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Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Ennetbürgen, Flugplatz Buochs; Altlastensanierung vom 7. April 2022

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 12. November 2021 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Umsetzung von diversen, teilweise belastete Standorte betreffenden Baumassnahmen auf dem Flugplatz Buochs unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

19. April 2022

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

2022-1120

BBl 2022 897

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