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Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM): Leistungszuteilungen im Bereich der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie, Teilbereich Pankreasresektion: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Mitteilung des HSM-Beschlussorgans 1.
Mit Beschluss vom 31. Januar 2019 (BBl 2019 1496) hat das HSM-Beschlussorgan die Spitalliste im Bereich der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie, Teilbereich Pankreasresektion festgesetzt. Es wurde darauf hingewiesen, dass die nicht berücksichtigten Leistungserbringer eine separate individuelle anfechtbare Verfügung erhalten. Die Bewerbung des Hôpital fribourgeois freiburger spital für einen Leistungsauftrag für Pankreasresektion bei Erwachsenen wurde nicht berücksichtigt, was ihr per Verfügung vom 17. April 2019 eröffnet und begründet wurde.
Gegen die Verfügung erhob das Hôpital fribourgeois freiburger spital (Beschwerdeführer 1) beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde mit Urteil vom 4. April 2022 abgewiesen und das HSM-Beschlussorgan eingeladen, Ziffer 3 des Dispositivs im Bundesblatt zu veröffentlichen:
2.
«Der Beschwerdeführer 1 darf in sechs Monaten ab Eröffnung dieses Urteils Eingriffe im Bereich der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie Pankreasresektion bei Erwachsenen nicht mehr zulasten der OKP abrechnen.»
3. Mai 2022
Für das HSM-Beschlussorgan Der Präsident: Mauro Poggia
2022-1285
BBl 2022 1031
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