1003

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Einnahmen der

Zollverwaltung in den Jahren 1888 und 1889.

1889.® ··_ · Monate.

-J Q-ßU

1989«

Fr.

Januar Februar März .

April .

.

.

.

.

.

.

.

.

Mai . .

Juni . .

Jnli . .

August .

September Oktober .

November Dezember

.

.

.

.

.

.

.

.

. 1,753,332. 81 . 1,848,978. 09 . 2,361,634.71 . 2,404,206. 19 . 1,811,065.52 . 1,988,924. 09 . 1,953,400.01 . 2,049,929. 39 . 2,209,532. 35 . 2,581,091. 37 . 2,356,191. 13 . 2,608,935. 59

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1889.

Fr.

1,808,288. 17 1,887,616. 15 2,264,561. 28 2,144,480. 74 2,277,565. 22 2,061,832. 01 2,036,683. 17

Total 25,927,221. 25 -- auf Ende Juli 14,121,541.42 14,481,026. 74

Metireinnahme.

Mindereinnahme.

Fr.

Fr.

54,955.36 38,638.06

-- --

466,499. 70 72,907. 92 83,283. 16

-- 359,485. 32

-- --

97,073. 43 259,725. 45

-- -- --

-- --

1004

Tarifentscheide des

Zolldepartements im Monat Juli 1889.

Tarif- Zollansatz, nnmmer. Fr. Ct.

17.

38.

246.

248.

404.

405

1.

16.

10.

10.

-- Kieselfluornatrium (Fluorsilikat).

-- Waschblaupapier.

-- Saccharin.

-- Der Tarifentscheid: ,,Malzextrakt in Flaschen oder Krügen ohne Heilanpreisung (mit Heilanpreisung : Nr. 12)" ist zu ersetzen durch : ^Malzextrakt in Flaschen oder Krügen, mit oder ohne Heilanpreisung."· --. 50 Platten und Fliesen aus Steinzeug, einfarbig und durch und durch aus einer und derselben Masse : roh, nicht gedämpft, nicht geschiefert, nicht glasirt etc. Zu streichen : Fliesen aus Steinzeug, einfarbig und durch und durch aus einer und derselben Masse, unglasirt.a 2. -- Platten und Fliesen aus Thon oder Steinzeug: gedämpft, geschiefert, getheert.

31. Wochenbulletin Über die Geburten und Sterbefälle.

Vom 28. Juli bis 3. August 1889.

Während der verflossenen Woche sind dem eidg. statistischen Bureau von den Civilstandsbeamten der 15 größern städtischen Gemeinden der Schweiz, nämlich : Zürich, G-enf, Basel, Bern, Lausanne, St. Gallen, Chaux-de-Fonds, Luzern, Neuchâtel, Winterthur, Biel, Herisau, Sehaffhausen, Freiburg und Locle, deren Gesammtbevölke-

rung 480,388 beträgt, 258 Lebendgeburten, 152 S t erbetalle

1005 und 7 Todtgeburten angezeigt worden. Außerdem von auswärts: 6 Geburten und 21 Sterbefälle.

Von den Verstorbenen waren 44 im ersten Lebensjahre, außerdem l von auswärts kommend.

An den meist verhütbaren Krankheiten starben 12. Außerdem 2 von auswärts Gekommene, d. h. welche ihren Wohnsitz in einer ändern Ortschaft hatten. Es starben an Masern 0; -- an Scharlach l in Winterthur; -- an Diphtheritis und Croup 8(1 in Außersihl, l in Hottingen, l in Bern, 2 in Lausanne, l in St. Gallen, von Mörschwil kommend, l in Neuenburg, von Fontainernelon kommend und l in Winterthur) ; -- an Keuchhusten 4 (l in Basel, l in St. Gallen, l in Winterthur und l in Herisau) ; -- an Rothlauf 0 ; -- an Typhus l in Luzern ; -- an infektiösen Kindbettkrankheiten : 0 ; -- an Darmkatarrh der kleinen Kinder 23 (3 in Außersihl, l in Hirslanden, l in Hottingen, l in Oberstraß, l in Riesbach, 8 in Basel, 3 in Bern, l in St. Gallen, l in Biel, von Neuenstadt kommend, l in Herisau, l in Schaffhausen und l in Locle).

-- 20 Todesfälle sind als Opfer der Lungenschwindsucht angegeben, außerdem 4 Personen, welche von auswärts kamen und also nicht zu der Wohnbevölkerung der Städte gehören; -- 10 sind infolge akuter Krankheiten der Athmungsorgane gestorben, außerdem l von auswärts ; -- 8 infolge organischer Herzfehler ; -- 7 an Schlagfluß, außerdem l von auswärts; -- infolge Unfall starben 3, außerdem l von auswärts; -- durch Selbstmord 3, außerdem 3 von auswärts; -- infolge fremder strafbarer Handlung 1; -- 11 Kinder starben infolge angeborner Lebensschwäche und 7 Greise infolge Altersschwäche.

Auf l Jahr und 1000 Einwohner berechnet, ergibt sich für obgenannte Städte eine Totalsterblichkeitsziffer von 16,5 °/oo, für die 4 vorhergehenden Wochen eine solche von 17,3, 17,3, 18,6, 17,8 «/OD.

Morbidität.

Vom 28. Juli bis zum 3. August 1889 sind folgende Fälle von ansteckenden Krankheiten angezeigt worden : 1. Pocken und modifizirte Blattern.

Keine Fälle in den Kantonen und Ortschaften, welche dem eidgenössischen statistischen Bureau Anzeige machten.

1006

2. Masern.

Schaffhausen (Kanton): l Fall in ünterhallau. -- Groß-ZUrich (ohne Hottingen) : 18 Fälle, wovon 6 in Außersihl, 4 in Riesbach, die übrigen in 5 Außengemeinden zerstreut. -- Basel-Stadt: 4 Fälle.

-- Ölten: 0. -- Bern: 0. -- Neuenburg (Kanton): 0. -- Waadt (Kanton): 0.

3. Scharlachfieber.

Schaffhausen (Kanton): l Fall in Wildlingen. -- GroG-ZUrich (ohne Hottingen) : l Fall in Riesbach. -- Basel-Stadt : 2 Fälle. -- Ölten : 0. -- Bern : l Fall im grünen Quartier. -- Neuenburg (Kanton) : 0. -- Waadt (Kanton) : 0.

4. Diphtheritis und Croup.

Schaffhausen (Kanton): 3 Fälle, wovon 2 in Schaffhausen und 1 in Ünterhallau. -- Groß-ZUrich (ohne Hottingen) : 9 Fälle, wovon 5 in Wiedikon, 2 in Riesbach und je l in Enge und Unterstraß.

-- Basel-Stadt: 4 Fälle. -- Ölten: 0. - Bern: l Fall im Sulgenbach. -- Neuenburg (Kanton): 2 Fälle in Neuenburg-Stadt, aus dem Val-de-Ruz kommend. -- Waadt (Kanton) : l Fall in Montreux.

5. Keuchhusten.

Schaffhausen (Kanton) : 7 2 in Schaffhausen, sowie viele (ohne Hottingen): 2 Fälle, in Stadt: 4 Fälle. -- Ölten: 0. -- Waadt (Kanton): 0.

Fälle, wovon 5 in Uuterhallau und Fälle in Thayngen. -- Groß-ZUrich Zürich und Unterstraß. -- BaselBern: 0. -- Neuenburg (Kanton): 0.

6. Varicellen.

Schaffhausen (Kanton): 0. -- Groß-ZUrich (ohne Hottingen):

1 Fall in Riesbach. -- Basel-Stadt: l Fall. -- Ölten: 0. -- Bern: 0.

-- Neuenburg (Kanton) : 0. -- Waadt (Kanton) : 0.

7. Roseola: O.

8. Rothlauf.

Schaffhausen (Kanton) : 0. -- Groß-ZUrich (ohne Hottingen) : 2 Fälle, in Zürich-Stadt und Unterstraß. -- Basel-Stadt: 3 Fälle.

-- Ölten: 0. -- Bern: 0. -- Neuenburg (Kanton): 0. -- Waadt (Kanton): 0.

1007

9. Typhus.

Schaffhausen (Kanton) : 0. -- Groß-ZUrich (ohne Hottingen) : 3 Fälle, wovon 2 in Außersihl und l in Zürich-Stadt. -- BaselStadt: 10 Fälle. -- Bezirk Olten-Gösgen: 2 Fälle in Dulliken. -- Bern: 0. -- Neuenburg (Kanton): 0. -- Waadt (Kanton): l Fall in Prilly.

10. Puerperalfleber.

Schaff hausen (Kanton) : 0. -- Groß-ZUrich (ohne Hottingen) : 0.

-- Basel-Stadt: 0. -- Ölten: 0. -- Bern: 0. -- Neuenburg (Kanton): 0. -- Waadt (Kanton): 0.

In allen obbenannten Ortschaften sind Präventivmaßregeln getroffen worden; die Anzeige der Fälle beweist überdies, daß die Behörden und Aerzte der Gesundheitspolizei die nöthige Aufmerksamkeit widmen.

Die Anzeigen aus den andern Kantonen werden im Monatsbericht mitgetheilt werden.

Eidg. statistisches Bureau.

Bulletin Nr. 14 über die

ansteckenden Krankheiten der Hausthiere in der

Soli'weiz vom 16. bis 3l. Juli 1889.

(Herausgegeben vom Schweiz. Landwirthschafts-Departement in Bern.)

Vorkommende Abkürzungen: St = Ställe; W == Weiden; P = Pferde; R = Rindvieh ; Schw = Schweine; Z = Ziegen; Senf = Schafe; H = Hunde.

Die in Klammern (*) aufgeführten Fälle sind neu seit letztem Bulletin.

1008

Rauschbrand.

Bern. Bez. Nieder-Simmenthal, Oberwyl, 2 R, Därstetten, l R; Bez. Ober Simmenthal, Zweisimmen, 2 R. St. Stephan, l R, Lenk l R; Bez. Seftigen, Rüggisberg, l R, .RüMz, l R; Bez.

Neuenstadt, IVods, 5 R ; Bez. Frutigen, Kandergrund, l R, Reichenbach, l R, AescTu, l R; Bez. Münster, Chatelat, l R, Corcelles, l R, Chatillon, l R, Sottboz, l R; Bez. Saanen, Saanen, 4 R; Bez. Interlaken, Lauterbrunnen, l R, Grindelwald, l R; Bez.

Freibergen, Saignelégier, l R, Montfaucon, l R; Bez. Wangen, Attiswyl, l R; Bez. Delsberg, Bassecourt, l R, Develier, l R, Vermes, l R, Courroux, I R -- Total 34 R umgestanden.

Freibnrg. Bez. Sense, Plasselb, 3 R umgestanden, Plaffeyen, 3 R umgestanden ; Bez. Veveyse, Semsales, l R umgestanden ; Bez. Gruyère, Charmey, l R umgestanden, ^31 R abgesperrt -- Total 8 R umgestanden 31 R abgesperrt.

Solothurn. Bez. Baisthal, Baisthal, l R umgestanden.

Waadt. Bez. Aigle, Ormond-dessous, l R, Villeneuve, l R, Ollon, l R; Bez. Cossonay, Mont-la-ville, l R; Bez. Nyon, dieser ex, l R -- Total 5 R umgestanden.

Neuenburg. Bez. Neuenburg, Lignières, l R umgestanden.

Gesammttotal 49 R umgestanden, 31 abgesperrt.

Milzbrand.

Zürich. Bez. Hinweil, Hinweil, l R umgestanden, 3 R abgesperrt.

Freiburg. Bez. Sense, Plasselb, \ R, Ueberstorf, l R -- Total 2 R umgestanden.

Solothurn. Bez. Ölten, Walterswyl, \ R; Bez. Thierstein, Beinwil, l R; Bez. Solothurn, Solothurn, 2 R -- Total 4 R umgestanden.

Gesammttotal 7 R umgestanden, 3 R abgesperrt.

Maul- und Klauenseuche.

Zug. Walchwyl, 2 St (10 R*, l SchP) -- Stallbann.

Schaffhansen. Bez. Stein, Stein, l St, l R.

Appenzell I. Rh. Schwende, l W (44 R*) ; Weide- und Stallbann.

1009 St. Gallen. Bez. Tablât,' Häggenschwil, l St (10 R*), Ursprung unaufgeklärt ; Bez. Rorschach, Goldach, 2 St (59 R*), Ansteckung durch Personenverkehr, Mörschwil, i St (34 H*), Ansteckung durch nachbarlichen Verkehr; Bez. Werdenberg, Grabs, l W (73 R*, 4 Z*, 169 Schf*, Ursprung unermittelt; Bez. Sargans, Mels, \ W (87 R*), Ursprung unermittelt; Bez. Gossall, Gaiserwald, l 8t (7 R*), Verschleppung durch nachbarlichen Verkehr. -- Auf den Alpen strengste Maßregeln angeordnet. -- Nachträgliche Untersuchung hat ergeben, daß die Verschleppung der Seuche auf den Wildhauseralpen (siehe Bulletin Nr. 13) durch Gemsen erfolgt ist. -- Total 5 St, 2 W (270 R% 4 Z*, 169 Schf).

Thurgau. Bez. Kreuzungen, Ermatingen, 3 St (6 R*, 2 Z*), Verschleppung durch nachbarlichen Verkehr; Bez. Weinfelden, Weinfelden, l St (6 R*), Entstehung unermittelt. An beiden Orten Orts- und Stallbann. -- Total 4 St (12 B-*, 2 Z*).

TeSSin. Bez. Locamo, Ascona, \ St (8 R*), Einschleppung; wahrscheinlich durch Alpvieh aus dem Kanton Graubünden. -- Untersuchung im Gange.

Gesammttotal 13 St, 3 W, 521 Stück Vieh.

Verminderung seit 15. Juli 12 St, - W, 771 Stück Vieh.

Vermehrung seit 15. Juli -- St, 1 W, -- Stück Vieh.

Wuth.

Genf. Bez. Linkes Ufer, Lancy, \ H, Plainpalais, l H -- Total 2 H umgestanden. -- Wuth konstatirt. 2 Personen gebissen und in das Institut Pasteur in Paris übergeführt. ·-- Hundebann.

Gesammttotal 2 Fälle.

Rotz und Hautwurm.

Luzern.

Freiburg.

dächtig.

Bez. Willisau, Uffikon,

(l.--15. Juli) l P abgethan.

Bez. Glane, Romont, l P der Ansteckung ver-

Tessin. Bez. Lugano, Lugano, \ P abgethan.

Gesammttotal 2 Fälle, 1 Verdachtsfall.

Rothlauf der Schweine.

Zürich. Ben. Affoltern, Wettsiueil, l Schw abgethan ; Bez.

Horgen, Hirzel, 3 Schw abgethan, 4 Schw verdächtig; Bez. Winter-

1010 thur, Elgg, 2 Schw abgethan ; Oberwinterthur, 1 Sehw umgestanden; Bez. Bülach, Opfikon, l Schw umgestanden, l Schw abgethan, Rafz, l Schw umgestanden, l Schw abgethan, l Schw verdächtig; Bez. Dielsdorf, Oberweningen, l Schw abgethan, l Schw verdächtig, Otelfingen, 2 Schw abgethan, l Schw umgestanden -- Total 15 Schw umgestanden und abgethan, 6 Schw verdächtig.

Bern. Bez. Trachselwald, Sumiswald, 2 Schw umgestanden.

Luzern. (1.--15. Juli.) Bez. Hochdorf, Hohenrain, 2 Schw; Bez. Sursee, Mauensee, 2 Schw, Oberkirch, 4 Schw, Ruswil, 3 Schw; Bez. Willisau, Dagmersellen, 2 Schw, Reiden, 2 Schw; Bez. Entlebuch, Entlebuch, 3 Schw -- Total 18 Schw umgestanden.

Freiburg. Bezirk Sense, St. Anton, 4 Schw umgestanden, St. Ursen, 5 Schw umgestanden, Bechthalten, l Schw umgestanden, Oberschrot, l Schw umgestanden; Bez. Broyé, Fétigny, 2 Schw verdächtig, Frasses, l Schw umgestaaden, 3 Schw verdächtig; Bez.

Glane, Mezières, 5 Schw umgestanden ; Bez. See, Greng, 2 Schw umgestanden, Unter-Wistenlach, 4 Schw verdächtig, Salvagny, \ Schw verdächtig, Bärfischen, l Schw umgestanden -- Total 20 Schw umgestanden, 10 Schw verdächtig.

Schaffhauseii.

Aargau.

Bez. Stein, Ramsen, 2 Sehw umgestanden.

Bez. Aarau, Hirschthal, l Schw abgethan.

Waadt. Bez. Echallens, Goliez-le-Grand, 4 Schw verdächtig, Goumoens-la-Ville, l Schw verdächtig; Bez. Lavaux, Villette, 1 Schw verdächtig, Lutry, l Schw verdächtig, Grandvaitx, 2 Schw verdächtig, Cully, l Schw verdächtig; Bez. Morges, Colombier, 3 Schw verdächtig; Bez. Moudon, Moudon, l Schw umgestanden; Bez. Nyon, Borrex, l Schw umgestanden; Bez. Orbe, Romainmotier, 3 Schw verdächtig; Bez. Oron, Chésalles, 4 Schw verdächtig; Bez. Payerne, Grandcourt, 3 Schw umgestanden; Bez.

Pays d Enhaut, Château d'Oex, l Sehw umgestanden; Bez. Rolle, Bursinel, l Schw umgestanden, l Schw verdächtig; Bez Yverdon, Vugelles-la-Mothe, 1 Schw umgestanden, Bioley-Magnoux, l Schw umgestanden, Oppens, l Schw umgestanden; Bez. Avenches, Bellerive, 2 Schw verdächtig, Faoug, 1 Schw verdächtig -- Total 10 Schw umgestanden, 24 Schw verdächtig.

Gesammttotal 68 Schw umgestanden, 40 Schw verseucht und der Ansteckung verdächtig.

1011 Konstatirte Gesetzesverletzungen.

Zürich. Je eine Buße von Fr. 20 und Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine).

Luzem. Zwei Bußen (Anstände betr. Gesundheitsscheine).

Uri. Vier Bußen von je Fr. 21 (Verkauf erkrankten Viehs ohne Gesundheitsscheine).

Schwyz. Drei Bußen von je Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine).

Freiburg. Eine Buße von Fr. 5 (Nichtabgabe des Gesundheitsscheines).

Basel-Stadt. Eine Buße von Fr. 300 (Einfuhr eines zurückgewiesenen, an Maul- und Klauenseuche erkrankten Schweinetransportes durch Viehhändler Wörmazeder).

Basel-Landschaft. Eine Buße von Fr. 5 (Mangel des Gesundheitsscheines).

Schaffhausen. Eine Buße von Fr. 20 (Unerlaubter Hausirhandel)..

St. Gallen. Je eine Buße von Fr. 40 und Fr. 20 (Seuchenverheimlichung); vier Bußen von Fr. 15 und Fr. 30 (Verletzung der Quarantäne); neunundvierzig Bußen von Fr. 5 bis Fr. 30 {Anstände betreffend Gesundheitsscheine); vier Bußen von Fr. 5 bis Fr. 40 (Umgehung der grenzthierärztlichen Untersuchung) ; fünf Bußen von Fr. 5 bis Fr. 10 (Verletzung der Fleischschauverordnung).

Waadt. Eine Buße von Fr. 20 und sechs Bußen von je Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine); eine Buße von Fr. 5 {Verscharrung eines Pferdes ohne vorherige Avisirung des Viehinspektors); eine Buße von Fr. 20, zwei Bußen von je Fr. 15 und drei solche von je Fr. 10 (Verletzung des Hundebannes).

Wallis. Fünf Bußen im Gesammtbetrage von Fr. 30 (Mangel der Gesundheitsscheine).

A. vi s l » n cl.

Frankreich. Juni : Rauschbrand, Departement Hoch-Savoyen, l Fall, Departement Doubs, 3 Fälle; Rotz, Departement Doubs,

1012 l Fall, Departement Hoch-Savoyen, l Fall; Wuth, Departement Jura, l Fall, Departement Ain, 6 Fälle; im Monat Juni kamen im Ganzen in 95 Gemeinden 135 Wuthfälle vor; Rothlauf, Departement Hoch-Savoyen, l Stall.

Baden. 1. --15. Juli: Rotz, \ Fall Ansteckungsverdacht ; Milzbrand, 10 Fälle; Rauschbrand, 6 Fälle; Maul- und Klauenseuche ist in 7 Ortschaften neu aufgetreten : Einschleppung zum Theil wahrscheinlich aus Württemberg.

Württemberg. Juni: Milzbrand. 30 Fälle; Rauschbrand, 4 Fälle; Rotz, 4 Fälle, Ende des Monats 2 P seuche- und 44 P ansteckungsverdächtig ; Maul- und Klauenseuche, 700 neue Fälle, Ende des Monats 709 Thiere erkrankt, 287 Thiere verdächtig; Lungenseuche, Ende des Monats 15 Thiere der Ansteckung verdächtig ; Schafräude, Ende des Monats 3663 Thiere verseucht und verdächtig.

Oesterreich-Ungarn ist laut Ausweis vom 29. Juli frei von der Rinderpest. Am 31. Juli herrschte RothLungen- Maul- und Rotz und Rausch' seuche. KlauenHautund lauf.

seuche. wurm. Milzbrand.

Bezirke.

5 Galizien . . . .

Mähren . . . . 14 Böhmen . . . . 37 Nieder-Oesterreich 9 6 Schlesien Tirol u. Vorarlberg (Bez. Bregenz und Bludenz) . . .

l Ober-Oesterreich .

l Steiefmark . . .

Bukowina .

Ungarn (23. Juli) . 28

Wuth.

Bezirke.

Bezirke.

Bezirke.

Bezirke.

3

--

--

--

--

3

--

--

--

--

Bezirke.

463 19 203 42

2 17 94

' -- -

-- --

--

-- --

Italien. 8.--14. Juli: Piémont, Milzbrand, 4 Fälle; Lombardei, Milzbrand, 2 Fälle; Maul- und Klauenseuche, 2 Fälle.

1013

Verpfändung einer Eisenbahn.

Zum Zwecke der Konvertirung ihrer sämmtlichen Schuldverpflichtungen gedenkt die Bödelibahngesellschaft unter Anderem ein neues Anleihen im Betrage von Fr. 1,200,000 aufzunehmen und sucht um die Bewilligung zur Verpfändung im I. Range ihrer 8,4 km. langen Bahnlinie Därligen-Interlaken-Bönigen behufs Sicherstellung des neuen Anleihens nach. Das Pfandrecht würde sich weder auf die Trajektschiffe, noch auf die Landabschnitte erstrecken, welche vom Bahnkörper durch die Marchung ausgeschieden sind.

Vorschriftsgemäß wird dieses Pfandbestellungsbegehren öffentlich bekannt gemacht, unter Ansetzung einer mit dein 26. August nächsthin auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung beim Bundesrathe einzureichen sind.

B e r n , den 8. August 1889.

[3/i]

Im A u f t r a g e des Schweiz. B u n d e s r a t h e s : Die Bundeskanzlei.

Eidgenössisches Polytechnikum in Zürich.

In Anwendung von Art. 39 des Reglements der eidg. polytechnischen Schule wird hiemit bekannt gemacht, daß der schweizerische Schulrath auf den motivirten Antrag der Spezialkonferenz für Lösung der an der Ingenieurschule gestellten Preisaufgabe : ,,Ueber den Einfluß der starren Knotenverbindungen der eisernen ,,Fachwerke auf die innern Spannungen", dem Herrn Karl Lode, von StecTiborn, Kantons Thurgau, den Hauptpreis, bestehend in der silbernen Medaille, nebst einer Geldzulage von Fr. 150, zuerkannt hat.

Z ü r i c h , den 3. August 1889.

Der Präsident des Schweiz. Schulrathes : H. Bleuler,

Eidgenössisches Polytechnikum in Zürich.

In Anwendung von Art. 7 des Regulativs für die Diplomprüfungen wird hiemit bekannt gemacht, daß der schweizerische Schulrath auf Antrag der betreffenden Lehrerkonferenzen nachfolgenden, in alphabetischer Reihenfolge aufgeführten Schülern des Polytechnikums Diplome ertheilt hat.

1) Diplom als Maschineningenieur.

1) Herrn Baer, Ernst, von üttwyl (Thurgau).

2) ,, Blanc, Edouard, von Genf.

3) ,, Boissonnas, Jean, von Genf.

4) ,, Carissi, Jean, von Bukarest.

5) ,, Carpani, Attilio, von Mailand.

6) ,, Egan, Edward, von Nagy-Varad (Ungarn).

7) ,, Franchi, Carni!lo, von Broscia.

8) ,, Gautschi, Albert, von Reinach.

9) ,, Hoffet, Paul, von Ilzach (Elsaß).

10) ,, Kaufmann, Samuel, von Berlad (Rumänien).

11) ,, Kernen, Gustav, von Beutigen (Bern).

12) ,, Kühne, Karl Eduard, von Budapest.

13) ,, Langenstein, Josef, von ßanspach (Elsaß).

14) ,, Martel, Viktor, von Schlettstadt (Elsaß).

15) ,, v. Muralt, Leonhard, von Zürich.

16) ,, Osterwalder, Konrad, von Knrzdorf (Thurgau).

17) ,, Prochâzka, Anton, von Mlcehost (Böhmen).

18) ,, Pugni, Carlo, von Mailand.

19) ,, Uehlinger, Arthur, von Sehaffhausen.

2) Diplom als technischer Chemiker.

20) Herrn Barbezat, Charles, von Bayards (Neuenhurg).

21) Dzierzgowski, Simcm, von Plock (Rußland).

22) Egger, Gabriel, von Freiburg (Schweiz).

23) Barsch, Ezechiel, von Bukarest.

24) Kohn, Leopold, von Czenstochan (Rußland).

25) Likiernik, Arthur, von Warschau.

26) Meyer, Albert, von Schaffhansen.

27) Miolati, Arthur, von Mantua.

28) Moraczewski, Waclaw, von Warschau.

29) Obregia, Anastase, von Jassy (Rumänien).

30) Rey, Hermann, von Aarau.

31) ,, Stöcker, Hermann, von Zürich.

32) ,, "Werner, Alfred, von Mülhausen.

3) Diplom als Forstwirt h.

33) Herrn Barras, Pani, von Bulle (Freiburg).

34) ,, Henne, Augnst, von Sargans (St. Gallen).

35) ,, Menghetti, Engenio, von Misox (Granbünden).

36) ,, Müller, Emanuel, von Altorf (Uri).

37) B Muret, Ernest, von Morges (Waadt).

38) ,, Yersin, Jean, von Kongemont (Waadt).

1015 4) Diplom als Fachlehrer in naturwissenschaftlicher Richtung.

39) Herrn Burri, Robert, von Malters (Luzern).

Z ü r i c h , den 3. August 1889.

Der Präsident des Schweiz. Schulrathes : H. Bleuler.

Schweizerisches Polytechnikum in Zürich.

Das Schuljahr 1889/90 beginnt mit dem 7. Oktober 1889.

Die Vorlesungen nehmen den 15. Oktober ihren Anfang.

Anmeldungen zur Aufnahme sind schriftlich bis spätestens den 1. Oktober an die Direktion einzusenden. Dieselben sollen die Fachschule und den Jahreskurs, in welcher der Bewerber einzutreten wünscht, und die Bewilligung von Eltern oder Vormund, sowie die genaue Adresse desselben enthalten.

Beizulegen ist ein Altersausweis (für den Eintritt in den ersten Jahreskurs der Fachschule ist das zurückgelegte 18. Altersjahr erforderlich), Paß oder Heimatschein und ein Sittenzeugniß, sowie Zeugnisse über wissenschaftliche Vorbereitung und allfällige praktische Berufsthätigkeit.

Der Aufnahmeprüfung vorgängig ist die reglementarische Einschreibegebühr von Fr. 5 auf der Kanzlei des schweizerischen Schulrathes zu erlegen.

Die Aufnahmsprüfungen beginnen den 7. Oktober, lieber die bei denselben geforderten Kenntnisse oder die Bedingungen, unter welchen Dispens von der Prüfung gestattet werden kann, gibt das Regulativ der Aufnahmsprüfnngen Aufschluß.

Programm und Aufnahms-ßegulativ sind durch die Direktionskanzlei zu beziehen.

Z ü r i c h , den 9. August 1889.

Der Direktor des eidg. Polytechnikums: Ritter.

1016

Bekanntmachung.

Die k. k. Landwirthschaftsgesellschaft in Wien veranstaltet im Jahre 1890 eine allgemeine land- und forstwirtschaftliche Ausstellung, deren Dauer vom 15. Mai bis 15. Oktober, eventuell bis 1. November 1890 festgesetzt ist. Nachstehende Hauptabtheilungen dieser Ausstellung können auch aus dem Auslande beschickt werden: 1) Maschinen und Geräthe für die Land- und Forstwirtschaft und deren Industrien, ferner für Garten-, Obst-, Wein- und Hopfenbau, für Geflügel-, Bienen- und Seidenzucht, für Hunde, Jagd und Fischerei; 2) Hülfsmittel des Wirthschaftsbetriebes, und zwar: Kunstdünger, Handelsfuttermittel, Thierheilmittel u. s. w.; 3) Modelle, Pläne und Zeichnungen, statistische Daten des landund forstwirtschaftlichen Meliorations-, Bau- und Ingeuieurwesens, des Unterrichts- und Versuchswesens inkl. Literatur, der Verwendung und Verwerthung der Abfallstoffe und der Approvisionirung von großen Städten.

Für alle Arten von Ausstellungsgegenständen werden Preise im Gesammtwerthe von mindestens 20,000 Guldeo vertheilt werden.

Die Anmeldungen zur Betheiligung sind unter Benutzung der vom General komite zu beziehenden Anmeldungsformulare bis längstens 1. September 1889 ,,an das Generalkomite der allgemeinen land- und forstwirtschaftlichen Ausstellung, Wien, I, Herreugasse 13tt, zu richten.

Weitere Auskunft wird den Interessenten von unterzeichneter Stelle auf Verlangen gerne ertheilt.

B e r n , den 15. Juli 1889.

Schweiz. Landwirthschaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Revision des schweizerischen Zolltarifs.

Die schweizerische Bundesversammlung hat in ihrer letzten Dezembersession folgendes Postulat aufgestellt:

1017 ,,Der Bundesrath wird eingeladen, rechtzeitig eine Revision des Zolltarifs anzubahnen und über dieselbe Berieht und Antrag vorzulegen."

Um in den Stand gesetzt zu werden, die Vorarbeiten zu dieser Tarifrevision sobald wie möglich beginnen zu können, läßt das unterzeichnete Departement an alle hiebei interessirten Kreise deiIndustrie, der Landwirtschaft, des Handels und der Gewerbe die Einladung ergehen, allfällige Begehren um Aenderung einzelner Tarifpositionen mit zudienender, aber kurzer Begründung und bestimmt formulirten Anträgen beförderlichst einreichen zu wollen.

Es wird hiebei bemerkt, daß eine gleichlautende Einladung direkt an die Kantonsregierungen, Sowie an den Vorort des schweizerischen Handels- und Industrievereins, an das Landwirthschaftsdepartement zu Händen der landwirtschaftlichen Kreise und an den Central vorstand des schweizerischen Gevverbevereins ergangen ist, welche Behörden und Vorstände in erster Linie dazu berufen erscheinen, daherige Petitionen von Angehörigen des betreffenden Kantons, beziehungsweise der betreffenden Berufsklassen entgegenzunehmen und dieselben in Form einer Kollektivvorlage an die Zollbehörde weiterzuleiten.

Als Schlußtermin für diese Eingaben ist der 31. August 1889 festgesetzt.

B e r n , den 17. April 1889.

Schweiz. Zolldepartement.

Bekanntmachung.

Keprodnzirt.

Es wird hiemit zur Kenntniß gebracht, daß Reklamationen wegen verzögerter Zollabfertigung von Spritsendungen, die zur absoluten Denaturirung (mit Steinkohlentheeröl) bestimmt sind, nur dann Berücksichtigung finden können, wenn die Eintrittszollstätte mindestens 8 Tage vor dem Eintreffen der Sendung eine schriftliche Anmeldung derselben von Seite des Adressaten oder des Absenders erhalten hat.

Diese Anmeldung ist direkt an die betreffende Eintrittszollstätte zu richten.

B e r n , den 31. Oktober 1887.

[*2] Eidg. Finanz- und Zolldepartement.

Btmdesblatt. 41. Jahrg. Bd. III.

70

1018

Bekanntmachung.

Die Auswanderungsagentur Christ-Simmener in Genf ist infolge Ablebens der Firmainhaberin erloschen. Es wird deshalb die von derselben geleistete Kaution von Fr. 4 0 , 0 0 0 dem Eigenthümer der letztern auf A n f a n g N o v e m b e r 1889 z u r ü c k g e s t e l l t w e r d e n , sofern das unterzeichnete Departement bis zu jenem Zeitpunkt keine Kenntniß von Ansprüchen erhält, welche nach Maßgabe des Bundesgesetzes betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Bejiörden, Auswanderern oder den Rechtsnachfolgern von solchen gegen die obengenannte Agentur geltend gemacht werden wollen.

B e r n , den 8. November 1888.

[16/n]

Schweiz. Departement des Auswärtigen: Auswanderungswesen (Administrative Sektion).

Ankauf von Zuchthengsten.

Das schweizerische Landwirthschaftsdepartement wird im künftigen Monat September neuerdings in der Normandie 3 Va jährige Zuchthengste ankaufen lassen. Bestellungen sind durch Vermittlung der Kantonsregierungen vor dem 1. September zu machen.

B e r n , den 15. Juli 1889.

Schweiz. Landwirthschaftsdepartement.

Bekanntmachung.

Reproduzirt.

Die im Königreich Italien gebornen Söhne von Schweizern, welche seit zehn Jahren in Italien domizilirt waren, als jene geboren wurden (der Aufenthalt als Kaufmann gilt nicht als Domizil), werden hiemit benachrichtigt, daß sie gemäß Artikels des italienischen (Zivilgesetzbuches von den italienischen

1019 Behörden als Italiener angesehen und daher zum Militärdienst in der italienischen Armee einberufen werden müssen, sofern sie nicht im Laufe des auf die erlaagte Volljährigkeit folgenden Jahres, d. h. nach zurückgelegtem 21. Altersjahre, vor dem Civilstandsbeamten ihres Wohnortes, wenn sie in Italien wohnen, oder vor den diplomatischen oder Consular-Agenten des Königreichs Italien, wenn sie außerhalb dieses Königreichs wohnen, eine Erklärung abgeben, daß sie die Eigenschaft als Fremde annehmen und daher die schweizerische Nationalität beibehalten wollen, -- Alles im Sinne von Artikel 5 des erwähnten italienischen Civilgesetzbucb.es.

Ferner werden sie in Kenntniß gesetzt, daß nach Artikel 4 des Niederlassungs- und Konsularvertrages zwischen der Schweiz und Italien vom 22. Juli 1868 sie nicht in den italienischen Militärdienst berufen werden dürfen, bis sie das Alter der Majorennität gesetzlich erreicht haben.

R o m , im Februar 1879.

Die Schweiz. Gesandtschaft iu Italien.

Indem der schweizerische Bundesrath die Veröffentlichung der vorstehenden Bekanntmachung anordnet, glaubt er .zugleich die Kaiitonsregieungen, sowie die Gemeindebehörden darauf aufmerksam machen zu sollen, daß gemäß der Erklärung zu dem Niederlassungs- und Konsnlarvertrage mit Italien vom 22. Juli 1868 diejenigen Italiener, welche infolge Verzichtes, oder Erwerbung eines fremden Bürgerrechtes, oder wegen Annahme eines Amtes von einer fremden Regierung ohne Bewilligung ihrer heimatlichen Regierung, die italienische Nationalität verlieren, dennoch vom Militärdienste in der italienischen Armee nicht enthoben sind, noch von den Strafen, welche diejenigen treffen, die gegen ihr Vaterland (Italien) die Waffen tragen (Artikel 11 und 12 des bürgerlichen Gesetzbuches von Italien).

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande geboren worden sind, b e v o r er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Italiener betrachtet.

Sie werden selbst dann als Italiener betrachtet, wenn sie geboren sind, n a c h d e m ihr Vater die italienische Nationalität verloren hat, sofern sie im Königreich Italien geboren sind und dort wohnen. In diesem Falle sind sie aber berechtigt, während des Jahres, welches dem Zeitpunkte des Eintrittes ihrer Volljährigkeit folgt, für die neue Nationalität ihres Vaters zu optiren. (Siehe Artikel 5 des zitirteu Gesetzbuches.)

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande geboren worden sind, n a c h d e m er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Fremde betrachtet, es sei denn, daß sie nach den im Artikel 5 des italienischen Civil-Gesetzbuches vorgeschriebenen Formen für die italienische Nationalität optiren und im Laufe des auf die Option folgenden Jahres im König- 0 reiche Italien den Wohnsitz nehmen.

Sie werden ebenfalls als Italiener betrachtet, wenn sie in Italien ein öffentliches Amt angenommen, oder wenn sie in der Landarmee, oder bei den Seetruppen gedient, oder in anderer Weise im Königreiche der Militärdienstpflicht genügt haben, ohne wegen ihrer Eigenschaft als Fremde Einwendung zu erheben.

B e r n , im Februar 1879.

Hie Schweiz. Bundeskauzlei.

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Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes, JV» 133, vom 3. August 1889.

Abhanden gekommene Werthtitel. Handelsregistereinträge.

Handel mit Gold- und Silberabfallen. Bundesrathsverhandlungen.

Bundesrathsbeschluß vom 24. Juni 1889 betreffend Revision der VollziehungsVerordnung vom 12. Oktober 1888 zum Bundesgesetz betreffend die Erfinduogspatente. Schweizerische Ausfuhr nach den Niederlanden. Postsendungen nach Rußland. Haferimport in die Schweiz. Situation ausländischer Banken.

Wz 134, Tom 6. August 1889.

Abhanden gekommene Werthtitel.

Handelsregistereinträge.

Fabrik- und Handelsmarken.

Zoll einnahmen im Juli. Verkehr der Zentralstelle mit den Konkordatsbanken im Juli. Supplement zur Zolltarifausgabe 1888.

Bekanntmachung betreffend eine philomatische Ausstellung in Genf. Geistiges Eigenthum. Telegramme.

Situation ausländischer Banken.

N» 135, Tom 8. August 1889.

Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Wochensituation der Emissionsbanken. Erfindungspatentliste. Pariser Weltausstellung. Telegramme.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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