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Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Alpnach, Militärflugplatz Alpnach; Entflechtung Kernzone vom 21. Juni 2022

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 26. Oktober 2021 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) eine neue Fahrzeug-Einstellhalle in der Kernzone auf dem Militärflugplatz Alpnach unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

5. Juli 2022

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10).

2022-2045

BBl 2022 1645

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