BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Departement des Innern Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung (Änderung des BVG) Die Auffangeinrichtung berufliche Vorsorge soll für 4 weitere Jahre unverzinslich Gelder bei der Bundestresorerie deponieren können, sofern ihr Deckungsgrad unter 105% fällt. Die Befristung des bereits bestehenden Artikel 60b BVG soll entsprechend verlängert werden.
Datum der Eröffnung: 7. September 2022 Vernehmlassungsfrist: 7. November 2022 Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2022/57/cons_1
14. September 2022
2022-2834
Bundeskanzlei
BBl 2022 2149
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