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#ST#

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Sterbefälle infolge der nachgenannten Infektionskrankheiten in den Städten Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, Chaux-de-Fonds, St. Gallen, Luzern, Neuenburg, Winterthur, Biel, Schaffhausen, Freiburg, Herisau und Lode, gemeldet vom 13. bis 19. Januar 1889.

(Bei Zürich sind immer auch die Fälle der nenn Ausgemeinden, bei Genf diejenigen von Plainpalais und Eaux-Vives mitbegriffen.)

Pocken, Genf 1.

Masern. St. Gallen l, Freiburg l, Locle 1.

Scharlach. Chaux-de-Fonds 2.

Diphteritis und Croup. Genf l, Basel l, Bern l, Freiburg 1.

Keuchhusten. Zürich l, Lausanne 1.

Rothlauf. -- Typhus. Zürich l, Chaux-de-Fonds 1.

Infektiöse Kindbettkrankheiten. Genf, l, Lausanne 1.

Eidg. statistisches BUreau.

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Bulletin Nr. l über die

ansteckenden Krankheiten der Hausthiere in der

ScliL^veiz vom 1. bis 15. Januar 1889.

(Herausgegeben vom Schweiz. Landwirthschafts-Departement in Bern.)

Vorkommende Abkürzungen: St = Ställe ; W = Weiden ; P = Pferde ; R = Kindvieh ; Schw = Schweine Z = Ziegen; Schf == Schafe ; H = Hunde.

Die in Klammern (*) aufgeführten Fälle sind neu seit letztem Bulletin.

Bauschbrand.

St. Gallen.

Bez. Ober-Rheinthal, Oberriet, l R umgestanden.

Gesammttotal 1 Fall.

Milzbrand.

Zürich. Bez. Winterthur, Turbenthal, l R abgethan, 10 R, 2 Z abgesperrt.

Bern. Bez. MUnster, Seehof, 2 R umgestanden.

Thurgau. Bez. Steckborn, Herdern, l R umgestanden, 4 R abgesperrt.

Waadt. Bez.. Nyon, Arzier, l R umgestanden.

Gesammttotal 5 Fälle.

Maul- und Klauenseuche.

Zürich. Bez. Uster, Maur, l 8t (7 R*), aus Bettwiesen, Kt.

Thurgau, eingeschleppt; nöthige Anordnungen getroffen.

Appenzell A. ßh. Bez. Mittelland, Bühler, 2 St, (28 R*), durch eine auf dem Markte in Altstädten, Kt. St. Gallen, angekaufte Kuh eingeschleppt; Teufen, l St (13 R*). Ursprung mit Bestimmt-

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heit nicht ermittelt. Stallsperre und Schutzzone. -- Total 3 St, (41 R*)Appenzell I. Rh. Oberegg, l St, 4 R.

Thurgau. Bez. Steckborn, Rapersweilen, \ St, 4 R; Bez.

Kreuzungen, Langrickenbach, l St (4 R*), Ursprung unerrnittelt, Lippersweil, l St, 6 R, wovon l R abgethan; Bez. MUnchweilen, Bettwiesen, l St, 6 R, Wängi, l St, 6 R -- Total 5 St, 26 R, wovon 1 R abgethan und (4 R*).

Gesammttotal

10 St, 78 StUck Vieh, wovon 1 StUck abgethan.

Verminderung seit 31. Dez. 1888 6 St, 6 StUck Vieh.

Rotz und Hautwurm.

Genf.

dächtig.

Bez. Rechtes Ufer, Genf, 4 P der Ansteckung verGesammttotal 4 Verdachtsfälle.

Rothlauf der Schweine.

St. Gallen. Bez. Rprschach, Goldach, 11 Schw abgethan; Ansteckung ist auf den in Bulletin Nr. 24 (Jahrgang 1888) erwähnten Fall zurückzuführen.

Waadt. Bez. Echallens, Echallens, l Schw umgestanden, Essertines, 3 Schw umgestanden, 3 Schw verdächtig -- Total 4 Schw umgestanden, 3 Schw verdächtig.

Gesammttotal 15 Fälle, 3 Verdachtsfälle.

Eonstatirte Gesetzesverletzungen.

Zürich. Eine Buße von Fr. 20 (Betreibung des Viehhandels ohne Patent).

Bern. Eine Stuafe von einem Tag Gefangenschaft (Fälschung eines Gesundheitsscheines).

Unterwaiden O. d. W. Eine Buße von Fr. 5 (Anstand betreffend Gesundheitsschein).

Freiburg. Eine Buße von Fr. 10 (Widerhandlung gegen Art. 57 der Vollziehungs-Verordnung).

215 Basel-Landschaft. Eine Buße von Fr. 15 (Anstand betreffend Gesundheitsscheine); eine Buße von Fr. 10 (Umgehung der grenzthierärztlichen Untersuchung); eine Buße von Fr. 10 (vorschriftswidriger Fleischverkauf).

Schaffhausen. Zwei Bußen von je Fr. 10 (Umgehung der grenzthierärztlichen Untersuchung).

St. Gallen. Zwei Bußen von je Fr. 20 (Umgehung sanitätspolizeilicher Vorschriften).

Thnrgau. Drei Bußen von je Fr. 5 (Nichtabgabe von Gesund hei tsscheinen).

Waadt. Zwei Bußen von je Fr. 20 und drei solche von je Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine); eine Buße von Fr. 5 (vorschriftswidriger Schweinetransport) ; drei Bußen von je Fr. 10 (Umgehung der grenzthierärztlichen Untersuchung).

Neuenburg. Drei Bußen von je Fr. 10 und zwölf solche von je Fr. 5 (Zuwiderhandlung gegen Art. 2l der eidg. VollziehungsVerordnung).

Bückweisung.

Am 7. Januar wurden durch den in LysbUchel stationirten Grenzthierarzt 5 alte aus dem Großhevzogthum Baden kommende Pferde, von denen 2 sich bei der Untersuchung als rotzverdächtig erzeigten, von der Einfuhr zurückgewiesen.

A.TI sia nel.

Frankreich. November 1888: Milzbrand, Departement HochSavoyen, l Fall, Departement Jura, 2 Fälle; Rauschbrand, Departement Doubs, 4 Fälle; Departement Hoch-Savoyen, l Fall; Rotz und Hautwurm, Departement Doubs, l Fall ; Wuth, Departement Hoch-Savoyen, l Fall ; Jlothlauf, Departement Hoch-Savoyen, 2 Ställe.

Baden. 15.--31. Dezember 1888: Rotz, \ neuer Verdachts-

216 fall (Buchheim); Milzbrand, 8 Fälle; Rauschbrand, 2 Fälle, Maulund Klauenseuche, ist neu aufgetreten in 4 Ortschaften.

Schwaben und Neuburg. Dezember 1888: Die Maul- und Klauenseuche herrscht in ziemlicher Ausdehnung in den Bezirken Kempten, Memmingen, Sonthofen, Oberdorf, Kaufbeuren.

Oesterreick-Ullgarn wird am 14. Januar als frei von der Rinderpest bezeichnet; Lungenseuche herrscht in Galizien, Mähren, Böhmen, Niederösterreich, Schlesien und Steiermark; Maul- und Klauenseuche in Galizien, Mähren, Böhmen, Nieder- und Oberösterreich und Salzburg. Tyrol und Vorarlberg. 1.--15. Januar: Maulund Klauenseuche in St. Johann i. T. (Kitzbühel) und Bregen» ; an letzterem Orte nunmehr erloschen.

Italien. 24.--30. Dezember 1888 : Piémont, 3 Milzbrandfälle; Lombardei seuchenfrei.

Diverses.

Angesichts der in Oesterreich-Ungarn in beträchtlicher Ausdehnung herrschenden Lungenseuche und Maul- und Klauenseuche und der damit verbundenen Gefahr der Einschleppung dieser Seuchen nach der Schweiz haben wir den Kantonen neuerdings empfohlen, in Anwendung von Art. 33 der VolJziehungs-Verordnung vom 14. Oktober 1887 das aus Oesterreich-Ungarn eingeführte Vieh am Bestimmungsorte einer Quarantäne unterwerfen zu lassen.

An die Grenzthierärzte längs der schweizerisch-Österreichischen Grenze.

Im Hinblick auf den Stand der Viehseuchen in OesterreichUngarn werden Sie hiemit verhalten, die Vieheinfuhr aus diesen Ländern verschärfter Kontrole zu unterwerfen und unnachsichtigen sämmtliche Thiere über die Grenze zurückzuweisen, welche irgend welche krankheitsverdächtige Erscheinungen zeigen oder deren Gesundheitsscheine Zweifel über die Herkunft der Thiere aufkommen lassen, resp. den Nachweis der Herkunft aus einer seit mindestens 40 Tagen seuchenfreien Gegend (Art. 87 der Vollziehung^-Verordnung) nicht enthalten.

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An die Stellvertreter der Grenzthierärzte.

Anläßlich eines Spezialfalles machen wir die GrenzthierarztStellvertretet wiederholt darauf aufmerksam, daß die in Art. 3 der Instruktion vom 24. Dezember 1886 vorgesehene Stellvertretung unter normalen Verhältnissen jeweilen nur auf spezielle Weisung der resp. Grenzthierärzte einzutreten hat. Die Ausübung grenzthierärztlicher Funktionen auf anderweitige Veranlassung ist somit in allen denjenigen Fällen unstatthaft, in welchen die Möglichkeit der Dienstbesorgung durch den Grenzthierarzt selbst vorhanden ist.

Bekanntmachung.

Das unterzeichnete Departement hat, auf erfolgte Anmeldung hin, gemäß den Bestimmungen des bezüglichen Bundesrathsbeschlusses vom 16. Juni 1884 und der Réglemente hiezu vom 16. März und 16. Juni 1885.

Herrn K. Max Siber von Zürich als wählbar für eine höhere kantonale Forststelle im eidgenössischen Forstgebiet erklärt.

B e r n , den 15. Januar 1889.

Schweizerisches Industrie- und Landwirthschaftsdepartement:

Abtheilung Forstwesen.

Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes, No 8, vom 19. Januar 1889.

Abhanden gekommene Werthtitel. Handelsregistereinträge.

Waarenausfuhr der Schweiz nach den Vereinigten Staaten. Uebersicht der im IV. Quartal der Jahre 1887 und 1888 von den Gold- und Silberwaaren-Kontrolbüreau's ausgeführten Stempelungen und Proben. Bekanntmachungen. Emissionsbanken: Prozentuales Verhältniß des Baarvorrathes zur Notenzirkulation im Jahre 1888. Bundesgesetz

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beireffend die gewerblichen Muster und Modelle. Uhrenmacherei.

Gewerbemuseum in Freiburg i. Uechtl. Deutsches Handelsarchiv.

Kammgarn. Situation einer ausländischen Bank.

A» 9, vom 22. Januar 1889.

Rechtsdomizile.

Handelsregistereinträge.

Emissionsbanken: Wochensituation; Monatsbilanz vom Dezember 1888; Notenverkehr im Dezember 1888. Bekanntmachungen. Bundesrathsverhandlungen.

Erfindungspatentliste. Deutschland: Reichs-Zolltarifamt; Drucksachenporto ; Reichsdruckerei. Produzentenkartelle. Telegramme.

Situation ausländischer Banken.

A» 10, Tom 24. Januar 1889.

Handelsregistereinträge. Fabrik- und Handelsmarken. Handelsvertrag zwischen der Schweiz und Italien.

No 11, vom 25. Januar 1889.

Handelsregistereinträge. Fabrik- und Handelsmarken. Bekanntmachungen. Branntweineinfuhr im Dezember 1888. Bundesrathsverhandlungen. Simmenthaler Vieh. Telegraph und Telephon.

Seidenwaareneinfuhr in England. Spezialhandel Frankreichs. Situation einer ausländischen Bank.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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1889

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26.01.1889

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