BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Militärische Plangenehmigung betreffend Waffenplatz Zürich-Reppischtal; Neubau Gebäude W Wachlokal vom 11. Juli 2022
Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 26. April 2022 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Neubau eines Wachlokals auf dem Waffenplatz Zürich-Reppischtal unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).
16. August 2022
1
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Militärgesetz (MG; SR 510.10)
2022-2152
BBl 2022 1936
BBl 2022 1936
2/2