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# S T #

Bekanntmachungen von

Departementen iM andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Eidgenössische Gesetzsammlung.

(Neue Folge. II. Serie. I. Band.)

Der so eben erschienenen ersten Lieferung des eilften Bandes der Neuen Folge der amtlichen Gesetzessammlung ist folgende orientirende Notiz beigegeben worden, welche hier zu Händen der Leser des Bundesblattes reproduzirt wird : Zur Orientirung.

Die erste seit dem Bundesvertrag von 1815 erschienene amtliche Gesetzessammlung führt folgenden Titel : Offizielle Sammlung der das Schweizerische Staatsrecht betreffenden Aktenstücke, der in Kraft bestehenden Eidgenössischen Beschlüsse, Verordnungen und Konkordate, und der zwischen der Eidgenossenschaft und den benachbarten Staaten abgeschlossenen besondern Verträge.

Sie reicht vom Bundes-Vertrage vom 7. August 1815 bis zur Einführung der neuen Bundesverfassung vom 12. September 1848, und umfaßt 3 Quartbände.

Die Fortsetzung dieser Offiziellen Gesetzessammlung reicht, unter dem vom II. Bande an adoptirten Titel : Amtliche Sammlung der Bundesgesetze und Verordnungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 12. September 1848 bis zur Einführung der revidirten Bundesverfassung vom 29. Mai 1874, und umfaßt 11 Oktavbände

452 Von da an beginnt, unter übrigens gleichem Titel, die Neue Folge bis und mit Dezember 1888 10 Oktavbände umfassend.

Es ist die Meinung, diese ,,Neue Folge" in Serien von je 10 Bänden erscheinen zu lassen und mit jeder Serie ein Generalregister zu verbinden, in der Weise, daß je dem ersten Band einer Serie sein besonderes Register beigegeben. dagegen das Inhaltsverzeichniß jedes der folgenden Bände mit demjenigen des vorhergehenden Bandes, resp. der vorhergehenden Bände, verschmolzen wird.

So umfaßt denn auch das Register des jüngst abgeschlossenen 10. Bandes den Inhalt sämmtlicher 10 Bände der ersten Serie.

Mit dem 11. Band beginnt nach dem Gesagten die z w e i t e S e r i e , deren erster Band wieder nur sein eigenes Inhaltsverzeichniß, deren zweiter sodann dasjenige des ersten und zweiten Bandes enthalten wird, und so fort bis zum Schluß der zweiten Serie.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Sterbefälle infolge der nachgenannten Infektionskrankheiten in den Städten Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, Chaux-de-Fonds, St. Gallen, Luzern, Neuenburg, Winterthur, Biel, Schaffhausen, Freiburg, Herisau und Lode, gemeldet vom 24. Februar bis 2. März 4889.

(Bei Zürich sind immer auch die Palle der neun Ausgemeinden, bei Genf diejenigen von Plainpalais und Eaux-Vives mitbegriffen.)

Pocken. -- Masern. Basel 2., Herisau 1.

Scharlach. Lausanne 1..

Diphteritis und Croup. Zürich 4, Genf l, Basel 2, Lausanne l, St. Gallen 3, Herisau l, Locle 1.

Keuchhusten. Basel l, Lausanne l, Freiburg 2.

Rothlauf. St. Gallen 1.

Typhus. Bern 2.

Infektiöse Kindbettkrankheiten. Basel l, Chaux-de-Fonds 1.

Eidg. statistisches BUreau.

453

Einnahmen der

Zollverwaltung in den Jahren 1888 und 1889.

1889.

1888.

Monate.

Fr.

Januar

1889.

Mehreinnahme.

Mindereinnahme.

Fr.

Fr.

Fr.

. . .

1,753,332. 81 1,808,288. 17

54,955. 36

Februar . . .

März . . . .

April . . . .

1,848,978. 09 1,887,616. 15

38,638. 06

Mai . .

Juni . .

Juli . .

August .

September Oktober .

November Dezember

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

2,361,634.71

-- --

2,404,206. 19 1,811,065.52 1,988,924. 09 1,953,400.01 2,049,929. 39 2,209,532. 35 2,581,091. 37

-

2,356,191. 13 2,608,935. 59

Total 25,927,221. 25 -- auf Ende Febr. 3,602,310. 90 3,695,904. 32

-- 93,593. 42

--

'

--

Tarifentscheide des

Zolldepartements im Monat Februar 1889.

Tarif- Zollansatz, nummer. Fr. Ct.

9. 10. -- Sog. Roß- Drüß- und Freßpulver, in Paketen.

18.

2. -- Sog. Veridin (Beize zu Farbzwecken).

105.

4. -- Haken für Jacquard-Stühle. In den Erläuterungen ist zu streichen : ,,Stahlzähne für Eggen, wenn

454 Tarif- Zollansatz, nommer. Fr. Ct.

110.

6% vom "Werth 173. --. 60 201. 12. -- 217.

1. 25 270.

20. --

gleichzeitig mit den übrigen Theilen derselben eingeführt (vgl. a. Nr. 130)" (s. Nr. 110 hienach).

Stahlzähne für Eggen, gleichzeitig mit den ändern Theilen einer Egge eingeführt.

Fluoraluminium und Fluornatrium = Kryolith.

Kaninchen, getödtete.

Sog. Hundezwieback (Hundekuchen, Fleischzwieback für Hunde).

Sog. Lederpapier (ein aus Textilfasern bestehendes Fabrikat mit chagrinirt aussehender Oberfläche.

Papierene Spindelhülsen (Bobinen, Garnhülsen, Spuhlen) unterliegen vom 1. Mai 1889 an dem Zoll von Fr. 16 nach Nr. 275 des Tarifs.

Bulletin Nr. 4 über die

ansteckenden Krankheiten der Hausthiere in der

Schweiz vom 16. bis 28. Februar

1889.

(Herausgegeben vom Schweiz. Landwirthschafts-Departement in Bern.)

Vorkommende Abkürzungen: St = Ställe; W = Weiden; P = Pferde; E = Rindvieh; Schw = Schweine Z = Ziegen; Schf = Schafe ; H = Hunde.

Die in Klammern (*) aufgeführten Fälle sind neu seit letztem Bulletin.

Rauschbrand.

Bern. Bez. Münster, Grandval, l R umgestanden.

Luzern. Bez. Entlebuch, Entlebuch, l R umgestanden.

Glarus. Bez. Hinterland, Elm, l R umgestanden.

Gesammttot 3 Fälle.

455

Milzbrand.

Zürich. Bez. Meilen, Mannedorf, l R umgestanden, l R abgesperrt; Bez. ZUrich, Seebach, l R umgestanden, 5 R abgesperrt -- Total 2 R umgestanden.

Bern. Bez. Laupen, Mühleberg, l R; Bez. Delsberg, Delsberg, l P -- Total 1 R, 1 P umgestanden.

Luzern. Bez. Sursee, Ruswil, l R umgestanden, 19 R abgesperrt.

SolOthnrn. Bez. Balsthal-Gäu, Egerkingen, l R, Kestenholz, l R -- Total 2 R umgestanden.

Thurgau. Bez. Arbon, Hörn, l R umgestanden, 11 R abgesperrt.

Gesammttotal 8 Fälle.

Maul- und Klauenseuche.

Zürich. Bez. ZUrich, Außersihl, l St (3 R*) abgethan ; betrifft 3 Mastochsen, welche von Bertschikon, Bez. Winterthur, kamen. -- Genauer Bericht ausstehend.

Granbiinden. Bez. Maloja, Bevers, l St, 17 R, 12 Schf (5 Seht*), 4 Sohw.

Gesammttotal 2 St, 36 StUck Vieh.

Vermehrung seit 15. Februar 1 St, 8 StUck Vieh.

Rotz und Hautwurm.

Waadt. Bez. Nyon, Nyon, (l P*) der Ansteckung verdächtig.

Genf. Bez. Linkes Ufer, Eaux vives, (l P*) der Seuche verdächtig und unter amtlicher Aufsicht.

Gesammttotal 2 Verdachtsfälle.

Rothlauf der Schweine.

Aargau. Bez. Lenzburg, Egliswyl, l Schw umgestanden.

Gesammttotal 1 Fall.

Baude.

Waadt. Bez. Cossonay, Pampigny, 3 Schf verseucht, Severy, 4 Schf abgethan, 3 Schf verseucht.

Gesammttotal 10 Fälle.

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Konstatirte Gesetzesverletzungen.

Bern. Eine Buße von Fr. 5 (Ausstellung eines unvollständigen Gesundheitsscheines).

Luzern. Vier Bußen von Fr. 10 und Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine).

Waadt. Je eine Buße von Fr. 20, Fr. 10 und Fr. 5 (vorschriftswidriger Transport von Sehweinen); eine Buße von Fr. 10 und zwei Bußen von je Fr. 5 (Pflichtverletzungen seitens Viehinspektoren).

Wallis. Vier Bußen von je Fr. 5 (unregelmäßige Gesundheitsscheine).

Neuenburg. Je eine Buße von Fr. 20, Fr. 15 und Fr. 10, sowie sechs Bußen von je Fr. 5 (verschiedene Gesetzesverletzungen).

-A-ii. s l a il ci.

Frankreich., Januar : Milzbrand, Departement Jura, l Stall ; Rauschbrand, De parlemente Doubs und Jura, je l Stall; Rotz und Hautwurm, Departement Hoch-Savoyen, 3 Ställe; Wuth, Departement Jura, l Fall, Departemente Aiu und Hoch-Savoyen, je 4 Fälle ; im Ganzen kamen im Januar in 90 Gemeinden 117 Wuthfälle vor.

Baden. 1.--15. Februar: Milzbrand, 4 Fälle, kürzlich ist derselbe auch in Adelhausen, Amt Schopfheim, ausgebrochen; Rauschbrand, l Fall ; Maul- und Klauenseuche herrscht noch in je einem Stalle der Bezirke Karlsruhe und Bppingen.

Württemberg. Januar: Milzbrand, 21 Fälle; Rauschbrand-, Ì Fall ; Rotz, 3 Fälle, Ende des Monats 2 P der Seuche und 45 P der Ansteckung verdächtig ; Maul- und Klauenseuche, 185 neue Fälle, Ende des Monats 677 Thiere verseucht und verdächtig; Räude, 2166 Thiere verseucht und verdächtig.

Oesterreich-Ungarn wird am 25. Februar als von der Rinderpest frei erklärt; Maul- und Klauenseuche herrscht Ende Februar in Galizien in 4, in Mähren in 4, in Böhmen in 21, in Niederbsterreich in 21, in Oberösterreich in 2 und in Steiermark in 2 Ortschaften; Lungenseuche, in Galizien in 3, in Mähren in 29, in Böhmen in 37, in Niederösterreich in 11, in Schlesien in 7 Ort-

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Schäften und in Steiermark in einer Ortschaft; Ungarn verzeichnet am 12. Februar Lungenseuche in 16, Maul- und Klauenseuche in l, Milzbrand in 28, Rotz- in 4 und Wuth in 14 Ortschaften.

Tyrol und Vorarlberg war Ende Februar frei von Maul- und Klauenseuche.

Italien. 4.--10. Februar: Piémont, Milzbrand, 10 Fälle; Lombardei, Lungenseuche, \ Fall (Mailand); Maul- und Klauenseuche, 17 neue Fälle (Mailand und Cremona) ; Milzbrand, 2 Fälle.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Die Jura-Bern-Luzern-Bahn-Gesellschaft wünscht auf ihre sämmtlichen Linien, ausschließlich der Brünigbahn, nämlich Zollikofen-BielNeuenstadt, Biel-Delsberg, Basel-Pruntrut-Delle, Sonceboz-Chaux-defonds und Lyß-Fräschels, sammt Zubehörden und Betriebsmaterial, ein Pfandrecht I. Ranges zu bestellen, behufs Sicherstellung eines Anleihens im Betrage von 29 Millionen Franken, aus welchem das dermalen noch auf dem Jurabahnnetz haftende Hypothekaranleihen von ursprünglich 33 Millionen Franken, d. d. 30. Juli 1881, im restanzlichen Kapitalbetrage von Fr. 29,000,000 getilgt werden soll.

Dabei ist vorgesehen, daß das neue Pfandrecht nur in Kraft treten wird nach Maßgabe und im Umfange der zur Konversion odor Rückzahlung und zur Löschung am Pfandbuch gelangenden Obligationen des alten Anleihens, welche bis dahin im Pfandrechte dem neuen Anleihen vorgehen.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird dieses Pfandbestellungsbegehren anmi öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 11. März 1889 auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem Bundesarthe einzureichen sind.

B e r n , den 22. Februar 1889.

Im N a m e n des Schweiz. B u n d e s rat h es: [8/3] Die Bundeskanzlei.

Bundesblatt. 41. Jahrg. Bd. I.

31

458

Verpfänduug einer Eisenbahn.

Neben ihren übrigen Linien beabsichtigt die Jura-Bern-LuzernBahn-Gesellschaft auch auf die Brilnigbahn, d. h. die Linie BrienzAlpnachstad-Luzern, in einer baulichen Länge von 58 Kilometer, ein Pfandrecht I. Ranges zu bestellen, zum Zwecke der Sicherstellung eines 31/s °/o Anleihens im Betrage von Fr. 5,000,000, welches zur Konversion oder Rückzahlung des dermalen auf dieser Bahnlinie haftenden 4 °/o Hypothekaranleihens, d. d. 31. März 1887, im nämlichen Betrage verwendet werden soll. Dabei ist vorgesehen, daß das dem neuen Anleihen einzuräumende Pfandrecht I. Ranges nur in Kraft treten soll nach Maßgabe und im Umfange der zur Einlösung und Löschung am Pfandbuche gelangenden 4 °/o Obligationen des genannten Anleihens vom 31. März 1887, welche bis dahin im Pfandrechte dem neuen Anleihen vorgehen.

Nach gesetzlicherVorschrift wird dieses Pfandbestellungsbegehren anmit öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 11. März nächsthin auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung bei dem Bundesrathe einzureichen sind.

B e r n , den 22. Februar 1889.

Im N a m e n des S c h w e i z . B u n d e s r a t h es: [3s] Die Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Auf Wunsch der kgl. bayrischen Gesandtschaft in Bern wird hiemit bekannt gemacht, daß am 10., 11. und 12. April 1889 in MUnchen ein Pferdemarkt für Luxus-, Zucht- und Arbeitspferde abgehalten werden wird. Mit dem Markte ist eine Verloosung und eine Prämirung der auf den Markt geführten Pferde, sowie eine Ausstellung von Wagen, Reit- und Fahrutensilien verbunden.

Interessenten stehen die bezüglichen Programme durch Vermittlung des unterzeichneten Departements zur Verfügung.

B e r n , den 15. Februar 1889.

Schweiz. Landwirthschaftsdepartement.

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Gelbes Fieber in Rio de Janeiro.

Das schweizerische Generalkonsulat in Rio de Janeiro meldet von dort den Ausbruch des gelben Fiebers, hervorgerufen durch die schon seit mehreren Monaten andauernde außerordentliche Hitze und Trockenheit. Die amtlichen Listen verzeigen täglich ungefähr 20 Todesfälle, doch stelle sich iu Wirklichkeit die Ziffer ohne Zweifel viel höher, da viele Fälle gar nicht zur amtlichen Kenntniß gelangen. Das Generalkonsulat befürchtet, daß die Epidemie noch größere Dimensionen annehme, obschon die Behörden zur Verhinderung der Ausbreitung derselben ihr Möglichstes thun.

Bis zum 28. Januar seien der Krankheit zwei Mitglieder der dortigen Schweizerkolonie zum Opfer gefallen, nämlich: Hägi, Rudolf, Commis, von Hausen (Zürich), und May or, Susanne, von Lausanne (einer in Rio ansäßigen Familie angehörend).

Das unterzeichnete Departement bringt vorstehende Mittheilungen des Generalkonsulats anmit zur öffentlichen Kenntniß.

B e r n , den 22. Februar 1889.

[3s]

Schweiz. Departement des Auswärtigen : Abtheilung Auswanderungswesen.

Bekanntmachung.

Reproduzirt.

Es wird hiemit zur Kenntniß gebracht, daß Reklamationen wogen verzögerter Zollabfertigung von Spritsendungen, die zur absoluten Denaturirung (mit Steinkohlentheeröl) bestimmt sind, nur dann Berücksichtigung finden können, wenn die Eintrittszollstätte mindestens 8 Tage vor dem Eintreffen der Sendung eine schriftliche Anmeldung derselben von Seite des Adressaten oder des Absenders erhalten hat.

Diese Anmeldung ist direkt an die betreffende Eintrittszollstätte zu richten.

B e r n , den 31. Oktober 1887.

[4i] Eidg. Finanz- und Zolldepartement.

460

Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes, JV« 35, vom 2. März 1889.

Abhanden gekommene Werthtitel.

Handelsregistereinträge.

Gewinn- und Verlustrechnung und Jahresschlußbilanz 1888 der Thurgauischen Hypothekenbank io Frauenfeld. Ein- und Ausfuhr der Schweiz im Jahre 1888.

Bundesrathsverhandlungen. Seidenwaarenimport der Vereinigten Staaten. Waarenbezeichnung für Schweden und Norwegen. Situation ausländischer Banken.

JV« 36, vom 5. März 1889.

Handelsregistereinträge. Emissionsbanken: Gewinn-und Verlustrechnung und Jahresschlußbilanz 1888 der Banque commerciale neuchâteloise in Neuenburg; Wochensituation. Zolleinnahmen im Februar 1889. Auswanderungswesen. Bericht des eidg. Versicherungsamtea pro 1887. Post-und Zollwesen : Rußland. Pariser Weltausstellung.

Ungarischer Weinhandel. Ausfuhr aus dem Konsulardistrikt Bern nach den Vereinigten Staaten. Zolldefraude in Deutschland. Fachgerichte. Situation einer ausländischen Bank.

As 37, vom 6. März 1889.

Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Gewinn- und Verlustrechnung und Jahresschlußbilanz 1888 der Graubündner Kantonalbank in Chur. Bundesrathsverhandlungen. Verkehr der Zentralstelle mit den Konkordatsbanken. Schweizerisch-italienischer Handelsvertrag. Fabrikwesen. Schweizerischer Gewerbeverein. Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe. Situation ausländischer Banken.

JV« 38, Tom 7. März 1889.

Bericht des eidg. Versicherungsamtes pro 1887. Rechtsdomizile.

Handelsregistereinträge. Fabrik- und Handelsmarken. Gewinn- und Verlustrechnung und Jahresschlußbilanz der Banque de la Suisse italienne in Lugano. Konsularberichte : Fernambuco. Musterlager in Serbien.

JV» 39, vom 8. März 1889.

Bericht des eidg. Versicherungsamtes pro 1887. Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge.

Gewinn- und Verlustrechnung und Jahresschlußbilanz 1888 der Appenzell A. Rh. Kantonalbank in Herisau. Französisch-türkischer Handelsvertrag. Situation einer ausländischen Bank.

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1889

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

09.03.1889

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