BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer

Entwurf

(DBG) (Erhöhung der Abzüge für Versicherungsprämien und für Zinsen von Sparkapitalien) Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Juni 20221, beschliesst: I Das Bundesgesetz vom 14. Dezember 19902 über die direkte Bundessteuer wird wie folgt geändert: Art. 33 Abs. 1 Bst. g und 1bis Bst. b 1

Von den Einkünften werden abgezogen: g.

1bis

Die Abzüge nach Absatz 1 Buchstabe g erhöhen sich:

b.

1 2

die Einlagen, Prämien und Beiträge für die Lebens-, die Kranken- und die nicht unter Buchstabe f fallende Unfallversicherung sowie die Zinsen von Sparkapitalien der steuerpflichtigen Person und der von ihr unterhaltenen Personen bis zum Gesamtbetrag von: 1. 6000 Franken für Ehepaare, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, 2. 3000 Franken für die übrigen Steuerpflichtigen; um 1200 Franken für jedes Kind oder jede unterstützungsbedürftige Person, für die die steuerpflichtige Person einen Abzug nach Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe a oder b geltend machen kann.

BBl 2022 1722 SR 642.11

2022-1976

BBl 2022 1723

Direkte Bundessteuer. BG (Erhöhung der Abzüge für Versicherungsprämien und für Zinsen von Sparkapitalien)

II 1

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

2/2

BBl 2022 1723