BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Verein für die höhere Berufsbildung der Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer (VHBL) hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und die Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Lokomotivführer mit eidgenössischem Fachausweis / Lokomotivführerin mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

17. Mai 2022

2022-1447

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

BBl 2022 1159

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