BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Bezeichnung technischer Normen für die elektromagnetische Verträglichkeit elektrischer Geräte gestützt auf die Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit (VEMV) 1. Ausgangslage 1.1.

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) ist nach Artikel 5 Absatz 1 und 4 der Verordnung vom 25. November 20151 über die elektromagnetische Verträglichkeit (VEMV) befugt, im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) technische Normen zu bezeichnen, die geeignet sind, die grundlegenden Anforderungen an der elektromagnetische Verträglichkeit elektrischer Geräte zu konkretisieren. Soweit möglich bezeichnet es international harmonisierte Normen. Werden die bezeichneten Normen angewendet, so wird vermutet, dass die grundlegenden Anforderungen erfüllt sind.

1.2.

Die Europäische Kommission hat gestützt auf Artikel 13 der Richtlinie (EU) 2014/30/EU2 in den folgenden Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU technische Normen bezeichnet:

1 2

SR 734.5 Richtlinie 2014/30/EU vom 26. Februar 2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung); Fassung gemäss ABl. L 96 vom 29.03.2014, S. 79.

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a.

b.

ihr Mitteilung 2018/C 246/013; ihren Durchführungsbeschluss (EU) 2019/13264 geändert durch ihre Durchführungsbeschlüsse (EU) 2020/6605, (EU) 2020/16306, (EU) 2021/4557 und (EU) 2022/6228.

2. Bezeichnung 2.1.

Das BAKOM bezeichnet hiermit im Einvernehmen mit dem SECO die technischen Normen, die in den Veröffentlichungen der EU nach Ziffer 1.2 aufgeführt sind.

2.2.

Die Bezeichnung harmonisierter Normen erfasst nicht deren nationale Vorworte und Anhänge und dergleichen.

3. Ersetzung früherer Bezeichnung Diese Bezeichnung ersetzt die Bezeichnung vom 6. April 20219.

4. Einsichtsmöglichkeit und Bezugsquelle 4.1.

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Die bezeichneten Normen können kostenlos eingesehen und gegen Bezahlung bezogen werden bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV), Sulzerallee 70, Postfach, 8404 Winterthur, www.snv.ch.

Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit, ABl. C 246 vom 13.07.2018, S. 1 Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1326 der Kommission vom 5. August 2019 über die harmonisierten Normen für die elektromagnetische Verträglichkeit zur Unterstützung der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. L 206 vom 6.8.2019, S. 27 Durchführungsbeschluss (EU) 2020/660 der Kommission vom 15. Mai 2020 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1326 hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit von elektromechanischen Schützen und Motorstartern, von Lichtbogenlöschgeräten, von Installationsverteilern für die Bedienung durch Laien und von Flurförderzeugen, ABl. L 155 vom 18.5.2020, S. 16 Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1630 der Kommission vom 3. November 2020 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1326 hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit von industriellen, wissenschaftlichen und medizinischen Geräten, Haushaltsgeräten, Elektrowerkzeugen und ähnlichen Elektrogeräten, elektrischen Beleuchtungseinrichtungen und ähnlichen Elektrogeräten, Multimediageräten sowie Schaltgeräten, ABl. L 366 vom 4.11.2020, S. 17 Durchführungsbeschluss (EU) 2021/455 der Kommission vom 15. März 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1326 hinsichtlich harmonisierter Normen für die elektromagnetische Verträglichkeit von Steuergeräten und Schaltelementen sowie Multimediageräten, ABl. L 89 vom 16.03.2021, S. 17 Durchführungsbeschluss (EU) 2022/622 der Kommission vom 7. April 2022 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1326 in Bezug auf harmonisierte Normen für die elektromagnetische Verträglichkeit von Elektrizitätszählern und Leitungsschutzschalter für Hausinstallationen und ähnliche Zwecke, ABl. L 115 vom 13.04.2022, S. 85 BBl 2021 729

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4.2.

Eine konsolidierte Liste der bezeichneten technischen Normen ist auf der Webseite der Europäischen Kommission10 zu finden. Diese Liste ist rein informativer Natur und entfaltet keine Rechtswirkung.

5. Entsprechung von grundlegenden Anforderungen Die bezeichneten technischen Normen ermöglichen die Umsetzung der wesentlichen Anforderungen des Artikel 4 VEMV, welcher Artikel 6 der Richtlinie 2014/30/EU entspricht.

10. Mai 2022

Bundesamt für Kommunikation: Bernard Maissen

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https://ec.europa.eu/growth/single-market/european-standards/harmonised-standards/ electromagnetic-compatibility_en

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