnimmt. Es konnten in diesem Format Verhandlungen abgeschlossen werden (vgl. Ziff. 5.1.2).

66

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Abkommen vom 23. November 2017 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen (SR 0.814.011.268).

Abrufbar unter: www.parlement.ch > Ratsarbeiten > Suche Curia Vista (Stand: 13.12.2021).

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5.1.1

Multilaterale Verhandlungen

Im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise gewannen in der WTO die Diskussionen im Bereich Handel und Gesundheit zentrale Bedeutung (vgl. Ziff. 2.4). Für die Schweiz spielen die Innovation und damit auch der Schutz des Geistigen Eigentums für den Zugang zu wirksamen Impfstoffen und Medikamenten sowie für die Bereitschaft für eine nächste Pandemie die entscheidende Rolle. Die Schweiz sprach sich zusammen mit anderen gleichgesinnten Mitgliedern gegen eine breite Aussetzung von Rechten zum Schutz des Geistigen Eigentums auf Covid-19 bezogene medizinische Produkte aus, da sich mit dieser Massnahme eine rasche und umfassende Verbesserung der Versorgung nicht erreichen lässt (vgl. Ziff. 2.4).

Im Rahmen der UN-Nachhaltigkeitsziele von 2015 intensivierten die WTOMitglieder im Berichtsjahr ihre Verhandlungen über die Fischereisubventionen und konnten diese weit voranbringen. Die Verhandlungen sollen 2022 fortgeführt werden mit dem Ziel, sie an der nächsten WTO-Ministerkonferenz zu verabschieden.

Unter den weiteren multilateralen Verhandlungsthemen hatte für die Schweiz die Wiederherstellung der vollen Funktionsfähigkeit des Streitschlichtungsmechanismus eine hohe Priorität. Zwar konnten dazu noch keine substanziellen Fortschritte erzielt werden. Bis das Berufungsorgan gegebenenfalls wieder eingesetzt werden kann, gilt für die Schweiz und mittlerweile 25 weitere WTO-Mitglieder die vorläufige multipartite Berufungs-Vereinbarung vom 30. April 2020 (Multi-Party Interim Appeal Arrangement, MPIA).

5.1.2

Plurilaterale Verhandlungsthemen

Am 2. Dezember konnten die Verhandlungen über die innerstaatlichen Regulierungen für Dienstleistungen von den teilnehmenden 67 Mitgliedern68, darunter der Schweiz, abgeschlossen werden. Das Abkommen verbessert den Marktzugang durch klare und transparente Zulassungserfordernisse und -verfahren, Qualifikationserfordernisse und -verfahren sowie technische Normen zur Erbringung von Dienstleistungen. Die Verhandlungen zu plurilateralen Initiativen in den Bereichen des elektronischen Handels und der Investitionserleichterung konnten noch nicht abgeschlossen werden und werden 2022 weitergeführt. Die Verhandlungen betreffend die Investitionserleichterung sind weit fortgeschritten. Gemäss der am 10. Dezember verabschiedeten Erklärung sollen sie 2022 abgeschlossen werden.

68

Albanien, Argentinien, Australien, Bahrain, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Chile, China, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, El Salvador, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Hongkong, Island, Irland, Israel, Italien, Japan, Kanada, Kasachstan, Kolumbien, Korea, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mauritius, Mexiko, Moldawien, Montenegro, Niederlande, Neuseeland, Nigeria, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Taiwan, Thailand, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten, Uruguay, Zypern.

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Ausserdem wurde eine Erklärung zu Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KKMU) genehmigt, laut der die Arbeiten der WTO in diesem Bereich fortgesetzt werden sollen, um die KKMU besser in die Weltwirtschaft zu integrieren.

Drei Erklärungen zum Thema Handel und Umwelt, die von Mitgliedern in jeweils verschiedener Zusammensetzung am 15. Dezember verabschiedet wurden, widerspiegeln die wachsende Bedeutung dieser Themen in der WTO. Bezüglich der ausserhalb der WTO geführten Verhandlungen über ein Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit (Agreement on Climate Change, Trade and Sustainability, ACCTS) sprachen sich die beteiligten WTO-Mitglieder, darunter die Schweiz, für einen zeitnahen Abschluss aus.

5.2

OECD und G20

Am 15. März ernannte der Rat der OECD Mathias Cormann, den ehemaligen australischen Finanzminister (2013­2020), zum neuen Generalsekretär. Er trat sein Amt am 1. Juni offiziell an.

Während des zweiten Teils des Ministertreffens vom 5. und 6. Oktober in Paris feierten die Ministerinnen und Minister den 60. Jahrestag des Inkrafttretens des Übereinkommens vom 14. Dezember 196069 über die OECD und verabschiedeten die neue Vision zur Zukunft der Organisation. Ausserdem genehmigten sie die Ministererklärung zur Bestätigung der Weiterführung der multilateralen Zusammenarbeit als Antwort auf die aktuellen Herausforderungen.

Das Projekt der OECD und der G20 zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft ist der derzeit bedeutendste Prozess in der internationalen Steuerpolitik. Das heute 141 Mitgliedsländer umfassende «Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)» der OECD konkretisierte die Eckwerte im Oktober.70 Einige für die Schweiz wichtige Punkte wurden geklärt, darunter der Besteuerungsanteil der Marktstaaten am Gewinn grosser, grenzüberschreitend tätiger Konzerne, der Mindestbesteuerungssatz für internationale Konzerne und die verbindliche Abschaffung unilateraler Digitalsteuern. Die Mindestbesteuerungsregelungen sollen gestaffelt eingeführt werden, was den Anforderungen des demokratischen Gesetzgebungsprozesses der Schweiz entgegenkommt. Die Schweiz setzt sich weiterhin für innovations- und wohlstandsfreundliche Regeln ein, die weltweit einheitlich angewandt werden und einem Streitbeilegungsmechanismus unterstehen. Ziel ist es, Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen zu schaffen. Kritik übt die Schweiz, wie auch weitere Länder, weiterhin am Zeitplan der OECD.

Während des Berichtsjahres präsidierte Italien die G20 unter dem Motto «People, Planet, Prosperity». Die Schweiz beteiligte sich am Finance Track sowie an Teilen des Sherpa Track. Im Rahmen des Finance Track nahm die Schweiz an sämtlichen Arbeitsgruppen teil, u. a. an derjenigen zu Sustainable Finance. Zu den Hauptthemen 69 70

SR 0.970.4 OECD (2021): Statement on a Two-Pillar Solution to Address the Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy, abrufbar unter: www.oecd.org > Tax > Base erosion and profit shifting (Stand: 13.12.2021).

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gehöhrten die ungleichmässige wirtschaftliche Erholung nach der Pandemie, die Verschuldung der ärmsten Länder, die Unternehmensbesteuerung und die Herausforderung der Finanzmärkte durch den Klimawandel. Die Schweiz hat an den Treffen der G20-Finanzministerinnen und -minister sowie der Zentralbankgouverneurinnen und -gouverneure teilgenommen. Im Rahmen des Sherpa Track konnte die Schweiz an den Arbeiten einiger Arbeitsgruppen teilnehmen, die für sie von besonderem Interesse sind. Wie bereits in den letzten Jahren nahm sie an den Treffen der Arbeitsgruppe zur Korruptionsbekämpfung teil, im Berichtsjahr erstmals als permanent guest country. Ebenfalls aktiv war die Schweiz im Gesundheitsbereich. Sie nahm an dem von der G20-Präsidentschaft und der Europäischen Kommission gemeinsam organisierten Weltgipfel vom 21. Mai sowie am Treffen der Gesundheitsministerinnen und -minister vom 5. und 6. September teil. Schliesslich setzte sich die Schweiz insbesondere für die Entwicklung eines offenen internationalen Handelssystems ein, das sich auf anerkannte Regeln stützt. Am 12. Oktober nahm sie am Treffen der Handelsministerinnen und -minister teil.

5.3

Internationale Arbeitsorganisation (IAO)

Anlässlich des Besuchs von IAO-Generaldirektor Guy Ryder in Bern am 1. April unterzeichnete Bundespräsident Guy Parmelin ein Abkommen mit der Organisation.

Das bilaterale Abkommen ersetzt das bisherige Abkommen von 2016 und konkretisiert die 2013 von der Schweiz und den Sozialpartnern verabschiedete Strategie gegenüber der IAO. Das neue Abkommen berücksichtigt den geänderten Kontext der Entwicklungszusammenarbeit, namentlich die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der UNO, die «Jahrhunderterklärung der IAO für die Zukunft der Arbeit» sowie die globale Beschäftigungskrise infolge der Corona-Pandemie.

Der Fokus der IAO lag im Berichtsjahr weiterhin auf den Massnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. Sie beruht auf vier Säulen: 1) Stimulierung von Wirtschaft und Beschäftigung; 2) Unterstützung der Unternehmen, Arbeitsplätze und Löhne; 3) Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz; 4) Lösungssuche auf Basis des Sozialdialogs.

Im Juni eröffnete der Bundespräsident die Internationale Arbeitskonferenz, die virtuell stattfand. Dabei verabschiedeten die tripartiten Delegierten einen «Globalen Handlungsappell für eine am Menschen orientierte Erholung von der COVID-19-Krise, die inklusiv, nachhaltig und widerstandsfähig ist».71 Die Resolution enthält zwei Serien von Massnahmen: Bei der ersten handelt es sich um Massnahmen, die von den Regierungen und ihren Sozialpartnern im Hinblick auf eine beschäftigungsintensive Erholung zu treffen sind, die den Sozialschutz deutlich verbessert und nachhaltige Unternehmen unterstützt. Bei der zweiten Serie geht es um die internationale Zusammenarbeit und die Rolle der multilateralen Institutionen, um so eine starke und kohärente Unterstützung nationaler Strategien für die Erholung nach der Pandemie zu ermöglichen. Der Handlungsappell wird in Form eines breit angelegten Politforums 71

ILO (2021): Texts adopted by the Conference, abrufbar unter: ILO > Meetings and events > ILC > ILC sessions > 109th Session, 2021 > Reports and documents (Stand: 13.12.2021).

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konkretisiert, das die IAO zusammen mit anderen multilateralen Institutionen organisiert.

Die UNO hat das Berichtsjahr zum «Internationalen Jahr zur Abschaffung der Kinderarbeit» erklärt. Aus diesem Anlass ist die Schweiz der Allianz 8.7 als Partnerland beigetreten. Die Allianz 8.7 ist eine inklusive globale Partnerschaft, die sich für die Beseitigung der Kinderarbeit, der Zwangsarbeit und des Menschenhandels gemäss dem Unterziel 8.7 der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung einsetzt. Die IAO führt das Sekretariat der Allianz 8.7.

6

Bilaterale Beziehungen und Wirtschaftsabkommen

6.1

Handelsabkommen

Die Schweiz arbeitete im Berichtsjahr bilateral und im Rahmen der EFTA weiter an der Modernisierung und am Ausbau ihres FHA-Netzes. Wie im Vorjahr waren wegen der Covid-19-Pandemie kaum physische Treffen mit Partnerländern möglich. Die Arbeiten wurden weitgehend in Form von Videokonferenzen und auf schriftlichem Weg fortgeführt, so etwa mit Chile, Indien, Kosovo, Malaysia, Mercosur, Mexiko, Moldova, SACU, Thailand, dem Vereinigten Königreich und Vietnam (vgl. Ziff. 10.1.2).

Dennoch verzögerten sich viele Verhandlungsprozesse wegen der Covid-19-Pandemie.

Von Verzögerungen betroffen waren überdies gewisse Treffen von Gemischten Ausschüssen. Daneben konnten einzelne, etwa mit Ecuador, dem Vereinigten Königreich und der EU als Videokonferenzen abgehalten werden (vgl. Ziff. 10.1.3). Andere Partner zogen eine Verschiebung vor, bis ein physischer Austausch wieder möglich ist.

6.1.1

Umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EFTA-Indonesien

Am 7. März hiessen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger den Bundesbeschluss vom 22. Mai 201972 über die Genehmigung des umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens vom 16. Dezember 201873 zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien (Comprehensive Economic Partnership Agreement, CEPA) im Rahmen einer Referendumsabstimmung mit einer Mehrheit von 51,6 Prozent gut. Das CEPA trat am 1. November in Kraft. Mittelfristig werden damit rund 98 Prozent der schweizerischen Ausfuhren in das bevölkerungsmässig viertgrösste Land der Welt zollbefreit.

72 73

BBl 2019 5283 SR 0.632.314.271

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Im Zentrum der öffentlichen Diskussionen im Vorfeld der Abstimmung standen Fragen rund um die im CEPA vorgesehenen Regeln für präferenzielle Importe von Palmöl aus Indonesien. Das CEPA sieht eine moderate Senkung der Zölle auf Palmöl aus Indonesien innerhalb von beschränkten Kontingenten vor und knüpft diese an strikte Nachhaltigkeitsbedingungen. Um diese Nachhaltigkeitsbedingungen zu konkretisieren und umzusetzen, verabschiedete der Bundesrat im Berichtsjahr die Verordnung vom 18. August 202174 über die Einfuhr von nachhaltig produziertem Palmöl aus Indonesien zum Präferenz-Zollansatz und setzte sie gleichzeitig mit dem CEPA in Kraft. Die Verordnung schreibt vor, dass der Nachweis der Einhaltung der CEPANachhaltigkeitskriterien nur von Importeuren erbracht werden kann, die ein Lieferkettenzertifikat eines anerkannten Zertifizierungssystems vorweisen und belegen können, dass die eingeführte Ware entlang der gesamten Lieferkette zertifiziert ist. Der Bundesrat wird die Entwicklung der präferenziellen Palmölimporte unter dem CEPA genau beobachten und regelmässig darüber Bericht erstatten.

Die Diskussion im Vorfeld der Abstimmung zum CEPA und das knappe Ergebnis bestätigen, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hohe Erwartungen an nachhaltige Lösungen haben: Der internationale Handel soll nicht auf Kosten von Mensch und Umwelt gehen, sondern einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. Der Bundesrat ist bestrebt, sein bisheriges Engagement in diesem Bereich noch zu verstärken (vgl. Ziff. 7.2). Zugleich wird der Bundesrat klarer und konkreter darlegen, wie wichtig ein verlässlicher Zugang zu ausländischen Märkten für die Schweiz, deren Landesversorgung und Wohlstand sowie für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen ist und welchen konkreten Beitrag FHA und andere Instrumente der Aussenwirtschaftspolitik dazu leisten (vgl. u. a. die Ausführungen zur Nutzung von FHA unter Ziff. 6.1.4).

6.1.2

Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich

Seit dem 1. Januar des Berichtsjahres werden die Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich durch das bilaterale Handelsabkommen

74

SR 632.324.27

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vom 11. Februar 201975 geregelt. Die für die Wirtschaft relevanten bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU,76 die so weit wie möglich ins Handelsabkommen übernommen worden waren, konnten im Berichtsjahr weitergehend reibungslos fortgeführt werden.

Der unter dem inkorporierten FHA geschaffene Gemischte Ausschuss stellte an seiner ersten Sitzung vom 8. Juni fest, dass das Abkommen ordnungsgemäss funktioniert.

Die Schweiz und das UK einigten sich anlässlich dieses Treffens darauf, die revidierten Regeln des Regionalen Übereinkommens vom 15. Juni 201177 über Pan-EuropaMittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Übereinkommen) in das Handelsabkommen aufzunehmen. Diese Änderung wird seit dem 1. September vorläufig angewendet und mit der zugehörigen Botschaft im Anhang dieses Berichts dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt (vgl. Ziff. 10.2.1). Dank dieser Änderung profitieren die Unternehmen von moderneren Ursprungsregeln im Handel zwischen der Schweiz und dem UK. Zudem wird die Kumulation mit Vormaterialien aus der EU und der Türkei ermöglicht.

Das Handelsabkommen wurde ergänzt durch das Befristete Abkommen vom 14. Dezember 202078 über die Mobilität von Dienstleistungserbringern. Mit dem Abkommen wird der gegenseitige erleichterte Zugang für Dienstleistungserbringer nach dem Wegfall des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich vorerst bis Ende 2022 sichergestellt. Das Abkommen wird seit 1. Januar des Berichtsjahres vorläufig angewendet. Die Botschaft zur Genehmigung des Abkommens wurde den eidgenössischen Räten am 30. Juni79 übermittelt. Der Ständerat hat das Abkommen an seiner Sitzung vom 15. Dezember gutgeheissen. Der Bundesrat hat überdies am 14. April das Abkommen vom 1. Juni 202180 über die gegenseitige Anerkennung ihrer Programme für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (Authorised

75 76

77 78 79 80

SR 0.946.293.671 Unter anderem: Abkommen vom 22. Juli 1972 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (SR 0.632.401); Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens (SR 0.172.052.68); Abkommen vom 26. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen, die ihre finanziellen Interessen beeinträchtigen (SR 0.351.926.81); Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA, SR 0.946.526.8); Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (SR 0.916.026.81); Abkommen vom 25. Juni 2009 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr und über zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen ­ mit Anhängen (ZESA, SR 0.631.242.05); wobei ­ infolge des Fehlens entsprechender Vereinbarungen zwischen der EU und dem UK seit dem 1. Januar 2021 ­ das MRA und das Agrarabkommen nur noch teilweise anwendbar sind und das ZESA gar nicht mehr.

SR 0.946.31 SR 0.946.293.671.2 BBl 2021 1775 SR 0.946.293.671.3 seit dem 1. September in Kraft.

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Economic Operator, AEO) mit dem Vereinigten Königreich genehmigt. Das Abkommen soll Unternehmen mit dem AEO-Status den Handel erleichtern und zolltechnische Handelshemmnisse abbauen.

Die Schweiz und das Vereinigte Königreich begannen im Berichtsjahr mit der Überprüfung der bilateralen Handelsbeziehungen. Im Anschluss an entsprechende Vorbereitungsarbeiten besprachen sie am 29. Oktober mögliche Weiterentwicklungen in Bereichen, die im bestehenden Abkommen geregelt sind. Exploratorische Gespräche in den Bereichen, die vom bestehenden Abkommen nicht abgedeckt werden, sind für 2022 geplant. Die Schweiz sieht etwa in den Bereichen Dienstleistungen, digitaler Handel, Geistiges Eigentum, Nachhaltigkeit und Streitschlichtung Potenzial für die Weiterentwicklung der Beziehungen.

Darüber hinaus haben die Schweiz und das Vereinigte Königreich im Berichtsjahr Verhandlungen über ein Abkommen im Bereich der Finanzdienstleistungen aufgenommen. Das Abkommen soll die gegenseitige Anerkennung der relevanten Regulierungs- und Aufsichtsrahmen regeln mit dem Ziel, den grenzüberschreitenden Marktzugang für Finanzdienstleistungen im Versicherungs-, Banken-, Asset Managementsowie Kapitalmarktinfrastrukturbereich zu erleichtern. Die Schweiz und das Vereinigte Königreich konnten im Berichtsjahr die gegenseitigen Börsenbeziehungen normalisieren: Die britische Regierung anerkannte am 3. Februar die Schweizer Börsenregulierung als gleichwertig, woraufhin die Schweiz ihre Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur gegenüber dem UK deaktivieren konnte.

6.1.3

Weitere bilaterale Prozesse

In einigen Prozessen konnten trotz der Covid-19-Pandemie substantielle Fortschritte erzielt werden, sowohl mit neuen wie auch mit langjährigen Partnern.

Die 2018 revidierten Landwirtschaftsabkommen81, jeweils bilateral zwischen den EFTA-Staaten und Israel abgeschlossen, sowie das aktualisierte Protokoll über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse des FHA vom 17. September 199282 zwischen den EFTA-Staaten und Israel traten am 1. August in Kraft. Das modernisierte Freihandelsabkommen vom 25. Juni 201883 zwischen den EFTA-Staaten und der Türkei sowie das angepasste bilaterale Landwirtschaftsabkommen vom 25. Juni 201884 zwischen der Schweiz und der Türkei folgten am 1. Oktober.

Die Verhandlungen über ein FHA zwischen den EFTA Staaten und Moldova wurden im Berichtsjahr aufgenommen und stehen kurz vor dem Abschluss.

Der Bundesrat genehmigte am 12. März das Verhandlungsmandat zur Aufnahme von Verhandlungen über ein FHA zwischen den EFTA Staaten und Kosovo. Die Aufnahme von Verhandlungen ist für 2022 geplant.

81 82 83 84

SR 0.632.314.491.1 SR 0.632.314.491; für das Protokoll siehe www.efta.int > Global Trade Relations > Free Trade Agreements > Israel (Stand: 13.12.2021).

SR 0.632.317.631 SR 0.632.317.631.1

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Mit Thailand sollen die Verhandlungen demnächst aufgenommen werden, nachdem sich beide Seiten im Berichtsjahr auf die entsprechenden Modalitäten geeinigt haben.

Neben den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie führte auch der Regierungswechsel in Argentinien zu Verzögerungen bei der Bereinigung der Texte des FHA EFTAMercosur. Zudem bestehen hinsichtlich einiger inhaltlicher Punkte unterschiedliche Auffassungen, die noch geklärt werden müssen. Die Verhandlungen über eine Modernisierung des Abkommens mit Chile konnten im Berichtsjahr vorangetrieben werden.

Mit China und Japan wurden im Berichtsjahr die Bemühungen um eine mögliche Modernisierung der jeweiligen Abkommen fortgesetzt.

Im Rahmen eines Treffens zwischen dem Bundespräsidenten Guy Parmelin und dem kasachischen Präsidenten Kassym-Jomart Tokayev unterzeichneten die Schweiz und Kasachstan am 29. November ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung amtlicher Stempel auf Edelmetallwaren sowie ein Protokoll über die innerstaatliche Regulierung von Dienstleistungen. Diese Abkommen erlauben einen erleichterten Zugang für Edelmetallartikel der schweizerischen Uhren- und Schmuckindustrie sowie einen verbesserten Zugang für Dienstleistungserbringer, durch klare und transparente Zulassungsverfahren, zum kasachischen Markt.

6.1.4

Nutzung von FHA und Verbesserungen bei den präferenziellen Ursprungsregeln

Gemäss Auswertungen des SECO in Zusammenarbeit mit der Universität St. Gallen haben über 140 000 Schweizer Firmen 2019 importseitig insgesamt über 2 Milliarden Schweizerfranken an Zöllen gespart, indem sie in FHA vorgesehene Zollpräferenzen in Anspruch nahmen.85 Am stärksten profitierten die KMU mit 1,134 Milliarden Schweizerfranken. Weitere Analysen über die Präferenznutzung von FHA werden in Zukunft auch im Rahmen der EFTA und gemeinsamen mit interessierten Handelspartnern vorgenommen. Der Bundesrat ist bestrebt, Hindernisse bei der Anwendung von FHA anzugehen und die Rahmenbedingungen so zu verbessern, dass die Nutzung von FHA weiter erhöht werden kann.

Das revidierte PEM-Übereinkommen soll der hiesigen Industrie bei der Gestaltung ihrer Produktionsketten in der PEM-Zone mehr Flexibilität bieten. Rund 58 Prozent des schweizerischen Handels entfallen auf die betreffenden Mitgliedsländer. Im Berichtsjahr konnten die revidierten Regeln des PEM-Übereinkommens bilateral mit der EU sowie mit den anderen EFTA-Staaten im Rahmen der EFTA Konvention umgesetzt werden. Die Umsetzung mit weiteren PEM-Partnern folgt, sobald diese die Änderungen ratifiziert haben.

85

Legge Stefan / Lukaszuk Piotr (2019): Analyse zur Nutzung von Freihandelsabkommen im Auftrag des SECO, abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft & Wirtschaftliche Zusammenarbeit > Wirtschaftsbeziehungen > Freihandelsabkommen > Nutzung von Freihandelsabkommen (Stand: 13.12.2021).

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6.2

Investitionsschutzabkommen

Mit einem Bestand an Direktinvestitionen im Ausland von über 1 460 Milliarden Schweizerfranken gehört die Schweiz weltweit zu den zehn grössten Kapitalexporteuren. Gleichzeitig ist sie auch einer der zehn grössten Kapitalimporteure weltweit.86 Es liegt somit im Interesse der Schweiz, günstige Rahmenbedingungen für ausländische Investitionen zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Dazu tragen die bilateralen Investitionsschutzabkommen (ISA) bei, welche wie die FHA, den Marktzugang gewähren. Die ISA bieten den Investoren dank der darin enthaltenen Garantien und der Umsetzungsmechanismen zusätzliche Rechtssicherheit und Schutz vor politischen Risiken.87 Vor diesem Hintergrund erneuert die Schweiz, die momentan über 111 geltende ISA verfügt, ihr Netz von ISA fortlaufend und ergänzt es durch den Abschluss neuer Abkommen. Im Berichtsjahr wurden die Verhandlungen mit Indonesien über ein neues ISA abgeschlossen. Die Verhandlungen mit der Slowakei über die Revision des bestehenden ISA stehen kurz vor dem Abschluss. Darüber hinaus wurden die Verhandlungen mit Mexiko über die Revision des bestehenden ISA wiederaufgenommen. Mit Malaysia fand eine erste Verhandlungsrunde parallel zu den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen statt. Eine Übersicht über alle laufenden Verhandlungen ist in Ziffer 10.1.4 zu finden.

Der 1998 in Kraft getretene Vertrag über die Energiecharta ist ein Investitionsschutzund Transitabkommen zwischen 53 Staaten. Seit Juli 2020 finden Verhandlungen zur Modernisierung des Abkommens statt, unter anderem um die Schutzstandards zu präzisieren und den Vertrag an die neuen Gegebenheiten (Klimawandel, erneuerbare Energien etc.) anzupassen. Im Berichtsjahr fanden fünf Verhandlungsrunden statt.

Wesentliche Fortschritte konnten im Bereich der Schutzstandards, der Nachhaltigkeitsbestimmungen und der Bestimmungen zur Investor-Staats-Schiedsgerichtsbarkeit erzielt werden. Es ist beabsichtigt, die Verhandlungen 2022 abzuschliessen.

6.3

Gemischte Wirtschaftskommissionen

Um die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zu stärken, führte die Schweiz im Berichtsjahr auf verschiedenen Stufen zahlreiche Wirtschaftsmissionen, Arbeitsgespräche und gemischte Wirtschaftskommissionen durch (vgl. Ziff. 10.1.6). Diese Wirtschaftsdialoge sind ein wichtiges Instrument zur Wahrung der aussenwirtschaftlichen Interessen der Schweiz im kontinuierlichen Kontakt mit wichtigen Partnerstaaten. Infolge der Einschränkungen durch die Covid-19-Pandemie fanden diese Austausche im Berichtsjahr sowohl virtuell als auch physisch statt.

86

87

Bericht der SNB vom 17. Dezember über die Direktinvestitionen 2020, abrufbar unter: www.snb.ch > Statistiken > Berichte und Medienmitteilungen > Direktinvestitionen (Stand: 17.12.2021). Der Bestand an ausländischen Direktinvestitionen in der Schweiz belief sich per Ende 2020 auf 1 216 Mrd. CHF.

Vgl. dazu den AWB (2017) des Bundesrates vom 10. Januar 2018, Schwerpunktkapitel: Die Entwicklungen im internationalen Investitionsschutz als Chance nutzen (BBl 2018 821).

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7

Nachhaltigkeit und verantwortungsvolle Unternehmensführung

7.1

Umsetzung der Agenda 2030

Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der UNO bildet einen weltweiten Referenzrahmen für die nationalen und internationalen Bestrebungen, um die grossen globalen Herausforderungen wie Umweltschädigung, soziale Ungleichheit oder Gesundheitsrisiken zu bewältigen. Das Kernstück der Agenda 2030 bilden die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs).

Der Bundesrat misst der Agenda 2030 grosse Bedeutung zu und fokussierte im Berichtsjahr seine Bestrebungen zu deren Umsetzung insbesondere auf die Bereiche nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion, Klima, Energie und Biodiversität sowie Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt.

Im Berichtsjahr wurden zudem die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 sowie der dazugehörige Aktionsplan verabschiedet.88 Ziel des Aktionsplans ist es, ausgewählte Stossrichtungen der Strategie Nachhaltige Entwicklung in konkrete Massnahmen zu überführen. Diese Massnahmen betreffen Bereiche, die nicht bereits durch bestehende sektorpolitische Instrumente abgedeckt werden, in denen eine bereichsübergreifende Zusammenarbeit notwendig ist oder bei denen noch Lücken bestehen. Zwei der 22 Massnahmen haben einen direkten Bezug zur Aussenwirtschaftspolitik: Die Überarbeitung der Aussenwirtschaftsstrategie (Massnahme 15, vgl. Ziff. 1.3) sowie das Monitoring und die Transparenz bei Freihandelsabkommen (Massnahme 16, vgl. Ziff. 6.1 und 10.1.3).

7.2

Nachhaltigkeit in der Handelspolitik

Im Bestreben um einen offenen Dialog mit Stakeholdern zu wichtigen Herausforderungen und Prioritäten rund um den Beitrag des internationalen Handels zur nachhaltigen Entwicklung hat das SECO im Juni in Zusammenarbeit mit dem World Trade Institute und dem Centre for Development and Environment der Universität Bern einen Runden Tisch zu Handel, Klimawandel und den SDGs durchgeführt. Dieser Meinungsaustausch zwischen Expertinnen und Experten mit verschiedenen Perspektiven fliesst in die Bemühungen des Bundesrates um einen stetigen Dialog mit Stakeholdern im Sinne einer partizipativen Aussenwirtschaftspolitik ein.

88

Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 des Bundesrates vom 23. Juni und Aktionsplan 2021­2023 des Bundesrats vom 23. Juni zur Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030, abrufbar unter: www.are.admin.ch > Nachhaltige Entwicklung > Strategie und Berichterstattung (Stand: 13.12.2021).

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7.2.1

WTO und Nachhaltigkeit

Im Berichtsjahr erlangte das Thema Handel und Umwelt bei der WTO eine stärkere Beachtung einerseits in Zusammenhang mit den Verhandlungen über die Fischereisubventionen und andererseits mit den Diskussionen über Handel und die ökologische Nachhaltigkeit (vgl. Ziff. 5.1.1). Gleichzeitig hat die Schweiz mit anderen WTOMitgliedern die Verhandlungen über das Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit (Agreement on Climate Change, Trade and Sustainability, ACCTS) weitergeführt (vgl. Ziff. 5.1.2).

7.2.2

Freihandelsabkommen und nachhaltige Entwicklung

Im Berichtsjahr wurden die Arbeiten am Bericht in Erfüllung des Postulates 19.3011 der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) «Ex-ante Beurteilung der Auswirkungen von Freihandelsabkommen auf die nachhaltige Entwicklung» weiter vorangetrieben. Der Bericht wird in der ersten Hälfte des Jahres 2022 vorgelegt.

Darin wird dargelegt, wie der Bundesrat künftig vor Verhandlungsabschluss von FHA deren mögliche Effekte auf die nachhaltige Entwicklung evaluieren kann. Der Bericht basiert auf der von der Schweiz finanzierten OECD-Hintergrundstudie89, welche auch bei den anderen Mitgliedstaaten der OECD auf grosses Interesse stiess. Parallel dazu schlug die Schweiz ihren EFTA-Partnern vor, die Möglichkeit einer gemeinsamen Durchführung von solchen Studien im Rahmen der EFTA zu prüfen. Eine entsprechende EFTA-interne Arbeitsgruppe nahm die Arbeit im Berichtsjahr auf.

Die Schweiz und ihre EFTA-Partner beschlossen ausserdem, die Überwachung der Umsetzung von FHA zu stärken. Ziel ist es, für die Treffen der gemischten Ausschüsse die Informationsbeschaffung zu verbessern, insbesondere in Bezug auf die Umsetzung der Nachhaltigkeitsbestimmungen durch die Partnerländer. Dazu sollen unter anderem die Kontakte mit den zuständigen internationalen Organisationen (IAO, multilaterale Umweltabkommen) vertieft und die Zivilgesellschaft stärker miteinbezogen werden. So besteht neu auf den Websites der EFTA90 und des SECO91 ein Kontaktpunkt, an den Bemerkungen und Vorschläge zur Umsetzung der FHA gesendet werden können.

89

90 91

Moïsé, Evdokia / Rubínová, Stela (2021): Sustainability impact assessments of free trade agreements, a critical review, in: OECD Trade Policy Papers, Nr.°255, abrufbar unter: www.oecd.org > Publications (Stand: 13.12.2021).

Abrufbar unter: www.efta.int > Global Trade Relations > Trade and Sustainable Development in FTAs (Stand: 13.12.2021).

Abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft & Wirtschaftliche Zusammenarbeit > Wirtschaftsbeziehungen > Freihandelsabkommen > Transparenz und Einbezug der Zivilgesellschaft (Stand: 13.12.2021).

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7.2.3

Arbeitsdialoge

Die Schweiz führt mit China, Indonesien und Vietnam bilaterale Aktivitäten im Themenbereich Arbeit und Beschäftigung durch, welche auf Memoranda of Understanding (MoU) basieren. Die MoU institutionalisieren einen regelmässigen Dialog auf hochrangiger Ebene zwischen den Arbeitsmarktbehörden und Sozialpartnern der genannten Länder und der Schweiz. Die Arbeitsdialoge tragen zur Umsetzung der sozialen Nachhaltigkeit in den FHA der Schweiz und Projekten der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich Arbeit und Beschäftigung bei. Die Partnerbehörden sind namentlich in die Umsetzung der von der Schweiz finanzierten Projekte der IAO, Better Work und Sustaining Competitive and Responsible Enterprises (SCORE), eingebunden.

Aufgrund der Covid-19 Pandemie gab es im Berichtsjahr keine hochrangigen Arbeitsdialoge im üblichen Format. Virtuelle Treffen zu den Auswirkungen der Pandemie auf die Arbeitsmärkte fanden mit dem chinesischen Ministry of Human Resources and Social Security (MoHRSS) und dem vietnamesischen Ministry of Labour, Invalids and Social Affairs (MOLISA) statt. Der vierte hochrangige Arbeitsdialog mit MOLISA fand unter aktiver Beteiligung der Sozialpartner am 26. Oktober auf virtueller Ebene statt und thematisierte insbesondere die Rolle der Arbeitslosenversicherung in der Pandemie. Der vierte hochrangige, tripartite Arbeitsdialog mit dem MoHRSS fand am 13. Dezember ebenfalls virtuell statt. Die Delegationen unterzeichneten eine Roadmap zur Vertiefung der Zusammenarbeit in Arbeits- und Beschäftigungsfragen und befassten sich mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt. Die Schweiz drückte ihre tiefe Besorgnis über Berichte von Verletzungen der grundlegenden Rechte bei der Arbeit in Xinjiang aus.

7.3

Verantwortungsvolle Unternehmensführung

7.3.1

Berichterstattung und Sorgfaltsprüfung

2020 wurde die eidgenössische Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen ­ zum Schutz von Mensch und Umwelt» abgelehnt. Deshalb ist am 1. Januar 2022 der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments in Kraft getreten. Er sieht eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Durchführung einer Sorgfaltsprüfung und Berichterstattung betreffend Konfliktmineralien und Kinderarbeit vor.92 Die Übergangsbestimmungen gewähren den Unternehmen anschliessend ein Jahr, um sich auf die neuen Pflichten einzustellen. Die Pflichten werden dementsprechend im Geschäftsjahr 2023 zur Anwendung gelangen.

92

Medienmitteilung des Bundesrates vom 3. Dezember, Bestimmungen für besseren Schutz von Mensch und Umwelt gelten ab 1. Januar 2022, abrufbar unter: www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen (Stand: 13.12.2021).

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7.3.2

Aktionsplan zur Verantwortung der Unternehmen für Gesellschaft und Umwelt 2020­2023

Die Arbeiten zur Umsetzung der Massnahmen des Aktionsplans vom 15. Januar 202093 zur Verantwortung der Unternehmen für Gesellschaft und Umwelt 2020­2023 (CSR-Aktionsplan 2020­2023) betrafen unter anderem die Bekanntmachung der OECD-Instrumente zur Sorgfaltsprüfung an öffentlichen Anlässen, die Förderung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Erneuerung der Zusammenarbeit des SECO mit der Global Reporting Initiative und die Unterstützung des Netzwerks Schweiz des UN Global Compacts. Die Massnahmen des Aktionsplans zur verantwortungsvollen Unternehmensführung tragen zur Umsetzung der Agenda 2030 der UNO und der Strategie der Schweiz für nachhaltige Entwicklung bei (vgl. Ziff. 7.1).

7.3.3

OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

Im Berichtsjahr führte der OECD-Arbeitsausschuss zur verantwortungsvollen Unternehmensführung eine Bestandsaufnahme zu den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen durch.94 Neuere Entwicklungen betreffen vor allem die Digitalisierung, den Klimawandel und die Rechte der indigenen Völker. Am OECD Global Forum on Responsible Business Conduct im Juni wurde die öffentliche Konsultation zur Bestandaufnahme gestartet. Gestützt auf die Bestandsaufnahme soll der OECD-Rat 2022 entscheiden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine Aktualisierung der OECD-Leitsätze vorgenommen werden soll.

7.3.4

Nationaler Kontaktpunkt für die OECD-Leitsätze

Der Nationale Kontaktpunkt95 (NKP) förderte den Bekanntheitsgrad der OECDLeitsätze und der darin empfohlenen Sorgfaltsprüfung im Berichtsjahr über soziale Medien, mit einer Schulung96 zum OECD-Leitfaden zur Sorgfaltsprüfung bei der 93

94

95

96

Positionspapier und Aktionsplan des Bundesrates vom 15. Januar 2020 zur Verantwortung der Unternehmen für Gesellschaft und Umwelt, Stand der Umsetzung 2017­2019 und Aktionsplan 2020­2023, abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft & Wirtschaftliche Zusammenarbeit > Wirtschaftsbeziehungen > Nachhaltigkeit und verantwortungsvolle Unternehmensführung > Corporate Social Responsibility (CSR) > CSR-Positionspapier und Aktionsplan des Bundesrates (Stand: 13.12.2021).

Vgl. dazu die Webseite des SECO, abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft & Wirtschaftliche Zusammenarbeit > Wirtschaftsbeziehungen > Nachhaltigkeit und verantwortungsvolle Unternehmensführung > OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (Stand: 13.12.2021).

Vgl. dazu die Webseite des SECO, abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft & Wirtschaftliche Zusammenarbeit> Wirtschaftsbeziehungen > Nachhaltige und Verantwortungsvolle Unternehmensführung > Nationaler Kontaktpunkt der Schweiz (Stand: 13.12.2021).

Referat anlässlich des Workshops «Unternehmensverantwortung im Finanzsektor managen» vom 7. Juni, abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft & Wirtschaftliche Zusammenarbeit > Wirtschaftsbeziehungen > Nachhaltigkeit und verantwortungsvolle Unternehmensführung > Corporate Social Responsibility (Stand: 13.12.2012).

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Kreditvergabe an Unternehmen durch Finanzinstitute sowie Referaten an öffentlichen Veranstaltungen. Zudem organisierte er im Dezember einen öffentlichen Anlass zum 20-jährigen Jubiläum des NKP. Dabei wurde die besondere Rolle des NKP als Dialogplattform und aussergerichtliche Schlichtungsstelle gewürdigt. Es wurde weiter festgehalten, dass der Schweizer NKP teilweise eine Vorreiterrolle im weltweiten NKP-Netzwerk eingenommen habe, da er als erster NKP auf atypische Eingaben zu Sportverbänden (Fédération Internationale de Football Association), NGO (World Wide Fund For Nature) und Multi-Stakeholder-Initiativen (Roundtable on Sustainable Palm Oil) eingetreten ist und Vermittlungen durchgeführt hat.

Im Berichtsjahr erhielt der NKP zwei neue Eingaben zu Glencore (Kolumbien) und dem Internationalen Olympischen Komitee (China). Zudem schloss er die Vermittlungsgespräche im Zusammenhang mit den Eingaben zu Lafarge-Holcim, BKW Energie AG und UBS Group AG ab.97

7.3.5

UNO-Leitprinzipien und Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte

Der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) 2020­2023 vom 15. Januar 202098 wird unter Einbezug der Interessengruppen (Wirtschaftsverbände, Zivilgesellschaft, Wissenschaftskreise) umgesetzt. Der NAP umfasst 35 Massnahmen. Die Handlungsschwerpunkte liegen bei Massnahmen, die in der Schweiz niedergelassenen und/oder tätigen Unternehmen bei der Umsetzung der UNO-Leitprinzipien helfen sollen. Darunter fallen Sensibilisierungsmassnahmen oder Schulungen im Bereich der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung, Tools und Multi-Stakeholder-Initiativen. Im Berichtsjahr wurde das erste Schweizer Forum zum Thema «Wirtschaft und Menschenrechte» durchgeführt. Die Staatssekretärinnen des EDA und des SECO begrüssten über 200 Vertreterinnen und Vertreter aus der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und den Gewerkschaften. Dieses Multi-Stakeholder-Forum diente als Plattform für Unternehmen und andere Interessengruppen, um Fragen im Zusammenhang mit Wirtschaft und Menschenrechten sowie unternehmerische Herausforderungen zu diskutieren. Das Forum ermöglichte einen Austausch über bewährte Verfahren zur Vermeidung potenzieller negativer Auswirkungen von Unternehmenstätigkeiten in globalen Wertschöpfungsketten. Es wurden Workshops zu aktuellen Themen wie fragile Kontexte, Kinderarbeit, Zwangsarbeit und verantwortungsvolle Unternehmensführung in der chinesischen Region Xinjiang sowie ein Workshop, der sich speziell an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) richtete, organisiert.

97

98

Eine Übersicht über abgeschlossene und pendente Fälle ist abrufbar unter: www.seco.

admin.ch > Aussenwirtschaft & Wirtschaftliche Zusammenarbeit > Wirtschaftsbeziehungen > Nachhaltigkeit und verantwortungsvolle Unternehmensführung > Nationaler Kontaktpunkt der Schweiz > Statements zu konkreten Fällen (Stand: 13.12.2021).

UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, Nationaler Aktionsplan der Schweiz 2020­2023 vom 15. Januar 2020, abrufbar unter: www.nap-bhr.admin.ch > Der NAP > Nationaler Aktionsplan (NAP) (13.12.2021).

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7.3.6

Rohstoffbericht des Bundesrates

Die Schweiz ist weltweit einer der bedeutendsten Rohstoffhandelsplätze, der Rohstoffsektor ist ein bedeutender Wirtschaftszweig.

Der im April publizierte Bericht zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen aus dem Bericht von 2018 über den Rohstoffsektor Schweiz zeigt, dass die Umsetzung vieler Massnahmen weit fortgeschritten ist, sie aber teilweise lange dauert.99 Die Hauptstossrichtungen der laufenden, eng koordinierten Arbeiten wie die Stärkung der Stellung der Schweiz als wettbewerbsfähigen sowie sozial und ökologisch verantwortungsvollen Handelsplatz und die Verbesserung der Gouvernanz auf internationaler Ebene, sind weiterhin zentral. Bei der Umsetzung der 16 Empfehlungen wurden vor allem in den Schlüsselbereichen Goldsektor, Handelsfinanzierung sowie Lieferkettenund Zahlungstransparenz konkrete Herausforderungen angegangen. So wurden beispielsweise quantitative Daten100 zum Umfang des Rohstoffsektors in der Schweiz veröffentlicht und eine Präzisierung der zolltarifarischen Klassifizierung von Gold vorgenommen. Die Schweiz beteiligt sich zudem aktiv an internationalen Initiativen, die unter dem Dach der OECD, der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) und der London Bullion Market Association (LBMA) angesiedelt sind. Ziel dieser Initiativen ist es, die Transparenz im Rohstoffsektor durch die Schaffung internationaler Standards zu verbessern. Zudem engagiert sie sich auf multilateraler Ebene für eine bessere Umweltgouvernanz im Rohstoffsektor.

8

Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit

Die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz fördert zuverlässige wirtschaftliche Rahmenbedingungen und unterstützt innovative privatwirtschaftliche Initiativen, um strukturelle Herausforderungen in ihren Partnerländern anzugehen.

Durch einen langfristigen Ansatz stärkt sie die wirtschaftliche Anpassungsfähigkeit und Resilienz von Entwicklungs- und Schwellenländern, insbesondere auch im Kampf gegen den Klimawandel.

Die internationale Zusammenarbeit der Schweiz richtet sich nach der IZA-Strategie 2021­2024, der Legislaturplanung des Bundesrates 2019­2023101 und der aussenpolitischen Strategie 2020­2023. Sie ist kohärent mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der Addis Ababa Action Agenda der UNO sowie mit der Aussenwirtschaftsstrategie und der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (vgl. Ziff. 7.1). Die Schweiz engagierte sich im Berichtsjahr auch im Entwicklungshilfeausschuss der OECD (Development Assistance Committee, DAC) für wirksame 99

Bericht des Bundesrates vom 21. April über den Stand der Umsetzung der Empfehlungen aus dem Bericht «Rohstoffsektor Schweiz: Standortbestimmung und Perspektiven», abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft und wirtschaftliche Zusammenarbeit > Wirtschaftsbeziehungen > Rohstoffe (Stand: 13.12.2021).

100 Bericht des Bundesamtes für Statistik (BSF) vom 8. März über die Statistik der Rohstoffhändler, Erfassung der Rohstoffhändler in der öffentlichen Statistik, abrufbar unter: www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Kataloge und Datenbanken > Medienmitteilungen (Stand: 13.12.2021).

101 BBl 2020 8385

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Antworten auf die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie im Sinne von «build back better and greener» sowie zur Stärkung der Effizienz der Entwicklungszusammenarbeit.

8.1

Klimawandel im Fokus der IZA-Strategie 2021­2024

Im Berichtsjahr hat die Schweiz mit der Umsetzung der IZA-Strategie 2021­2024 begonnen. Sie setzt sich in ihren Partnerländern für die Armutsbekämpfung, Wirtschaftswachstum und nachhaltigen Wohlstand ein und leistet einen Beitrag zur Bewältigung globaler Herausforderungen wie Armut, Klimawandel, Rechtsstaatlichkeit und Migration.

Der Klimawandel und die damit verbundenen Herausforderungen gefährden nachhaltige Entwicklung und Wirtschaftswachstum weltweit. Insbesondere Entwicklungsund Schwellenländer sind häufiger und stärker von den Folgen des Klimawandels betroffen als fortgeschrittene Volkswirtschaften. Sie weisen geringere Kapazitäten auf, sich an diese anzupassen. Bis 2030 könnten aufgrund des Klimawandels zusätzlich 100 Millionen Personen von extremer Armut betroffen sein.102 Die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an dessen Folgen ist deshalb einer der vier thematischen Schwerpunkte der IZA-Strategie 2021­2024.103 Die Schweiz erhöht ihren IZA-Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel in Entwicklungs- und Schwellenländern von jährlich 300 Millionen (2017­2020) schrittweise bis Ende 2024 auf jährlich 400 Millionen Schweizerfranken. Dies entspricht rund 15 Prozent der IZA-Mittel. Mit diesen Mitteln sollen auch zusätzliche Investitionen aus dem Privatsektor mobilisiert werden. Im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Entwicklungsaktivitäten setzt die Schweiz insbesondere auf innovative Ansätze und neue Finanzierungsinstrumente.

Die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit integriert die Klimadimension systematisch in ihre Aktivitäten. So wurde mittels der Private Infrastructure Development Group104 (PIDG) im Berichtsjahr die Mobilisierung von privatem Kapital für Infrastrukturprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern unterstützt. Mithilfe des Unternehmens GuarantCo (Teil der PIDG) wurde in Kenia die erste grüne Anleihe eines privaten Emittenten in Lokalwährung zur Finanzierung von Studentenwohnungen herausgegeben. GuarantCo hat eine Teilgarantie von 50 Prozent für die Anleihe und die technische Assistenz bereitgestellt und so lokale Pensionskassen und private

102

Hallegatte, Stephane u. a. (2016): Shock Waves, Managing the Impacts of Climate Change on Poverty, in: Climate Change and Development Series, abrufbar unter: www.worldbank.org > Understanding Poverty > Research & Publications (Stand: 13.12.2021).

103 Die drei anderen Schwerpunkte sind die Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsplätzen, die Reduktion der Ursachen von Flucht und irregulärer Migration sowie die Förderung von Rechtsstaatlichkeit.

104 Die PIDG ist ein Entwickler und Investor von Infrastrukturprojekten, der private Investitionen in nachhaltige und integrative Infrastrukturen in Subsahara-Afrika sowie in Südund Südostasien mobilisiert.

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Investoren zur Zeichnung der grünen Anleihe bewegt. Damit werden in Nairobi grünzertifizierte («green-certified») Unterkünfte für bis zu 7300 Studierende gebaut.105 Im Berichtsjahr unterstützte die Schweiz das City Resilience Program (CRP) in Partnerschaft mit der Weltbank und der Global Facility for Disaster Reduction and Recovery (GFDRR). Ziel des Programms ist, Städten dabei zu helfen, negative Auswirkungen von Katastrophen und Klimawandel besser zu planen und diese einzudämmen. So können Städte Leben retten, finanzielle Verluste aufgrund zerstörter Infrastruktur reduzieren und ihr wirtschaftliches und soziales Potenzial entfalten. Seit seinem Start hat das Programm mit 105 Städten in mehr als 50 Ländern auf der ganzen Welt zusammengearbeitet. Im Berichtsjahr begann in Bolivien die Umsetzung des nationalen CRP. Da das Land besonders hart von der Covid-19-Pandemie getroffen wurde, bewilligte die Schweiz zudem zusätzliche Unterstützung für die Stadtverwaltungen von La Paz und Santa Cruz de la Sierra.106

8.2

Multilaterale Zusammenarbeit

Den multilateralen Entwicklungsbanken kommt bei der Umsetzung der IZAStrategie 2021­2024 eine wichtige Rolle zu, da sie aufgrund ihrer Grösse und Reichweite eine Wirkung erzielen können, die einzelne Geber nicht erreichen.

Multilaterale Entwicklungsbanken spielen eine zentrale Rolle bei der Erarbeitung internationaler Umwelt-, Sozial- und Gouvernanzstandards. In Erfüllung des Postulats 20.3932 der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N) legte der Bundesrat im Berichtsjahr einen Auswertungsbericht über die Umsetzungserfahrungen mit den neuen Umwelt- und Sozialstandards der Weltbankgruppe vor.107 Dabei zeigte er auf, inwieweit diese den schweizerischen politischen Leitlinien entsprechen, wie die Schweiz Einfluss nehmen kann und wo Verbesserungsbedarf besteht.

Der Bundesrat entschied am 24. Februar, die zwölfte Wiederauffüllung des Asiatischen Entwicklungsfonds (Asian Development Fund, ADF) der Asiatischen Entwicklungsbank (Asian Development Bank, ADB) mit 24,8 Millionen Schweizerfranken zu unterstützen.108 Der ADF hat zum Ziel, das wirtschaftliche Wachstum in den Ländern der Region Asien/Pazifik zu fördern, ihre Widerstandsfähigkeit zu stärken, ihre Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen sowie die wirtschaftlichen und sozialen

105

Liechti, Christoph (2021): Lokale Kredite schützen verletzliche Schuldner, in: Die Volkswirtschaft, vom 31. März, abrufbar unter: www.dievolkswirtschaft.ch > International (Stand: 13.12.2021).

106 The World Bank Group (2021): Managing Rapid Urbanization and Supporting COVID-19 Response in Bolivia, abrufbar unter: www.worldbank.org > Understanding Poverty > Research & Publications > Documents & Reports (Stand: 13.12.2021).

107 Bericht des Bundesrates vom 20. Oktober über die Umsetzung der seit 2016 bestehenden Umwelt- und Sozialstandards der Weltbankgruppe, in Erfüllung des Postulats 20.3932 APK-N vom 24. August 2020, abrufbar unter: www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen (Stand: 13.12.2021).

108 Medienmitteilung des Bundesrates vom 24. Febr., Schweiz unterstützt die Ärmsten in Asien, abrufbar unter: www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen (Stand: 13.12.2021).

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Perspektiven der ärmsten Menschen zu verbessern. Er hilft zudem, die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie abzufedern.

Aufgrund der Covid-19-Krise wurden die Verhandlungen über die 20. Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (International Development Association, IDA) um ein Jahr ins Berichtsjahr vorgezogen. IDA ist der Fonds der Weltbankgruppe für die ärmsten Länder der Welt.

9

Exportkontrolle, Sanktionen und Rüstungskontrollpolitik

9.1

Exportkontrolle

Die Änderung vom 17. September 2021109 der Chemikalienkontrollverordnung vom 21. August 2013110 (ChKV) trat am 1. November in Kraft. Neben der Angleichung des Wortlauts an die 2016 revidierte Güterkontrollverordnung vom 3. Juni 2016111 (GKV) zielt die Teilrevision insbesondere auf eine erleichterte Umsetzung des Chemiewaffenübereinkommens vom 13. Januar 1993112 (CWÜ) für Industrie und Behörden ab.

Die Kennzahlen zu den Ausfuhren im Rahmen des Güterkontrollgesetzes vom 13. Dezember 1996113 vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021 sind unter Ziffer 10.1.7 aufgeführt.

9.2

Sanktionsmassnahmen

Gestützt auf das Embargogesetz vom 22. März 2002114 sind gegenwärtig 24 Sanktionsverordnungen sowie die Verordnung vom 29. November 2002115 über den internationalen Handel mit Rohdiamanten («Kimberley-Prozess») in Kraft. Im Berichtsjahr wurden die Listen der sanktionierten natürlichen und juristischen Personen in den Anhängen der Verordnungen 44 Mal angepasst (vgl. Ziff. 10.1.8), um Änderungen der Sanktionslisten des UNO-Sicherheitsrates beziehungsweise der EU Rechnung zu tragen.116 Die Revision des Embargogesetzes ist im Parlament hängig.117

109 110 111 112 113 114 115 116

AS 2021 595 SR 946.202.21 SR 946.202.1 SR 0.515.08 SR 946.202 SR 946.231 SR 946.231.11 Stand 30. September 2021 waren 2 169 Personen, Unternehmen und Organisationen mit Sanktionen belegt.

117 Botschaft vom 13. Dezember 2019 zur Änderung des Embargogesetzes (BBI 2020 645).

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Am 11. August verschärfte der Bundesrat aufgrund der sich laufend verschlechternden Menschenrechtslage im Einklang mit der EU die Sanktionen gegenüber Belarus.118 Die neuen Massnahmen umfassen Handelsbeschränkungen für bestimmte Schlüsselgüter sowie Restriktionen im Finanzbereich. In diesem Zusammenhang wurden im Berichtsjahr insgesamt 107 natürliche Personen und 15 Unternehmen und Organisationen neu den Finanz- und ­ natürliche Personen ­ den Reisesanktionen unterstellt.

Als Reaktion auf die Machtübernahme durch das Militär in Myanmar am 1. Februar hat die Schweiz die Liste der sanktionierten Personen ausgeweitet. Am 19. Mai119 passte der Bundesrat zudem die Verordnung vom 17. Oktober 2018120 über Massnahmen gegenüber Myanmar an, um die Arbeit von humanitären Organisationen zu erleichtern.

Mit der gemeinsamen Erklärung121 der USA und Deutschlands vom 21. Juli zur Unterstützung der Ukraine und der europäischen Energiesicherheit reduzierte sich das Risiko von Sanktionen gegen schweizerische Unternehmen im Zusammenhang mit dem Pipelineprojekt Nord Stream 2. Dennoch waren auch im Berichtsjahr ­ direkt und indirekt ­ weiterhin solche von den Wirtschaftssanktionen der USA betroffen.

Der Bundesrat und die zuständigen Verwaltungsstellen stehen mit den US-Behörden und den betroffenen Unternehmen im Kontakt.

Im Rahmen des Zahlungsmechanismus' zur Lieferung von humanitären Gütern in den Iran vom 27. Februar 2020, dem Swiss Humanitarian Trade Arrangement (SHTA), wurde im April eine weitere Transaktion erfolgreich abgeschlossen.122 Anfang August betrug der Umfang der insgesamt drei Transaktionen, die allesamt Medikamentenlieferungen betrafen, rund 4,5 Millionen Schweizerfranken. Dies blieb hinter den Erwartungen zurück. Jedoch lassen die Kontakte mit der neuen US-Administration eine Dynamisierung erhoffen.

9.3

Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer»

Der Bundesrat verabschiedete am 5. März123 die Botschaft zur Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative)». Er empfiehlt die Initiative zur Ablehnung, stellt ihr aber einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Dieser 118 119 120 121

122

123

Verordnung vom 11. August 2021 über Massnahmen gegenüber Belarus (SR 946.231.116.9; AS 2021 481).

AS 2021 283 SR 946.231.157.5 Pressemitteilung des deutschen Auswärtigen Amts vom 21. Juli, Gemeinsame Erklärung der USA und Deutschlands zur Unterstützung der Ukraine, der europäischen Energiesicherheit und unserer Klimaziele, abrufbar unter: www.auswaertiges-amt.de > News (Stand: 13.12.2021).

Medienmitteilung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) und des SECO vom 27. Februar 2020, Zahlungsmechanismus für humanitäre Lieferungen in den Iran ist in Kraft getreten, abrufbar unter: www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilung (Stand: 13.12.2021).

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66 / 82

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sieht vor, die Bewilligungskriterien in der Kriegsmaterialverordnung vom 25. Februar 1998124 (KMV) in das Kriegsmaterialgesetz vom 13. Dezember 1996125 zu überführen, jedoch ohne die Ausnahme in Artikel 5 Absatz 4 KMV. Diese Ausnahme ermöglicht die Bewilligung der Ausfuhr von Kriegsmaterial in Länder, welche die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen, wenn ein geringes Risiko besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial zur Begehung von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird. Im indirekten Gegenvorschlag ist zudem eine Ausnahmeregelung enthalten, die es dem Bundesrat bei ausserordentlichen Umständen ermöglicht, von den Bewilligungskriterien abzuweichen, sollte dies die Wahrung der aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen des Landes erfordern. In der Schlussabstimmung am 1. Oktober nahmen beide Räte den indirekten Gegenvorschlag an, jedoch ohne die Ausnahmeregelung für den Bundesrat. Das Initiativkomitee hat daraufhin beschlossen, die Korrektur-Initiative unter der Bedingung zurückzuziehen, dass kein Referendum gegen den indirekten Gegenvorschlag zustande kommt.

Die Referendumsfrist läuft bis am 20. Januar 2022.

10

Beilagen zum AWB

10.1

Beilagen zur Kenntnisnahme

10.1.1

Verhandlungsthemen in der WTO

Themen

Gegenstand

Format und Stand der Verhandlungen; Bemerkungen

FischereiSubventionen

Subventionen, die zur Überfischung sowie zu illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter Fischerei beitragen

Fortgeschrittene multilaterale Verhandlungen.

Gesundheit

Stärkung von Produktionskapazi- Multilaterale Verhandlungen.

täten für medizinische Güter, vor allem für Impfstoffe, und Erleichterung der Verteilung, um insbesondere die Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu unterstützen.

Landwirtschaft

Inlandstützung und weitere Themen im Bereich Agrarhandel

Das Interesse einer grossen Mehrheit der Mitglieder bleibt in diesem Bereich hoch.

KKMU

Förderung der Teilnahme von Kleinst-, kleinen und mittleren

Plurilaterale Diskussionen zur Identifikation möglicher

124 125

SR 514.511 SR 514.51

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Themen

Gegenstand

Format und Stand der Verhandlungen; Bemerkungen

Unternehmen im internationalen Handel

Massnahmen und Vereinbarungen.

Investitionserleichterung

Erleichterung von Investitionen (Transparenz, Straffung von Verfahren) inkl. Unterstützung für Entwicklungsländer (technische Unterstützung, Kapazitätsaufbau)

Plurilaterale Verhandlungen mit substanziellen Fortschritten; Abschluss für 2022 vorgesehen.

Elektronischer Handel

Erleichterung des elektronischen Handels

Plurilaterale Verhandlungen.

Innerstaatliche Regulierungen im Bereich von Dienstleistungen

Lizenzierungsanforderungen und -prozesse, Qualifizierungsanforderungen und -prozesse, technische Standards

Plurilaterale Verhandlungen am 2. Dezember abgeschlossen.

10.1.2

Laufende Verhandlungen zu Freihandelsabkommen

(Stand 31. Dezember 2021) Partner

Gegenstand der Verhandlung

Chile

Revision des 2019 / 3 FHA aus dem Jahr 2003126

Modernisierung/Weiterentwicklung des bestehenden Abkommens. Neu: Einschluss von Kapiteln über Handel und nachhaltige Entwicklung, Finanzdienstleistungen und Handelserleichterungen, sowie einem Anhang zu Finanzdienstleistungen.

Indien

Neues FHA

2008 / 17

Kontakte auf Stufe Chefunterhändlerin und Expertinnen und Experten seit Mai 2021. Differenzen insbesondere beim Marktzugang für Güter und den Dienstleistungen. Ebenfalls Differenzen beim geistigem Eigentum und bei den Ursprungregeln. Keine Verhandlungsrunde seit September 2017.

Malaysia

Neues FHA

2014 / 11

Verhandlungen fortgeschritten. Differenzen namentlich beim Marktzugang

126

SR 0.632.312.451

68 / 82

Verhandlung seit / Anzahl Runden

Bemerkungen

BBl 2022 655

Partner

Gegenstand der Verhandlung

Verhandlung seit / Anzahl Runden

Bemerkungen

im Güterbereich, insbesondere für Landwirtschaftsprodukte, sowie in den Bereichen Handel und nachhaltige Entwicklung, geistiges Eigentum und öffentliches Beschaffungswesen. Zwei Verhandlungsrunden im Berichtsjahr.

Mercosur127 Neues FHA

Mexiko

2017 / 10

Revision des 2016 / 4 FHA aus dem Jahr 2000128

Verhandlungen 2019 in der Substanz abgeschlossen. Rechtliche Bereinigung läuft. Datum für die Unterzeichnung noch offen.

Modernisierung/Weiterentwicklung sämtlicher Bereiche des bestehenden Abkommens. Neu: Einschluss eines Kapitels über Handel und nachhaltige Entwicklung sowie einem Anhang über Handelserleichterungen.

Keine Verhandlungsrunde mehr seit Juni 2017. Beide Seiten bestätigten im Berichtsjahr das Interesse an einer Weiterführung der Verhandlungen und zeigten Bereitschaft, nach einer Kompromisslösung beim Marktzugang für Landwirtschaftsprodukte zu suchen.

Moldova

Neues FHA

2021 / 2

Verhandlungsaufnahme im März mit zwei Verhandlungsrunden im Berichtsjahr. Es konnten gute und schnelle Fortschritte gemacht werden. Verhandlungsabschluss absehbar.

Palästina

Revision der 2020 / 2 Konzessionen im Agrarbereich

Verhandlungsaufnahme im Juni 2020.

Zweite Runde im November 2021. Ziel ist die Überführung des bestehenden Briefwechsels in ein bilaterales Agrarabkommen vergleichbar mit jenen, welche die Schweiz mit anderen Partnern hat, einschliesslich beiderseitigen Konzessionen.

127 128

Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay.

SR 0.632.315.631.1

69 / 82

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Partner

Gegenstand der Verhandlung

SACU129

Revision des 2018 / 6 FHA aus dem Jahr 2006130

Überarbeitung betreffend Warenverkehr und Zollaspekte. Der von der EFTA geforderte Einschluss eines Kapitels über Handel und nachhaltige Entwicklung hat den Fortschritt der Verhandlungen auch im Berichtsjahr blockiert.

Vietnam

Neues FHA

Substanzielle Differenzen namentlich beim Marktzugang für Industrie- und Landwirtschaftsprodukte, beim öffentlichen Beschaffungswesen und beim geistigen Eigentum. Keine Verhandlungsrunde mehr seit Mai 2018, aber anhaltender Austausch auf Stufe Chefunterhändlerin und Expertinnen und Experten.

10.1.3

Verhandlung seit / Anzahl Runden

2012 / 16

Bemerkungen

Treffen von Gemischten Ausschüssen unter bestehenden Freihandelsabkommen

(Stand 31. Dezember 2021) Partner

Abkommen

Treffen

Beschlüsse, Bemerkungen

Ecuador

FHA EFTAEcuador

1. Treffen, 14. Dezember131

Beschluss 1/2021 über die Verfahrensregeln des Gemischten Ausschusses (GA).

1. Treffen, 8. Juni

Konstituierende Sitzung des unter dem Inkorporierten Freihandelsabkommen eingesetzten GA.

Vereinigtes HandelsKönigreich abkommen SchweizVereinigtes Königreich

129 130 131

Beschluss 1/2021 über die Verfahrensregeln des GA. Beschluss 2/2021 zur Übernahme der revidierten Pan-EuropaMittelmeer-Präferenzursprungsregeln.

Einigung über die bevorstehenden Schritte zur Durchführung von exploratorischen Gesprächen im Hinblick auf

Südafrikanische Zollunion: Botswana, Lesotho, Namibia, Südafrika, Swasiland.

SR 0.632.311.181 Vgl. Berichterstattung der EFTA, abrufbar unter: www.efta.int > Global Trade Relations > Free Trade Agreement > Ecuador (Stand: 13.12.2021).

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Partner

Abkommen

Treffen

Beschlüsse, Bemerkungen

eine Weiterentwicklung des Handelsabkommens.

1. Treffen, Konstituierende Sitzung des unter 8. September dem Inkorporierten Agrarabkommen eingesetzten GA.

Austausch über die Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Handelsbeziehungen im Bereich der Landwirtschaft.

Beschluss 1/2021 zur Übergangsregelung bez. Äquivalenzanerkennung in der biologischen Landwirtschaft Beschluss 2/2021 über die Verfahrensregeln des GA.

1. Treffen, Konstituierende Sitzung des unter 10. September dem Inkorporierten Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen eingesetzten GA.

Austausch über die Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Handelsbeziehungen im Bereich öffentliches Beschaffungswesen.

Beschluss 1/2021 über die Verfahrensregeln des GA.

1. Treffen, Konstituierende Sitzung des unter dem 16. September Inkorporierten Abkommen über die gegenseitige Anerkennung (MRA) eingesetzten GA.

Austausch über die Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Handelsbeziehungen im Bereich der technischen Handelshemmnisse.

EU

FHA Schweiz- 65. Treffen, Keine formellen Beschlüsse.

EU, Unteraus- 10. November Gespräche über Themen im Zollbereich.

schuss für Zollfragen

EU

FHA Schweiz- 68. Treffen, Keine formellen Beschlüsse.

EU 30. November Austausch über Handelsangelegenheiten im Zusammenhang mit dem FHA (inkl.

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Partner

Abkommen

Treffen

Beschlüsse, Bemerkungen

EU-Schutzmassnahmen auf Stahlimporten), den Handel mit verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten, aktuelle handelspolitische Entwicklungen, die Nutzung von Freihandelsabkommen sowie Zollthemen und Ursprungsregeln.

10.1.4

Laufende Verhandlungen über Investitionsschutzabkommen

(Stand 31. Dezember 2021) Partner

Gegenstand der Verhandlungen

Verhandlung seit / Bemerkungen Anzahl Runden

Bahrain

Neues ISA

2018 / 0

Verhandlungsbeginn ursprünglich geplant für Ende 2018 oder 2019, auf Wunsch Bahrains vertagt.

Kolumbien Revision des ISA

­

Revision des ISA von 2006132.

Indien

2017 / 3

Neues ISA

Verhandlungsbeginn geplant für 2020, auf Wunsch Kolumbiens vertagt.

Das ISA aus dem Jahr 1997133 wurde durch Indien gekündigt, ausser Kraft seit dem 6. April 2017.

Verhandlungsbeginn im April 2017; 4. Runde geplant Mitte 2020, auf Wunsch Indiens vertagt.

Indonesien Neues ISA

2018 / 7

Das ISA aus dem Jahr 1974134 wurde durch Indonesien gekündigt, ausser Kraft seit dem 8. April 2016.

Die 2018 begonnenen Verhandlungen konnten im September 2021 nach 7 Verhandlungsrunden abgeschlossen werden.

132 133 134

SR 0.975.226.3 AS 2002 2037 AS 1976 1954

72 / 82

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Partner

Gegenstand der Verhandlungen

Verhandlung seit / Bemerkungen Anzahl Runden

Malaysia

Revision des ISA

2016 / 1

Revision des ISA aus dem Jahr 1978135.

Wird parallel zum FHA verhandelt, keine Verhandlungsrunden seit 2017.

Die erste Verhandlungsrunde fand im Oktober 2021 statt.

Mexiko

Slowakei

Südafrika

Revision des ISA

2017 / 3

Revision des ISA

2018 / 5

Neues ISA

­

Revision des ISA aus dem Jahr 1995136.

Wird parallel zum FHA verhandelt, deshalb keine Verhandlungsrunden zwischen 2017 und 2020. Wiederaufnahme der Verhandlungen mit der 3. Verhandlungsrunde im Juli 2021.

Revision des ISA aus dem Jahr 1990137.

Verhandlungsbeginn im Februar 2018.

Die Verhandlungen stehen kurz vor dem Abschluss.

Das ISA aus dem Jahr 1995138 wurde durch Südafrika gekündigt, ausser Kraft seit dem 1. November 2014.

Zurzeit ist Südafrika nicht bereit, Verhandlungen aufzunehmen.

10.1.5

Laufende Verhandlungen über Doppelbesteuerungsabkommen

(Stand 31. Dezember 2021) Partner

Gegenstand der Verhandlungen

Verhandlung seit / Anzahl Runden

Bemerkungen

Angola

Neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

2020 / 2

Verhandlungen sind abgeschlossen.

Genehmigungsprozess läuft.

135 136 137 138

SR 0.975.252.7 SR 0.975.256.3 SR 0.975.274.1 AS 1999 629

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Partner

Gegenstand der Verhandlungen

Verhandlung seit / Anzahl Runden

Bemerkungen

Bosnien und Neues DBA Herzegowina

2013 / 1

Costa Rica

Neues DBA

2006 / 2

Dänemark

Revision des DBA

2017 / 1

Revision des DBA von 1973.

Deutschland

Revision des DBA

2014 / 10

Revision des DBA von 1971.

Estland

Revision des DBA

2017

Revision des DBA von 2002.

Indien

Revision des DBA

­

Revision des DBA von 1994.

Revision des DBA

­

Revision des DBA

2011 /3

Kamerun

Neues DBA

2018 / 2

Kanada

Revision des DBA

2017 / 1

Kasachstan

Revision des DBA

2018 / 1

Revision des DBA von 1999.

Katar

Revision des DBA

2020

Revision des DBA von 2009.

Kenia

Neues DBA

2019 / 2

Kolumbien

Revision des DBA

2011 / 1

Indonesien

Israel

74 / 82

Verhandlungen sind abgeschlossen.

Genehmigungsprozess läuft.

Aufnahme von Verhandlungen in Vorbereitung.

Revision des DBA von 1988.

Derzeit ist Indonesien nicht bereit Verhandlungen aufzunehmen.

Revision des DBA von 2003.

Verhandlungen sind abgeschlossen.

Genehmigungsprozess läuft.

Revision des DBA von 1997.

Verhandlungen sind abgeschlossen.

Genehmigungsprozess läuft.

Revision des DBA von 2007.

BBl 2022 655

Partner

Gegenstand der Verhandlungen

Verhandlung seit / Anzahl Runden

Bemerkungen

Lettland

Revision des DBA

2017

Revision des DBA von 2002.

Libyen

Neues DBA

2007 / 2

Verhandlungen zurzeit eingefroren.

Malaysia

Revision des DBA

­

Revision des DBA von 1974.

Nigeria

Neues DBA

2017 / 3

Russland

Revision des DBA

2017 / 2

Ruanda

Neues DBA

2017 / 1

Senegal

Neues DBA

2008 / 2

Serbien

Revision des DBA

2017

Revision des DBA von 2007.

Singapur

Revision des DBA

2018 / 1

Revision des DBA von 2011.

Slowakische Republik

Revision des DBA

2017

Revision des DBA von 1997.

Slowenien

Revision des DBA

2017

Revision des DBA von 1996.

Spanien

Revision des DBA

2020 / 2

Revision des DBA von 1966.

Sri Lanka

Revision des DBA

2017 / 2

Revision des DBA von 1983.

Südafrika

Revision des DBA

2009 / 2

Revision des DBA von 2007.

Neues DBA

2005 / 1

Syrien

Derzeit ist Malaysia nicht bereit Verhandlungen aufzunehmen.

Revision des DBA von 1995.

Verhandlungen sind abgeschlossen.

Genehmigungsprozess läuft.

Verhandlungen sind abgeschlossen.

Zuwarten auf die Bereitschaft Südafrikas zur Unterzeichnung.

Verhandlungen zurzeit eingefroren.

75 / 82

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Partner

Gegenstand der Verhandlungen

Verhandlung seit / Anzahl Runden

Simbabwe

Neues DBA

1999 / 3

Bemerkungen

Tadschikistan Revision des DBA

2015

Tunesien

Revision des DBA

2017

Revision des DBA von 1994.

USA

Revision des DBA

­

Revision des DBA von 1996.

Vereinigte Arabische Emirate

Revision des DBA

2020

Verhandlungen sind abgeschlossen.

Genehmigungsprozess läuft.

Vietnam

Revision des DBA

2015

Revision des DBA von 1996.

10.1.6

Revision des DBA von 2010.

Verhandlungen sind abgeschlossen.

Genehmigungsprozess läuft.

Aufnahme von Verhandlungen in Vorbereitung.

Wirtschaftsmissionen, bilaterale Arbeitstreffen und Treffen von Gemischten Wirtschaftskommissionen

Wichtigste Missionen und bilaterale Arbeitstreffen des WBF-Vorstehers und der SECO-Staatssekretärin in der Schweiz und im Ausland (Stand 31. Dezember 2021) Partner

Format, Ort und Datum

Saudi-Arabien

Virtuelles Arbeitstreffen des WBF-Vorstehers mit Handelsminister al-Qasabi (14. Januar)

Iran

Telefonisches Arbeitstreffen von BPGP mit Präsident Rouhani (16. Februar)

Deutschland, Liechtenstein, Österreich

Virtuelles jährliches Vierertreffen der Wirtschaftsminister (1. März)

Österreich

Arbeitstreffen des WBF-Vorstehers mit Wirtschaftsministerin Schramböck (Wien, 2. März)

76 / 82

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Partner

Format, Ort und Datum

Frankreich

Gemeinsames Arbeitstreffen des WBF-Vorstehers und des EFD-Vorstehers mit Wirtschafts- und Finanzminister Le Maire (Bern, 31 März)

Spanien

Arbeitstreffen der SECO-Staatssekretärin mit Staatssekretärin Méndez Bértolo vom Ministerium für Industrie, Handel und Tourismus (Bern, 20. April)

Grossbritannien

Arbeitstreffen der SECO-Staatssekretärin mit Handelsminister Jayawardena (Bern, 21. April)

Liechtenstein

Arbeitstreffen von BPGP mit Regierungschef Risch (Bern, 22. April)

Kasachstan

Virtuelles Arbeitstreffen von BPGP mit Präsident Tokayev (18. Mai) Arbeitstreffen von BPGP mit Präsident Tokayev (Genf, 29. November)

USA

Virtuelles Arbeitstreffen des WBF-Vorstehers mit USHandelsministerin Raimondo (10. Mai) Virtuelles Arbeitstreffen des WBF-Vorstehers mit US Trade Representative (USTR) Tai (19. Mai) Treffen von BPGP mit US-Präsident Biden (Genf, 15. Juni).

Arbeitsbesuch von BPGP in Washington und Treffen mit Deputy Secretary of Commerce Graves, sowie mit Secretary of Transportation Buttigieg (Washington, 17.-19. November) Treffen der SECO-Staatssekretärin mit Deputy USTR White (Washington, 19. November)

Mexiko

Virtuelles Arbeitstreffen der SECO-Staatssekretärin mit der mexikanischen Vize-Ministerin für Aussenhandel de la Mora Sánchez (8. Juni)

Deutschland

Virtuelles Arbeitstreffen der SECO-Staatssekretärin mit der Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Dörr-Voss (15. Juni)

Russland

Treffen von BPGP mit dem russischen Präsidenten Putin (Genf, 16. Juni)

Japan

Treffen von BPGP mit dem japanischen Ministerpräsidenten Suga (Tokyo, 24. Juli)

77 / 82

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Partner

Format, Ort und Datum

ASEAN139

Virtuelles Treffen («Open-ended Troika Dialogue») des WBF-Vorstehers mit den ASEAN-Wirtschaftsministern (13. September)

Vietnam

Treffen von BPGP mit dem vietnamesischen Präsidenten Phuc (Bern, 26. November)

Israel

Treffen von BPGP mit dem israelischen Präsidenten Herzog, Premierminister Bennett und dem Minister für Innovation, Wissenschaft & Technologie Farkash-Hacohen (Jerusalem, 28. Oktober)

Besetzte palästi- Treffen von BPGP mit dem Präsidenten der palästinensischen nensische Gebiete Autonomiebehörde Abbas und Wirtschaftsminister Osaily (Ramallah, 28. Oktober) Vereinigte Arabi- Treffen von BPGP mit dem emiratischen Vize-Premierminister sche Emirate & Finanzminister Sheikh Maktoum bin Muhammad, dem Wirtschaftsminister al-Marri und Tourismusminister & Kommissar für die Expo Dubai 2020 Sheikh Nahyan bin Mubarak (Dubai, 29. Oktober) Gemischte Wirtschaftskommissionen (Stand 31. Dezember 2021) Partner

Dialogrunde, Ort und Datum

Brasilien

10. Tagung, Videokonferenz, 19. April

Philippinen

4. Tagung, Videokonferenz, 17. Juni

Indien

18. Tagung, Videokonferenz, 9. September

China

26. Tagung, Videokonferenz, 14. September

Italien

12. Tagung, Rom, 16. September

Serbien

10. Tagung, Belgrad, 21. September

Saudi-Arabien

12. Tagung, Riyad, 25. Oktober

Deutschland

43. Tagung, St. Gallen, 8./9. November

USA

14. Tagung, Washington, 16. November

Russland

21. Tagung, Bern, 19. November

Kolumbien

1. Tagung, Bogota, 23. November

139

Association of Southeast Asian Nations: Brunei, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam.

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Partner

Dialogrunde, Ort und Datum

Ukraine

13. Tagung, Kiew, 2. Dezember

Österreich

Bilaterale Gespräche, Videokonferenz, 9. Dezember

10.1.7

Ausfuhren im Rahmen des Güterkontrollgesetzes

Vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 wurden gestützt auf die Güterkontrollverordnung vom 3. Juni 2016140 (GKV) und die Chemikalienkontrollverordnung vom 21. August 2013141 (ChKV) die nachfolgend aufgeführten Gesuche behandelt; detaillierte Aufstellungen der erteilten Bewilligungen und Ablehnungen können auf der Webseite des SECO142 konsultiert werden: Güterkategorie

Anhang 2, Teil 1 GKV ­ Liste der Nukleargüter Anhang 2, Teil 2 GKV ­ Liste der Dual-UseGüter

Anzahl

Wert in Millionen CHF

16

1,6

1530

383,6

Anhang 3 GKV ­ Liste der besonderen militärischen Güter

156

58,3

Anhang 5 GKV ­ Güter, die nicht international abgestimmten Ausfuhrkontrollen unterliegen

111

6,6

Chemiewaffenübereinkommen ­ Chemikalien mit ziviler und militärischer Verwendungsmöglichkeit

52

0,5

Bewilligungen nach Art. 3 Abs. 4 GKV

1

0,15

505

375,4

ordentliche Generalausfuhrbewilligung nach GKV (OGB)

162

­

ausserordentliche Generalausfuhrbewilligung nach GKV (AGB)

40

­

Generalausfuhrbewilligung nach ChKV (GAB)

10

­

2

1,3

Einfuhrzertifikate Generallizenzen

Abgelehnte Gesuche

140 141 142

SR 946.202.1 SR 946.202.21 Abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft & Wirtschaftliche Zusammenarbeit > Wirtschaftsbeziehungen > Exportkontrollen und Sanktionen > Industrieprodukte (Dual-Use) und besondere militärische Güter (Licensing) > Statistik > ab 2015 (Stand: 13.12.2021).

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10.1.8

Sanktionsmassnahmen: Anhangs- und Verordnungsänderungen143

Änderung vom

Verordnung, Anhang

2. Dezember 2020

SR 946.206 Verordnung vom 7. August 1990 über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak, Anhang

11. Dezember 2020 SR 946.231.116.9 Verordnung vom 11. Dezember 2020 über Massnahmen gegenüber Belarus 17. Dezember 2020 SR 946.206, Anhang 21. Dezember 2020 SR 946.231.12 Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo, Anhang 2 15. Januar 2021

SR 946.231.11 Verordnung über den internationalen Handel mit Rohdiamanten (Diamantenverordnung), Anhang

19. Januar 2021

SR 946.206, Anhang

2. Februar 2021

SR 946.231.172.7 Verordnung vom 8. Juni 2012 über Massnahmen gegenüber Syrien, Anhang 7

22. Februar 2021

SR 946.203 Verordnung vom 2. Oktober 2000 über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban, Anhang 2

23. Februar 2021

SR 946.231.123.6 Verordnung vom 14. März 2014 über Massnahmen gegenüber der Zentralafrikanischen Republik, Anhang

24. Februar 2021

SR 946.203, Anhang 2

1. März 2021

SR 946.231.169.4 Verordnung vom 13. Mai 2009 über Massnahmen gegenüber Somalia, Anhang 1

3. März 2021

SR 946.231.179.8 Verordnung vom 5. Dezember 2014 über Massnahmen gegenüber Jemen, Anhang

8. März 2021

SR 946.231.18 Verordnung vom 25. Mai 2005 über Massnahmen gegenüber Sudan, Anhang

18. März 2021

SR 946.231.178.5 Verordnung vom 28. März 2018 über Massnahmen gegenüber Venezuela, Anhang 1

19. März 2021

SR 946.231.116.9, Anhang 1

143

Im Zeitraum vom 28. November 2020 bis 30. September 2021. Sämtliche Anhangsund Verordnungsänderungen des Berichtsjahres können auf der Webseite des SECO eingesehen werden, abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft & Wirtschaftliche Zusammenarbeit > Wirtschaftsbeziehungen > Exportkontrollen und Sanktionen > Sanktionen / Embargos > Änderungen im 2021 (Stand: 13.12.2021).

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BBl 2022 655

Änderung vom

Verordnung, Anhang

24. März 2021

SR 946.231.176.72 Verordnung vom 27. August 2014 über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine, Anhang 3

24. März 2021

SR 946.203, Anhang 2

31. März 2021

SR 946.231.157.5 Verordnung vom 17. Oktober 2018 über Massnahmen gegenüber Myanmar, Anhang 1

6. April 2021

SR 946.231.179.8, Anhang

6. April 2021

SR 946.231.123.6, Anhang

7. April 2021

SR 946.203, Anhang 2

16. April 2021

SR 946.206, Anhang

19. April 2021

SR 946.231.149.82 Verordnung vom 30. März 2011 über Massnahmen gegenüber Libyen, Anhang 3 und 5

27. April 2021

SR 946.231.143.6 Verordnung vom 11. November 2015 über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran, Anhang 7

27. April 2021

SR 946.231.172.7

29. April 2021

SR 946.231.157.5, Anhang 1

30. April 2021

SR 946.231.149.82, Anhang 2 und 5

5. Mai 2021

SR 946.231.149.82, Anhang 3 und 5

10. Mai 2021

SR 946.231.157.5, Anhang 1

20. Mai 2021

SR 946.231.172.7, Anhang 7

10. Juni 2021

SR 946.231.172.7, Anhang 7

18. Juni 2021

SR 946.203, Anhang 2

30. Juni 2021

SR 946.231.157.5, Anhang 1

1. Juli 2021

SR 946.206, Anhang

6. Juli 2021

SR 946.231.116.9, Anhang 1

11. August 2021

SR 946.231.116.9 Verordnung vom 11. August 2021 über Massnahmen gegenüber Belarus

12. August 2021

SR 946.231.158.5 Verordnung vom 24. Juni 2020 über Massnahmen gegenüber Nicaragua, Anhang

12. August 2021

SR 946.231.149.82, Anhang 3 und 5

17. August 2021

SR 946.231.143.6, Anhang 6

23. August 2021

SR 946.231.138.3 Verordnung vom 1. Juni 2021 über Massnahmen gegenüber Guinea-Bissau, Anhang 2

81 / 82

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Änderung vom

Verordnung, Anhang

6. September 2021

SR 946.231.138.1 Verordnung vom 24. Februar 2010 über Massnahmen gegenüber Guinea, Anhang 2

7. September 2021

SR 946.203, Anhang 2

9. September 2021

SR 946.206, Anhang

21. September 2021 SR 946.231.176.72, Anhang 3 22. September 2021 SR 946.206, Anhang

10.2

Beilagen zur Genehmigung Teil II:

82 / 82

Beilage nach Artikel 10 Absätze 2 und 3 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über aussenwirtschaftliche Massnahmen (zur Genehmigung)