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Bundesbeschluß über die

Beschwerde der Schweizergesellschaft in Bukarest gegen Hrn. Generalkonsul Staub daselbst.

(Vom 21. Dezember 1888.)

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsichtnahme eines Schreibens des Vorstandes der Schweizergesellschaft in Bukarest vom 7./19. Oktober 1888, in welchem diese, verlangt, daß ihr der vom Bundesrath durch Schlußnahme vom 25. Juni 1888 entzogene Hülfsbeitrag auch fernerhin gewährt werde ; nach Einsichtnahme der Eingabe der genannten Gesellschaft vom 1./13. September 1888, in welcher sie eine Untersuchung über die von ihr gegen Hrn. Generalkonsul Staub vorgebrachten Beschwerdepunkte verlangt; nach Einsichtnahme des Berichtes des Bundesrathes vom 7. Dezember 1888 über den zwischen dem Generalkonsul und der Schweizergesellschaft in Bukarest waltenden Konflikt, In Betracht, daß das Verhalten des Bundesrathes in dieser Angelegenheit rückhaltlos gutzuheißen ist; im Vertrauen, daß der Bundesrath fernerhin seine Aufmerksamkeit den Verhältnissen der Schweizer in Bukarest zuwenden werde, um eine den allseitigen Interessen entsprechende Ausgleichung der bestehenden Differenzen herbeizuführen, beschließt:

Auf die Begehren der Schweizergesellschaft in Bukarest wird nicht eingetreten.

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Also beschlossen vom Nationalrathe, B e r n , den 21. Dezember 1888.

Der Präsident: E. Euffy.

Der Protokollführer: Bingier.

Also beschlossen vom Ständerathe, B e r n , den 21. Dezember 1888.

Der Präsident: SchOCh.

Der Protokollführer: Schatzmann.

Der schweizerische Bundesrath beschließt: Aufnahme des vorstehenden Bundesbeschlusses in das Bundesblatt.

B e r n , den 31. Dezember 1888.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Vizepräsident: Hammer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Bingier.

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Bundesbeschluß über die Beschwerde der Schweizergesellschaft in Bukarest gegen Hrn.

Generalkonsul Staub daselbst. (Vom 21. Dezember 1888.)

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Jahr

1889

Année Anno Band

1

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02

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.01.1889

Date Data Seite

79-80

Page Pagina Ref. No

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