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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Sterbefälle infolge der nachgenannten Infektionskrankheiten in den Städten Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, Chaux-de-Fonds, St. Gallen, Luzern, Neuenburg, Winterthur, Biel, Schaffhausen, Freiburg, Herisau und Lode, (Bei

gemeldet vom 3. bis 9. Februar 1889.

Zürich sind immer auch die Fälle der nenn Ausgemeinden, bei Genf diejenigen von Plainpalais und Eaux-Vives mitbegriffen.)

Pocken. -- Masern. Basel 2, St. Gallen 2, Freiburg l, Herisau 2.

Scharlach. Basel l, St. Gallen l, Chaux-de-Fonds 1.

Diphteritis und Croup. Zürich 3, Bern l, Locle 2.

Keuchhusten. -- Rothlauf. -- Typhus. Zürich l, Basel l, Bern 1.

Infektiöse Kindbettkrankheiten. -- Eidg. statistisches BUreau.

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Bekanntmachung.

Laut Miltheilung des schweizerischen Konsuls in Marseille hat das türkische Generalkonsulat daselbst auf Anordnung seiner Regierung bekannt gemacht, daß die Pässe der Reisenden, welche sich per Bisenbahn in die Türkei begeben, an der Grenze revidirt werden, und daß es für die Fremden unbedingt nöthig sei, ihre Pässe mit dem Visum eines ottomanischen Konsulats versehen zu lassen.

Soviel hierorts bekannt, ist die Vorschrift, daß die Pässe von Fremden zum Eintritt in die Türkei mit dem türkischen Visum versehen sein müssen, eine ganz allgemeine; sie gilt also auch für Diejenigen, welche auf dem Seewege dorthin reisen. Die unterzeichnete Kanzlei ist, wie sie es bisher bereits gethan, so auch in Zukunft bereit, auf schweizerischen Pässen durch Vermittlung der Gesandtschaft in Paris das Visum des dortigen türkischen Generalkonsulates einzuholen; die Pässe müssen jedoch zunächst von der kantonalen Staatskanzlei beglaubigt sein.

B e r n , den 14. Februar 1889.

Schweizer. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Auf Wunsch der kgl. bayrischen Gesandtschaft in Bern wird hiemit bekannt gemacht, daß am 10., 11. und 12. April 1889 in MUnchen ein Pferdemarkt für Luxus-, Zucht- und Arbeitspferde abgehalten werden wird. Mit dem Markte ist eine Verloosung und eine Prämirung der auf den Markt geführten Pferde, sowie eine Ausstellung von Wagen, Reit- und Fahrutensilien verbunden.

Interessenten stehen die bezüglichen Programme durch Vermittlung des unterzeichneten Departements zur Verfügung.

. B e r n , den 15. Februar 1889.

Schweiz. Landwirthschaftsdepartement.

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Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Verwaltungsrat der Arth-Rigi-Bahn ersucht mit Eingabe vom 4. Februar 1889 um die Bewilligung nur Verpfändung ihrer 13,5 Kilometer langen Bahn Arth-Kulm - Staffel-Staffelhöhe im I.Rang für einen Betrag von Fr. 2,000,000 behufs Sicherstellung eines Anleihens von gleicher Höhe, welches zur Konversion und Rückzahlung der beiden altern Anleihen von Fr. 1,500,000 mit I. Hypothek und Fr. 660,000 mit II. Hypothek, beide, d. d. 31. Januar 1883, verwendet werden soll.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird dieses Pfandbestellungsbegehren hiemit öffentlich bekannt gemacht unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 5. März 1889 auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die erwähnte Verpfändung bei dem Bundesrathe geltend zu machen sind.

B e r n , den 15. Februar 1889.

[ 3 >]

Im N a m e n des S c h w e i z . Bundesrathes: Oie Bundeskanzlei.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Die Direktion der Tößthalbahn sucht mit Eingabe vom 18. Dezember 1888 um die Bewilligung nach zur Bestellung eines neuen und einzigen Pfandrechts auf ihre 39,i2s km. lange Linie behufs Sicherstellung eines 4 % Anleihens im Betrage von Fr. 500,000, welches zur Ablösung diverser schwebender Schulden, sowie des Defizits der Tößthalbahn verwendet werden soll.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird dieses Pfandbestellungsbegehren anmit öffentlich bekannt gemacht, unter Ansetzung einer mit dem 18. Februar 1889 auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die Verpfändung bei dem Bundesrathe einzureichen sind.

B e r n , den 2. Februar 1889.

[V|

Im N a m e n des S c h w e i z . B u n d e s rat h es: Die Bundeskanzlei.

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Bekanntmachung.

Um möglichst zuverläßige Werthangaben bezüglich der Einfuhr der unter Nr. l, c des statistischen "Warenverzeichnisses aufgeführten Abfälle von Edelmetallen zu erhalten, ist den Zollstätten vorgeschrieben worden, vom 15. dieses Monats an bei der Einfuhr von Münzgekrätz,, gold- und silberhaltiger Asche, Schlacken und solchen Abfällen von Edelmetallen zu verlangen, daß wie bei Waaren aus Edelmetallen jeweilen der Werth einer Sendung deklarirt werde.

Deklarationen für vorstehend genannte Waarengattungen, welche diese Werthangaben nicht enthalten, werden zur Vervollständigung zurückgewiesen.

B e r n , den 7. Februar 1889.

Eidg. Zolldepartement.

Bekanntmachung.

Reproduzirt.

Es kommt sehr oft vor, daß schweizerische Civilstandsbeamte versäumen oder sich weigern, ihre Unterschriften auf Civilstandsakten, die sie anläßlich von EheseMießungen schweizerischer Bürger in Italien auszustellen haben, durch die Staatskanzlei ihres Kantons beglaubigen zu lassen, so daß die schweizerische Gesandtschaft in Rom sich genöthigt sieht, dieselben zurückzusenden. Daher unnütze Zögerungen und Kosten.

Die unterzeichnete Amtsstelle sieht sich infolge dessen veranlaßt, unter Hinweis auf die schon früher gegebenen Weisungen (Geschäftsbericht 1881 : Bundesblâtt 1882, II, 744) und auf die Uebereinkunft mit Italien vom 11. Mai 1886 (Amt!. Samml. n. F. IX, S. 32) daran zu erinnern, daß sämmtliche nach Italien bestimmte civilstandsamtliche Urkunden von den Staatskanzleien legalisirt sein müssen.

B e r n , den 31. März 1888.

Schweiz. Bundeskanzlei.

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Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes.

A» 2l, vom 9. Februar 1889.

Handelsregistereinträge. Bekanntmachungen. Bundesrathsverhandlungen. Konsularberichte: Liverpool. Pariser Weltausstellung.

Französisches Fabrikgesetz. Getreide-Export aus Ungarn. Englisches Waarenmarkengesetz. Deutsche Webereien. Telegramme.

Situation der niederländischen Bank.

No 22, Tom 11. Februar 1889.

Ahhanden gekommene Werthtitel.

Handelsregistereinträge.

Fabrik- und Handelsmarken. Bekanntmachungen. Einfuhr in den freien Verkehr im Monat Januar 1889 und 1888. Tarifentscheide im Januar 1889. Konsularberichte: Manila. Geschäftliche Unsitten. Seidenwaarenimport in die Vereinigten Staaten. Ziegenexport aus der Schweiz. Lehrlingsprüfungen. Amerikanische Erfindungspatente. Telegramme. Situation ausländischer Banken.

No 23, vom 12. Februar 1889.

Abhanden gekommene Werthtitel.

Handelsregistereinträge.

Jahresschlußbilanzen 1889 der Bank in Zürich und der Caisse d'amortissement de la dette publique in Freiburg.

Emissionsbanken: Wochensituation. Konsularberichte: Algier. Zolltarif der Vereinigten Staaten. Pariser Weltausstellung. Uhrenmacherei. Telegramme.

No 24, vom 14. Februar 1889.

Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge.

Konsularberichte: Algier (Schluß).

Bekanntmachungen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Jahr

1889

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

07

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.02.1889

Date Data Seite

348-352

Page Pagina Ref. No

10 014 273

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