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Mitteilung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen vom 4. Mai 2022
1. Für folgendes Pflanzenschutzmittel ist gemäss Artikel 21 der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 2010 (SR 916.161) ein Bewilligungsgesuch eingereicht worden: Name des Produkts
Verfahrensnummer
Wirkstoff
Gesuchsteller
Gesuchtyp
Next
P8833/05.22
Trinexapac-ethyl
Sharda Swiss Sàrl Neues Produkt
2. Die beschwerdeberechtigten Organisationen gemäss Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) können innerhalb von 14 Tagen ab Publikation dieser Mitteilung die Parteistellung mit Angabe der Verfahrensnummer sowie des Namens des Produkts in diesen Zulassungsverfahren beantragen.
3. Sämtliche Eingaben und Anträge der beschwerdeberechtigten Organisationen sind innert 6 Wochen seit Gewährung der Parteistellung einzureichen.
4. Die Akteneinsicht im Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern ist vorher anzumelden. Hierzu ist eine E-Mail an folgende Adresse zu senden: pflanzenschutzmittel@blv.admin.ch.
5. Denjenigen beschwerdeberechtigten Organisationen, welche Parteistellung beantragt haben, wird die vom BLV erlassene Verfügung eröffnet.
4. Mai 2022
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Der Direktor: Hans Wyss
2022-1354
BBl 2022 1043
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