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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend eine Nachsubvention für Korrektionsarbeiten im untern und obern Laufe der Veveyse im Kanton Waadt.

(Vom 12. März 1889.)

Tit. !

Mit Schreiben vom 17. Januar 1889, ergänzt durch ein solches vom 28. gleichen Monats, richtet die Regierung des Kantons Waadt an den Bundesrath zu Händen der Bundesversammlung ein Nachsubventionsgesuch, betreffend die bei Vevey in den Lemansee mündende Veveyse.

Aus den technischen Beilagen zu diesem Gesuche, sowie infolge der vielfachen Bethätigung des Oberbauinspektorates an diesem Korrektionswerke, können folgende nähere Angaben über diese Angelegenheit gemacht werden.

Um eine Nachsubvention handelt es sich dabei, weil schon durch Bundesbeschluß vom 14. April 1883 sowohl für Korrektionsarbeiten atn untern, als für solche am obern Laufe der Veveyse, bei einer Gesammtkostensumme von Fr. 440,000 ein Bundesbeitrag von im Maximum Fr. 157,400 bewilligt worden ist.

Die Korrektionsarbeiten im untern Laufe der Veveyse, wie dieselben im vorgenannten Subventionsbeschlusse vorgesehen waren, sind nun zum größten Theile ausgeführt. Die erste Sektion, von der Brücke bei Gilamont abwärts bis zu den Abattoirs, ist vollständig beendigt und hat sich bei dem bedeutenden und lang andauernden Hochwasser vom 3. Oktober 1888 sehr gut bewährt.

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Von den weiter unterhalb bis zur Brücke von Arabie in Aussicht, genommenen Bauten wurden nur zwei Ueberfälle, zum Schutzeder Eisenbahnbrücke und derjenigen von St. Antoine, erstellt,, während die linksseitige Quaimauer, zu unterst heim See, noch nicht in Angriff genommen worden ist.

Das eingereichte Nachsubventionsgesuch der Regierung von Waadt bezieht sich nun zumeist auf die Fortsetzung der regelmäßigen Kanalisirung von den Abattoirs hinunter bis oberhalb der Brücke von Arabie, wobei der auf der unmittelbar oberhalb befindlichen Sektion ausgeführte Typ im Ganzen beibehalten wird ; dann aber auch noch auf Ergänzungenrbeiten im obern Laufe der Veveyse.

Die Nothwendigkeit für cratere Arbeiten hat sich bei dem schon erwähnten Hochwasser aufs Klarste gezeigt, indem von der Brücke hei St. Autoine bis zum See hinunter eine starke Vertiefung des Flußbettes sich geltend machte und durch heftige Querströmungen die alten Quaimauern an verschiedenen Stellen unterspült und dem Einstürze nahe gebracht wurden.

Das vorliegende Projekt sieht nun von unterhalb den Abattoirs bis oberhalb der Brücke von Arabie einen Kanal von 10 in.

Sohlenbreite vor, mit einmaligen Seitenböschungen von 2,25 m.

Höhe, aus Mauerwerk in hydraulischem Kalk. Denselben noch weiter flußabwärts zu verlängern, erscheint nicht nothwendig, indem die Quaimauern dort bereits regelmäßig auf 14 m. Sohlbreite angelegt sind, so daß eine Fixirung der Sohle dort genügen sollte. Zur Verminderung des zu starken Gefälles sind vier Ueberfalle vorgesehen, von welchen, wie bereits erwähnt, zwei ausgeführt sind. Im Fernern sind zur weitem Befestigung der Sohle dazwischen noch neun niedrige Einbauten projektirt, so daß das Gefalle auf 0,5 °/o reduzirt wird, entsprechend der auf der obern Sektion gemachten Erfahrung.

Fragt man nun, warum man nicht schon bei der ersten Projektsvorlage diese Bauten mit berücksichtigt hat, so ist darauf zu erwidern, daß man aus Sparsamkeitsrücksichten sich zuerst auf das Allernothwendigste beschränken und nur den Durchstich von der Brücke von Gilamont abwärts bis zu den Abattoirs ausführen, wollte. Auf der untern Streke, wo bereits eine wenn auch ziemlich unregelmäßige Einschränkung mittelst hoher Quaimauern bestund, hoffte man durch Einlegen von Sohl Versicherungen und Ausräumungen eine genügende Sicherheit zu erlangen. Nachdem jedoch die unzweideutige Erfahrung gemacht worden ist, daß dies nicht genüge, entschlossen sich die Interessenten für eine regelmäßige Kanalisirung.

61t

Der Kostenvoranschlag für diese Bauten beläuft sich auf Fr. 155,000, welche Summe gemäß Schreiben der Regierung von Waadt durch Vergleichung des ursprünglichen Devises mit den Kosten der Bauausführung und dem nachträglichen Devis folgendermaßen erhalten wird : Ursprunglicher Kostenvoranschlag Bauausführung und Ergänzungs1881/1882.

arbeiten.

/. Sektion. Brücke von Gilamont-Abattoirs.

Total der vorgesehenen Arbeiten . . . Fr. 215,000

Total der ausgeführten Arbeiten . . . Fr. 249,000

//. Sektion. Abattoirs-Arabie.

Total der vorgesehenen ArProjektirter gemauerter Kanal beiten. . . . Fr. 24,000 mit Abstürzen und Sohlversicherungen . Fr. 146,000 ///. Sektion. Arabie-Lemansee.

Total der vorgesehenen ArGleiches Projekt wie 1881/1882 beiten . . . Fr. 14,000 Fr. 14,000 Bauleitung und UnvorhergeBauleitung, Ausführungsprojekt, s e h e n e s . . . Fr. 25,000 Perimeter etc. Fr. 24,000 Total . . . . F r . 278,000

Total . . . . F r . 433,000

Die Differenz von Fr. 433,000 zu Fr. 278,000, nämlich Fr. 155,000, ist also der erwähnte Kostenbetrag für die Ergänzungsarbeiten.

Hiezu ist noch Folgendes zu bemerken : Wie aus der vorstehenden Zusammenstellung ersichtlich ist, kommen die Kosten der ausgeführten Arbeiten für die Sektion ,,Brücke von GilamontAbattoirsa auf Fr. 34,000 höher zu stehen, als im ursprünglichen Devis vorgesehen war, was davon herrührt, daß einerseits die Breite der Flußsohle von 7 m. auf 9 m. erhöht und dadurch ein bedeutender Mehraushub verursacht wurde, andererseits weil statt Trockenmauerwerk solches aus hydraulischem Kalk erstellt oder ersteres wenigstens ausgefugt wurde, dann aber auch, weil die Abstürze viel solider konstruirt und dazwischen noch Sohlversicherungen eingelegt worden sind.

Im o b e r n Laufe der Veveyse sind folgende Bauten ausgeführt worden :

12 I. Sektion.

B r ü c k e v o n ( i i l a in o n t b i s Z u s a m m e n f l u ß d e r b e i d e n V e v e y s e - : 2 Sperren sammt Uferschutz auf 200 m. Länge.

II. Sektion.

Z u s a m m e n f l u ß b e i d e r V e v e y s e bis B r ü c k e v o n F e y g i r e : 10 Sperren, wovon 4 mit Vorsperren und Uferschutz auf 800 m. Länge.

III. Sektion.

B r ü c k e v o n F e y g i r e b i s R o c h e é b o u l é e : 5 Sperren im Hauptbache und Uferschutz auf 520 m. Lange, sowie 3 steinerne Sperren in einer Seitenrüfe bei les Mossettes.

Mit diesen sämmtlichen Bauten wurde die vorgesehene Summe von Fr. 162,000 aufgebraucht.

Gegenüber dem ursprünglichen Projekte ist zu bemerken, daß die Sperren in geringerer Zahl, aber viel solider und namentlich aus Steinmaterial von sehr bedeutenden Dimensionen ausgeführt wurden, wie dies erfahrungsgemäß bei einem Gebirgsflusse mit so bedeutender Wassermenge durchaus nothwendig ist. Dagegen sind Parallelwerke in weit größerer Länge erstellt worden und ebenfalls in bedeutend stärkeren Dimensionen.

Das vorliegende Projekt sieht nun folgende Ergänzungsbauten vor :

I. Sektion.

3 Sperren und Vervollständigung des ausgeführten Uferschutzes .

.

.

.

.

.

.

. F r . 8,000 II. Sektion.

Erstellung einer Sperre und Ausräumungsarbeiten

,,

9,000

2 Sperren mit Vorsperren, beidseitiger Uferschutz u n d Ausräumungsarbeiten .

.

.

.

.

.

Bauleitung etc. .

.

.

, .

° "

24,000 4,000

IM. Sektion.

Total

Fr. 45,000

Diese Bauten bilden die natürliche Ergänzung schon ausgeführter Arbeiten,, wie dies besonders bei der III. Sektion der Fall ist,

613 ·wo sowohl eine eigentliche Vertiefung der Sohle noch im Gange ist, als auch zahlreiche seitliche Anbruche sich vorfinden, welche Uebelstände durch die vorgesehenen Bauten beseitigt werden sollen.

Aus Gründen, wie dieselben schon in der Botschaft betreffend Nachsubvention für die Korrektion und Verbauung der Gryonne auseinandergesetzt wurden, war es nicht möglich, schon bei der Aufstellung des ersten Kostenvoranschlages alle Arbeiten vorzusehen, welche im obern Laufe der Veveyse nothwendig werden könnten, und war man eben auf die Erfahrung beim Bau selbst angewiesen, weßhalb die Aufnahme dieser Ergänzungsbauten in vorgenanntem Betrage als durchaus gerechtfertigt erscheint.

Nach dem Gesagten setzt sich nun die Totalsumme für das Nachsubventionsgesuch folgendermaßen zusammen : Arbeiten im untern Laufe .

.

Ergänzungsarbeiten im obern Laufe

.

.

. F r . 155,000 ,, 45,000

Total Pr.~2ÖO,ÖÖO au welche Summe der Große°Rath des Kantons Waadt durch Beschluß vom 22. Noveinber 1888 eine Subvention bewilligt hat.

Das vorliegende Projekt, und zwar sowohl dasjenige für den untern, als dasjenige für den obern Lauf der Veveyse, ist vom Ober bauinspektorate geprüft worden, und es konnte dasselbe sich damit einverstanden erklären, da im Projekte alle Verbesserungen sowohl in der Konstruktion des Kanales als in derjenigen der Ueberfälle Berücksichtigung gefunden haben, welche die Erfahrung als nothwendig erzeigt hat.

Es bleibt uns nun noch die Erwähnung eines Punktes übrig : · In unserer Botschaft vom 22. September 1882 betreffend Zusicherung eines Bundesbeitrages an den Kanton Waadt für die Korrektion der Veveyse haben wir schon hervorgehoben, daß es höchst wünschenswert!] erscheine, daß auch die Verbauung des rechtsseitigen, auf Gebiet des Kantons Freiburg befindliehen Armes der Veveyse, desjenigen von Châtel-St. Denis, ausgeführt werde und daß laut Schreiben der Regierung von Waadt vom 8. August 1882 ·der Abschluß eines diesbezüglichen Vertrages zwischen den Kantonen Waadt und Freiburg in ziemlich sicherer Aussicht stehe. Dies ist bis jetzt noch nicht erfolgt und wird die Reglung dieser Angelegenheit daher vorbehalten.

Da schon bei der ersten Subventionirung das öffentliche Interesse anerkannt wurde und die gegenwärtigen Arbeiten nur nothwcndige Ergänzungen der frühern sind, so finden wir, daß die Bnndesblatt. 41. Jahrg. Bd. I.

41.

614 Frage, ob dieselben ebenfalls subventionirt werden können, bejahend zu beantworten ist.

Im Gesuche dei- Regierung von Waadt wird gewünscht, daß das Beitragsverhältniß zu 40 °/o festgestellt werden möchte, was wir als thunlich erachten, nachdem für gleiche Arbeiten an der Gryonne der Prozentsatz von 40 °/o bewilligt worden ist.

Somit erlauben wir uns, den nachfolgenden Entwurf eines Bundesbeschlusses den hohen eidgenössischem Räthen zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen.

B e r n , den 12. März 1889.

Im Namen des schweizerischen Bundesrathes, Der Bundespräsident: Hammer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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(Entwurt)

Bundesbeschlnß betreffend

Zusicherung einer Nachsubvention für Korrektionsarbeiten im untern und obern Laufe der Veveyse an den Kanton Waadt.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1) eines Schreibens der Regierung des Kantons Waadt vom 17. Januar 1889 und eines Nachtrages zu demselben vorn 28. Januar 1889; 2) des Bundesbeschlusses vom 14. April 1883 betreffend Zusicherung eines Bundesbeitrages für Korrektionsarbeiten im untern und obern Laufe der Veveyse; 3) einer Botschaft des Bundesrathes vom 12. März

1889;

auf Grund des Bundesgesetzes betreffend die Wasserbaupolizei im Hochgebirge, vom 22. Juni 1877, beschließt: Art. 1. Dem Kanton Waadt wird für Korrektionsarbeiten im untern und obern Laufe der Veveyse eine Nachsubvention zugesichert.

Dieselbe beträgt 40 °/o der wirklichen Kosten, bis zu dem der Voranschlagssumme von Fr. 200,000 entsprechenden Maximum von Fr. 80,000.

616 Art. 2. Der Kanton Waadt übernimmt gegen Bewilligung dieser Nachsubvention die gänzliche Vollendung der Korrektionsarbeiten an der untern und obern Veveyse.

Diese Arbeiten sind in drei Jahren, vom Datum des gegenwärtigen Beschlusses an gerechnet, auszuführen.

Art. 3. Die Ausbezahlung dieser Nashsubvention erfolgt im Verhältniß des Fortschreitens dei Bauausführung, jedoch mit Beschränkung auf ein jährliches Maximum von Fr. 30,000, und findet erstmals im Jahre 1892 statt.

Art. 4. Im Uebrigen gelten die Bestimmungen des Bundesbeschlusses vom 14. April 1883, dies namentlich auch bezüglich der Verpflichtungen zur Ausführung der nöthigen forstlichen Arbeiten (Art. 2) und zum künftigen Unterhalt dieses ganzen Werkes (Art. 7).

Art. 5. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 6. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung desselben beauftragt.

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend eine Nachsubvention für Korrektionsarbeiten im untern und obern Laufe der Veveyse im Kanton Waadt. (Vom 12. März 1889.)

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1889

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23.03.1889

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