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Schweizerisches Bundesblatt.

4l. Jahrgang. IV.

Nr. 53.

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21. Dezember 1889.

Bericht der

in der ordentlichen Sommersession 1889 vom Nationalrathe für die Begutachtung der Botschaft des Bundesrathes vom 31. Mai 1889, betreffend Kredite für Kriegsmaterialanschaffungen für das Jahr 1890, bezeichneten Spezialkommission zum Posten im Budget pro 1890, Ausgabe von Fr. 3,000,000, für die militärische Sicherung des Gotthards.

(Vom 5. Dezember 1889.)

Tit.

Mit Botschaft, vom 3. Juni 1. J. ertheilte der Bundesrath der Bundesversammlung Aufschluß über die K o s t e n der bei Airolo e r s t e l l t e n B e f e s t i g u n g s w e r k e und deren Armirung. Danach mußte der ursprünglich für die Ausführung d e r B e f e s t i g u n g des g a n z e n G o t t h a r d m a s s i v s in Aussicht genommene Kostenbetrag von Fr. 2,760,000 aus verschiedenen, nicht vorauszusehenden und unausweichlichen Umständen sozusagen vollständig für die Ausführung der Werke bei Airolo allein in Anspruch genommen und verwendet werden. Die Bundesversammlung hat hievon zustimmende Vormerkung genommen.

Gleichzeitig eröffnete der Bundesrath der Bundesversammlung, daß für eine zweckentsprechende und rationelle Befestigung des Gotthardmassivs die Kosten den Gesammtbetrag von sechs Millionen Franken erreichen werden, und verlangte für die Arbeiten im Bundesblatt. 41. Jahrg. Bd. IV.

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1090 Jahre 1889 einen Nachtragskredit von Fr. 600,000. Schon der Bundesrath machte dabei darauf aufmerksam, daß die Bewilligung dieses Kredites diejenige der weiter erforderliehen Kredite bis auf die soeben erwähnten sechs Millionen Franken zur Folge haben werde. Auch die vorberathenden Kommissionen des Ständerathes und des Nationalrathes haben die Gewährung dieses Nachtragskredites, vom gleichen Gesichtspunkte ausgehend, beantragt, und die beiden Rathe dann solchen genehmigt. Immerhin blieb dabei noch ein näherer Untersuch betreffend die Befestigungsbauten bei Andermatt und die Paßsperren mit Unterkunftslokalen und Kommunikationen auf Oberalp, Gotthard und Furka, sowie die Armirung aller dieser Werke und eine definitive Beschlussfassung der Räthe über die erforderlichen Kredite für die Kosten vorbehalten. Diesen Untersuch haben die Kommissionen der beiden Räthe gemeinsam und unter Beisein des Chefs des Militärdepartementes, sowie mehrerer Sachverständiger im Anfange des Monats Juli an Ort und Stelle vorgenommen. Wir beehren uns, Ihnen hierüber heute bei der Berathung des Budgets pro 1890 den nachfolgenden Bericht zu erstatten und unsere Anträge zu stellen.

Die Bezeichnung ,, G o t t h a r d m a s s i v " ' umfaßt das U r s e r e n t h a l m i t s e i n e n N e b e n t h ä l e r n : Oberalpthal, Unteralpthal, oberes Reußthal und Realp-Reußthal. Es bildet dasselbe mitten in der Schweiz schon an und für sich eine natürliche Festung mit einer Peripherie von circa 40 Kilometern. Ihre geographische Lage gibt derselben eine ganz außerordentliche strategische Bedeutung, welche wesentlich erhöht wird durch den Umstand, daß diese Festung an ihren ausspringenden Winkeln zwei mächtige, wiederum natürliche Bastionen besitzt: r e c h t s die Berner- und WalliserGebirge auf der Nordseite des Rhonethales, von der Grimsel bis zum Genfersee sich hinziehend; l i n k s die Urner-, Bündner-, Glarnerund St. Galler-Gebirge, nördlich und nordwestlich vom Rheinthale von der Oberalp bis Sargans sieh erstreckend. In diesen gewaltigen Mauern gibt es keine T h o r e , welche einer feindlichen A r m e e deren Ueberschreiten ermöglichen. Wohl mögen kleinere Abtheilungen von Infanterie und Gebirgsartillerie die verschiedenen T h ü r e n , welche in diesen Mauern bestehen, passiren, niemals aber kann eine feindliche Armee
dieselben für größere Operationen wählen, aus dem einfachen Grunde, weil keine fahrbaren Straßen durch dieselben fuhren und eine Armee ihre Operationen nur auf gute Straßen und Eisenbahnen basiren kann und darf.

Vom Gotthard massiv aus werden vier Hauptstraßen resp. Eisenbahnen, welche für eine in der Schweiz operirende Armee als Operationslinien dienen könnten, vollständig beherrscht. Diese Operationslinien von Nord und Süd, von Ost, und West, treffen irn

1091 Gottbardmassiv zusammen und kreuzen sich in demselben. Diejenige Armee, welche im Besitze des Gotthardmassivs sich befindet, hat sozusagen gleichzeitig auch diese Operationslinien in ihrer Gewalt.

Es ist deshalb der Besitz des Gotthardmassivs für die V e r t h e i d i g u n g d e r S c h w e i z n a c h j e d e r R i c h t u n g v o n entscheidender Bedeutung.

Irn Kriege gegen S ü d e n sichert der Besitz des Gotthardmassivs die Herrschaft über die Straße und Eisenbahn durch das ganze Leventiner- und Tessin-Thal. Diese allein können die eigentliche Operationslinie einer die Schweiz von Süden her bekämpfenden Armee bilden. Alle andern, über deren Südgrenze nach der Schweiz führenden Straßen sind nur Nebenoperationslinien und haben noch den großen Nachtheil, daß ihre Richtungen divergiren, statt konvergiren. Um so wichtiger ist deshalb die Behauptung der Innern und Hauptoperationslinie. Das Gotthardmassiv liefert die Mittel dazu und spielt daher im Kriegsfalle gegen Süden die größte Rolle, ja bildet geradezu den Schlüssel für die Landesverteidigung gegen Süden und erlaubt gegebenen Falles sogar die Offensive, indem es der zum Schutze und Verteidigung der Südgrenze -- insbesondere des Kantons Tessin -- bestimmten schweizerischen Armee den Rücken und die Verbindung mit dem eigenen Lande sichert.

Im Kriege gegen Westen muß eine die Schweiz von Westen angreifende Armee sich in den Besitz des schweizerischen Hochgebirges zu setzen suchen. Das Centrum desselben bildet aber das Gotthardmassiv und nur dann kann man die Schweiz als durch einen von Westen kommenden Feind überwunden erklären, wenn derselbe sich dessen bemächtigt hat.

Dasselbe gilt für einen Krieg gegen einen von O s t e n kommenden Feind. Dieser kann zwischen dem Hochgebirge und dem Bodensee nicht vordringen, ohne im Besitz des Hochgebirges selbst zu sein.

In einem Kriegsfalle gegen N o r d e n allein hat dagegen das Gotthardmassiv weniger Bedeutung. Hier aber ist nun das zwischen dem Deutsehen Reich und dem Königreich Italien bestehende Bündniß und dessen Tragweite für die Schweiz in einem Kriege der verbündeten Staaten gegen Frankreich ganz wesentlich zu berücksichtigen. Ohne im Besitz des Gotthardmassivs zu sein, ist eine dauernde und ungestörte Verbindung zwischen der deutschen und italienischen Armee auf schweizerischem Gebiete
nicht möglich.

Sollte es italienischen Truppen selbst gelingen, übel' den großen St. Bernhard in's Waadtland einzudringen, und von da ausdeutschen, in die Schweiz gelangten Truppen die Hand zu reichen, so wäre diese Verbindung dennoch eine so prekäre, daß, so lange es der Schweiz möglich wäre, vom Gotthardmassiv aus mit mobilen Truppen

1092 gegen Westen offensiv vorzugehen, Italien es nicht wagen dürfte, mit einer großen Armee von dieser Seite gegen Frankreich zu operiren -- Erwägungen, welche unter Umständen mit dazu beitragen durften, daß die beiden Armeeleitnngen von vornherein davon abstehen, die Verbindung der verbündeten Armeen auf Schweizergebiet zu suchen.

Soviel über die Bedeutung des Gotthardmassivs für die Vertheidigung und für die Erhaltung der Integrität unseres Landes im Allgemeinen. Die Behauptung und Haltung dieses Gebirges im Kriegsfalle wäre nun allerdings auch möglich o h n e dessen Befestigung, dies aber nur mit einer a u ß e r o r d e n t l i c h g r o ß e n T r u p p e n z a h l . Diese steht der Schweiz nicht zu Gebote, insbesondere, wenn man bedenkt, daß sie ihre Feldarmee nicht bloß zu diesem Zwecke verwenden kann und darf. Um dieser eine g r ö ß e r e A k t i o n s f ä h i g k e i t zu siehern und um für die in allen Fällen durchaus erforderliche Behauptung des Gotthardmassivs einen möglichst geringen Theil derselben in Anspruch nehmen zu müssen, ist dessen Befestigung absolut nöthig und dies um so mehr, als auch die Chancen der Verteidigung desselben ohne dessen Befestigung sehr unsichere sind. Die Bedeutung und der Zweck der Befestigung des Golthardmassivs besteht also nicht etwa darin, unter Preisgabe der übrigen Theile der Schweiz die schweizerische Armee in dieser Festung zu versammeln und von da aus mit der ganzen Armee gegen einen Feind zu operiren, sondern vielmehr und ganz besonders darin, den strategisch wichtigsten Theil der Schweiz mit wenig Truppen halten zu können und auf diese Weise jede andere beliebige Verwendung der schweizerischen Armee als solcher zu ermöglichen und zu sichern.

Auf welche Weise und mit welchen Mitteln diese Zwecke erreicht werden sollen, darüber sind den vorberathenden Kommissionen alle wünschbaren Aufschlüsse ertheilt und die erforderlichen Vorlagen im Detail gemacht worden. Dieselben in dieser Versammlung des Nähern zu erörtern, erachtet Ihre Kommission nicht für angezeigt und würde zu weit führen. Sie selbst hat sich davon überzeugt, daß die projektirten und theil weise schon ausgeführten Werke und Arbeiten vollkommen zweckentsprechend, gleichzeitig aber auch ohne Ausnahme absolut nothwendig sind, um den gewollten Zweck vollständig zu erreichen. Von dieser
Ueberzeugung beseelt und mit Rücksicht einerseits auf den Sinn und Willen, welcher schon im Beschlüsse der Räthe betreffend den im Beginne der Berichterstattung erwähnten Nachtragskredit von Fr. 600,000 Ausdruck gefunden, anderseits auf die politische Situation zur Zeit ihrer Berathungen, hat die Kommission dem Bundesrathe noch dringend empfohlen, diese Arbeiten nach Möglichkeit zu fördern und ebenso die Lieferungs-

1093 vertrage für die Beschaffung der Armirung und Munition abzuachließen.

Endlich hat die Kommission den Bundesrath noch veranlaßt, Studien und Erhebungen über zwei weitere Anlagen bei St. Maurice und St. Luziensteig zu machen, welche nach ihrer Ansicht sich als nothwendige Ergänzungen der Befestigungen am Grotthard erweisen.

Die Kommission zweifelt nicht daran, damit in Uebereinstimmung mit der Bundesversammlung und dem ganzen Schweizervolke diese für unser Vaterland hochwichtige Frage einer richtigen Lösung entgegengeführt zu haben.

Auch mit Bezug auf die Kosten der einzelnen Werke, deren Armirung etc., sind der Kommission die nöthigen Ausweise und Details in ausreichender und zufriedenstellender Weise vorgelegt worden. Ein Eintreten auf die speziellen Positionen unterbleibt hier aus denselben Gründen, aus welchen wir die Aufführung und Beschreibung der einzelnen Werke und Befestigungsanlagen selbst unterlassen haben.

Der einstimmige Antrag der Kommission geht dahin : Es sei der vom Bundesrathe für die Vollendung der ßefeiätigung des G-otthardmassivs verlangte Kredit von sechs Millionen Franken zu gewähren und der in's Budget pro 1890 eingesetzte Posten von Fr. 3,000,000 für Sicherung des Gotthard zur Verfügung des Befestigungsbüreaus in diesem Sinne zu genehmigen.

B e r n , den S.Dezember

1889.

Namens der Kommission, Der Berichterstatter :

Gallati.

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21.12.1889

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1089-1093

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