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Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N08.52, Kanton Bern vom 28. März 2022

Wegen Baustelle auf der Nationalstrasse, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis und Artikel 3 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und Artikel 107 Absatz 1 und Absatz 5, Artikel 108 Absatz 2 lit. a und Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt das Bundesamt für Strassen: I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N08.52 im Baustellenbereich: in Fahrtrichtung Interlaken - Thun, ­

von km 2.300 bis km 1.600: 80 km/h

II Verschwenkung der Ausfahrt Interlaken ­ Spiez, die minimale Durchfahrtsbreite beträgt 3.80 m.

III Verschwenkung mit Einengung und Reduktion auf eine Fahrspur der N06 Richtung Spiez ­ Thun über das Brückenobjekt J04C «Überführung Rampe Frutigen - Spiez», die minimale Durchfahrtsbreite beträgt 3.50 m.

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SR 741.01 SR 741.21

2022-1027

BBl 2022 813

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IV Die Verkehrsanordnungen werden gemäss den Verkehrsführungsplänen und entsprechend dem Baufortschritt signalisiert und gelten ab 14.04.2022 bis Ende der Bauphase (voraussichtlich ca. 11.11.2022).

V Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

VI Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 lit. b des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; RS 172.021) innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist beim Bundesamt für Strassen, Infrastrukturfiliale Thun, Uttigenstrasse 54, 3600 Thun, eingesehen werden.

6. April 2022

Bundesamt für Strassen Abt. Strasseninfrastruktur West Guido Biaggio: Vizedirektor, Abteilungschef a.i.

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