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Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Glarus Süd, Schiessplatz Wichlen; Instandstellung Wasserversorgung vom 7. September 2022
Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 23. September 2021 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Instandstellung der Wasserversorgung auf dem Schiessplatz Wichlen unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).
20. September 2022
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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Militärgesetz (MG; SR 510.10)
2022-2875
BBl 2022 2181
BBl 2022 2181
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