884 Bereit, im Ramen der fchweiz. Eidgenossenschaft an den angekündigten feierlichen Berathnnaen Theil zu nehmen, machen ....ir es uns zur Pflicht, Eurer Majestät unsern Dank sur Jhren loyalen Aufruf ...nd die Hoffnung anzusprechen, Sie mochten uns Jhre wirksame Unterstüzung in den unser Land berührenden Fragen leihen.

Wir sind glüklieh, dass Eure Majestät uns die Gelegenheit verschafft haben, unsre Rechte und unsre Jnteressen im Schosse der internationalen Konferenz selbst vertheidigen zu konnen.

Wir wünschen, dass die Vereinigung der Souveräne und der Regiernugen Europas den Zwek erreichen moge, den sich Eure Majestät gestellt haben , und dass die Fragen , welche die Gemüther beschästigen nnd in Aufregung erhalten, eine Losung finden mogen, welche den berechtigten Wünschen der Volker entspreche.

Juden. der Bundesrath mit Vergnügen diese Gelegenheit ergreift, Eurer kaiserliehen Majestät die Versicherung seiner Hochaehlnng zu erneuern, bittet er Gott, er moge Sie und Jhre erlauchte Familie in seinen hohen und heilige.. Schuz nehmen.

Bern, den 23. Rovember 18^3.

Jm Ramen des sehweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

E. Fornerod.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Schieß.

#ST#

N

o

t

e

. des Bundesrathes an den schweizerischen Minister in Paris, betreffend den europäischen Kongreß.

(Vom 27. November l 8^3.)

Herr Minister!

Der Bundesrath hat das Sehreiben erhalten, welches Se. Majestät der Kaiser Napoleon. an ihn richtete, um die schweiz. Eidgenossenschaft,

^5 wie andere Staaten , zur Teilnahme an einem europäischen Kongress einzuladen. Der Bundesrath nahm eine so wichtige Erofsnung , welche im Stande ist, so heilsame Wirkungen auf die internationalen Begehungen auszuüben, mit der ihr gebührenden Ansmerksamkeit auf. Er lenkt Jhre Ausmerksamkeit aus die nachfolgenden Bemerkungen , welche geeignet sind, Jhuen den Sinn und die Tragweite der Zustimmung zu erklären, welche er dem kaiserliehen Vorschlage ertheilte.

Aufgefordert, sich den. Brojekte eines internationalen Kongresses anzusehliessen , konnte und wollte der Bundesrath die der Sehwei^ gebotene Gelegenheit, ihre Rechte und ihre Jnteressen selbst zu verteidigen. nieht entgehen lassen. Allein indem der Bnndesrath die Jdee mit ^reuden ^ erfasst, mnss er, fo weit es ihn betrisst, und obgleich es sich im Uebrigen von selbst versteht, den Vorbehalt machen, dass die Vereinigung einen allgemeinen, europäischen Eharakter trage, welcher zur Revision der Vertragsbestimmungen , ^ur Bestätigung und ^ur Abänderung derselben oder auch ^.r Ausstellung neuer Bestimmungen unerlässlich ist.

Die Anteeedentien der Schweiz, ihre beständige, aus Geschichte, Ratur und Verträge gegründete Neutralität, die Verpflichtung, aus das gewissenhafteste eine

gerade, unabhängige, gegen Alle gleiche und gerechte politische Richtschnur

zu versolge^, impliziren einen solchen Vorbehalt, auch wenn wir ihn nicht besonders erwähnen würden.

Eine ans freie Zustimmung ersolgte Vereinigung der Staaten sezt außerdem voraus , dass ein seder von ihnen das Recht habe , die all^ fällig zu treffenden Stipulationen auf seine Verantwortlichkeit hin anzu^ nehmen oder nicht. Der Bundesrath ist gesonnen , diese nie in Frage gestellte Freiheit sür sich ^n bewahren mit Bezug auf die Beschlüsse, welche die Schweiz beschlagen würden, indem er der obersten Behorde der Eidgenossenschast das Recht vorbehält , ihnen ihre Zustimmung zn ertheilen oder zu verweigern , je nachdem es ihr gerecht und passend erseheint.

Endlich ist dem Kongresse, wenn er zu Stande kommt, das ^iel gestekt, mittelst einer Revision der Verträge von l 8l 5 an der Befestigung des allgemeinen Friedens ^u arbeiten. Diese Verträge enthalten die.

Grundlagen des enropäisehen Volkerreehts. Mit Bezug ans die Sehwe^ sind sie in voller Kraft. .. Sie bestimmen ihre Gräben und ihr Gebiet; si^ haben ihre Neutralität, Unabhängigkeit und Jnlegrität, als in den wah-^ ren Jnteressen Europas liegend, proklamirt; sie bieten Garantien ^u ihren Gunsten. sie haben ihr eine starke Militärgränze geben wollen, die mit Erfolg vertheidigt werden konne. Jndem darauf die Schweiz sich ungehindert in der ..Sphäre bewegte , welehe jedem unabhängigen Staate znkommt, machte sie vou dem Rechte der Selbstkonstituirung Gebrauch, un^ hatte sich zu dem durch den nationalen Willen herbeigesührten Zustande nur Glük zu wünschen.

^ .

.

.

Allein diese Verträge haben in einzelnen Theilen Verlegungen oder mehr oder weniger bedeutende Abänderungen erlitten, und es lässt sieh nicht leugnen, dass, um den Fortbestand der einen zu sichern oder um gewisse Bestimmungen dem Fortschritte der Zivilisation und den Bedi.rfnissen^ der Volker anzupassen, sie .. it Vorteil revidirt werden konne...

Jndessen hat der Bundesrath sich nicht ans dieses allgemeine Gebiet zu begeben, sondern er muss sieh aus das.. beschränken, was die Schweiz spielt angeht. Hier nun behalten die Erwägungen, aus denen die unserm Lande ertheilten Garantien entsprangen, und welche aus bleibenden J..teress.n ersten. Ranae.^ fnsslen, die gleiche ^rast. Die Schweiz ihrerseits hat es sich . z..r Vflieht gemacht,. alle ihr hieraus erwachsenden .^fliehten z.. erfüllen, und die hohen Mächte haben nicht erman.gelt, es jedesmal. .venn die Gelegenheit dazu geboten .oar, anzuerkennen. .^..o namentlich in il^.ren ...lnt.vorten ans die Notifikation vom 14. März 1859, betreffend die Neutralität der Schweiz, und später noch. Der Bundesrath lebt daher der sesteu Ueberzeugnng, dass, wenn ein Kongress diesen wichtigen Gegen... . ^ stand in Berathung zieht, die nämlichen Grundsäze die gleiche Konsekration finden werden.

Hier mus. aber noch eines besondern Dunkles erwähnt werden, ^ nämlieh der Reulralisirung ^avo...ens. Die Verträge bestimmen ^u zwei Malen die Neutralität einiger Theile Savons,. indem sie dieselben in die schweizerische einbegreifen. Ein von uns zu wiederholten Malen vorgenommenes gewissenhaftes Stadium der Motive, welche die Unter..eiehne.: der Verträge bestunuiten, eine solche Sachlage zu schaff^., zeigt, dass ^iese von politischen und militärischen Erwägungen ausgingen, welche ihren Werth für die ..Schweiz und sür Europa behalten haben.

Seither haben aber die Thatsachen eine andere Gestalt angenommen;.

die Beziehungen, welche ^u jener Zeit diese Sehopsung ins Leben ge-

rnse^, si^d vollständig verändert. .Das Reeht besteht allerdings noch.

allein die Garantie, welcher die Schweiz dadurch geuiessen sollte, unterscheidet sieh heute wesentlich von derjenigen, welche man ansänglieh ihr

zu bieten beabsichtigte.

Der Bundesrath hat, wie dies in seiner Vslicht lag, Beschwerde erhoben g^.gen die Sachlage, wie sie durch den Vertrag von. 24. März.

1860, welcher Savo^en mit Frankreich vereinigte, herbeigesührt wurde.

Er ersuchte die Mächte, an der Stelle der früheren Bestimmmnngen bessere auszustellen. Seither .ist die ^rage hängend geblieben, und .^er Bundesrath kann nicht u^nhin, heute sein Begehreu zu erneuern.

^ Der Bundesrath gibt sich gern der Hoffnung hin, die Regierung des Kaisers werde mithelfen, eine sür alle Jnteressen vorteilhafteLosung ,^u erleichtern. Ju einer Rote vom 17. März l 860 anerkannte ^e. E^e.

der franzosisehe Minister der auswärtigen Angelegenheiten, .es sei nach seiner

887 Ansieht am Plaze, zu untersuchen, in welchem Zusammenhang die Stipulationen von 18l 5 bezüglich dieses besonder.. Punktes zu der Gesammtheit der Kombinationen ständen, welche zur Sicherung der schweizerischen Neutralität getroffen werden, und er nahm keinen Austand, zu erklären, Frankreich sei geneigt, jeden, sei es vom allgemeinen Jnteresse, sei es vom Jnteresse der Schweiz, geforderten Mittelweg einzuschlagen.

J.. einer Rote vom 26. März des gleichen Jahres erklärte Se. Er^e.

der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, die Regierung des Kaisers habe nicht im Sinne, irgend eine der legitimen Bedingungen, aus welchen die Rentralität der Schweig beruht , zu verleben, und um den Beweis dasür zu leisten, zitirte er wortlieh den Art. 2 des Vertrages vom 24. März, des Jnhaltes. ,,Es versteht sich, dass Se. Maj. .^Konie. von Sardinien die neutralisierten Theile Savo^ens nur unter den Bedingungen, unter welchen er sie selbst besizt, abtreten kann, und dass es Sache ^r.

Majestät des Kaisers der Franzosen ist, sieh sowohl mit den beim Wiener Kongresse vertreten gewesenen Mächten, als auch mit der schweig. Eidgenossensehaft zu verständigen und ihnen die Garantien zu geben, welche aus den Stipulationen gegenwärtigen Artikels sich ergeben ^e.^ Er snchte überdies den Bundesrath zu beruhigen, weil, d e s s e n v ou un n a n sicher, die Garantien diskulireu zu können, welche insolge e i n e s e u r o p ä i s c h e n E i n v e r s t ä n d n i s s e s am g e e i g n e t s t e n ers c h e i n e n w e r d e n , den G e g e n s t a n d d e r S t i p u l a t o n e . . b e z ü g lieh d e r N e u t r a l i t ä t e i n e s Theils v o n ^ a v o h e n i n s e i n e n B e z i e h u n g e n zur p e r m a n e n t e n N e u t r a l i t ä t d e r ...^ehweiz z u r e a l i s i r e u , d i e s c h w e i z e r i s c h e R e g i e r u n g nicht z u b e s o r g e n h a b e , d i e s e s J n t e r e s s e m o c h t e nicht a u f b e f r i e d i g e n d e Weise g e r e g e l t werden.

Jn einem Zirkular vom 7. April des gleichen Jahres kündigte ^e.

Er.e. der Minister der auswärtigen Angelegenheiten noch an , Frankreich sei bereit, mit den Mächten eine Vereinbarung uber die Bestimmungen bezüglich der Rentralisiruug Savovens zu treffen.

Der Bundesrath konnte noeh andere Erklärnn^en dieser Art in Erinnernng bringen, was ihm aber nicht nothig zu sein scheint. Er darf

nicht bezweifeln, dass die Regierung des Kaisers geneigt sei, sieh der Re-

gulirung einer so wichtigen Frage beizugesellen , und er glaubt sieh zu der Annahme ermächtigt, sie werde die Begehren, welche die Schweiz zu stellen sich vorbehält, günstig aufnehmen.

Aus den vorstehenden ^Bemerkungen werden Sie, Herr Minister, den Gedanken des Bundesraths klar erkennen. Die Loyalität, so wie unsere Beziehungeu zu Frankreich machen es uns zur Pflicht, Sie zu beaustragen, Sie mochten hievon Sr. Exzellenz Hrn. Drouhn de LHuhs, Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Mittheilnng machen.

888 Für den Fall, dass die Mächte übereinkämen, por den. Zusammentritte des Kongresses vorläufig ein Programm der zu behandelnden Bnnkte und der ...u losenden fragen festzusezen , zweifelt der Bundesrath keinen Angenblik daran, die Begehren, die er bezüglich der Schweiz zu stellen sich vorbehält, werden darin aufgenommen und er selbst unter allen Umständen in den Stand gesezt, sie zu rechtfertigen und zu verteidigen.

Mit Dank wird er die Mittheilungen entgegennehmen , welche Se. E^eellenz der franzosische Minister der auswärtigen Angelegenheiten über diesen Gegenstand ihm fernerhin sollte machen wollen.

Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung unserer vollkommensten Hoeha.htnng.

Bern, den 27. Ropember l 863.

Jm Ramen des schweiz. Bundesrathes,

Der Bundespräsident.

^. Fornerod.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: ^.^ie^.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Note des Bundesrathes an den schweizerischen Minister in Paris, betreffend den europäischen Kongreß. (Vom 27. November l863.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1863

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

53

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.12.1863

Date Data Seite

884-888

Page Pagina Ref. No

10 004 267

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.