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Gesuch um Bewilligung für das Inverkehrbringen des Parasitoiden G1 Ganaspis cf. brasiliensis zur klassischen biologischen Kontrolle der Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) Gesuchsteller:

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

Gegenstand:

D22001 ­ Inverkehrbringen des Parasitoiden G1 Ganaspis cf. brasiliensis zur klassischen biologischen Kontrolle der Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) Hintergrund: ­ Die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) ist eine invasive gebietsfremde Art, die ursprünglich aus dem südostasiatischen Raum stammt und sich seit 2008 in Europa etabliert hat; ­ Weibchen der Kirschessigfliege legen ihre Eier in reifende Früchte einer Vielzahl verschiedener Pflanzenarten und verursachen dadurch grosse Schäden, insbesondere im Obst-, Beeren- und Weinbau; ­ Bisherige Bekämpfungsmethoden der Kirschessigfliege haben sich aus verschiedenen Gründen als ungenügend erwiesen (u.a. mangelnde Wirksamkeit, Risiken für Umwelt und Konsumentinnen und Konsumenten, hoher Aufwand und Kosten, Rückzugsmöglichkeiten der Kirschessigfliege ausserhalb der Landwirtschaft); ­ Mit der klassischen biologischen Kontrolle (Freisetzung und Etablierung von natürlichen Gegenspielern der Schadorganismen) sollen die Populationsdichten der Kirschessigfliege flächendeckend und dauerhaft reduziert werden. Als geeigneter natürlicher Gegenspieler wurde G1 Ganaspis cf. brasiliensis identifiziert.

Beschreibung und Herkunft der Organismen: ­ G1 Ganaspis cf. brasiliensis ist eine ebenfalls aus Asien stammende parasitoide Schlupfwespe, welche Eier und Puppen der Kirschessigfliege parasitiert und dadurch abtötet; ­ Aufgrund der hohen kombinierten Wirts- und Habitatspezifität von G1 Ganaspis cf. brasiliensis erfolgt die Parasitierung fast ausschliesslich auf D. suzukii in frischen Früchten;

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BBl 2022 2047

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­ Die freizusetzenden Individuen von G1 Ganaspis cf.

brasiliensis stammen aus einer Zucht von Individuen, die in Japan gesammelt wurden.

Ziel und Zweck des Inverkehrbringens: ­ G1 Ganaspis cf. brasiliensis soll als natürlicher Gegenspieler der Kirschessigfliege in der Schweiz freigesetzt werden mit dem Ziel einer permanenten Etablierung und flächendeckenden Reduktion der Populationsgrössen der Kirschessigfliege.

Bewilligungsverfahren:

Das Verfahren richtet sich nach Artikel 25 ff., 30 ff., 33 ff.

und 42 ff. der Freisetzungsverordnung vom 10. September 2008 (SR 814.911).

Bewilligungsbehörde:

Bundesamt für Umwelt BAFU, 3003 Bern

Öffentliche Auflage:

Die nicht vertraulichen Akten können vom 1. September 2022 bis einschliesslich 30. September 2022 von jeder Person zu den üblichen Bürozeiten an folgender Stelle eingesehen werden: ­ BAFU, Abt. Boden und Biotechnologie, Monbijoustrasse 40, 3011 Bern (um vorgängige telefonische Anmeldung wird gebeten: 058 462 93 49).

Stellungnahme:

31. August 2022

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Jedermann kann schriftlich innert der oben angeführten Auflagefrist (30. September 2022) zum Gesuch Stellung nehmen.

Bundesamt für Umwelt