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Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Wiedlisbach, Waffenplatz Wangen an der Aare; Optimierung Düker und Revitalisierung Moosbach Mitwirkung und Anhörung vom 14. April 2022 Gemeinde:
Wiedlisbach
Gesuchstellerin:
armasuisse Immobilien, Baumanagement Mitte
Gesuchsunterlagen:
Projektbeschrieb inkl. Planbeilagen
Gegenstand:
Mit einem neuen Absetzbecken vor dem Einlauf in den bestehenden Düker soll sich kein Material mehr im Düker unter dem Aarekanal ablagern. Damit kann auch der Unterhalt am Moosbach erleichtert werden, welcher auf einem rund 200 m langen Abschnitt revitalisiert werden soll. Weiter sollen auf der Schlossmatte Laichgewässer für stark gefährdete Amphibienarten geschaffen werden.
Verfahren:
Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10), der militärischen Plangenehmigungsverordnung (MPV; SR 510.51) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren.
Mitwirkungs- und Anhörungsverfahren
Nach Art. 126 und 126d MG in Verbindung mit Art. 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Genehmigungsbehörde schriftliche Anregungen einzureichen.
UVP:
Das Projekt unterliegt nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Art. 10a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01).
Öffentliche Auflage:
Die Gesuchsunterlagen können vom 25. April bis 24. Mai 2022 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden: Gemeindeverwaltung Wiedlisbach, Hinterstädtli 13, 4537 Wiedlisbach
2022-1087
BBl 2022 872
BBl 2022 872
Aussteckung/ Profilierung
Während der öffentlichen Auflage sind die Veränderungen, welche die geplanten Bauten und Anlagen im Gelände bewirken, sichtbar zu machen und auszustecken; bei Hochbauten sind Profile aufzustellen.
Einsprachen:
Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021) oder EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern erhoben werden.
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (vgl. Art. 126f Abs. 1 MG und 14 MPV).
Innerhalb der Auflagefrist sind sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126c Abs. 3 MG).
14. April 2022
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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport