BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Ablauf der Referendumsfrist: 7. Juli 2022

Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Abkommens zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie eines Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Italien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung einiger anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 18. März 2022

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. August 20212, beschliesst:

Art. 1 1

2

1 2 3 4 5

Es werden genehmigt: a.

das Abkommen vom 23. Dezember 20203 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger;

b.

das Protokoll vom 23. Dezember 20204 zur Änderung des Abkommens vom 9. März 19765 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung einiger anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Der Bundesrat wird ermächtigt, diese Instrumente zu ratifizieren.

SR 101 BBl 2021 1917 SR ...; BBl 2021 1919 AS ...; BBl 2021 1920 SR 0.672.945.41

2022-0836

BBl 2022 711

Genehmigung eines Abkommens zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie eines Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Italien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung einiger anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. BB

BBl 2022 711

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).

Ständerat, 18. März 2022

Nationalrat, 18. März 2022

Der Präsident: Thomas Hefti Die Sekretärin: Martina Buol

Die Präsidentin: Irène Kälin Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Datum der Veröffentlichung: 29. März 2022 Ablauf der Referendumsfrist: 7. Juli 2022

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