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Bekanntmachungen von

Departementen nid andern Yenaltungsstellen des Blies.

18. Wochenbülletin Über die Geburten und Sterbefälle.

Tom 28. April bis zum 4. Mai 1889.

Während der verflossenen Woche sind dem eidg. statistischen Bureau von den Civilstandsbeamten der 15 größern städtischen Gemeinden der Schweiz, nämlich: Zürich, Genf, Base), Bern, Lausanne, St. Gallen, Chaux-de-Fonds, Luzern, Neuchâtel, Winterthur, Biel, Herisau, Schaffhausen, Freiburg und Locle, deren Gesammtbevölkerung 480,617 beträgt, 253 Lebendgeburten, 219 Sterberalle und 4 Todtgeburten angezeigt worden. Außerdem von auswärts : 13 Geburten, wovon l Todtgeburt, und 34 Sterbefälle.

Von den Verstorbeneu waren 34 im ersten Lebensjahre, außerdem 2 von auswärts kommend.

An den meist verhütbaren Krankheiten starben 18. Außerdem 2 von auswärts Gekommene, d. h. welche ihren Wohnsitz in ändern Ortschaften hatten. Es starben an Masern 4 (l in ZürichStadt, 2 in Basel und l in Schaüfhausen) ; -- an Scharlach und Keuchhusten '0; -- an Diphtheritis und Croup 6 (l in Zürich-Stadt, l in Außersihl, l in Hottingen, l in Basel, l in Bern und l in Biel, von Nidau kommend); -- an Rothlauf 4 (3 in Basel und l in Freiburg, von Autigny kommend).

An infektiösen Kindbettkrankheiten 6 (2 in Basel, l in St, Gallen, l in Luzern und 2 in Herisau).

932

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An Darmkatarrh der kleinen Kinder starben 7 (l in Außersihl, l in Genf-Stadt, l in Basel, l in Bern, 2 in Biel und l in Locle).

45 Todesfälle sind als Opfer der Lungenschwindsucht angegeben, wovon 6 Personen betreffen, welche von auswärts kamen und also nicht zu der Wohnbevölkerung der Städte gehören ; -- 42 sind infolge akuter Krankheiten der Athmungsorgane gestorben, wovon ,5 von auswärts kommend ; -- 7 infolge organischer Herzfehler, wovon l von auswärts kommend ; -- 11 an Schlagfluß, wovon l von auswärts kommend. Infolge Unfall starben 4, wovon 2 von auswärts; -- l durch Selbstmord und l durch fremde strafbare Handlung.

8 Kinder starben infolge angeborener Lebensschwäche, wovon l von auswärts, und 11 Greise infolge Altersschwäche.

Krankheitsstatistik.

Folgende Fälle infektiöser Krankheiten sind während der Woche angezeigt worden : Im Kanton Schaffhausen : 7 Fälle von Scharlach, wovon einer mit tödtlichem Ausgang in Unter-Hallau ; -- 5 Fälle von Masern; -- 14 Fälle von Keuchhusten; -- 3 Fälle von Diphtheritis, wovon l Fall in der Stadt und l Fall Kindbettfieber in Schaffhausen.

In Groß-Zürich: 11 Fälle von Scharlach; -- 38 Fälle von Mas sern; -- 5 Fälle von Keuchhusten; -- 12 Fälle von Diphtheritiund Group und 3 Fälle von Rothlauf.

In Bern: 11 Fälle von Scharlachfieber, wovon 6 Fälle in der Lorraine (4 in der nämlichen Familie); -- 2 Fälle von Diphtheritis und Group, und im Inselspital 1 Fall von Scharlach aus Wohlen kommend, und l Fall von Typhus aus Langnau kommend.

Im Kanton Neuenburg: l Fall von Scharlach in Locle; l "Fall von Keuchhusten in Fleurier : -- 2 Fälle von Diphtheritis (Colombier und Chaux-de-Fonds); -- 2 Fälle von Typhus im Pourtalès-Spital behandelt und von auswärts kommend.

In allen obgenannten Ortschaften sind Vorbeugungsmaßregeln getroffen worden.

Eidg. statistisches BUreau.

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Bulletin Nr. 8 über die

ansteckenden Krankheiten der Hausthiere in der

Schweiz vom 16. bis 30. April

1889.

(Herausgegeben vom Schweiz. Landwirthschafts-Departement in Bern.)

Vorkommende Abkürzungen: St = Ställe; W = Weiden; P = Pferde; R = Rindvieh; Schw = Schweine ; Z = Ziegen; Seht = Schafe ; H = Hnnde.

Die in Klammern (*) aufgeführten Fälle sind neu seit letztem Bulletin.

Rauschbrand.

Bern. Bez. Delsberg, Saulcy, l R; Bez. Seftigen, Rüeggisberg, l R; Bez. Freibergen, Sonceboz, 3 R; Bez. Münster, Court, l R; Bez. Aarwangen, Melchnau, l R -- Total 7 R umgestanden.

Waadt. Bez. Aigle, Bexj l R umgestanden.

Gesammttotal 8 Fälle.

Milzbrand.

Zürich. Bez. Pfäfflkon, Lindau, l R umgestanden, 7 R abgesperrt.

Bern. Bez. Bern, Köniz, l R, Oberwangen, i R; Bez. Münster, Sorvilier, l R -- Total 3 R umgestanden.

Freiburg. Bez. See, Murten, l R umgestanden, 7 R abgesperrt; Bez. Sense, Düdingen, 2 R umgestanden, 21 R abgesperrt -- Total 3 R umgestanden.

Solothurn. Bez. Thierstein, Beinwyl, l R umgestanden.

Neuenburg. Bez. Chaux-de-fonds, Sagne, \ R abgethan.

» Gesammttotal 9 Fälle.

934

Maul- und Klauenseuche.

Zürich. Bez. Affoltern, Affoltern, \ St (9 R*).

Bern. Bez. Aarwangen, Bützberg, l St (8 R*).

Schwyz. Seuche erloschen.

Glarns. Seuche erloschen.

Appenzell A. Kh. Bez. Vorderland, Heiden, l St (6 R*), Wolfhalden, 4 St (12 R*, 2 Z*); Bez. Hinterland, Herisau, (l R*), am 25. April bei der Abschlachtung verseucht befunden; das betreffende Thier wurde am 23. gl. Mts. aus Oesterreich eingeführt.

- Total 5 St (19 R*, 2 Z*).

St. Gallen. Bez. Unter-Rheihthal, Diepoldsau, l St (3 R* l Z*), Berneck, 2 St (7 R*, l Z); Bez. Werdenberg, Sevelen, l St (3 R«, 2 Z*), Sennwald, 4 St (44 R*, 16 SchP, 5 Z*, 9 Schw*), Buchs, 4 St (13 R*, 9 z*, 4 Schw*) ; Bez. Ober-Toggenburg, AJtSt. Johann, 2 St (24 R*, 3 Schw*); Bez. Goßau, Andioiî, 2 St (17 R*), Gaiserwald, l St (6 R*) -- Total 17 St (117 R*, 16 Schw*, 18 Z*, 16 Seht*).

Graubünden. Seuche erloschen.

Aargan. Seuche erloschen.

Thurgan. Bez. Weinfelden, Lantersweil, l St (4 R*) ; muthmaßlich durch Viehankauf von-Degersheim-Tobel eingeschleppt.

Gesammttotal 25 St, 209 Stück Vieh, wovon 1 Stück abgethan.

Verminderung seit 15. April 51 St, 708 Stück Vieh.

Wufh.

Waadt. Bez. Orbe, Orbe, l herrenloser H, wahrscheinlich französischer Herkunft, abgethan und wuthkrank befunden. -- Hundebann über Bezirk Orbe.

Gesammttotal 1 Fall.

Rotz.

Luzern. Bez. Hochdorf, Ballwil, l P abgethan; dasselbe wurde von Langenthal, Kt. Kern, eingeführt.

Gesammttotal l Fall.

Rothlauf der Schweine.

Schaff hausen.

umgestanden.

Bez. Unter-Klettgau,

Wüchingen, 2 Schw

93.5 Waadt. Bez. Lavaux, Riez, 2 Schw umgestanden.

Genf. Bez. Linkes Ufer, Eaux-vives, l Schw umgestanden, 2 Sdìw abgesperrt; betrifft aus Frankreich eingeführte Thiere.

Gesammttotal 5 Fälle.

Räude.

Tessili. Bez. Lugano, Rivera, 20 Z verseucht und verdächtig.

Waadt. Bez. Cossonay, Pampigny, (2 Z*) verseucht.

Wallis. Bez. Hérens, St. Martin, (300 Z*) verseucht und verdächtig. -- Ursprung unbekannt.

Gesammttotal 322 Fälle.

Konstatirte Gesetzesverletzungen.

Zürich. Zwei Bußen von je Fr. 10 und eine solche von Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine) ; eine Buße von Fr. 20 (Hausirhandel); eine Buße von Fr. -20 (Uebertretung der Fleischschauvorschriften); eine Buße von Fr. 25 (Umgehung der grenzthierärztlichen Untersuchung).

Bern. Eine Buße (Umgehung der grenzthierärztlichen Untersuchung).

Luzern. Sieben Bußen von Fr. 5, 6 und 10 (Anstände wegen Gesundheitsscheinen).

Freiburg. Eine Buße von Fr. 5 (Nichtabgabe des Gesundheitsscheines).

Basel-Landschaft. Je eine Buße von Fr. 40, Fr. 30 und Fr. 10 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine).

Schaffhausen. Eine Buße, von Fr. 15 (Umgehung der grenzthierärztlichen Untersuchung).

Appenzell A. Rh. Eine Buße von Fr. 10 (Verletzung der Anzeigepflicht).

Granbünden. Eine Buße von Fr. 15 (Fälschung eines Gesundheitsscheines) ; eine Buße von Fr. 5 (Umgehung der Fleischschau).

Waadt. Elf Bußen von je Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine) ; eine Buße von Fr. 10 und zwei Bußen von je Fr. 5 (Pflichtvernachläßigung seitens Viehinspektoren); eine Buße von

936 Fr. 50 (Hausirhandel mit gesundheitsschädlichem, ungestempeltem Fleisch).

Genf. Eine Buße von Fr. 15 (Umgehung der grenzthierärztlichen Untersuchung); je eine Buße von Fr. 50 und Fr. 5 (Verletzung der Vollziehungsverordnung vom 14. Oktober 1887).

Au ss l a n ci.

Frankreich. März: Rauschbrand, Departement Doubs, 2 Ställe; Rotz und Hautwurm, Departement Ain, l Stall, Departement Hoch-Savoyen, 2 Ställe; Wuth, Departemente Jura und HochSavoyen, je l Fall, Departement Ain, 10 Fälle; im Ganzen kamen im März in Frankreich in 128 Gemeinden 158 Wuthfälle vor. -- In jüngster Zeit wurden in unmittelbarer Nähe der schweizerischen Grenze (Departement Doubs) mehrere Rauschbrandfälle konstatirt.

Baden. 1.--15. April: Milzbrand, 7 Fälle; Rauschbrand, 2 Fälle; die Maul- und Klauenseuche ist in 12 Ortschaften neu aufgetreten.

Oesterreich-Ungarn wird am 29. April als von der Rinderpest frei erklärt; Maul- und Klauenseuche herrscht stetsfort in großer Ausdehnung; Lungenseuche ist sich ziemlich gleich geblieben.

In Tyrol und Vorarlberg ist die Maul- und Klauenseuche in Abnahme begriffen; neue Fälle sind nicht konstatirt worden.

Italien. 8.--14. April: Piémont, Milzbrand, 9 Fälle; Rotz, 4 Fälle; Lombardei, Wuth, l Fall; Räude herrscht in Tartano, Talamona und Colorina (Sondrio).

Vieh verkehr mit Oesterreich-Ungarn.

Aus Anlaß der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche in den schweizerischen Grenzkantonen hat die k. k. Statthalterei für Tyrol und Vorarlberg eine Verfügung getroffen, zufolge welcher sämmtliches Klauenvieh (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine), welches aus der Schweiz nach Tyrol und Vorarlberg importirt wird, einer zehntägigen Kontumazzeit am Bestimmungsorte zu unterwerfen ist.

937

Tarifentscheide des

Zolldepartements im Monat April 1889.

Tarif- Zollansatz, nummer. Fr. Ct.

8/9.

39.

7. --

55 a. 2. --

291.

304.

321.

338.

406.

50. -- 16. -- 16. -- 25. -- 2. --

408.

10. --

Majoran, getrocknet.

In · den Erläuterungen ist zu streichen ,,Siccatifs (Trockenstoffe)*.

Erlenholz, geschält.

Strumpfwirkerstoffe am Stück oder zugeschnitten, ohne Näharbeit: aus Baumwolle; aus Leinen, Hanf, etc.; aus Seide; ; aus Wolle.

Ofenkacheln, glatt oder gerippt, sowie solche mit kugel-, ei-, kegel- oder pyramidenförmigen glatten oder gerippten Erhöhungen oder Vertiefungen.

Alle ornamentir Ofenkacheln, d. h. solche mit Rosetten, Blattwerk, Blumen, Wappen, Cartouehen, Muscheln, menschlichen oder Thierfiguren, architektonischen Gliederungen etc.

Bekanntmachung.

Prämirung von Fohlenweiden.

Die Besitzer oder Pächter von Fohlenweiden, welche auf Prämien Anspruch machen, haben ihre Anmeldungen durch Vermittlung der betreffenden Kantonsregierungen bis spätestens den 1. Juni an das schweizerische Landwirthschafts-Departement zu richten.

Die Anmeldungen müssen enthalten: Name der Weide und genaue Angabe ihrer Lage, den .Namen des Besitzers und denBundesblatt 41. Jahrg. Bd. II.

61

938 jenigen des Preisbewerbers, die Angabe der Zahl der Fohlen, welche mindestens l und höchstens 4 Jahre alt sind. Angaben über den Tag der Auffahrt und der Abfahrt und ob Stallungen und Futtervorräthe zur Unterbringung und Ernährung der Fohlen bei schleehtev Witterung und bei Krankheit vorhanden sind. Formulare für diese Angaben liefert auf Verlangen die Kanzlei des schweizerischen Landwirthschafts-Departements.

Weiden, auf welchen keine oder nicht genügende Unterkunftslokale und Heuvorräthe vorhanden sind oder auf denen nicht mindestens 10 Fohlen vom angegebenen Alter gesommert werden, können nicht berücksichtigt werden.

Die prämirungswürdigen Weiden werden nach folgenden Gesichtspunkten beurtheilt : Höchste Noten zahl.

Lage zum Horizont (ob eben oder steil) Beschaffenheit v o n Grund u n d Boden .

Zustand der Ställe Wasser Zugabe v o n H e u .

.

.

.

Zugabe von Hafer Wartung der Fohlen Nährzustand der Fohlen .

.

.

Weidewechsel und Dauer der Weidezeit

.

.

.

.

.

.

4 5 3 2 .

5

,.

.

8 4 4 5

Zusammen

40

.

.

Die höchste Punktzahl entspricht dem höchsten Bundesbeitrag, welchen die eidg. Verordnung vom 23. März 1887 vorsieht, nämlich Fr. 20 für jedes mehr als einjährige Fohlen. Jede Note oder Punkt entspricht deßhalb einem Werth von 50 Rp.

Am höchsten werden prärnirt: ebene, trockene, tiefgründige, kalkhaltige Weiden, welche mit geräumigen, trockenen, luftigen Ställen, mit reichlich fließendem Quellwasser und stets genügenden Heuvorräthen versehen sind, wo die Fohlen nachgewiesenermaßen täglich wenigstens l kg. Hafer erhalten, sorgfältig beaufsichtigt und behandelt werden und dies durch Korpulenz und Lebenslust bezeugen.

B e r n , im Mai 1889.

Schweiz. Landwirthschafts-Departement.

939

Verpfändung einer Eisenbahn.

Die Eisenbahngesellschaft Langenthal-Huttwyl sucht mit Eingabe vom 17. April 1889 um die Bewilligung nach zur Verpfandung ihrer dermalen im Bau befindlichen Bahn sammt Zubehörden und Betriebsmaterial im I. Rang behufs Steherstellung eines auf die Erstellung und Ausrüstung der Bahn zu verwendenden Anleihens im Maximalbetrag von Fr. 400,000.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird dieses Pfandbestellungsbegehren anmit öffentlich bekannt gemacht unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 20. Mai nächsthin auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem Bundesrathe einzureichen sind.

B e r n , den 3. Mai 1889.

a

[ s]

Im N a m e n des Schweiz. B u n d e s rat h es: Die Bundeskanzlei.

Kontrolirung von Gold- und Silberwaaren.

Vom 3. Juni bis Ende Juli d. J. wird am eidgenössischen Polytechnikum (neues Chemiegebäude) in Zürich ein Unterrichtskurs für Bewerber um das eidgenössische Diplom für beeidigte Probirer von Gold- und Silberwaaren stattfinden.

Der Unterricht wird alle im Prüfungsprogramm betreffend Erlangung des eidgenössischen Probirerdiploms angegebenen Fächer umfassen. Derselbe wird ertheilt von den Herren Prof. Dr. L u n g e und Dr. B a r b i e r i in Zürich (wissenschaftlicher Theil), und von Herrn E u g e n T i s s o t , beeidigter Probirer, in Chaux-de-Fonds (Theorie und Praxis der Probirkunde).

Am Ende des Kurses wird eine Prüfung stattfinden , nach welcher diejenigen Kandidaten, welche dieselbe mit Erfolg bestanden haben, das eidgenössische Diplom als beeidigte Probirer erhalten.

Diejenigen Personen, welche an diesem Unterrichtskurs theilnehmen wollen, haben vor dem 20. Mai d. J. ihre Anmeldungen,

940 begleitet von Studien- und Leumundszeugnissen, dem unterzeichneten Departement einzureichen. Jeder der zum Kurs zugelassenen Kandidaten,,hat sodann beim Beginn desselben an Hrn. Prof. Dr. Lunge eine Gebühr von 40 Franken zu entrichten.

B e r n , den 24. April 1889.

Schweiz. Departement des Auswärtigen.

Ilandelsabtheiluug.

Bekanntmachung.

Revision des schweizerischen Zolltarifs.

Die schweizerische Bundesversammlung hat in ihrer letzten Dezembersession folgendes Postulat aufgestellt: ,,Der Bundesrath wird eingeladen, rechtzeitig eine Revision des Zolltarifs anzubahnen und über dieselbe Bericht und Antrag vorzulegen.tt Um in den Stand gesetzt zu werden, die Vorarbeiten zu dieser Tarifrevision sobald wie möglich beginnen zu können, läßt das unterzeichnete Departement a(i alle hiebei interessirten Kreise der Industrie, der Landwirtschaft, des Handels und der Gewerbe die Einladung ergehen, allfällige Begehren um Aenderung einzelner Tarifpositionen mit zudienender, aber kurzer Begründung und bestimmt formulirten Anträgen beförderlichst einreichen zu wollen.

Es wird hiebei bemerkt, daß eine gleichlautende Einladung direkt an die Kantonsregierungen, sowie an den Vorort des schweizerischen Handels- und Industrievereins, an das Landwirthschaftsdepartement zu Händen der landwirtschaftlichen Kreise und an den Centralvorstand des schweizerischen Gewerbevereins ergangen ist, welche Behörden und Vorstände in erster Linie dazu berufen erscheinen, daherige Petitionen von Angehörigen des betreffenden Kantons, beziehungsweise der betreffenden Berufsklassen entgegenzunehmen und dieselben in Form einer Kollektiv vorläge an die Zollbehörde weiterzuleiten.

Als Schlußtermin für diese Eingaben ist der 31. August 1889 festgesetzt.

B e r n , den 17. April 1889.

Schweiz. Zolldepartement.

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Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes, tf. 82, vom 4. Mai 1889.

Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Emissionsbanken: Ergebnisse im Jahre 1888; Generalbilnnz auf 31. Dezember 1888.

Pariser Weltausstellung. Statistik der schweizerischen Baumwollindustrie im Jahre 1888.

M 83, vom 7. Mai 1889.

Abhanden gekommene Werthtitel. Handelsregistereinträge.

Fabrik- und Handelsmarken. Erfindungspatentliste. Bundesrathsverhandlungen. Gerichte für Nachahmungsklagen. Zolleinnahmen, , Emissionsbanken : Verkehr der Zentralstelle mit den Konkordatsbanken ; Wochensituation. Gesetz betreffend Patenttaxen für Handelsreisende. Situation ausländischer Banken.

JV» 84, vom 8. Mai 1889.

Handelsregistereinträge. Fabrik- und Handelsmarken. Bundesrathsverhandlungen. Konsularbericht Batavia. Zolltarif für Hinterindien.

N« 85, vom 9. Mai 1889.

** Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Fabrik- und Handelsmarken. Pariser Weltausstellung. Gesetzgebung zum Schütze der Arbeiter. Schweizerische Ausfuhr nach den Vereinigten Staaten.

Telegramme.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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1889

Année Anno Band

2

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21

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.05.1889

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931-941

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