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22.003 Botschaft zur Staatsrechnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft für das Jahr 2021 vom 30. März 2022

Die Botschaft zur Staatsrechnung 2021 wurde vom Bundesrat am 30. März 2022 genehmigt.

Die folgenden Beschlussentwürfe wurden gutgeheissen: ­

Bundesbeschluss I über die Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2021;

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Bundesbeschluss II über die Rechnung des Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2021;

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Bundesbeschluss III über die Rechnung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2021.

Diese Botschaft zur Staatsrechnung 2021 wird im Bundesblatt nur durch Verweis veröffentlicht1.

Der Text kann eingesehen werden im Internet unter: www.efv.admin.ch > Finanzberichte > Staatsrechnung

12. April 2022

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Eidgenössische Finanzverwaltung

In Anwendung von Artikel 23 der Publikationsverordnung vom 7. Oktober 2015 (SR 170.512.1) wird die Botschaft zur Staatsrechnung nur mit Titel und Bezugsquelle im Bundesblatt veröffentlicht.

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BBl 2022 893

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