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Kraftwerk Wunderklingen: Bewilligungsverfahren Gesamtsanierung Öffentliche Auflage der Gesuchsunterlagen zum Bauprojekt Betriebliche Sanierung und Umbau Fassung, Restwassersanierung, Umbau und technische Ertüchtigung Zentrale, ökologische Sanierung (Fischwanderung auf- und abwärts), örtliche Sanierung Oberwasserkanal sowie Grundwasseranreicherung.

Gemeinde: Hallau Gesuchstellerin: Gemeinde Hallau, Hauptstrasse 44, 8215 Hallau.

Gegenstand: Das Kraftwerk Wunderklingen wurde um das Jahr 1900 erbaut. 1967 wurde die Zentrale erneuert und umgebaut. Das Kraftwerk Wunderklingen ist seither beinahe unverändert in Betrieb. Verschiedene Anlageteile bedürfen der Erneuerung oder des Ersatzes.

Ziel der Gesamtsanierung ist die Gewährleistung eines zuverlässigen, sicheren und modernen Betriebs für die kommenden Jahrzehnte.

Ziel der Gesamtsanierung ist die Gewährleistung eines zuverlässigen, sicheren und modernen Betriebs für die kommenden Jahrzehnte.

Von der Gesuchstellerin sind im Wesentlichen folgende Arbeiten vorgesehen: ­

Ersatz Wehrklappen durch geregelte Stauklappen,

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Realisierung Fischaufstiegsanlage,

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Bau einer Dotierwasserleitung,

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Ausbildung Kiesfangrinne vor dem Einlauf in den Oberwasserkanal,

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Schutz des Zuflusses zum Oberwasserkanal durch einen horizontalen Grobrechen und Bau eines Sandfanges,

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Absperrorgane und Schütze zum gezielte Spülen einzelner Anlagenteile, Regeln des Abflusses oder Schützen des Kraftwerkes vor Hochwasser,

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Errichtung eines kleinen Betriebsraumes (anstelle des bisherigen) für die Aufnahme der neuen Steuerung beim Wehr,

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Realisierung Fischabstieg in der Zentrale inkl. Einbau eines horizontalen Feinrechens,

2022-2818

BBl 2022 2114

BBl 2022 2114

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Revision aller elektrotechnischen und elektromechanischen Anlagen in der Zentrale (inkl. Turbine und deren Steuerung sowie Regelung).

Folgende Grundstücke sind von den Bauarbeiten betroffen: Grundbuch Hallau Nummern 782 / 1866 / 1868 / 1865 / 1985.

Verfahren: Das Verfahren richtet sich im Wesentlichen nach dem Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte (Art. 62 ff. WRG; SR 721.80) sowie subsidiär nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021).

Öffentliche Auflage: Die Gesuchsunterlagen können vom 12. September 2022 bis zum 11. Oktober 2022 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Adresse eingesehen werden: ­

Gemeindeverwaltung Hallau, Hauptstrasse 44, 8215 Hallau.

Einsprachen: Einsprache kann erheben, wer nach den Vorschriften des VwVG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich während der öffentlichen Auflage vom 12. September 2022 bis zum 11. Oktober 2022 (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Energie, Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht, Dienst Wasserrecht, 3003 Bern, eingereicht werden.

Hinweise: ­

Einsprachen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Beweismittel sind beizulegen. Einsprachen sind zu unterzeichnen. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 62e WRG).

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Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim Bundesamt für Energie, Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht, Dienst Wasserrecht, vorzubringen (Art. 62b Abs. 2 WRG).

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Die vom Projekt betroffenen Gemeinden wahren ihre Interessen mit Einsprache (Art. 62e Abs. 3 WRG).

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Die Einsprechenden werden darauf aufmerksam gemacht, dass sie gegebenenfalls eine Vertretung bestellen müssen (Art. 11a VwVG). Dies kann für sie mit Kosten verbunden sein (Art. 30a Abs. 3 VwVG).

Bern, 9. September 2022

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Bundesamt für Energie (BFE)