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Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Emmen, Wpl. Emmen; Umsetzung Starksstromkonzept vom 3. Mai 2022

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 1. Dezember 2021 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Umsetzung des Starksstromkonzepts (Ersatz Starkstromanlagen und Mittelspannungsleitung sowie Erstellung temporäre Trafostation) auf dem Waffenplatz Emmen unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

10. Mai 2022

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

2022-1364

BBl 2022 1098

BBl 2022 1098

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